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Re: Schande über uns.

geschrieben von: Otwf (K)

Datum: 16.02.10 19:43

Na und? Das StGB ist von 1871 und das BGB von 1900 - zumindest wenn man auf die ursprünglichen Fassungen schaut.
Also auch damit vor den Europäischen Gerichtshof!

Re: Viel Spaß beim Beschildern

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.02.10 19:46

Ich kann nur hoffen, daß die DB AG dann alle ihre Grundstück ausreichend gekennzeichnet und mit ausreichend Tafel mit Aufschrift Hausrecht gekennzeichnet hat. *fg*

Rechtslage

geschrieben von: Otwf (K)

Datum: 16.02.10 19:48

Für mich ist die Rechtslage mehr als unklar und uneindeutig.

Die Rechstlage ist klar und eindeutig.
Auch wenn hier viele User sie mit allen Mitteln verbiegen und anzweifeln wollen!

Re: Unklarheiten

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 16.02.10 19:50

modellbahndatenbank schrieb:
-------------------------------------------------------

> Die Probleme mit den Polizeieinsätzen entstehen,
> weil die DB AG außer Stande ist, eine klar
> definierte Leistung (nachzulesen im Zugbildeplan)
> tadellos zu erbringen. Weil das eben nicht der
> Fall ist, beißen eben die letzten die Hunde,
> sprich Kunden, ZUB und Polizei. Ansonsten wird die
> DB AG beim Hersteller Regreß nehmen müssen, sofern
> sie das eh schon tut und die Kunden weiterhin wie
> das letzte behandelt. Das ist auch eine Art von
> Gewinnmaximierung.

Irgendwie ist auch nie die Rede davon, was das Zugpersonal der massenhaft ausfallenden Zughälften eigentlich tut. Überstunden abbauen? Kurzarbeit? Oder gibt es dieses Zugpersonal vielleicht gar nicht? Das wäre auch eine Erklärung. Und es passt auf die Gewinnmaximierung.

Re: Es ging doch um den BUPO-Einsatz, oder???

geschrieben von: IC2000

Datum: 16.02.10 19:51

Nochmal:

Die Grundvoraussetzung jeder präventiven Polizeimaßnahme (also all dessen, was nicht Strafverfolgung ist) ist das Vorliegen einer Gefahr, also eines Zustandes, der bei ungebremster Weiterentwicklung den Eintritt eines Schadens (z. B. für Leib und Leben) ernstlich befürchten lässt.

Wo ist bei einem stehenden, überfüllten Zug eine Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrrechts? Nirgends, außer wenn in dem Zug z. B. schon Fahrgäste umgekippt sind und nicht versorgt werden können usw. (deswegen lässt die deutschebahn.com den Zug aber wohl nicht räumen).

Es gibt übrigens auch die Rechtsfigur der Putativ- oder Scheingefahr. Polizeimaßnahmen auf der Grundlage einer solchen - nicht existenten - Gefahr sind regelmäßig rechtswidrig.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:02:16:19:54:50.

Re: Auch 100 % d'accord (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.02.10 19:55

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Re: Es ging doch um den BUPO-Einsatz, oder???

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.02.10 19:59

Die Gefahr läßt sich nur beantworten, wenn klar ist, für wieviele Personen der Zug zugelassen ist. Und dann stellt sich noch die Frage nach dem Gewohnheitsrecht.

Ein ängstlicher Mensch kann wegen allem und jeden eine potentielle Gefahr konstruieren, an anderer wieder reagiert völlig anders.

Re: Unklarheiten

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.02.10 20:01

Das stimmt, denn immerhin bleibt eine "Garnitur" übrig. Im besten Falle ist die doppelte "Garnitur" auf einer Einfachgarnitur und kümmert sich besonders um die Reisenden.

Re: Es ging doch um den BUPO-Einsatz, oder???

geschrieben von: IC2000

Datum: 16.02.10 21:07

Angenommen, man würde eine Gefahr bejahen, die von dem stehenden, überfüllten Zug ausgeht:

Dann wären sowohl die Fahrgäste Störer (Handlungsstörer) aus auch die deutschebahn.com (Zustandsstörer, weil ihr die Wagen gehören; Handlungsstörer, weil sie die -etwaige- Gefahr billigend in Kauf nimmt).

Wer dann zur Gefahrenabwehr in Anspruch genommen wird, ist eine Frage der Störerauswahl. Hier lässt sich die "Gefahr" natürlich effektiver abwehren, indem die Kunden aus dem Zug geholt werden, und nicht erst die Verantwortlichen ermittelt werden müssten usw.

Dann kann die BuPo aber präventive Gefahrenabwehrmaßnahmen aber genauso gegenüber der deutschebahn.com erlassen, indem angeordnet wird, dass künftig ein nachfrageorientiertes Zugangebot gefahren wird (übrigens eine in unserer Verfassung verankerte Selbstverständlichkeit, vgl. Artikel 87e Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz).

Re: Es ging doch um den BUPO-Einsatz, oder???

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.02.10 22:34

Wieso die Polizei, die ist der falsche Adressat!

Ich meine, es wären die Aufsichtsbehörden verantwortlich, EBA bzw. die Landesgesellschaften bzw. des Bundesverkehrsministerium.

Re: Die praktische Lösung gibts anderswo längst

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 17.02.10 22:18

Altgott schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> Aber du hast natürlich Recht das es in ddn USA
> soetwas nicht geben würde. Denn jeder (die meisten
> zumindest) würden in den USA der Aufforderung des
> Zug zu verlassen (oder eben in diesem Falle VORHER
> schon der Aufforderung NICHT einzusteigen) folge
> leisten, da sie genau Wissen was bei Einsatz der
> Polizei zur Unterstützung der (privaten)
> Bahngesellschaft zur Durchsetzung der Maßnahme
> passieren würde.
>
Das kann schon sein, daß die US-Polizei bei chaotischen Zuständen härter einschreitet als die hiesige. Ich hatte den Kommentar aber so gemeint, daß man die US-Polizei deswegen nicht in vergleichbaren chaotischen Umständen wie im Mannheimer Beispiel antrifft, weil sich dort keine Privatfirma dank Sonderrechten incl. eigener Polizei das Anrichten solcher chaotischer Zustände erlauben kann. Die Quelle dieses Problems liegt auch nicht in der Nazizeit: damals hat man autoritäre Traditionen aus der Kaiserzeit und vorher zum Zweck der Begehung der bisher größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte wiederaufleben lassen, und die Schande ist, daß sie nicht danach besonders gründlich beseitigt wurden, sondern stattdessen heute zum Geldschneiden benutzt werden. In USA hat es feudale Sonderrechte dieser Art nie gegeben, sondern allenfalls illegale Machtausübung per Geld und Korruption. Dagegen gabs allerdings auch schon böse Strafen - die Berliner S-Bahn-Geschichte wäre SEHR teuer geworden.

Eine US-Bus- oder Fluggesellschaft, die mehrfach die Hälfte der Passsagiere stehenläßt, würde nicht nur danach in die Pleite geklagt, sondern sie würde auch riskieren, daß eine unabhängige Behörde ihre Gewerbezulassung einzieht. Nicht weil die Firma böse und 'schuldig' ist, sondern weil sie unfähig ist, und arglose Kunden (Geschäftspartner) im Interesse der Nation vor ihr geschützt werden müssen. Genau dazu sind Gesetze in einer Marktwirtscahft da, nicht dazu, jemanden in die Hölle zubringen. Die Entfernung aus dem Markt könnte sogar hierzulande passieren - im Gegensatz zu den USA aber nur einer Kleinfirma, die nicht mit dem Landesherrn (heute: Landespartei) verfilzt ist und nicht genug in seine Taschen wirtschaftet.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:02:17:22:27:53.

Re: unschuldige Schweizer

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 17.02.10 22:26

ThomasR schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wir können es noch böser sagen: Die Schweizer
> haben die Leute angelockt, deren Geld eingelagert
> und die Leute dann an die Nazis ausgeliefert. Das
> Geld behielten die Banken, es gibt ja schließlich
> ein Bankgeheimnis und irgendwann waren es
> nachrichtenlose Konten und das Geld konnte die
> Bank einsacken.
>
Und was die Nazis von ihrer Beute in der Schweiz deponierten, haben sie mittlerweile auch einkassiert. Und wenn der Blocher seine Leute so scharfmacht, daß sich kein deutscher Politiker mehr in seine Züricher Bank traut, werden sie auch deren Guthaben noch einstreichen.

Trotzdem: war/ist das nicht eine intelligentere Handlungsweise als Armeen loszuschicken, um die halbe Welt zusammenzuschießen?

Genau beschrieben, du triffst den Punkt (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.02.10 00:17

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Re: Unklarheiten

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.02.10 19:32

modellbahndatenbank schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das stimmt, denn immerhin bleibt eine "Garnitur"
> übrig. Im besten Falle ist die doppelte "Garnitur"
> auf einer Einfachgarnitur und kümmert sich
> besonders um die Reisenden.

In überfüllten Zügen wegen besonderer Glanzleistung der Bahn zieht sich das Personal oft zurück, um nicht mit Servicewünschen und Stimmungslage der Reisenden konfrontiert zu werden.

Gruß, ULF

Ordnung?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.02.10 19:38

Moin,

Giovanni schrieb:

> Von einer Räumung des Zuges aus Sicherheitsgründen
> ist bisher nirgends im Topic die Rede gewesen,
> denn die Sicherheit war nie gefährdet.
> Oder hat gab es tatsächlich schon
> - eine Entgleisung eines stehenden Zuges?
> - eine Notbremsung im Stand?

Das Nichtabfahren eines Zuges wegen ÜPberfüllung könnte der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen.

Hmm, die rechtswissenschaftlichen Abhandlungen kommen, wenn jemand klagt oder das als Dissertationsthema ausreicht.

Gruß, ULF

Re: Es ging doch um den BUPO-Einsatz, oder???

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.02.10 19:41

Moin,

IC2000 schrieb:

> Es gibt übrigens auch die Rechtsfigur der Putativ-
> oder Scheingefahr. Polizeimaßnahmen auf der
> Grundlage einer solchen - nicht existenten -
> Gefahr sind regelmäßig rechtswidrig.

Und warum hast Du jetzt die Anscheinsgefahr außen vor gelassen?

Gruß, ULF

Re: Rechtslage

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.02.10 19:46

Moin,

Otwf (K) schrieb:
-------------------------------------------------------

> Die Rechstlage ist klar und eindeutig.
> Auch wenn hier viele User sie mit allen Mitteln
> verbiegen und anzweifeln wollen!

Wer also darf im Zug bleiben, wer muß ihn verlassen? Bitte mit klaren und eindeutigen Belegen.

Gruß, ULF

Re: unschuldige Schweizer

geschrieben von: octo

Datum: 25.02.10 19:15

Otwf (K) schrieb:
-------------------------------------------------------
> Und wo haben im 2.Weltkrieg Schweizer Armeen
> gekämpft und wen haben sie vergast?
> ...

Edoardo Parodi - auch wenn ds jetzt komplett OT ist.
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