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Führerstand

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.16 14:23

gerdboehmer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es geht hier wohl definitiv nicht um die
> Führerstandsmitfahrten.

Zitat aus dem DB-Schrieb:
Für Foto- und Filmaufnahmen aus dem Führerraum von Triebfahrzeugen bedarf es einer gesonderten Mitfahrerlaubnis sowie der Betreuung durch eine Aufsichtskraft.
(...)
Eine öffentliche Zugänglichmachung der Foto- und Videoaufnahmen der Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn aus dem Führerraum im Internet (z.B. YouTube) ist verboten.

Das bezieht sich jetzt wie genau nicht auf die Führerstandsmitfahrten?

facebook

geschrieben von: Wildkogel

Datum: 05.04.16 14:26

darf ich in zukunft noch bahnfotos auf kommerzielle seiten wie facebook hochladen?

Re: facebook

geschrieben von: tmmd

Datum: 05.04.16 14:30

Ja, darfst du.

Wurde die überhaupt "richtig" veröffentlicht?

geschrieben von: Herr Nilsson

Datum: 05.04.16 14:31

Hej!

Datum 01.01.2016 (bzw. 11.01.) steht zwar drauf, aber offiziell hab ich die noch nirgends gesehen und die Mediathek ist ja wohl kaum der geeignete Ort um die Informationen unters Volk zu bringen.
Und der Lokreport gibt wie immer auch keine sinnvolle Quelle an (das GNU 2 als Herausgeber ist schön, deutet aber auch nicht eindeutig auf eine Veröffentlichung hin).

Edit: Auf deutschebahn.com findet sich bei der Suche nach "Hobbyfotografen" selbst mit Datum 02.03.2016 unter "Drehgenehmigungen" von der Pressestelle Hamburg noch das alte Dokument vom 30.03.2015, zwei weitere ältere Pressemeldungen verweisen ebenfalls darauf. Somit wurde die neue Information wohl wirklich noch nicht offiziell bekanntgegeben.

Viele Grüße
Herr Nilsson



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:04:05:14:38:54.

Re: [LR] Neue Fotoerlaubnis Deutschland

geschrieben von: E. Snowden

Datum: 05.04.16 14:33

** Ein Einsatz von Drohnen (wie z.B. Multicopter / UAV) und kugelförmigen Wurfkameras für Foto- /Filmaufnahmen von Bahnanlagen und der Überflug über Anlagen der Deutschen Bahn sind untersagt **

Netter Versuch. Es obliegt aber in Deutschland immer noch der Deutschen Flugsicherung die Bereiche, in denen mit Drohnen geflogen werden darf, nach LuftVO festzulegen:


Für Aufstiege von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsysteme ist, abhängig vom Aufstiegsort, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.

Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie für Aufstiege in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von

•internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),
•Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
•militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)

sowie außerhalb von Kontrollzonen bei Flügen in größeren Höhen.


Ist interessant wie unbedarft die DBAG da mit der gültigen Gesetzgebung für die Luftfahrt in Deutschland umgeht. Es dürfte wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens sein und sicher kann man mit diesem Hausrecht bei Spielzeugdrohnenfliegern Eindruck erwecken. Auf die zielt es ab, die Profis in dem Bereich lassen sich dadurch wenig beeindrucken.

Es wäre besser gewesen, wenn die DBAG es anders herum formuliert hätte:
Die Veröffentlichung der Foto- und Filmaufnahmen auf privaten Webseiten ist gestattet, wenn diese nicht mit UAV etc. entstanden sind.

Denn das Problem ist nicht das Überfliegen und Fotografieren sondern das Veröffentlichen der Aufnahmen ohne Zustimmung.


Es grüßt

Edward J.S.

Re: Führerstand

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.16 14:35

Hallo,

Kleines Missverständnis, ich bezog mich an der Stelle auf die falsche Auslegung seitens der DB. Das Verbot von privaten Aufnahmen aus den Fahrzeugen heraus ist doch nicht kontrollierbar ...

edit - in ihrem Schreiben bezieht sich die DB eher auf gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen. Auch für die bekannten gewerblichen Filme mit Führerstandsmitfahrten lag immer eine Genehmigung vor und es war auch ein Betreuer dabei.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:04:05:14:39:50.

Re: [LR] Neue Fotoerlaubnis Deutschland

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.16 14:40

Dumm nur, daß die kleinen Hobbyquattrocopter eben nicht unter diese Auflagen in Sachen Aufstiegserlaubnis etc. fallen.



Gruß

Eric

Re: Privatbahn währen sich gegen DB - das tut schon weh!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.16 14:43

HomburgerBahn schrieb:
-------------------------------------------------------
> Privatbahn währen sich gegen DB

Sorry, aber wenn ich sowas lese, da tränen mir die Augen!

Ja, ich weiß, das ist kein Deutschforum...

Und ja, das gehört gar nicht zum Thema...

Und ja, ich bin meinetwegen auch ein Oberlehrer und Klugscheißer, aber das bin ich in diesem Fall echt gerne!

Gruß
Christian
---
Meine Beiträge im Historischen Forum: [www.drehscheibe-online.de]
-----
Wie wir damals das Hobby ausübten: [www.drehscheibe-online.de]

Re: [LR] Neue Fotoerlaubnis Deutschland

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.16 14:47

Hallo,

Hier liegst Du leider etwas daneben. Auch die Drohnen fallen unter die Aufstiegserlaubnis, denn immerhin gibt es auch in unserem Land eine einzuhaltende Mindestflughöhe. Mit Überfliegen ist doch hier seitens der Bahn der direkte Überflug innerhalb der Sicherheitsabstände zu verstehen. Insofern hat hier Dein Vorredner erst einmal Recht, da auch die Benutzung von Drohnen kein rechtsfreier Raum ist.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:04:05:14:58:29.

Re: [LR] Neue Fotoerlaubnis Deutschland

geschrieben von: Pianist

Datum: 05.04.16 14:59

Ruhrpottfahrer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es geht um das Überflugverbot von Drohnen und
> ähnlichen Flugobjekten über DB-Anlagen.
> Das wäre auch verständlich, denn die Dinger können
> erheblichen Schaden anrichten wenn sie in die
> falsche Ecke fliegen oder runterkommen.

Zunächst mal kann die Bahn natürlich nur bestimmen, was auf ihren eigenen Grundstücken erlaubt ist und was nicht. Nehmen wir also mal an, ich bin gewerblicher Filmproduzent, verfüge über eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis für das betreffende Bundesland und habe auch den Bauern um Erlaubnis gefragt, von dessen Feldweg in der Nähe einer Bahnstrecke ich starten möchte, dann darf ich selbstverständlich Aufnahmen von den Zügen auf der Strecke machen, so lange ich den Zügen und der Strecke nicht zu nahe komme und keine weiteren Regeln entgegenstehen, also keine Flugverbotszone, kein Naturschutzgebiet und kein Flughafenzaun in weniger als 1,5 km Entfernung. Und natürlich darf ich die Aufnahmen gewerblich verwerten. Vom Sonderfall des ICE-Geschmacksmusters mal abgesehen. Direkt über der Strecke darf ich nicht fliegen, weil in der Aufstiegserlaubnis dazu eine entsprechende Auflage steht. Genau so darf ich nicht über einer Autobahn, sehr wohl aber neben der Autobahn fliegen. Aber das ist eine Festlegung der Luftfahrtbehörde.

Wenn nun aber jemand nicht gewerblich, sondern privat fliegt, also nur aus Gründen der Freizeitgestaltung, dann gibt es da zunächst mal keine Regel, die es generell verbietet, über eine Bahnstrecke zu fliegen. Er muss sich ja an keine Auflagen einer Aufstiegserlaubnis halten, weil er ja keine hat und keine benötigt. Natürlich wäre der Steuerer der Drohne immer in der zivil- und strafrechtlichen Verantwortung, wenn etwas passiert, aber ich sehe das irgendwie nicht, dass die Bahn eine Regelungsmacht für den Luftraum über ihren Strecken hat.

Somit kommen mir auch leise Zweifel, ob das Haus Hohenzollern überhaupt wirksam ein Überflugverbot für private Videodrohnen über ihrer Burg verhängen kann, sofern Start und Landung außerhalb ihres Geländes erfolgen. Allerdings ist deren Gelände (Berg und Burg) so groß, dass man dann wieder mit der Grundregel "Flug nur im Sichtbereich des Steuerers" in Kollision käme.

Matthias

Re: [LR] Neue Fotoerlaubnis Deutschland

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.16 15:00

Hallo,

Du hast es geschafft, Dir in Deinem Beitrag in den Ausführungen des ersten und zweiten Teiles selbst zu widersprechen ...
Auf dem Gehweg, der öffentlich gewidmet ist, kannst du Leitern etc aufstellen, soviel du genehmigt kriegst. Das geht die DB gar nichts an. Die einzigen, die du dafür ggf um Erlaubnis fragen musst, sind die Leute im Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde. Wenn das Grundstück privat ist, gilt was der Grundstückseigentümer sagt.

Ich weiß noch einen Fall, da lag eine Lok neben dem Gleis und einige Tankwagen waren entgleist, einer leckte, Heizöl. Wir oben auf dem Parkhaus einer großen Firma nebendran. Das störte jemanden der Bahn und einer von der Bundespolizei kam. Der wurde dann vom Werkschutz höflich gebeten wieder zu gehen, weil das sei privater Grund und da haben sie das Hausrecht und die Gefahrenbeurteilung sei Sache der Feuerwehr und die Betriebsfeuerwehr sehe nach Rücksprache mit der Berufsfeuerwehr keine Gefahrenlage. Da zog er unzufrieden wieder ab.

Drohnenerlaubnis sind Ländersache

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.16 15:09

Die Länder legen innerhalb des Rahmens des Bundes das aus. In manchen Ländern gelten 30m Höchstflughöhe in anderen 150. Das ist Ländersache.

Dane sehr!

geschrieben von: Peter

Datum: 05.04.16 15:37

Hallo!

ThomasR schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich weiß noch einen Fall, da lag eine Lok neben
> dem Gleis und einige Tankwagen waren entgleist,
> einer leckte, Heizöl.

Stuttgart-Untertuerkheim? ;-)

> Wir oben auf dem Parkhaus
> einer großen Firma nebendran.

Daimler-Parkhaus?

> Das störte jemanden
> der Bahn und einer von der Bundespolizei kam. Der
> wurde dann vom Werkschutz höflich gebeten wieder
> zu gehen, weil das sei privater Grund und da haben
> sie das Hausrecht und die Gefahrenbeurteilung sei
> Sache der Feuerwehr und die Betriebsfeuerwehr sehe
> nach Rücksprache mit der Berufsfeuerwehr keine
> Gefahrenlage. Da zog er unzufrieden wieder ab.

Schade, da waer' ich gern dabei gewesen... ;-)

Gruss

Peter

Re: [LR] Neue Fotoerlaubnis Deutschland

geschrieben von: Pianist

Datum: 05.04.16 15:37

gerdboehmer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo,
>
> Du hast es geschafft, Dir in Deinem Beitrag in den
> Ausführungen des ersten und zweiten Teiles selbst
> zu widersprechen ...

Meinst Du mich? Und was genau stört Dich?

Matthias

Re: [LR] Neue Fotoerlaubnis Deutschland

geschrieben von: djvanny

Datum: 05.04.16 16:06

Richtig!

Der Nyestaedter schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nein. Eine jetzt neu definierte Erlaubnis, so sie
> denn durch den Herausgeber öffentlich gemacht
> wird, kann nicht rückwirkend durchgesetzt werden.
> Bisher bestehende Aufnahmen können nicht betroffen
> sein, sofern es zum Aufnahmezeitpunkt eine solche
> Regelung nicht gab.

Re: Privatbahn währen sich gegen DB

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 05.04.16 16:06

Oha! Geschäftsführer, Rechtsstreit und Zähneknirschen. Was hat der denn von den Youtube-Videos? Lässt er seine neuen Tf da etwa Strecken- und Signalkunde gucken?

Gruß, Olaf

(,“)
< />
_/\_

♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥
♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥ ♥

Diesmal haben die auch wirklich NIX vergessen...!

geschrieben von: ASa

Datum: 05.04.16 16:29

Obwohl ... da steht nichts von Röntgengeräten. Ich glaub, ich kauf mir eines bei ebay und leg mal los...

----------------------------------
Meine Windmühlenflügel sind:

Humorlosigkeit in Internetforen.

Ich weiß, es ist fast aussichts-
los, aber wer aufgibt, hat schon
verloren.

-----------------------------------

Re: [LR] Neue Fotoerlaubnis Deutschland

geschrieben von: E. Snowden

Datum: 05.04.16 16:31

Pianist schrieb:
-------------------------------------------------------
> gerdboehmer schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Hallo,
> >
> > Du hast es geschafft, Dir in Deinem Beitrag in
> den
> > Ausführungen des ersten und zweiten Teiles
> selbst
> > zu widersprechen ...
>
> Meinst Du mich? Und was genau stört Dich?
>
> Matthias

Ich glaube, Gerd meint da eher mich. In seiner PN hat er das mit dem Widerspruch auch ausführlicher verständlicher geschrieben. Bei meiner Antwort zitiere ich unvollständig nur den vorletzten Satz:

Im Prinzip sind wir (alle/beide) uns sicher einig dass der Einsatz von Fluggeräten im Bahnbereich wenig sinnvoll ist und verboten gehört.

Und damit dann auch okay für mich. Wichtig ist doch folgendes:

"Die Veröffentlichung der Foto- und Filmaufnahmen auf privaten Webseiten ist gestattet. "

Danke DBAG.

Grüße

E.J.S.

Führerstandsmitfahrten & YouTube

geschrieben von: Frank Wenzel

Datum: 05.04.16 17:25

Nach meinem Verständnis bezieht sich der entsprechende Satz in dem DB-Dokument ohne Einschränkung auf Aufnahmen aus dem Führerstand:

Zitat:
"Eine öffentliche Zugänglichmachung der Foto- und Filmaufnahmen der Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn aus dem Führerraum im Internet (z. B. YouTube) ist verboten."

Präzisierungen wie in anderen Abschnitten im Sinne von "gewerblich" o. ä. sehe ich nirgends. Somit wäre jede Aufnahme und Einstellung derselben in YouTube durch einen Tf, ob der nun bei der DB oder anderen EVU arbeitet, nicht erlaubt. Klar, das ist in jedem Einzelfall dem Tf nicht zu leicht nachzuweisen, aber unmöglich ist es sicher auch nicht.

Sinn und Zweck dieses Verbots erschliesst sich mir bisher nicht, auch nicht aus dem hier bisher Gelesenen. Allenfalls wenn es dann wieder ums Geldverdienen in größerem Maßstab geht könnte ich mir eine gewisse Rechtfertigung vorstellen, ähnlich wie mit dem professionellen Fotographen, der ein Hochzeitspaar vor dem ICE3 ablichtet.
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