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Wie das Handelsblatt exklusiv für Abonennten heute meldet (daher ist der Artikel online nicht einsehbar außer die Überschrift), will Abellio den Wiederspruch gegen den Verkehrsvertrag zwischen DB Regio und VRR zurückziehen!
Damit bliebe die Frage ungeklärt ob Besteller von Schienennahverkehrsleistungen diese grundsätzlich ausschreiben müssten. Mit diesem Rückzug würde die Verhandlung vor dem BGH nächste Woche nicht stattfinden.



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:12:03:16:42:02.
Meine Güte..na so ein Zufall aber auch..
Ich Bleib dabei: Der VRR ist Korrupt!
Viel Spaß bei der anschließenden Diskussion!

Ergänzung

geschrieben von: F-Zug

Datum: 03.12.10 16:35

F-Zug schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wie das Handelsblatt exklusiv für Abonennten heute
> meldet (daher ist der Artikel online nicht
> einsehbar außer die Überschrift), will Abellio den
> Wiederspruch gegen den Verkehrsvertrag zwischen DB
> Regio und VRR zurückziehen!

Dies erfuhr das Handelsblatt aus Verhandlungskreisen und Düsseldorfer Regierungskreisen.

> Damit bliebe die Frage ungeklärt ob Besteller von
> Schienennahverkehrsleistungen diese grundsätzlich
> ausschreiben müssten. Mit diesem Rückzug würde die
> Verhandlung vor dem BGH nächste Woche nicht
> stattfinden.
PrignitzerEisenbahn schrieb:
-------------------------------------------------------
> Meine Güte..na so ein Zufall aber auch..
> Ich Bleib dabei: Der VRR ist Korrupt!
> Viel Spaß bei der anschließenden Diskussion!

Ob das wohl mit der erfolgten Vergabe der RB 47 an Abellio zu tun hat und im Hintergrund diesbezüglich ein Kuhhandel stattgefunden hatte (wie seinerseits mutmaßlich zwischen NOB und Austermann wegen der Vergabe des Netzes Ost an DB Regio - NOB bekam mutmaßlich Millionennachschlag für die verkalkulierte Marschbahn und verzichtete dafür auf weitergehende rechtliche Schritte)?

Fragend,
Nik

† 14.12.2014: Goodbye, RE 4 Halle - Hannover †

Re: Handelsblatt meldet: Abellio zieht Wiederspruche gegen den DB/VRR-Vetrag zurück!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 03.12.10 17:34

Heißt das dann in der Folge auch, daß wir evtl. doch noch wesentlich früher mit neuen Fahrzeugen im S-Bahnbereich rechnen können?
Dann würde die Option 430er aus dem Stuttgartpaket zu bekommen doch greifbar werden!?
Oder wäre das doch nicht mehr machbar?


Gruß

Eric
ich glaube irgendeine Aussage wann ein Neubaufahrzeug fertig+ erstmalig zugelassen ist dürfte derzeit reine Spekulation sein.
F-Zug schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wie das Handelsblatt exklusiv für Abonennten heute
> meldet (daher ist der Artikel online nicht
> einsehbar außer die Überschrift), will Abellio den
> Wiederspruch gegen den Verkehrsvertrag zwischen DB
> Regio und VRR zurückziehen!
> Damit bliebe die Frage ungeklärt ob Besteller von
> Schienennahverkehrsleistungen diese grundsätzlich
> ausschreiben müssten. Mit diesem Rückzug würde die
> Verhandlung vor dem BGH nächste Woche nicht
> stattfinden.


Na klar,

jeder hat seine Schmerzgrenze, ab wann er käuflich ist...
Ich weis aber auch nicht warum Abellio so ein Spektakel wegen einer Vetragsverlängerung um ganze 5 Jahre gemacht hat.
Diese Verlängerung bedeutet ja nicht das diese Leistungen jetzt dauerhaft bei DB Regio/DB S-Bahn Rhein/Ruhr bleiben
(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:12:03:18:31:11.

Frankfurter Rundschau vermeldet was anderes

geschrieben von: RB47

Datum: 03.12.10 18:33

[www.fr-online.de]

Auftragsvergabe im Bahnverkehr vor dem BGH

Am Dienstag schaut die deutsche Eisenbahnbranche gespannt nach Karlsruhe. Dort befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer wichtigen Angelegenheit: Dürfen Verträge im Schienennahverkehr auch weiterhin direkt vergeben werden? Oder bedarf es in jedem Fall einer Ausschreibung?
Der Bundesgerichtshof soll die Weichen für eine faire Vergabepolitik stellen.
Der Bundesgerichtshof soll die Weichen für eine faire Vergabepolitik stellen.
Foto: ddp
Der Bundesgerichtshof soll die Weichen für eine faire Vergabepolitik stellen.
Der Bundesgerichtshof soll die Weichen für eine faire Vergabepolitik stellen.
Foto: ddp
Berlin –

Ein Urteilsspruch des BGH ist notwendig geworden, weil das nordrhein-westfälische Verkehrsunternehmen Abellio Rail NRW gegen einen Verkehrsvertrag Klage eingereicht hat, den der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit DB Regio NRW GmbH, einer Tochter der Deutschen Bahn, in freihändiger Vergabe abgeschlossen hat.

Abellio vertritt die Auffassung, dass die im November 2009 freihändig an die DB vergebenen Verkehrsleistungen hätten ausgeschrieben werden müssen. Die Vergabekammer Münster und das Oberlandesgericht Düsseldorf haben die Auffassung von Abellio bestätigt. Der Vertrag wurde eben aus diesem Grunde für rechtswidrig erklärt. Allerdings hatte 2004 das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) entschieden, dass Länder oder ihre Aufgabenträger im Nahverkehr nicht in jedem Fall ausschreiben müssen. Aus diesem Grunde muss nun das BGH ein abschließendes Urteil fällen.

Kritik an Direktverträgen

Es geht um viel Geld. Rund sieben Milliarden Euro gibt der Bund jedes Jahr für den Bahn-Nahverkehr aus. Über die Länder, Landeseisenbahngesellschaften und Verkehrsverbünde wie dem VRR wird bei regionalen Bahnen die Verkehrsleistung bestellt. Derzeit hat die DB im Nahverkehr noch einen Marktanteil von rund 80 Prozent. Ihre Konkurrenten haben in der Regel nur dann die Chance, einen Verkehrsvertrag zu erhalten, wenn er ausgeschrieben wird. Bei Direktverträgen dagegen steht der Betreiber im Grunde fest: Es ist traditionsgemäß die DB.

In den vergangenen Jahren haben die Bahn-Konkurrenten bei Ausschreibungen zahlreiche Strecken für sich gewinnen können. Die Chancen für die Zukunft stehen also nicht schlecht. Zumal: In den kommenden Jahren wird etwa die Hälfte aller Zugangebote in Deutschland neu vergeben.

Ergebnis offen

Vor diesem Hintergrund ist der Richterspruch am Dienstag von großer Bedeutung. Schließen sich die Richter dem Urteil des OLG Brandenburg an und lassen auch die freihändige Vergabe weiter zu, hätte die Deutsche Bahn die besseren Trümpfe in der Hand. Verlangt der BGH jedoch, künftig alle Verkehrsleistungen auszuschreiben, steigen die Chancen der Privaten. „Wenn der BGH das beschließt, dann ändert sich die Nahverkehrslandschaft in Deutschland gravierend“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Privatbahnverbandes Mofair, Engelbert Recker. Der große Verlierer hieße dann Deutsche Bahn.

Derzeit sind allein 22 Direktvergaben von Ländern zugunsten der DB im Amtsblatt der EU angekündigt. „Die sind in dem Augenblick erledigt, in dem der BGH grundsätzlich die Ausschreibung fordert.“ Mofair fordert seit langem, dass mit der Praxis der Direktvergaben ein für alle Mal Schluss gemacht wird. „Da ist viel Intransparenz dabei und es wird viel Geld verschleudert“, sagte Recker. Auch der Bahnexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, sagt, er habe „seit langem den Verdacht, dass Regionalisierungsmittel verschwendet werden“.
RB47 schrieb:
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> Ich weis aber auch nicht warum Abellio so ein
> Spektakel wegen einer Vetragsverlängerung um ganze
> 5 Jahre gemacht hat.
> Diese Verlängerung bedeutet ja nicht das diese
> Leistungen jetzt dauerhaft bei DB Regio/DB S-Bahn
> Rhein/Ruhr bleiben

Doch, indirekt schon, wobei sich bei der S-Bahn jetzt sowieso erstmal nichts ändert !
Die Anschaffung der neuen S-Bahn-Triebwagen wie auch neuer Doppelstock-Wagen hing entscheidend an dieser Verlängerung.
Wenn die S-Bahn dann ausgeschrieben wird, wird der VRR mit Sicherheit keine Neufahrzeuge mehr fordern - jünger als 10 Jahre oder vereinfacht "modern" reicht diesen Sparweltmeistern dann aus und da die DB dann der einzige Wettbewerber ist, der keine Neufahrzeuge mehr benötigt (zumindest für 5 Jahre hat man bei der DB die Fahrzeuge dann ja abschreiben können, wobei der Gewinn vielleicht sogar für mehr reicht). Bei sofortiger Ausschreibung müsste auch die DB die Fahrzeuge einpreisen, wenn sie auf dem Geld nicht sitzen bleiben will.

Sollte es tatsächlich zu einer Ausschreibung kommen, würde ich mich freuen, wenn man nicht so verbohrt ist, reine S-Bahn-Ausschreibungen zu machen, sondern regionale Netze bildet. Anbieten würde sich m.E. zum BEispiel eine gemeinsame Ausschreibung S2 zusammen mit RB50 (Durchbindung bzw. gemeinsamer Betrieb über die CME-Strecke), S9 + EM-Netz + RB43 o.ä. ab 2018.
Sowas hab ich mir gedacht:Da bekommen die eine Strecke vom VRR und die ziehen ihre Klage zurück.Es war sowieso lächerlich wegen einer so kurzen S-Bahnlinie(S5)so einen Aufstand zu machen.
Jetzt kann die Bahn und der VRR für die nächsten Jahre planen(ET430)

Re: Frankfurter Rundschau vermeldet was anderes

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 03.12.10 19:57

Das muß nichts heißen, außer, daß die Vorberichterstattung gedruckt wurde, weil die FR die brandneue Information noch nicht hatte. Bleibt abzuwarten, ob sie sich bestätigt.

Gruß, ULF

Aber du weißt es, also halte den Ball flach,bitte

geschrieben von: BR146106

Datum: 03.12.10 20:36

Moin,

denn es ist reine Spekulation. erst bei Einblick in den Verkehrsvertrag kann man es sagen.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]

Och kann da einer die Wahrheit nicht vertragen

geschrieben von: 612 hocker

Datum: 03.12.10 20:49

Der VRR hat selber ein KCW-Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Überkompensation nachgewiesen hat.

Re: Och kann da einer die Wahrheit nicht vertragen

geschrieben von: BR146106

Datum: 03.12.10 20:57

Moin,

och, weißt du; wenn man in NDS für die Landeseigene Eisbahngesellschaft geschätzte 120 Mio. Euro über hat dann, kann der VRR dasselbe mit DB Regio machen, gleiches Recht für alle. Aber da du den Vertrag genauso wenig kennst wie ich, werden wir uns also auf die nächsten Ausschreibungen im Land zwischen Rhein und Weser freuen und werden sehen wo sich DB Regio NRW nicht bewerben darf.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]

Beweise mein Lieber, Beweise und keine Gerüchte

geschrieben von: BR146106

Datum: 03.12.10 21:20

Moin,

aber das kannste wohl nicht.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]

Nicht das ich dich intellektuell überfordere

geschrieben von: 612 hocker

Datum: 03.12.10 21:36

[www.juve.de]

Das gesamte Gutachten ist leider nicht mehr im Netz seit der DB/VRR Kungelei
[www.vrr.de]



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:12:03:21:38:27.

Re: Nicht das ich dich intellektuell überfordere

geschrieben von: BR146106

Datum: 03.12.10 22:11

Moin,

den ersten Link kannste vergessen, da vieles bereit hier Diskutiert wurde und die LNVG bekanntlich keine Zahlen nach der Vergabe veöffentlicht hat. Die Angaben von Seiten der LNVG halte ich recht hoch, ohne allerdings einen Vergleich zu haben. Die bekannte Ablehnung beruht auf den Vorgaben der LNVG zum Betrieb des Hansenetzes von rd. 43 Mio. Euros. Die Bahn hat bekannter weise rd. 28 Mio. Euros haben wollen zum Betrieb, dieses war lt. LNVG unterhalb gewisser Toleranzen und wurde abgewiesen. Diese Abweisung wurde angefochten und im Anschluss wieder zurückgezogen. Der Rest ist bekannt.

Zum Zweiten Link fehlt mir jetzt die Jahresangabe, kann ich auch überlesen haben, für welchen Vertrag dieses Gutachten erstellt wurde. Gut möglich das es zum Aktuellen Vertrag ist, also der der von Abellio angefochten wurde. Die Frage ist zwar berechtigt und auch der VRR schreibt aus, aber eventuell möchte man diese Aussreibungen strecken um nicht alle 10 Jahre 4-5 Netze gleichzeitig ausschreiben zu müssen und somit allen Anbietern die Möglichkeit gibt sich zu bewerben.

Denn die letzten Ausschreibungen von großen Netzen, innerhalb der Wirtschaftskrise, haben es doch gezeigt wie armselig die Privaten unterwegs waren. Berlin, Hanse-Netz und die S-Bahn Hannover hatten nur jeweils 2, in Worten Zwei, Bewerber. Also sehe ich beim VRR das ganze etwas gelassen, da man sich wohl diese Pleiten nicht leisten möchte, sondern eben den Markt sondiert um dann den Bestem Preis zu erhalten.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]
Seiten: 1 2 All Angemeldet: -