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11.04.15 [www.shz.de] :

Schwachsinn. Kleingeistig. Frechheit. Typisch deutsche Bürokratie.
Im Internet finden viele Pinneberger klare Worte für die Bahn
als Reaktion auf unsere Berichterstattung von Freitag.: [www.shz.de] (10.04.15)

Was ist passiert?

Am Bahnhof der Kreisstadt musste ein Flüchtlingspaar aus dem Irak 80 Euro zahlen.
Weil es lediglich die Unterführung nutzen wollte.
Von einer „Bahnsteigkarte“ hatten der 24-Jährige und seine 19-jährige Ehefrau noch gar nichts gehört.
Denn sie waren erst seit zwei Wochen in Deutschland, verstanden nur Bahnhof.
Eingeschüchtert zahlten sie die geforderten 80 Euro.

„Zu Unrecht“, sagt jetzt die Pinnebergerin Bettina Manos.
Denn ihr Sohn Leandros geriet am 4. März – ebenfalls ohne Karte – in dieselbe Kontrolle.
Er musste nicht zahlen.

Der 17-jährige Manos berichtet:
„Die Kontrolleure standen oben an der Treppe und in der Unterführung, zirka zwölf Männer insgesamt.“
Freundlich sei es nicht zugegangen.
„Die waren eher ruppig. Haben einen behandelt wie einen Schwerverbrecher“, sagt der Jugendliche.
Weil er seinen Ausweis nicht dabei hatte,
habe man ihm mit der Bundespolizei gedroht...

bahnsinniger Gruss vom Bahnfritze

p.s.:

Bitte denken Sie an die Natur und Ihre Nerven bevor Sie diese Seite lesen, ausdrucken oder beantworten!
Müsste es dann nicht korrekterweise "unterführungskarte" heißen ? Die Bahnsteige sind ja wohl immer noch oben. Bei 12 Mann Kontrolleure, hätten die ja auch locker jeden Aufgang seperat bewachen können. Bei 8,50 Euro Mindestlohn, mal 12 sind 102 Euro, geteilt durch 30 cent, heißt, es müssen 340 Bahnsteigkarten pro Stunde gelöst werden, damit sich der Aufwand rechnet. Wieviel Reisende hat Pinneberg so an einem Tag ???
Selten hat ein Amtsschimmel so gewiehert!
Wer ist denn eigentlich für diesen Blödsinn verantwortlich? Bahnsteigkarten sind was von Gestern, aber in Hamburg gibt's die ja auch bei der Hochbahn. Und das ist ja nicht das einzige Ärgernis im Hamburger Nahverkehr, ich sag nur Schnellbus. Liegt das also wirklich an der DB oder kommt das vom HVV?
Das kommt vom HVV. Es gibt aber auch andere Regionen, (München?), die ein ähnliches System haben.
Ob man gegenüber jemanden, der weder Deutsch noch Englisch spricht und erst seit Kurzem in Deutschland ist, kulanter sein könnte, lässt sich natürlich diskutieren, aber das Foto der Zeitung mit der "Ich wohne hier 40 Jahre und wußte gar nicht, dass man eine Fahr-/Bahnsteigkarte braucht"-Frau genau vor dem großen "Zugang nur mit gültiger Fahrkarte oder Bahnsteigkarte"-Schild ist köstlich.
butzi schrieb:
-------------------------------------------------------
> Müsste es dann nicht korrekterweise
> "unterführungskarte" heißen ? Die Bahnsteige sind
> ja wohl immer noch oben.

Wenn der Bf in OSM richtig kartiert ist, kann man die Unterführung
[www.openstreetmap.org]
nur durch Benutzen eines Bahnsteigs nutzen
[www.openstreetmap.org]

Aus dem Gemeinschaftstarif:
Zitat:
A Beförderungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderungsverträge im Verkehr des Hamburger Verkehrsverbundes.

(2) Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt mit dem Beförderungsunternehmen, dessen Fahrzeug der Kunde betritt. Soweit das Fahrzeug im Auftragsverkehr fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.

...

§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise

...

Abgegrenzte Bahngebiete („fahrkartenpflichtiger Bereich“) dürfen nur mit einem gültigen Fahrausweis oder Bahnsteigkarte betreten werden.

Die Bahnsteigkarte zum Preis von 0,30 € berechtigt innerhalb von einer Stunde nach ihrer Ausgabe zum Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs der Haltestelle, an der sie gelöst wurde. Die Bahnsteigkarte ist bis zum Verlassen des fahrkartenpflichtigen Bereichs aufzubewahren und dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen.

...

Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Bahnsteiganlage einschließlich ggf. vorhandener Ausgangssperren oder -Begrenzungen (fahrkartenpflichtiger Bereich) verlassen hat.

Ist für den Fahrgast spätestens bei Verlassen des fahrkartenpflichtigen Bereiches oder beim Verlassen des Fahrzeuges deutlich erkennbar, dass Prüfpersonal zur Fahrkartenprüfung der aussteigenden bzw. abgehenden Fahrgäste bereit steht, dann gilt die Fahrt erst dann als beendet, wenn die Fahrkartenkontrolle stattgefunden hat und der Fahrgast den Kontrollbereich verlassen hat.

...

§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt

...

Das Gleiche gilt, wenn er bei Prüfungen in einem abgegrenzten Bahngebiet weder einen gültigen Fahrausweis noch eine gültige Bahnsteigkarte vorzeigt. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist auch dann zu zahlen, wenn jemand ein Fahrzeug ohne gültigen Fahrausweis oder ein abgegrenztes Bahngebiet ohne gültigen Fahrausweis oder gültige Bahnsteigkarte verlässt. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt.

...

B Tarifbestimmungen

...

1.1 Fahrkartenpflicht

...

Alle übrigen Fahrgäste müssen bei Antritt der Fahrt, während der Fahrt und während des Aufenthalts in einem abgegrenzten Bahngebiet im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein.
...
Was ist überhaupt ein "abgegrenztes Bahngebiet („fahrkartenpflichtiger Bereich“)"?

Im geschichtlichen Zusammenhang gab es Bahnsteigkarten ja wohl nur zusammen mit Bahnsteigsperren, so wie sie im Ausland tw. noch üblich sind (oder gibt es noch welche in .de?), dann wäre das "angegrenzte Bahngebiet" klar definiert. Ohne wirksame Sperren oder wirklich auffällige Hinweise (also nicht die AGB in 9pt ausgedruckt irgendwo im Eck hängend ...) könnte das bei einer Unterführung, die beidseitig der Bahn Ausgänge hat und somit in der Lage wäre, öffentliche Verkehrsbedürfnisse abseits des Bahnbetriebs zu erfüllen, schwierig werden ...
Zu erinnern sei auch daran, dass
- zum einen die StVO überall dort gilt, wo öffentlicher Verkehr nicht ausgeschlossen ist, also bspw. auf Supermarktparkplätzen und dass
- zum anderen dass das Hausrecht ggü. Demonstrationen bspw. in öffentl. frei zugänglichen Fluchhäfen schon eingeschränkt wurde.

Intereessant auch der Aspekt, dass das oben zitierte erst mit Beförderungsverträgen gültig wird und diese erst bei Betreten eines Fahrzeugs abgeschlossen werden. Somit dürfte es mit der Rechtsgrundlage von Bahnsteigkarten ohne Absicht des Betretens von Fahrzeugen dünn werden?

https://cousin.de/jacobs/bremerhaven/bilder/ende/zeiles.jpg
Worfgang schrieb:
------------------------------------------------
> ... genau vor dem großen "Zugang nur mit
> gültiger Fahrkarte oder Bahnsteigkarte"-Schild

Hilf einem Ortsunkundigen bei dem schlecht aufgelöstem Bild: Wo genau ist dies zu sehen?

https://cousin.de/jacobs/bremerhaven/bilder/ende/zeiles.jpg
butzi schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Bahnsteige sind
> ja wohl immer noch oben. Bei 12 Mann Kontrolleure,
> hätten die ja auch locker jeden Aufgang seperat
> bewachen können. Bei 8,50 Euro Mindestlohn, mal 12
> sind 102 Euro, geteilt durch 30 cent, heißt, es
> müssen 340 Bahnsteigkarten pro Stunde gelöst
> werden, damit sich der Aufwand rechnet. Wieviel
> Reisende hat Pinneberg so an einem Tag ???

Auch tausend Reisende pro Stunde reichen nicht, denn ein Ticket enthält auch eine Unterführungsbenutzungsberechtigung. Logisch, sonst kommen Ticketinhaber ja nicht zum Zug. Bahnsteigkarten brauchen nur Leute, die jemanden bringen oder abholen wollen.
Eigentlich sollte hier nur der S-Bahnsteig Bahnsteigkartenpflichtig markiert sein.
Schließlich kann man ab Pinneberg mit Zügen weit aus dem HVV-Gebiet hinausfahren, wo dann sh-Tarif gilt - dort gibt es sowas ja nicht.

Am Hamburger Hbf sind ja auch nur die S-Bahnsteige entsprechend markiert - aus gutem Grund. Warum sollte das an einem kleineren Bahnhof, der jedoch ebenfalls Züge von/nach außerhalb des HVV anbietet anders sein?

Unsinnig sind Bahnsteigkarten unabhängig davon natürlich sowieso.
Mueck schrieb:
-------------------------------------------------------
[...]
> Wenn der Bf in OSM richtig kartiert ist, kann man
> die Unterführung
> [www.openstreetmap.org]
> nur durch Benutzen eines Bahnsteigs nutzen
> [www.openstreetmap.org]
[...]


> Was ist überhaupt ein "abgegrenztes Bahngebiet
> („fahrkartenpflichtiger Bereich“)"?
>
> Im geschichtlichen Zusammenhang gab es
> Bahnsteigkarten ja wohl nur zusammen mit
> Bahnsteigsperren, so wie sie im Ausland tw. noch
> üblich sind (oder gibt es noch welche in .de?),
> dann wäre das "angegrenzte Bahngebiet" klar
> definiert. Ohne wirksame Sperren oder wirklich
> auffällige Hinweise (also nicht die AGB in 9pt
> ausgedruckt irgendwo im Eck hängend ...) könnte
> das bei einer Unterführung, die beidseitig der
> Bahn Ausgänge hat und somit in der Lage wäre,
> öffentliche Verkehrsbedürfnisse abseits des
> Bahnbetriebs zu erfüllen, schwierig werden ...

Wenn denn auf beiden Seiten Ausgänge wären...
Du hast da vorher schon darauf hingewiesen, dass dies anscheinend nicht so ist.
Damit gibt's kein Bedürfnis die Anlagen (Tunnel als Bahnsteigzuführung) zu benutzen, außer man will den Bahnsteig betreten (und ggfs. die Verkehrsmittel nutzen).


> Zu erinnern sei auch daran, dass
> - zum einen die StVO überall dort gilt, wo
> öffentlicher Verkehr nicht ausgeschlossen ist,
> also bspw. auf Supermarktparkplätzen und dass
> - zum anderen dass das Hausrecht ggü.
> Demonstrationen bspw. in öffentl. frei
> zugänglichen Fluchhäfen schon eingeschränkt
> wurde.

Also das die StVO auf Privatgrund gilt (bspw. Supermarktparkplatz), lässt sich schon per Definition der StVO widerlegen.
Denn per se gilt die StVO nur auf "öffentlichen" Straßen.
Und zu solchen öffentlichen Straßen gehören Supermarktparkplätze halt NICHT!
Bspw. gilt auf Supermarktparkplätzen KEIN Rechts-vor-Links, sondern i.d.R. (der durch Zusatzschilder an der Einfahrt separat bekanntgegebene) § 1 StVO, welcher auf Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verweist.
Sollte es also krachen, sind erst einmal beide Parteien dran, sofern nicht einer Partei grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann.

Und das Hausrecht gilt bei Bahnanlagen übrigens auch:
Sofern der Tunnel/die Überführung lediglich als Zugang zum Bahnsteig dient, hat hier der Hausherr die alleinige Rechtsgewalt.
Wenn eben jener Hausherr eine Bahnsteigkarte/Fahrkarte erfordert, damit der Zutritt gewährt wird, so müssen die Personen eine Bahnsteig-/Fahrkarte lösen, um die Bahnanlage zu betreten.
Dafür reicht ein einfaches Hinweisschild aus, besondere Bahnsteigsperren o.ä. sind dafür nicht notwendig.

> Intereessant auch der Aspekt, dass das oben
> zitierte erst mit Beförderungsverträgen gültig
> wird und diese erst bei Betreten eines Fahrzeugs
> abgeschlossen werden. Somit dürfte es mit der
> Rechtsgrundlage von Bahnsteigkarten ohne Absicht
> des Betretens von Fahrzeugen dünn werden?

Nein. Das Hausrecht reicht aus.
Wenn der Hausherr von dir Geld für die Benutzung verlangt (bspw. durch Anbringen von Schildern in deutscher Sprache), so gibt's zwei (legale) Optionen: a) zahlen oder b) nicht nutzen.
Was passiert, wenn man nicht zahlt und trotzdem nutzt, kann alleine der Hausherr durch das Hausrecht bestimmen.
ReneRomann schrieb:
-------------------------------------------------------
> Was passiert, wenn man nicht zahlt und trotzdem
> nutzt, kann alleine der Hausherr durch das
> Hausrecht bestimmen.

Na, ganz so beliebig ist das dann doch nicht. Auch da gilt Verhältnismässigkeit und ein Täuschungsverbot. Das fast vollständige fehlen von Hinweisen oder gar Zugangskontrollen kann man z.B. durchaus als Täuschungsversuch auslegen. Eine Strafe von 80 Euro für die unbeabsichtigte Erschleichung von Leistungen in Höhe von 30 Cent durchaus als unverhältnismässig (Wucher).

Re: [Pinneberg] Es gibt sie noch - die Bahnsteigkarte (Presse-Links)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.04.15 12:37

Auf dem Pinneberger Bahnhof fährt die Nordbahn vom selben Bahnsteig wie die S-Bahn und die fährt zum HVV und SH-Tarif, im SH-Tarif sind keine Bahnsteigkarten erforderlich. Der Bahnsteigkarten-Unsinn wohl auch nur an einem Eingang für die S-Bahn. Da ist es nicht die Frage an die Bahn auf Kulanz zu appelieren sondern das ganze vom EBA prüfen zu lassen.

Im Hamburger Hbf hängt auf dem Südsteg zur Treppe in der Halle vom Fernbahnsteig Gleis 5 und 6 auch ein Schild das dieser Bahnsteig Bahnsteigkartenpflichtig sei. Am Nordsteg fehlt ein solches Schild. Und für den Fernbahnsteig in Hamburg Hbf benötigt man auch keine Bahnsteigkarte.
ReneRomann schrieb:
-------------------------------------------
> Wenn denn auf beiden Seiten Ausgänge wären...
> Du hast da vorher schon darauf hingewiesen, dass
> dies anscheinend nicht so ist.

... und Du hast offenbar die Kartenlinks nicht genutzt ...

Öff. Straße "An der Mühlenau" auf der Südwestseite der Bahn -> Gehweg -> Treppe -> Unterführung unter Ferngleisen -> Treppe -> Bahnsteig (vor S-Banhn-Bau evtl. schon Ausgang) -> um die S-Bahn-Gleise drumrum -> öffentl. Straße "Rockvillestraße" auf der Nordostseite der Bahn und damit ...

> Damit gibt's kein Bedürfnis die Anlagen (Tunnel
> als Bahnsteigzuführung) zu benutzen, außer man
> will den Bahnsteig betreten (und ggfs. die
> Verkehrsmittel nutzen).

... doch ein Bedürfnis, den Tunnel zu nutzen ohne Verkehrsmittel nutzen zu wollen

> Also das die StVO auf Privatgrund gilt (bspw.
> Supermarktparkplatz), lässt sich schon per
> Definition der StVO widerlegen.
> Denn per se gilt die StVO nur auf "öffentlichen"
> Straßen.

Falsch.
§ 1 StVO:
"Die Teilnahme am Straßenverkehr ..."
Da steht nix von Straßen im öffentlichen Eigentum.
Aus einem StVO-Kommentar von Bouska, 1999:
Zitat:
StVO gilt nur für Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG). Verkehrsfläche ist öffentlich, wenn sie tatsächlich einem unbestimmten, nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung offen steht ([div. Urteile]). Straßenrechtliche Widmung ohne Bedeutung. ...

> Und zu solchen öffentlichen Straßen gehören
> Supermarktparkplätze halt NICHT!
> Bspw. gilt auf Supermarktparkplätzen KEIN
> Rechts-vor-Links,

Richtig. Und warum gilt rvl nicht? Weil's so in der StCO steht:
"§ 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht ..."
"Kreuzungen und Einmündungen" setzen voraus, dass es "richtige" Straßen und Wege gibt. Fahrgassen von normalen Parkplätzen sind das aber nicht.
Auf Großparkplätzen KANN es gelegentlich "richtige" Straßen geben, die mehr sind als Parkplatzgassen, dann gilt DORT auch rvl nach StVO, ganz unabhängig davon, ob ...

> sondern i.d.R. (der durch
> Zusatzschilder an der Einfahrt separat
> bekanntgegebene) § 1 StVO, welcher auf Vorsicht
> und gegenseitige Rücksicht verweist.

... dort solche Schilder stehen oder nicht.

> Und das Hausrecht gilt bei Bahnanlagen übrigens
> auch:
> Sofern der Tunnel/die Überführung lediglich als
> Zugang zum Bahnsteig dient, hat hier der Hausherr
> die alleinige Rechtsgewalt.

Hier kommt man halt durch den Tunnel letztlich auch von A nach B ...

> Dafür reicht ein einfaches Hinweisschild aus,
> besondere Bahnsteigsperren o.ä. sind dafür nicht
> notwendig.

Da stellt sich die Frage nach der wirksamen Bekanntgabe ...

> Nein. Das Hausrecht reicht aus.
> Wenn der Hausherr von dir Geld für die Benutzung
> verlangt (bspw. durch Anbringen von Schildern in
> deutscher Sprache), so gibt's zwei (legale)
> Optionen: a) zahlen oder b) nicht nutzen.
> Was passiert, wenn man nicht zahlt und trotzdem
> nutzt, kann alleine der Hausherr durch das
> Hausrecht bestimmen.

Und in dieser seiner Bestimmung bestimmt er aber, dass diese Bestimmung erst mit dem Betreten eines Fahrzeuges zum Behufe des Schließen eines Beförderungsvertrages gültig wird ... Dumm gelaufen nach meiner Rechtsmeinung ... Für eine Rechtsgrundlage einer Bahnsteigkarte müsste in § 1 der Vertrag schon beim Betreten des Geländes abgeschlossen werden. Wenn jemand ein Verkehrsmittel des HVV VERLÄSST, mag es mit der Fahrkarte auf einem Bahnsteig anders aussehen, aber eben nicht bei Personen, die beim Durchqueren gar keinen Beförderungsvertrag schließen will ...

https://cousin.de/jacobs/bremerhaven/bilder/ende/zeiles.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:04:11:12:58:34.
Diese Unterführung kann aber sehr wohl dazu benutzt werden um von einer Seite des Bahngeländes
auf die andere zu kommen. Nur muss man dazu architektonisch bedingt auch einen Bahnsteig queren.
Vielleicht denken viele, dies sei ein "offizieller" Weg.
Ist es aber nicht...

Gruß vom Lüfter.
Mueck schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hilf einem Ortsunkundigen bei dem schlecht
> aufgelöstem Bild: Wo genau ist dies zu sehen?

Verzeihung, ich hatte den ersten Link (zum Beitrag vom 11.4.) beim ersten Lesen übersehen und nur den Text des Beitrages und den zweiten Link [www.shz.de] gesehen. Dort ist auch das Foto mit der Frau in der Unterführung vor dem Hinweisschild stehend. Ich bin schon einige Zeit nicht mehr vor Ort gewesen. Oben an der Treppe steht kein Hinweis. Normalerweise müssten bemängelten Hinweisschilder am Zugang vom Busbahnhof (ich dachte, dort wäre auch eins gewesen, aber meine Erinnerung kann trügen) und im Bahnhofsgebäude (dort habe ich nie drauf geachtet) sein.

Man kann jedoch zustimmen, dass dieses Bahnsteigkartensystem in dieser Art ein Anachronismus ist, der zudem auch immer weiter aufgeweicht wurde. Im Zuge der HVV-Gebietserweiterungen hat man die Bahnsteigkarten auch gar nicht erst eingeführt.

Lars Brüggemann schrieb:
-------------------------------------------------------
> Auf dem Pinneberger Bahnhof fährt die Nordbahn vom
> selben Bahnsteig wie die S-Bahn und die fährt zum
> HVV und SH-Tarif, im SH-Tarif sind keine
> Bahnsteigkarten erforderlich.
Korrekt, wobei Fahrgäste, die den SH-Tarif nutzen, aber auch irgendwie in Pinneberg ankommen müssen und dementsprechend in der Regel auch mit einer passenden Fahrkarte ausgerüstet sind, so dass das Problem selten auftaucht.
Trotzdem passt das System so nicht in die heutige Bahnlandschaft. Insbesondere bei den Ländertickets propagieren die Bahngesellschaften ja auch in ihren FAQ, dass Fahrgäste einer Gruppe auch später zusteigen oder später aussteigen können. Wenn dann Abgangskontrollen durchgeführt werden, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Reaktion des Prüfpersonals auf die Antwort "meine Fahrkarte fährt gerade weiter nach Kiel" nicht so ganz im Sinne des Fahrgastes sein wird.


> Im Hamburger Hbf hängt auf dem Südsteg zur Treppe
> in der Halle vom Fernbahnsteig Gleis 5 und 6 auch
> ein Schild das dieser Bahnsteig
> Bahnsteigkartenpflichtig sei. Am Nordsteg fehlt
> ein solches Schild. Und für den Fernbahnsteig in
> Hamburg Hbf benötigt man auch keine
> Bahnsteigkarte.

Ein weiterer Anachronismus, vor allem dadurch, dass das Schild am Bahnsteig zu den Gleisen 5 und 6 hängt, obwohl inzwischen von jedem Bahnsteig aus HVV-Verkehr abgewickelt wird. Wobei der Hinweistext am Hbf noch abgeändert wurde von "Zugang nur mit Fahr-/Bahnsteigkarte" in "Zugang zum HVV-Verkehr nur mit Fahr-/Bahnsteigkarte", was de facto die Bahnsteigkarte völlig überflüssig macht, weil man genauso gut auf den ICE aus Berlin anstatt auf die RB aus Ahrensburg warten könnte. Dort habe ich aber auch in den letzten 10 Jahren noch nie eine Abgangskontrolle erlebt.
Worfgang schrieb:
--------------------------------------------------
> Dort ist auch das
> Foto mit der Frau in der Unterführung vor dem
> Hinweisschild stehend.

Ah, jetzt ja ...

"Zone 402, 405 Zugang nur ..."

Was interessiert mich als Durchlaufender, dass der Zugang zur (Tarif?)Zone 402 und 405 was erfordert, wenn ich die Tarifzone doch gar nicht befahren will?

> Korrekt, wobei Fahrgäste, die den SH-Tarif nutzen,
> aber auch irgendwie in Pinneberg ankommen müssen
> und dementsprechend in der Regel auch mit einer
> passenden Fahrkarte ausgerüstet sind, so dass das
> Problem selten auftaucht.

Der Artikel handelt aber offensichtlich von Personen, die noch des Zufußgehens mächtig sind und ganz ohne Hilfsmittel den Bahnhof erreichen und wieder verlassen ... ;-)

https://cousin.de/jacobs/bremerhaven/bilder/ende/zeiles.jpg

Is ja voll öde...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.04.15 14:06

Hallo!


Hätte die Story nicht mal irgendwie eine Pointe haben können?

Ist ja gähnend langweilig - weil wie immer: Ausländer kennt die Eigenheiten der DB nicht. Angespitzte Kontrolleure schreiben unterschiedslos auf: Es bei manchen zu dulden, wäre ja auch Diskiminierung der anderen. Hat der Ausländer, der sonst diskriminiert wird, Pech: Hier wird er gleich behandelt. Ist dann aber auch wieder nicht richtig. Bahn sagt: Wir haben alles richtig gemacht. Welt, Kunden und Presse und alle anderen sagen: Blöder Laden. Jetzt zahlt die DB das Geld zurück. Ausnahmsweise natürlich. Weil man hat ja Recht. Punkt.

Alles also wie immer.

Und morgen fährt ein Zug durch oder ein Klo ist verstopft oder die Klimaanlage streikte und dann haben wir ein neues Thema.


Und auch wie immer hat die DB wieder erstklassige Werbung für das Reisen mit der Bahn gemacht.


Ansonsten können wir ja froh sein, dass alle Beteiligten es überlebt haben; FB, Youtube und Co. sei DANK, haben wir ja gerade erst gesehen, wie Differenzen mit der Staatsmacht drüben am anderen Ende des großen Teiches ausgehen können.



Schöne Grüße von

jörg


Und ach ja: Bestimmt wird die Bahnsteigkarte in Pinneberg bald abgeschafft. Und dann werden sich Heerscharen von Obdachlosen, Asylanten und Berbern in der Unterführung und auf den Bahnsteigen aufhalten (jetzt machen sie das ja nicht, weil die Karte nur eine Stunde gilt; da kostet ein Tag dann schon was... - und das ist ja auch der einzige Grund für solche Bahnsteigkarten) und dann wird die Pinneberger Bürgerschaft auch wieder was zu nölen haben. Auch vorhersehbar langweilig.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:04:11:14:07:34.

Re: Is ja voll öde...

geschrieben von: Traumflug

Datum: 11.04.15 14:09

like_IC2020 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Angespitzte Kontrolleure schreiben unterschiedslos
> auf

Das halte ich für ein Gerücht. Die Einheimische hatte in 40 Jahren noch nie eine Kontrolle bemerkt.

Re: [Pinneberg] Es gibt sie noch - die Bahnsteigkarte (Presse-Links)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.04.15 14:29

Mueck schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> "§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise
> ...
> Abgegrenzte Bahngebiete („fahrkartenpflichtiger
> Bereich“) dürfen nur mit einem gültigen
> Fahrausweis oder Bahnsteigkarte betreten werden."
> ...
> Was ist überhaupt ein "abgegrenztes Bahngebiet
> („fahrkartenpflichtiger Bereich“)"?
>
Eine potentielle Goldgrube für Juristen. Vermutlich auch von einem solchen verfaßt.
FML3 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Diese Unterführung kann aber sehr wohl dazu
> benutzt werden um von einer Seite des Bahngeländes
>
> auf die andere zu kommen. Nur muss man dazu
> architektonisch bedingt auch einen Bahnsteig
> queren.
> Vielleicht denken viele, dies sei ein
> "offizieller" Weg.
> Ist es aber nicht...
>
> Gruß vom Lüfter.

Jetzt kommen wir der Sache deutlich näher. Wenn wir an an die StVO anlehnen mit dem tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum, so ist es zwar ein privater aber tatsächlich öffentlicher Weg.

Und im Übrigen trauen sich die leicht sadistisch vernalagten Kontrolleure und ihre Hilfstruppen nur bei erkennbar schwächeren Personen. Sobald die Gefahr von Widerstand im rechtlichen Rahmen zu erarten ist, ziehen die generell den Schwanz ein.
Seiten: 1 2 3 4 5 All Angemeldet: -