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"Berlin - Die Deutsche Bahn will ihrem Zugpersonal mehr Rechte gegenüber renitenten Passagieren wie etwa betrunkenen Fußballfans verschaffen. Wer sich gegen Anweisungen zur Wehr setze, solle ein Bußgeld zahlen, sagte Bahn-Rechtsvorstand Gerd Becht am Donnerstag in Berlin. Dafür müsste ein solches Verhalten auf dem Gesetzesweg als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Die Bahn sei daher mit Innen- und Verkehrsministerium im Gespräch.
"Im Moment können wir nur sagen: Hören Sie bitte auf", sagte Vorstand Gerd Becht. Der Erfolg sei gering. "Die lachen sich tot." Nur bei konkreten Belästigungen von Passagieren oder Personal sei es derzeit möglich, solche Fahrgäste des Zuges zu verweisen. " Größte Problemgruppe sind Becht zufolge Fußballfans. "
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Was ist denn das für ein Müllgeschreibe.
Wenn sich der Fahrgast gegen eine Anweisung widersetzt, dann ist das doch
bereits eine konkrete Belästigung.
Und was soll der Müll mit einer Ordnungswidrigkeit.
Die muss doch erstmal bewiesen werden.
Und Zugpersonal hat definitiv keine Polizeibefugnis und tritt
meist auch nicht zu zweit auf.
Und in vielen Regelzügen mit Fußballfans fährt der BGS mit, der dem
Recht durch Aussetzen durchaus genüge verschaffen könnte, wenn man wollte.
Der OwiG-Ansatz führt nicht weiter.
Geltendes Recht
"(2)
Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der
Mitreisenden darstellen oder
den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der
Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder
Gepäckfracht."
durchsetzen, genügt.
Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
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Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))