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Darauf einen Dujardin ... (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 03.05.12 20:42

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht, dass Du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genauso ist es, wenn Du blöd bist. :-)))

Re: Darauf einen Dujardin ...

geschrieben von: Käfermicha

Datum: 03.05.12 20:45

Gut so. Gegen Asis konsequent vorgehen aber den ruhigen Fahrgast der ein Bier trinkt nicht gängeln - so stelle ich mir eine vernünftige Politik vor. Klarer Vorteil gegenüber Metronom und HVV.

Re: Darauf einen Dujardin ...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 03.05.12 20:55

Hab' ich schon damals gesagt: [www.drehscheibe-foren.de]

Den dritten gibt's, wenn das Alkverbot bei metronom und HVV endgültig wieder fällt.


Wahre Fans stehen auch in schlechten Zeiten zu ihrem Verein! 50 51 52 53 Jahre Bundesliga ...und es geht weiter!
JETZT ERST RECHT!!!

Re: Darauf einen Dujardin ...

geschrieben von: 218 498-4

Datum: 03.05.12 21:16

Ultra schrieb:
-------------------------------------------------------
> Den dritten gibt's, wenn das Alkverbot bei
> metronom und HVV endgültig wieder fällt.


Ohne eine Diskussion lostreten zu wollen: Wie sind deren Erfahrungen damit?

Metronom Alkoholfrei

geschrieben von: 118 640 - 2

Datum: 03.05.12 22:06

Nach Angaben von metronom selber ist seit dem Alkoholverbot der Schaden durch Vandalismus zurückgegangen und die Züge sind sauberer und die Reisenden und das Zugpersonal fühlen sich sicherer - so der metronom. Erixx ist übrigens auch Alkoholfrei. Meiner Meinung nach würde das der S Bahn Hannover auch gut stehen - besonders an Wochenenden sind die S Bahnen meist sehr verdreckt. Gruß Olaf

Re: Metronom Alkoholfrei

geschrieben von: 218 498-4

Datum: 03.05.12 22:08

Hallo Olaf,

danke für die Info!

Gruß
Michael

Warum nutzen die Zugführer nicht ihre Rechte

geschrieben von: locomotive breath

Datum: 03.05.12 22:57

[www.spiegel.de]

"Berlin - Die Deutsche Bahn will ihrem Zugpersonal mehr Rechte gegenüber renitenten Passagieren wie etwa betrunkenen Fußballfans verschaffen. Wer sich gegen Anweisungen zur Wehr setze, solle ein Bußgeld zahlen, sagte Bahn-Rechtsvorstand Gerd Becht am Donnerstag in Berlin. Dafür müsste ein solches Verhalten auf dem Gesetzesweg als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Die Bahn sei daher mit Innen- und Verkehrsministerium im Gespräch.

"Im Moment können wir nur sagen: Hören Sie bitte auf", sagte Vorstand Gerd Becht. Der Erfolg sei gering. "Die lachen sich tot." Nur bei konkreten Belästigungen von Passagieren oder Personal sei es derzeit möglich, solche Fahrgäste des Zuges zu verweisen. " Größte Problemgruppe sind Becht zufolge Fußballfans. "
____________________________________________
Was ist denn das für ein Müllgeschreibe.

Wenn sich der Fahrgast gegen eine Anweisung widersetzt, dann ist das doch
bereits eine konkrete Belästigung.

Und was soll der Müll mit einer Ordnungswidrigkeit.
Die muss doch erstmal bewiesen werden.
Und Zugpersonal hat definitiv keine Polizeibefugnis und tritt
meist auch nicht zu zweit auf.

Und in vielen Regelzügen mit Fußballfans fährt der BGS mit, der dem
Recht durch Aussetzen durchaus genüge verschaffen könnte, wenn man wollte.

Der OwiG-Ansatz führt nicht weiter.

Geltendes Recht

"(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der
Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der
Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder
Gepäckfracht
."

durchsetzen, genügt.

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))

Das ist wohl ein bißchen Weltfremd (o.w.T)

geschrieben von: willem

Datum: 03.05.12 23:01

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
http://www.smilies.4-user.de/include/Berufe/smilie_be_051.gif

So ein Tag, so wunderschön wie heute.... (o.w.T)

geschrieben von: D 2027

Datum: 04.05.12 00:42

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
Wäre es nicht sinnvoll auch für den Schienenverkehr eine Grundregel wie in der StVO, §1 zu verordnen?
Es soll ja vorkommen, daß man bei diesbezüglichen Diskussionen gesagt bekommt: "Im Zeitalter der Kundenorientierung sind die Beförderungsbestimmungen so nicht mehr umsetzbar."
OwK.

[fingers-welt.de] <--- BITTE BEACHTEN! Bilder vom FingerTreffen 2023 sind jetzt anschnur!

An Röhren kann man sehen, wenn sie gehen. Und auch riechen, wenn sie siechen.

Re: Warum nutzen die Zugführer nicht ihre Rechte

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.05.12 16:57

locomotive breath schrieb:
-------------------------------------------------------
> Was ist denn das für ein Müllgeschreibe.
>
> Wenn sich der Fahrgast gegen eine Anweisung
> widersetzt, dann ist das doch
> bereits eine konkrete Belästigung.
>
Das ist mal wieder so ne lb-Logik. Wenn jemand auf die Aufforderung etwas zu unterlassen, nicht reagiert, hat das nun nicht automatisch etwas mit einer Belästigung zu tun. Das Wort Müllgeschreibe paßt da ja wohl eher woanders.

Verstehen bildet

geschrieben von: locomotive breath

Datum: 04.05.12 21:09

Geltendes Recht

"(2) Personen, die ... den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der
Beförderung ausgeschlossen werden.

Welche Kommentare sehen dieses anders als es so in der Verordnung steht?

Ansonsten spar dir deine Verunglimpfungen, wenn du sie inhaltlich nicht
begründen kannst
.

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:05:04:21:10:44.

Re: Metronom Alkoholfrei

geschrieben von: IR_2982

Datum: 05.05.12 13:33

Einerseits finde ich die Ansicht der Deutschen Bahn vernünftig und durchblickender als die der bloß oberflächlichen Polizei. Andererseits kann ich folgendes auch nur bestätigen, Zitat:

118 640 - 2 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nach Angaben von metronom selber ist seit dem
> Alkoholverbot der Schaden durch Vandalismus
> zurückgegangen und die Züge sind sauberer und die
> Reisenden und das Zugpersonal fühlen sich sicherer
> - so der metronom. Erixx ist übrigens auch
> Alkoholfrei. Meiner Meinung nach würde das der S
> Bahn Hannover auch gut stehen - besonders an
> Wochenenden sind die S Bahnen meist sehr
> verdreckt. Gruß Olaf


Dem ist in der Tat so!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:05:05:13:34:29.

Re: Darauf einen Dujardin ...

geschrieben von: Frank Weber

Datum: 05.05.12 16:03

218 498-4 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wie sind deren Erfahrungen damit?

Die Erkenntnis dürfte sein, dass man (bezogen auf den Zeitaufwand) nicht in jede Getränke-(insbesondere Cola-)Flasche reinriechen kann...

Was mich viel mehr stört als der Konsum eines "Feierabendbierchens" (wobei ich das auch schon als bedenklich ansehen möchte), ist der exzessive Alkoholkonsum mit anschließendem Erbrechen im Fahrzeug und dem Rauchen im WC oder den Einstiegsbereichen. Wobei auch die DB-Tf letzteres entsprechend problemlösend zu kommentieren wissen: "Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Wegen Rauchern im Türbereich des hinteren Wagenteils verzögert sich unsere Weiterfahrt auf unbestimmte Zeit!" - Da geht's dann doch plötzlich ganz schnell weiter...

Frank
(der i. d. R. während einer Bahnfahrt keinen Alkohol trinkt - alleinreisend schon mal gar nicht)



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:05:05:16:10:37.