geschrieben von: Bahnfritze
Datum: 11.04.15 10:59
geschrieben von: butzi
Datum: 11.04.15 11:09
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 11.04.15 11:11
geschrieben von: Worfgang
Datum: 11.04.15 11:41
geschrieben von: Mueck
Datum: 11.04.15 12:07
Was ist überhaupt ein "abgegrenztes Bahngebiet („fahrkartenpflichtiger Bereich“)"?A Beförderungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderungsverträge im Verkehr des Hamburger Verkehrsverbundes.
(2) Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt mit dem Beförderungsunternehmen, dessen Fahrzeug der Kunde betritt. Soweit das Fahrzeug im Auftragsverkehr fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.
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§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise
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Abgegrenzte Bahngebiete („fahrkartenpflichtiger Bereich“) dürfen nur mit einem gültigen Fahrausweis oder Bahnsteigkarte betreten werden.
Die Bahnsteigkarte zum Preis von 0,30 € berechtigt innerhalb von einer Stunde nach ihrer Ausgabe zum Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs der Haltestelle, an der sie gelöst wurde. Die Bahnsteigkarte ist bis zum Verlassen des fahrkartenpflichtigen Bereichs aufzubewahren und dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen.
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Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Bahnsteiganlage einschließlich ggf. vorhandener Ausgangssperren oder -Begrenzungen (fahrkartenpflichtiger Bereich) verlassen hat.
Ist für den Fahrgast spätestens bei Verlassen des fahrkartenpflichtigen Bereiches oder beim Verlassen des Fahrzeuges deutlich erkennbar, dass Prüfpersonal zur Fahrkartenprüfung der aussteigenden bzw. abgehenden Fahrgäste bereit steht, dann gilt die Fahrt erst dann als beendet, wenn die Fahrkartenkontrolle stattgefunden hat und der Fahrgast den Kontrollbereich verlassen hat.
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§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
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Das Gleiche gilt, wenn er bei Prüfungen in einem abgegrenzten Bahngebiet weder einen gültigen Fahrausweis noch eine gültige Bahnsteigkarte vorzeigt. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist auch dann zu zahlen, wenn jemand ein Fahrzeug ohne gültigen Fahrausweis oder ein abgegrenztes Bahngebiet ohne gültigen Fahrausweis oder gültige Bahnsteigkarte verlässt. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt.
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B Tarifbestimmungen
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1.1 Fahrkartenpflicht
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Alle übrigen Fahrgäste müssen bei Antritt der Fahrt, während der Fahrt und während des Aufenthalts in einem abgegrenzten Bahngebiet im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein.
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geschrieben von: Mueck
Datum: 11.04.15 12:12
geschrieben von: Traumflug
Datum: 11.04.15 12:12
geschrieben von: Jordinar
Datum: 11.04.15 12:12
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 11.04.15 12:25
geschrieben von: Traumflug
Datum: 11.04.15 12:34
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 11.04.15 12:37
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 11.04.15 12:40
geschrieben von: Mueck
Datum: 11.04.15 12:58
StVO gilt nur für Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG). Verkehrsfläche ist öffentlich, wenn sie tatsächlich einem unbestimmten, nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung offen steht ([div. Urteile]). Straßenrechtliche Widmung ohne Bedeutung. ...
geschrieben von: FML3
Datum: 11.04.15 13:16
geschrieben von: Worfgang
Datum: 11.04.15 13:26
geschrieben von: Mueck
Datum: 11.04.15 13:47
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 11.04.15 14:29
geschrieben von: wolfi71
Datum: 11.04.15 14:35
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