Yadusable schrieb:
andreas + schrieb:
Kommt es zu einer Gesetzesänderung im Planungsprozess, muss diese berücksichtigt werden. Das gilt beispielsweise auch für Zugzahlengerüste
Das dick hervorgehobene werden wir wohl in den kommenden Monaten im FBQ-PFA 1.1 beobachten dürfen, ob das so stimmt. Hier hat man im E-Bericht einfach mal argumentiert, dass man die Zugzahlen des D-Takt 3. Entwurf heranzieht, obwohl zumindest im Ministerium die Zugzahlenprognose 2040 rumgeistern müsste, da ja die Aus- und Neubauprojekte Ende letzten Jahres neue NKVs (laut Medienberichten mit neuen Verkehrsprognosezahlen berechnet) ausgestellt bekommen haben.
Bzgl.
Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Bewertungen nach Abschluss der Vorplanungen gemäß BUV
sind einsehbar die
NKV-Bewertungen 2024/2025
unter:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-neubau-ausbau-erhalt/neubau-ausbau-infrastruktur-bedarfsplan.html
Für dieses Projektbündel 6 hier:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/buv-projektdossier-projektbuendel-6.pdf?__blob=publicationFile
Die Grundlage für die Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses bildeten die Kosten- und Wertansätze der Methodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 sowie die Verkehrsmengengerüste auf Basis der Ergebnisse der Strategischen Langfrist-Verkehrsprognose (VP) 2040, Bezugsfall der Eisenbahnverkehrsprognose.