Vorlage - VO/VI/11/0015
Betreff:
Einleitung des Antragsverfahrens zur Stilllegung der Bahnstrecke Hagenow Land - Zarrentin
Planungsverband Transportgewerbegebiet Valluhn/Gallin Entscheidung
09.12.2014
Sitzung des Planungsverbandes Transportgewerbegebiet Valluhn/Gallin
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt grundsätzlich hinsichtlich der im Eigentum des Planungsverbandes TGG Valluhn/Gallin stehende Bahnstrecke Hagenow/Land - Hagenow/Stadt - Zarrentin teilweise oder ganz das Verfahren zur Abgabe bzw. Stillegung nach § 11 AEG zu betreiben. Dazu wäre die Strecke zunächst teilweise oder ganz anderen Bahnbetreibern zum Kauf bzw. zur Pacht anzubieten. Einzelheiten dazu werden durch Einzelbeschlüsse, die innerhalb von sechs Monaten ab Beschlussfassung durch die Verwaltung vorzubereiten und der VV zur Beschlussfassung vorzulegen sind, geregelt .
Sachverhalt:
Auf der Sitzung des Planungsverbandes TGG Valluhn/Gallin am 20.11.2014 haben die Verbandsmitglieder ausführlich den Sachverhalt besprochen.
Die TME als Eisenbahninfrastrukturbetreiber hat die Gesamtsituation schriftlich dargelegt. Diese Übersicht ist den Verbandmitgliedern im Vorfeld der Sitzung am 20.11.2014 zur Vorbereitung mit der Einladung zugestellt worden. Auf der Sitzung haben Hr. Meincke die Ausgangssituation (Ausstattung, Ist-Zustand, Kosten lt. Betreibervertrag, Kosten Instandhaltung, Trasseneinnahmen, Erstattungen vom Bund und Land nach NE-Ausgleichsrichtlinien, Streckenzustand insbesondere Hagenow Stadt – Zarrentin, einschl. weitere anstehende BÜ-Umrüstungen) und Hr. Steuer/ Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, Referat 220 Eisenbahnen, Öffentlicher Personennahverkehr die rechtliche Situation erläutert.
Da die Strecke Hagenow Land – Hagenow Stadt, einschließlich Bahnhof Hagenow Stadt komplett saniert wurde, sind hier keine größeren Investitionen in der Zukunft erforderlich.
Soweit der Bahnbetrieb wirtschaftlich vertretbar ist (Einnahmen > Ausgaben), sollte dieser Abschnitt weiterhin genutzt werden. Dies auch unter dem Aspekt der erfolgten „Vollsanierung“, des zumindest bis Ende 2019 von Land bestellten Schienenpersonennahverkehrs und der Vorhaltepflicht für die Anbindung des Gleises der Bundeswehr im Bahnhof Hagenow Stadt.
Die Gewerbetreibenden im Businesspark A24, für die der Bahnanschluss geschaffen wurde, nutzen die Bahnstrecke nicht in einer Weise, die einen annähernd wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht. Sowohl durch den Bund als auch durch die Länder MV und SH besteht kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Verbindung.
Damit hat die Bahnstrecke für den Planungsverband TGG Valluhn/ Gallin ihre Bedeutung verloren. Aufgrund der erheblichen, jährlichen finanziellen Defizite für den Streckenbetrieb ist der Fortbestand der Strecke zu prüfen. Sowohl der anstehende Unterhaltungsstau auf dem Streckenabschnitt Hagenow Stadt – Zarrentin, als auch die fehlenden Zugverkehre sprechen gegen einen Weiterbetrieb der vollständigen Bahninfrastruktur. Die Verwaltung hat die möglichen Auswirkungen der Stilllegung darzustellen und das Verfahren nach § 11 AEG vorzubereiten . Der Vertrag mit der TME ist im Rahmen der Festlegungen zum Verkauf bzw. Stilllegung der Strecke zeitnah zu kündigen.
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