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[www.mv-online.de]
Dies meldet die Münsterländische Volkszeitung und titelt:

"Entgleister Güterzug in Neubeckum
Staatsanwalt ermittelt wegen Pfusch am Gleisbau

Neun von 44 Waggons waren beim Zugunglück in Neubeckum entgleist. Der Unfall ereignete am 5. Januar 2010. Jetzt liegt ein Gutachten zur Unfallursache vor.

Neubeckum - Zwei Millionen Euro Sachschaden und eine über Tage blockierte Bahnstrecke: Das war die Bilanz eines Zugunglücks in Neubeckum, das sich am 5. Januar 2010 ereignete. Neun der 44 Waggons eines Güterzuges waren damals auf freier Strecke entgleist.
_______________________________________________________________________________________________________
EBA-Gutachten: Untergrund der 2008 sanierten Gleise sei nicht ordnungsgemäß verdichtet worden.

Für den Unfall am 06.01.2010 bei Minden soll die gleiche Ursache gelten.
__________________________________________________

Der Artikel endet für die drei betroffenen Bahner vorerst günstig:

"Ob der Untergrund dabei aber aus Kostengründen wirklich „nicht richtig verdichtet“ wurde, sei bislang reine Spekulation, so der Oberstaatsanwalt. „Bislang ist jedenfalls noch nicht klar, ob die Bahn-Mitarbeiter sich auch strafrechtlich verantworten müssen.“"

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))
Hallo,

Neubeckum ist ja nun nicht wirklich eisenbahnmäßiges Niemandsland, im Gegenteil.

Wenn nun vor etwa zwei Jahren das Gleis erneuert wurde, müsste doch eigentlich schon mehrmals der Gleismesszug dieses Gleis befahren haben. Das wäre ja schon nach entsprechenden Bauarbeiten nicht das dümmste, bei der dortigen Streckenbelastung aber jedenfalls vernünftig. 2x pro Jahr hielte ich schon für angemessen.

Ok, natürlich können auch Tf abnormale Gleislagefehler melden (Neue interessante Frage: Gab es solche?).

Meine Prognose: Selbst wenn der Unfall auf einen Gleislagefehler zurückzuführen ist, der durch die Bauarbeiten bedingt wurde, haben die betroffenen Mitarbeiter recht gute Karten. Vielmehr hätten schon vorher Gewährleistungsarbeiten stattfinden müssen.

Freundliche Grüße aus Leipzig von
Ralf
... zumindest für die hochfrequentierten Hauptabfuhrstrecken.

Was im Regelwerk exakt fixiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Soweit meine Gedächtnisleistung.

Weniger häufig befahrene Strecken (z.B. Hof Marktredwitz) auch wenn
sie für Neigetechnik ausgerüstet sind, müssen wohl nur 1 mal jährlich
befahren werden.

Gleislagefehler sind ja auch Zugfrequenzabhängig.

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
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Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))
Hallo l.b.,

danke für Deine Anmerkung.

locomotive breath schrieb:
-------------------------------------------------------
> ... zumindest für die hochfrequentierten Hauptabfuhrstrecken.

...wozu Neubeckum eindeutig zählen dürfte.
>
> Was im Regelwerk exakt fixiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Das weiß ich leider auch nicht, deshalb meine interessierte Nachfrage.
>
> Soweit meine Gedächtnisleistung.
>
> Weniger häufig befahrene Strecken (z.B. Hof Marktredwitz) auch wenn
> sie für Neigetechnik ausgerüstet sind, müssen wohl nur 1 mal jährlich
> befahren werden.
>
> Gleislagefehler sind ja auch Zugfrequenzabhängig.

Ja klar. Genau deshalb hättten im Fall Neubeckum (mit hoher Frequenz) die Messschriebe (mindestens drei) eine deutlich negative Entwicklung erkennen lassen müssen. Diese Tendenz hätte dann entsprechende Folgemaßnahmen ausgelöst (Geschwindigkeit, Nachbesserung...).

Ich gehe mal davon aus, dass dieser Abgleich auch stattfand. Falls nicht, würde ich das schon als fahrlässig bezeichnen.

Sollte der Gleislagefehler plötzlich aufgetreten sein, sähe ich keinen unmittelbaren Zusammenhang zu den Bauarbeiten (nach zwei Jahren).

Die technische und rechtliche Gemengelage bleibt wohl weiter schwierig.

Freundliche Grüße aus Leipzig von
Ralf
E 44 051 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo l.b.,
>
> danke für Deine Anmerkung.
>
> locomotive breath schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > ... zumindest für die hochfrequentierten
> Hauptabfuhrstrecken.
>
> ...wozu Neubeckum eindeutig zählen dürfte.
> >
> > Was im Regelwerk exakt fixiert ist, entzieht
> sich meiner Kenntnis.
>
> Das weiß ich leider auch nicht, deshalb meine
> interessierte Nachfrage.
> >
> > Soweit meine Gedächtnisleistung.
> >
> > Weniger häufig befahrene Strecken (z.B. Hof
> Marktredwitz) auch wenn
> > sie für Neigetechnik ausgerüstet sind, müssen
> wohl nur 1 mal jährlich
> > befahren werden.
> >
> > Gleislagefehler sind ja auch
> Zugfrequenzabhängig.
>
> Ja klar. Genau deshalb hättten im Fall Neubeckum
> (mit hoher Frequenz) die Messschriebe (mindestens
> drei) eine deutlich negative Entwicklung erkennen
> lassen müssen. Diese Tendenz hätte dann
> entsprechende Folgemaßnahmen ausgelöst
> (Geschwindigkeit, Nachbesserung...).
>
> Ich gehe mal davon aus, dass dieser Abgleich auch
> stattfand. Falls nicht, würde ich das schon als
> fahrlässig bezeichnen.
>
> Sollte der Gleislagefehler plötzlich aufgetreten
> sein, sähe ich keinen unmittelbaren Zusammenhang
> zu den Bauarbeiten (nach zwei Jahren).

>
> Die technische und rechtliche Gemengelage bleibt
> wohl weiter schwierig.
>
> Freundliche Grüße aus Leipzig von
> Ralf

Hola,

viele Spekulationen. Die örtliche Mundpropaganda ging von einer ganz anderen Ursache aus, das passt dahingehend dass jetzt gesagt wird Gleisfehler, aber für eine Anklage sind die Indizien nicht ausreichend, also wird keiner bestraft. Das Dumme ist nur dass man die Mundpropaganda auch nicht bewisen kann, als Außenstehender, man könnte nur spekulieren, dass hier was vertuscht werden soll. Aber wie gesagt, dies sind eben auch nur Spekulationen. Deshalb bleibt nur das, was offiziel bekannt gemacht wird.

MfG

Lieber einen Ort im Grünen, als ein Grüner im Ort!

Das ist die Frage ...

geschrieben von: locomotive breath

Datum: 28.02.12 18:38

Man sollte bei der Angelegenheit die Witterung beachten.

Wenn z.B. bei der Frostschutzschicht geschlampt wurde, dann
kann eine schlechte oder nicht durchgeführte Sanierung
durchaus Ursache sein, die sich erst Jahre später bei
eintretendem normalen Frost bemerkbar macht.

Der Untergrund soll z.B. in NRW am Ende der Frostperiode
Januar/Februar 2012 auch in Tieflagen durchaus bis 70 cm
durchgefroren gewesen sein.

Da kann es zu Frostschäden a) während des Durchfrierens
und b) während des anschließenden Wiederauftauens
kommen, was vorher dank milder Winter komplett unbemerkt
geblieben sein kann.

Soweit eine mögliche Spekulation

Solange die EUB [www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de]
den Unfallbericht nicht online stellt, sind wir leider schlecht informiert.

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))

Re: Interessante Aspekte

geschrieben von: E 44 051

Datum: 29.02.12 00:58

Hallo Peter und Frank,

danke für Eure Anmerkungen. Dann werde ich mal neugierig bleiben.

Freundliche Grüße aus Leipzig von
Ralf



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:02:29:00:58:47.