E 44 051 schrieb:
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> Hallo l.b.,
>
> danke für Deine Anmerkung.
>
> locomotive breath schrieb:
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> > ... zumindest für die hochfrequentierten
> Hauptabfuhrstrecken.
>
> ...wozu Neubeckum eindeutig zählen dürfte.
> >
> > Was im Regelwerk exakt fixiert ist, entzieht
> sich meiner Kenntnis.
>
> Das weiß ich leider auch nicht, deshalb meine
> interessierte Nachfrage.
> >
> > Soweit meine Gedächtnisleistung.
> >
> > Weniger häufig befahrene Strecken (z.B. Hof
> Marktredwitz) auch wenn
> > sie für Neigetechnik ausgerüstet sind, müssen
> wohl nur 1 mal jährlich
> > befahren werden.
> >
> > Gleislagefehler sind ja auch
> Zugfrequenzabhängig.
>
> Ja klar. Genau deshalb hättten im Fall Neubeckum
> (mit hoher Frequenz) die Messschriebe (mindestens
> drei) eine deutlich negative Entwicklung erkennen
> lassen müssen. Diese Tendenz hätte dann
> entsprechende Folgemaßnahmen ausgelöst
> (Geschwindigkeit, Nachbesserung...).
>
>
Ich gehe mal davon aus, dass dieser Abgleich auch
> stattfand. Falls nicht, würde ich das schon als
> fahrlässig bezeichnen.
>
> Sollte der Gleislagefehler plötzlich aufgetreten
> sein, sähe ich keinen unmittelbaren Zusammenhang
> zu den Bauarbeiten (nach zwei Jahren).
>
> Die technische und rechtliche Gemengelage bleibt
> wohl weiter schwierig.
>
> Freundliche Grüße aus Leipzig von
> Ralf
Hola,
viele Spekulationen. Die örtliche Mundpropaganda ging von einer ganz anderen Ursache aus, das passt dahingehend dass jetzt gesagt wird Gleisfehler, aber für eine Anklage sind die Indizien nicht ausreichend, also wird keiner bestraft. Das Dumme ist nur dass man die Mundpropaganda auch nicht bewisen kann, als Außenstehender, man könnte nur spekulieren, dass hier was vertuscht werden soll. Aber wie gesagt, dies sind eben auch nur Spekulationen. Deshalb bleibt nur das, was offiziel bekannt gemacht wird.
MfG
Lieber einen Ort im Grünen, als ein Grüner im Ort!