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Mich wundert es, dass über 6 Stunden nach dem Eintrag hier im DSO-Forum - wer weiß wieviele Stunde vorher diese Nachricht schon auf der Handelsblatt-Seite steht - andere Medien auf dieses Thema noch nicht angesprungen sind. Handelt es sich eventuell um eine "Ente"?


Viele Grüße

WDM

Hinweis: Alle Beiträge, welche ich hier im Forum veröffentliche, geben meine private Meinung wieder und nicht zwangsläufig die meines Arbeitgebers,
und auch nicht unbedingt die Meinung der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik e.V., in deren Vorstand ich bin
612 hocker schrieb:
-------------------------------------------------------
> Der VRR hat selber ein KCW-Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Überkompensation nachgewiesen hat.

Zum Gutachter KCW sage ich nur: "Rheinbrücke Griethausen".


Viele Grüße

WDM

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und auch nicht unbedingt die Meinung der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik e.V., in deren Vorstand ich bin

Re: Kann es sein dass das ganze eine "Ente" ist? (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 03.12.10 23:32

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
Ganz besonders möchte ich mich bei den Mitarbeitern der Deutschen Bahn bedanken, die mir für jede Lösung umgehend mindestens ein Problem präsentiert haben.

1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:04:15:00:46:55.
Stefan Hennigfeld schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich hätt nicht gedacht, daß ich Hrn Mann mal zustimmen werde, aber das verwundert mich auch
> irgendwie: Sollte es morgen in der gedruckten Handelsblatt-Ausgabe erscheinen, hätte die
> Information auch woanders zitiert werden müssen. Gerade auch weil die FR heute erst darüber
> berichtet hat, daß Dienstag in Karlsruhe verhandelt wird.
>
> Also, bevor wir auf den VRR eindreschen oder uns darüber unterhalten daß Abellio käuflich sein
> könnte, warten wir besser erstmal ab. Auch das Handelsblatt kann schonmal falsch informiert sein.

Ganz ehrlich: Ich hätte auch nicht erwartet, dass wir mal einer Meinung sind, und das auch noch offen bekunden.

Ich darf aber an dieser Stelle doch noch eines hinzufügen: Sie vertreten hier wohl regelmäßig eine andere Meinung als ich, aber mit Ihnen kann man wenigstens noch darüber diskutieren. Einig werden wir uns in vielen Punkten bestimmt nicht so schnell. Aber ich habe schon den Eindruck, dass Sie mit der Zeit das eine oder andere Argument von mir übernehmen werden. Und auch ich das eine oder andere Argument von Ihnen. Wenn wir hier weiter streiten, dann dient das der Sache.


Viele Grüße

WDM

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und auch nicht unbedingt die Meinung der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik e.V., in deren Vorstand ich bin

Re: Dass wir uns mal einig sind überrascht mich auch (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 03.12.10 23:48

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
Ganz besonders möchte ich mich bei den Mitarbeitern der Deutschen Bahn bedanken, die mir für jede Lösung umgehend mindestens ein Problem präsentiert haben.

1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:04:15:00:46:52.

Die von mir verlinkte Überschrift....

geschrieben von: F-Zug

Datum: 04.12.10 12:12

....stand als komplett gedruckte Meldung in der Ausgabe des Handelsblattes vom 3.12.2010 zu lesen und ist im Internet aber nur für Premium-Abonennten, der ich selber auch nicht bin, des Handelsblatt-Online-Dienstes auch dort zu lesen. Der Premium Zugang kostet ab 1,90 pro Woche.

Und da die anderen Medien ja scheinbar nur noch über das Internet sich die Informatioen beschaffen und dafür keine Zeitung kaufen wollen oder generell kein Geld investieren wollen, kann es natürlich sein das deshalb die FR vorerst noch auf den Termin am Dienstag hofft. Das erstaunliche ist nur das die Rheinische-Post und auch die Westdeutsche Zeitung sowie die anderen großen Zeitungen im Ruhrgebiet, gar nichts dazu zu schreiben haben bezüglich des , laut FR, so wichtigen Termins für die Branche am Dienstag vor dem BGH. Zumal es sich ja hier auch um die Zukunft des Nahverkehrs an Rhein und Ruhr geht und deshalb auch den Menschen in dem betreffenden Gebiet von Interesse sein dürfte.

In den BGH-Terminhinweisen steht es noch drin

geschrieben von: ellerbahnhof

Datum: 04.12.10 13:58

Zitat:

Verhandlungstermin: 7. Dezember 2010

X ZB 4/10

OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.07.2010 – VII-Verg 19/10

Der X. Zivilsenat wird bis spätestens Ende des Jahres in einem Vergabenach-prüfungsverfahren, in dem auch ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann und ein Termin zur mündlichen Verhandlung jedenfalls noch nicht bestimmt ist, aufgrund einer Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf über Fragen im Zusam-menhang mit der Vergabe von Nahverkehrsdienstleistungen entscheiden.

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Durch einen 2004 geschlosse-nen Vertrag hatte die Antragsgegnerin (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) der Beigela-denen (DB Regio) u. a. den Betrieb sämtlicher S-Bahnen bis Dezember 2018 über-tragen. In der Folgezeit kam es zwischen den Vertragspartnern zu Unstimmigkeiten, die zur Kündigung des Vertrages durch die Antragsgegnerin führten. Im Zuge an-schließend geführter Vergleichsverhandlungen wurde im November 2009 ein Ver-gleichsvertrag geschlossen, demzufolge u. a. der Verkehrsvertrag mit der Beigela-denen bis Dezember 2023 verlängert wurde.

Die Antragstellerin (Abelio Rail NRW GmbH), die linienweise an der Übernahme des S-Bahn-Betriebs interessiert ist, sieht im Abschluss dieses Vertrages eine vergabe-rechtlich unzulässige Direktvergabe und hat bei der Vergabekammer bei der Bezirks-regierung Münster Vergabenachprüfung mit dem Ziel beantragt, die Unwirksamkeit des Vergleichsvertrages hinsichtlich einer bestimmten S-Bahn-Linie, hilfsweise die des gesamten Vertrages festzustellen. Die Vergabekammer hat den Vertrag insge-samt für unwirksam erklärt. Gegen diese Entscheidung haben die Antragstellerin, die Beigeladene und nach Ansicht des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düssel-dorf auch die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde eingelegt.

Das Oberlandesgericht erachtet den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin für zu-lässig und in weitem Umfang auch für begründet. Es sieht sich an einer eigenen Sachentscheidung aber gemäß § 124 Abs. 2 GWB* durch entgegenstehende Recht-sprechung anderer Vergabesenate gehindert. Diese Divergenz betrifft hauptsächlich die Frage, ob bei der Vergabe von Dienstleistungen des Schienenpersonennahver-kehrs ein Nachprüfungsverfahren nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wett-bewerbsbeschränkungen überhaupt zulässig ist. Das Brandenburgische Oberlan-desgericht hat diese Frage in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003 verneint und angenommen, derartige Leistungen unterlägen der speziellen Regelung in § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i. V. mit § 4 des Regionalisierungsge-setzes (Brandenburgisches OLG VergabeR 2003, 654 ff.). § 15 Abs. 2 AEG lautet: "Die zuständigen Behörden, die beabsichtigen, die Erbringung gemeinwirtschaftli-cher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen auf der Grundlage des Arti-kels 1 Abs. 4 und des Artikels 14 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates zu vereinbaren, können diese Leistungen ausschreiben."

Ein Oberlandesgericht, das von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesge-richts oder des Bundesgerichtshofs abweichen will, legt die Sache nach § 124 Abs. 2 GWB dem Bundesgerichtshof vor. Dieser entscheidet anstelle des vorlegenden Ge-richts in der Sache. Nach der Fassung, die § 124 Abs. 2 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 erhalten hat, deren Geltung zwischen den Beteiligten ebenfalls umstritten ist, kann sich der BGH auch auf die Entscheidung der Divergenzfrage beschränken und die Entscheidung in der Haupt-sache dem vorlegenden Vergabesenat übertragen.

§ 124 GWB Bindungswirkung und Vorlagepflicht

(1) Wird wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften Schadensersatz be-gehrt und hat ein Verfahren vor der Vergabekammer stattgefunden, ist das ordentli-che Gericht an die bestandskräftige Entscheidung der Vergabekammer und die Ent-scheidung des Oberlandesgerichts sowie gegebenenfalls des nach Absatz 2 angeru-fenen Bundesgerichtshofs über die Beschwerde gebunden.

(2) Will ein Oberlandesgericht von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesge-richts oder des Bundesgerichtshofs abweichen oder hält es den Rechtsstreit wegen beabsichtigter Abweichung von Entscheidungen eines Landessozialgerichts oder des Bundessozialgerichts für grundsätzlich bedeutsam, so legt es die Sache dem Bundesgerichtshof vor. Der Bundesgerichtshof entscheidet anstelle des Oberlan-desgerichts. Der Bundesgerichtshof kann sich auf die Entscheidung der Divergenz-frage beschränken und dem Beschwerdegericht die Entscheidung in der Hauptsache übertragen, wenn dies nach dem Sach- und Streitstand des Beschwerdeverfahrens angezeigt scheint. Die Vorlagepflicht gilt nicht im Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 und nach § 121.

[www.bundesgerichtshof.de]

Auf meinen Webseiten findet man unter anderem:
* Links zu Bahn und mehr * Reiseberichte * Artikel zu Bahn- und Busthemen *
Und dann gibt es noch ein paar Fakten und Frechheiten auf Twitter.




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:12:04:13:59:30.

Re: In den BGH-Terminhinweisen steht es noch drin (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.10 14:22

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
Ganz besonders möchte ich mich bei den Mitarbeitern der Deutschen Bahn bedanken, die mir für jede Lösung umgehend mindestens ein Problem präsentiert haben.

1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:04:15:00:46:28.

Leider steht die Schlagzeile immer noch online

geschrieben von: BR146106

Datum: 04.12.10 15:14

Moin,

unter:[www.handelsblatt.com].

Ich selber halte es aber auch eher für ein Gerücht, denn dann würde Klarheit herrschen was erlaubt ist und was nicht.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:12:04:15:14:32.

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten!

geschrieben von: JoergAtDSO

Datum: 04.12.10 16:20

Hallo,

das Bundeskartelamt hat die Absprache von DB AG und Abelio mittels Bußgeldandrohung gestoppt:

[www.spiegel.de]

Gruß Jörg

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten!

geschrieben von: Plutone

Datum: 04.12.10 20:59

JoergAtDSO schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo,
>
> das Bundeskartelamt hat die Absprache von DB AG
> und Abelio mittels Bußgeldandrohung gestoppt:
>
> [www.spiegel.de]
> 8,732892,00.html
>
> Gruß Jörg

Richtig so, hoffentlich bleibt das auch nachhaltig so.
Mir ist zwar immer noch nicht ganz klar, wie die beiden Unternehmen sich ganze Netze zuspielen wollen, wenn auch noch andere Konkurrenten mit im Boot sind, aber ich kann mir einige Habel vorstellen, an denen man vorentscheidend Einfluss nehmen kann.

Irgendwie sollte der BGH und das Kartellamt mal ordentlich dazwischen grätschen !

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.10 21:04

Dann dürfte aber doch die Vergabe der RB47 an Abellio auch nichtig sein oder?
Sicherlich wurde da doch dann auch gemauschelt oder? :)



Gruß

Eric
Moin,

dann schau die mal die Ausschreibungen in NDS an, besonders die Strecke nach Cuxhaven. Also vieles ist möglich wenn ich es möchte, das derjenige Gewinnt, den ich möchte. Also Stellschrauben gibt es genug und absprechen kann man sich auch.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten!

geschrieben von: JoergAtDSO

Datum: 04.12.10 21:35

Hallo Plutone,

Plutone schrieb:
> Mir ist zwar immer noch nicht ganz klar, wie die
> beiden Unternehmen sich ganze Netze zuspielen
> wollen, wenn auch noch andere Konkurrenten mit im
> Boot sind

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, wären eben keine weiteren Konkurrenten im Boot gewesen. Die DB hat das S-Bahn Netz Rhein-Ruhr ja per Direktvergabe erhalten (und wenn der BGH diese Vergabe nicht aufhebt, bleibt es auch dabei).
Hätte das Kartelamt diese illegale Absprache nicht vereitelt, würde Abelio halt die Klage zurückziehen und die DB würde Abelio im Gegenzug zwei der S-Bahn-Linien als Subunternehmer betreiben lassen. Da die DB durch die Direktvergabe zu einem sehr hohen Preis abgeschlossen hat, könnte sie Abelio mehr zahlen, als Abelio nach einer Ausschreibung erhalten würde.

Hinzu kommt noch, dass auch zukünftig Direktvergaben möglich wären. Zumindest solange, bis sich nochmals ein Konkurrent durch alle Instanzen bis zum BGH geklagt hat.

Gruß Jörg

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten!

geschrieben von: RB47

Datum: 04.12.10 22:38

JoergAtDSO schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo,
>
> das Bundeskartelamt hat die Absprache von DB AG
> und Abelio mittels Bußgeldandrohung gestoppt:
>
> [www.spiegel.de]
> 8,732892,00.html
>
> Gruß Jörg


Somit kommt es dann doch zur Verhandlung. Jeahhh

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten!

geschrieben von: Plutone

Datum: 05.12.10 11:06

Ruhrpottfahrer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Dann dürfte aber doch die Vergabe der RB47 an
> Abellio auch nichtig sein oder?
> Sicherlich wurde da doch dann auch gemauschelt
> oder? :)
>
>
>
> Gruß
>
> Eric

Genau das ging mir auch durch den Kopf, da hat man vermutlich geschickt mit dem Rückzug der Klage gewartet, bis die 10-Tage-Widerspruchs-Frist abgelaufen war...ob man da nachträglich noch was machen kann, sollten die anderen Bewerber auf die Strecke sich nochmal fragen.

... und da wundern sich einige, wenn man paranoid bezüglich Kungelei und Betrug wird - aber dieser Fall zeigt mal wieder, wieviel kriminelle Energie im Menschen steckt.

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten!

geschrieben von: Plutone

Datum: 05.12.10 11:53

JoergAtDSO schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo Plutone,
>
> Plutone schrieb:
> > Mir ist zwar immer noch nicht ganz klar, wie
> die
> > beiden Unternehmen sich ganze Netze zuspielen
> > wollen, wenn auch noch andere Konkurrenten mit
> im
> > Boot sind
>
> Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe,
> wären eben keine weiteren Konkurrenten im Boot
> gewesen. Die DB hat das S-Bahn Netz Rhein-Ruhr ja
> per Direktvergabe erhalten (und wenn der BGH diese
> Vergabe nicht aufhebt, bleibt es auch dabei).
> Hätte das Kartelamt diese illegale Absprache nicht
> vereitelt, würde Abelio halt die Klage
> zurückziehen und die DB würde Abelio im Gegenzug
> zwei der S-Bahn-Linien als Subunternehmer
> betreiben lassen. Da die DB durch die
> Direktvergabe zu einem sehr hohen Preis
> abgeschlossen hat, könnte sie Abelio mehr zahlen,
> als Abelio nach einer Ausschreibung erhalten
> würde.

Stimmt, das macht Sinn.

Ich dachte, RB47 sollte schon eine dieser Linien sein, da hätte ich mich dann gefragt, wie DB und Abellio verhindern wollen, dass ein dritter noch niedriger bietet.

Grüße Plutone

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.12.10 13:34

Plutone schrieb:
-------------------------------------------------------
> -----
> > Dann dürfte aber doch die Vergabe der RB47 an
> > Abellio auch nichtig sein oder?
> > Sicherlich wurde da doch dann auch gemauschelt
> > oder? :)
> >
> Genau das ging mir auch durch den Kopf, da hat man
> vermutlich geschickt mit dem Rückzug der Klage
> gewartet, bis die 10-Tage-Widerspruchs-Frist
> abgelaufen war...
>
Das nutzt nichts. Die Vergabe kippt in zwei Fällen

a) Ein Konkurrent ficht sie aus den im Vergaberecht vorgesehenen sachlichen Gründen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist an und hat damit Erfolg
b) Es stellt sich heraus, daß sie auf rechtswidrige Weise (auf juristisch 'unerlaubte Handlungen',auf deutsch 'strafbare Handlungen', auf sachlich hier 'Absprachen') zustande gekommenen ist

Im Fall b) gelten andere Fristen und Prinzipien als diejenigen des Vergaberechts, sowohl bzgl. Aufhebung als auch (unabhängig davon!) bzgl. Schadensersatzforderungen Dritter. Der dafür nötige Nachweis einer Kartellabsprache vor einer Behörde oder einem Gericht zöge insbes. weitere behördliche Maßnahmen nach sich, gegen die eine Aufhebung der RB47-Ausschreibung Peanuts im ackermannschen Sinn wären. Da eine solche Kungelei kaum ohne Beteiligung von Landes- und VRR-Stellen möglich wäre, wäre allein schon von EU-Seite mit anschließenden 500-1000 Mio. Bußgeld zu rechnen. Es scheint mir deshalb nicht abwegig, daß es hinter den Kulissen intensive und wegen der Komplexität der Materie länger dauernde Bestrebungen für einen Prozeßstop gab, und ein daran Beteiligter versehentlich zu früh die Erfolgsmeldung herausgegeben hat (oder in böser Absicht einen Entwurf davon, denn wikileaks ist überall).

Seltsam ist nämlich, daß eine Einigung fast eine Woche vor dem Termin verkündet werden sollte. Den Termin wird man damit nicht los, da das Gericht die Einigung offiziell zur Kenntnis nehmen muß, bevor es das Verfahren beenden kann. Statt stiller Erledigung provoziert man also nur eine neue Debatte, wenn - wie hier - die Öffentlichkeit und dritte Parteien am Prozeß interessiert sind. Will man ihn durch Einigung beenden, tut man es dann am sinnvollsten im Termin selbst, denn wenn das Gericht daraufhin erleichtert die Einigung in die Akte legt und diese zuklappt, stehen alle anderen schlagartig vor vollendeten Tatsachen, gegen die niemand mehr etwas unternehmen kann, jedenfalls nicht zivilrechtlich.

Bei der hiesigen Konstellation ist allerdings schon fraglich, ob Abellio und DB das alleine tun könnten, denn angefochten wurde in diesem Verfahren eine behördliche Verfügung (der Vergabekammer Münster), die betreffende Behörde ist damit Verfahresbeteiligte und müßte einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zustimmen. Sie darf das aber gar nicht ohne weiteres, da sie ausschließlich 'Recht' zu wahren hat, und nicht nach Opportunitätskriterien handeln darf wie ein Kaufmann. Durch eine Handlungsweise nach dem Muster 'das war nicht ganz rechtens, aber der Prozeß würde mir nur noch mehr Kosten verursachen und deshalb schlucke ich den faulen Kompromiß' würde eine Behörde und die verantwortlichen Beamten massiven Schadensersatzansprüchen und letztere womöglich strafrechtlichen Vorwürfen aussetzen. Da müßte also zuerst sehr gut (BGH-fest) begründet werden, wie und warum man gerade jetzt in dieser Behörde zu einer ganz neuen Rechtsauffassung gekommen ist (und wie und warum man früher so geschlampt hat). Das stelle ich mir schwierig vor.

Nachdem ich mir die die von ellerbahnhof eingestellten bzw. verlinkten Gerichtsmitteilungen nochmal durchgelesen habe, fällt mir in diesem Zusammenhang auf, daß das OLG nur die (Rechts-)Frage dem BGH vorgelegt zu haben scheint, ob 'Direktvergaben (unter bestimmten Umständen) noch zulässig' sind. Eine solche Anrufung des BGH hat den Sinn, daß untergeordnete Gerichte (und Behörden) eine Leitlinie zur Beurteilung solcher Vorgänge bekommen. Eine Äußerung des BGH zu dieser reinen Rechtsfrage dürfte selbst dann noch möglich sein, nachdem sich DB und Abellio (und ggf. Dritte wie VRR) über irgendwelche konkreten Verträge geeinigt haben. Nach dem jetzigen öffentlichen Widerhall dürfte eine sehr gründliche Stellungname kommen.

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten! (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.12.10 18:52

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
Ganz besonders möchte ich mich bei den Mitarbeitern der Deutschen Bahn bedanken, die mir für jede Lösung umgehend mindestens ein Problem präsentiert haben.

1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:04:15:00:47:47.

Re: Doch keine Ente: Kartelamt ist eingeschritten!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.12.10 13:53

Stefan Hennigfeld schrieb:
-------------------------------------------------------
> Sicher können sich DB und Abellio auch "zu zweit"
> auf irgendwas einigen. Die einen verzichten auf
> eine Bewerbung für die RB 47, die anderen
> verzichten vielleicht in den Niederlanden auf eine
> Bewerbung und lassen DB Arriva den Vortritt.
>
Genau das ist eine strafbare Kartellabsprache. In den USA kann man dafür auch tatsächlich im Knast landen (außer man leitet eine systemnotwendige Großbank und dreht das Ding noch zwei bis drei Nullen größer)
>
> Wenn der VRR da mit drinhängen sollte, der nicht
> irgendein Provinzverbund ist, sondern der größte
> Aufgabenträger Europas, dann hätte die Sache eine
> ganze neue Qualität
>
Allerdings. Sowohl angesichts der Beträge und als auch angesichts der Tatsache, daß die letztendlichen Geschädigten, nämlich Land und die wie Weihnachtsgänse ausgenommenen Kommunen, großteils pleite sind.
>
> Ich
> kann mir aber noch immer nicht vorstellen, daß
> Abellio, DB, VRR und womöglich auch
> Landesregierung hier irgendwelche Verschwörungen
> gemacht haben. Welchen Vorteil sollte der VRR
> davon haben
>
Hinter Institutionen stehen immer Personen, sowohl sichtbare (Vorstände) als auch unsichtbare. Letztere heißen auf österreischisch 'Freunderln', auf bayrisch 'Spezis' und auf rheinisch 'Klüngel'. Die haben den Nutzen und auf diesem Weg fließt das viele schöne Steuergeld aus dem System hinaus. Denn wenn es bei 'der DB' bliebe, dann müßten sich doch dort kontinuierlich sichtbare Vermögensgegenstände ansammeln: gut unterhaltene Strecken, qualitativ hochwertige Fahrzeuge, freundliche Stationen, Betriebsreserven aller Art oder ganz einfach nur Bankguthaben, dank derer man im Fall des Falles schnell die Müngstener Brücke renoviert, bevor sie gesperrt wird.
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