Das wirtschaftliche Interesse und damit das Tun des Vorstandes wird von den Eigentümern, und daher vom der Gesamtheit der Aktionäre über sie Aktionärsversammlung bestimmt!Schauen wir halt ins Gesetz.
Und da es nur ein Aktionär gibt, ist auch klar, nach welcher Pfeife man tanzen muss!
Lohnt es sich dann überhaupt noch wählen zu gehen?..machste nicht, wird es braun.
Das ist international (Tories im UK, Les Républicains in Frankreich, GOP in den USA) immer genau dann passiert, wenn Konservative meinten, auf einen rechtspopulistischen Zug aufspringen zu müssen. Von da an ging es bergab, haben sie überall gegen das Original verloren......Merkel hat ja ihre konservativen Wähler zumindest noch ansatzweise ernstgenommen, auch wenn einige ihrer Entscheidungen maßgeblich zum anschließenden Aufstieg der AfD beigetragen haben und der Linksruck der CDU unter ihr begann. Dann kam erst die Ampel und nun die "GroKo", in der trotz Merz` großspuriger Ankündigung (getätigt bei seiner Wahlkampfabschlussrede im Münchner Brauhaus) vonwegen "links ist vorbei" überwiegend der kleinere Koaltionspartner bestimmt was gemacht wird oder was nicht. Und alle links der Mitte haben unter der Überschrift "Rettung der Demokratie" ihre Strategie inzwischen immer weiter perfektioniert, die Union soweit an der kurzen Leine zu halten auf dass sie bloß nicht zu viel von dem umsetzt was links nicht will, indem inzwischen selbst klassische CDU-Themen mit Hilfe solcher Aussagen wie Deiner vonwegen sie seien "rechtspopulistisch" oder mit Hinweis auf die "Brandmauer" ins Giftschränkchen gestellt werden. Und aus Angst vor Machtverlust lässt die Union das auch noch brav über sich ergehen bzw. die wenigen in der Partei, die dann mal zaghaft aufbegehren und sich ihrer einstigen Stammwähler erinnern die keine linke Politik wollen, werden unmittelbar zurückgepfiffen. Das linke Lieblingsprojekt des AfD-Verbots ist im Endeffekt nur das Meisterstück des Ganzen, was dazu führen würde - und da braucht man kein großer Mathematiker zu sein um sich das auszurechnen - dass linke Mehrheiten quasi ein für allemal gesichert wären. Fakt ist, hierzulande gibt es nur noch die Wahl zwischen der AfD oder mehr oder weniger links eingefärbter Politik die sich "die Mitte" nennt. Wer klassische, bürgerlich-konservative Politik möchte wie es sie einst von schwarz-gelb gab, der kann am Wahltag gleich zu Hause bleiben.
Dagegen war die Wählerschaft der Merkel-CDU ziemlich stabil, auch nach 2015. Und als sie abtrat, war die AgD bei 10 Prozent, Tendenz fallend.
geschrieben von: VT
Datum: 31.07.26 21:07
ZitatAngesichts der Größe der Aufgabe dürfte es doch auch Herrn Merz klar gewesen sein, dass das nicht in ein paar Jahren passiert und wirklich messbare Ergebnisse eher in zehn Jahren zu erwarten sind. Weitgehend unabhängig davon wer das Amt ausübt.Grund für den drastischen Schritt des Kanzlers sei dessen tiefe und anhaltende Unzufriedenheit mit Schnieders Amtsführung – insbesondere bei den Dauerkrisenherden Schienennetz und Infrastruktur.Quelle: [m.bild.de]
geschrieben von: andreas +
Datum: 31.07.26 22:21
Angesichts der Größe der Aufgabe dürfte es doch auch Herrn Merz klar gewesen sein, dass das nicht in ein paar Jahren passiert und wirklich messbare Ergebnisse eher in zehn Jahren zu erwarten sind. Weitgehend unabhängig davon wer das Amt ausübt.Hektischer Aktionismus statt überlegtes Handeln - die 'Regierung Merz' hat bislang noch nichts 'richtig auf die Reihe gebracht'.
Frau Reiche, Herr Spahn oder Herr Wildberger sind doch noch weniger erfolgreich in ihrer Amtsführung.
bekanntlich kommst Du aus einem anderen Rechtskreis. Ich habe keine Ahnung wie das in der Schweiz geregelt ist. Aber was Du meinst geht so in Deutschland nicht, oder jedenfalls nicht so einfach. Es gibt einen Riesenunterschied der Einflussmöglichkeiten der Gesellschafter auf die Geschäftsführung zwischen GmbH und AG. Was Du hier meinst ginge wohl bei einer GmbH, aber eben nicht bei einer AG. Der Vorstand führt die Geschäfte. Punkt! Wenn es den Aktionären nicht passt, dann können sie den Vorstand austauschen. Aber sonst nicht viel mehr.Formal richtig. Faktisch ist es aber schon so, dass der Vorstand einer AG mit nur einem Eigentümer auch in Deutschland in der Regel macht, was der Eigentümer will.
Mal als Beispiel die Freiburger Verkehrs AG: Dieses Unternehmen fährt diverse Straßenbahnverkehre in Freiburg genau so wie es der Eigentümer will und macht damit jedes Jahr einen Riesenverlust. Theoretisch könnte der Vorstand auf die Idee kommen, alle unwirtschaftlichen Verkehre einzustellen und mal zur Abwechslung Gewinn zu machen. Real ist das aber völlig undenkbar, der Eigentümer gibt vor, was läuft.Ja, aber deshalb, weil bei der Gründung des Unternehmens der Gründer mit der Satzung den Gegenstand des Unternehmens verbindlich bestimmt: § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG. Vom satzungsgemäßen Unternehmensgegenstand darf der Vorstand im Verhältnis zum Gründer nicht abweichen (sog. Handeln ultra vires).
Übrigens, wenn der Eigentümer bei einer AG nichts zu sagen hat, was hat dann Frau Palla überhaupt zu melden? Nach dieser Theorie hat sie ja keinen Einfluss auf die DB InfraGO AG, die DB Fernverkehr AG, die DB Regio AG und die DB Cargo AG. Mit welchem Recht darf sie sich dann Bahnchefin nennen?Das geht schon ein wenig ins Detail. Aber die Konzernuntergesellschaften der Bahn sind verbundene Unternehmen, die sich der Holding-Muttergesellschaft Deutsche Bahn AG jeweils mit Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträgen unterworfen haben, § 18 Abs. 1 AktG.
geschrieben von: Signal
Datum: 01.08.26 18:21
Angesichts der Größe der Aufgabe dürfte es doch auch Herrn Merz klar gewesen sein, dass das nicht in ein paar Jahren passiert und wirklich messbare Ergebnisse eher in zehn Jahren zu erwarten sind. Weitgehend unabhängig davon wer das Amt ausübt.Schade, dass dein Beitrag eine kaum beachtete Randnotiz auf Seite 13 zu einem Thema bleiben wird, was allseits schon wieder "Geschichte" ist.
Frau Reiche, Herr Spahn oder Herr Wildberger sind doch noch weniger erfolgreich in ihrer Amtsführung.
X73900 schrieb:Die Freiburger Verkehrs AG wurde 1974 gegründet. Damals gab es einen erheblichen Teil der heute betriebenen Straßenbahnstrecken noch gar nicht.
Zitat:Mal als Beispiel die Freiburger Verkehrs AG: Dieses Unternehmen fährt diverse Straßenbahnverkehre in Freiburg genau so wie es der Eigentümer will und macht damit jedes Jahr einen Riesenverlust. Theoretisch könnte der Vorstand auf die Idee kommen, alle unwirtschaftlichen Verkehre einzustellen und mal zur Abwechslung Gewinn zu machen. Real ist das aber völlig undenkbar, der Eigentümer gibt vor, was läuft.Ja, aber deshalb, weil bei der Gründung des Unternehmens der Gründer mit der Satzung den Gegenstand des Unternehmens verbindlich bestimmt: § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG. Vom satzungsgemäßen Unternehmensgegenstand darf der Vorstand im Verhältnis zum Gründer nicht abweichen (sog. Handeln ultra vires).
Mal als Beispiel die Freiburger Verkehrs AG: Dieses Unternehmen fährt diverse Straßenbahnverkehre in Freiburg genau so wie es der Eigentümer will und macht damit jedes Jahr einen Riesenverlust. Theoretisch könnte der Vorstand auf die Idee kommen, alle unwirtschaftlichen Verkehre einzustellen und mal zur Abwechslung Gewinn zu machen. Real ist das aber völlig undenkbar, der Eigentümer gibt vor, was läuft.Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Freiburg die Bedienfrequenzen der einzelnen Straßenbahnlinien nicht per Weisung in ihrer Rolle als Eigentümer der Freiburger Verkehrs AG vorgibt. Wie allgemein üblich, wird es einen Verkehrsvertrag zwischen Stadt und Verkehrsunternehmen geben, der die Bedienung der Linien und einen eventuellen Verlustausgleich regelt. Soll heißen, Bedienfrequenzen und Verlustausgleich sind nicht per Weisung vorgegeben, sondern vertraglich im Einvernehmen zwischen Verkehrs AG und Stadt geregelt. Die Verkehrs AG wird den Vertrag nur unter der Bedingung abgeschlossen haben, dass die Stadt den Verlustausgleich übernimmt. Wobei weiterhin zu vermuten ist, dass es sich nicht um einen schnöden Verlustausgleich handelt, sondern um vertraglich fest vereinbarte bzw. jährlich neu ausgehandelte Zuschüsse der Stadt an die Verkehrs AG.
geschrieben von: linie7484
Datum: 01.08.26 22:25
Die Freiburger Verkehrs AG wurde 1974 gegründet. Damals gab es einen erheblichen Teil der heute betriebenen Straßenbahnstrecken noch gar nicht.Braucht es auch nicht, dafür gibt es einen Nahverkehrsplan. Also bitte nicht von irgendwelchem kann ich mir nicht vorstellen schreiben, wenn offensichtlich bereits die Grundlagen in Sachen ÖPNV fehlen.
Ich kenne nun nicht die Satzung der FVAG. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass darin konkret vorgegeben ist, auf welcher Linie zu welchen Uhrzeiten in welchem Takt zu fahren ist.
Dennoch setzt der FVAG-Vorstand das jedes Jahr so um, wie es der Eigentümer wünscht - weil der Eigentümer ihm signalisiert, dass er bereit ist, den so entstehenden Verlust auszugleichen.Wie bereits geschrieben, nicht irgendwelches Zeug ins Netz setzten wenn man sich überhaupt nicht auskennt. Denn letztendlich machen Unternehmen welche nicht im Eigentum des Aufgabenträgers stehen genau das gleiche wie die FVAG.
Wenn die FVAG nur halb so oft fahren würde und dafür weniger Verlust machen würde, oder doppelt so oft fahren würde und mehr Verlust machen würde, würde es Ärger mit dem Eigentümer geben, also macht es der Vorstand nicht - auch wenn er es rein aktienrechtlich vermutlich dürfte.Wie bereits geschrieben machen das auch andere Unternehmen nicht, welche nicht im Eigentum des Aufgabenträgers stehen, denn diese würden genauso Ärger mit dem Aufgabenträger bekommen.
Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Freiburg die Bedienfrequenzen der einzelnen Straßenbahnlinien nicht per Weisung in ihrer Rolle als Eigentümer der Freiburger Verkehrs AG vorgibt. Wie allgemein üblich, wird es einen Verkehrsvertrag zwischen Stadt und Verkehrsunternehmen geben, der die Bedienung der Linien und einen eventuellen Verlustausgleich regelt. Soll heißen, Bedienfrequenzen und Verlustausgleich sind nicht per Weisung vorgegeben, sondern vertraglich im Einvernehmen zwischen Verkehrs AG und Stadt geregelt. Die Verkehrs AG wird den Vertrag nur unter der Bedingung abgeschlossen haben, dass die Stadt den Verlustausgleich übernimmt. Wobei weiterhin zu vermuten ist, dass es sich nicht um einen schnöden Verlustausgleich handelt, sondern um vertraglich fest vereinbarte bzw. jährlich neu ausgehandelte Zuschüsse der Stadt an die Verkehrs AG.Eben, der aktuelle Verkehrsvertrag begann am 01.07.2018 und hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren. Siehe hier.
X73900 schrieb:Hier ist es tatsächlich so, dass der Verkehrsvertrag überhaupt nicht kostendeckend ist. Die FVAG macht daher massiv Defizit, im Jahr 2024 z.B. 39,5 Millionen Euro. In den Vorjahren sah es nicht anders aus.Mal als Beispiel die Freiburger Verkehrs AG: Dieses Unternehmen fährt diverse Straßenbahnverkehre in Freiburg genau so wie es der Eigentümer will und macht damit jedes Jahr einen Riesenverlust. Theoretisch könnte der Vorstand auf die Idee kommen, alle unwirtschaftlichen Verkehre einzustellen und mal zur Abwechslung Gewinn zu machen. Real ist das aber völlig undenkbar, der Eigentümer gibt vor, was läuft.Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Freiburg die Bedienfrequenzen der einzelnen Straßenbahnlinien nicht per Weisung in ihrer Rolle als Eigentümer der Freiburger Verkehrs AG vorgibt. Wie allgemein üblich, wird es einen Verkehrsvertrag zwischen Stadt und Verkehrsunternehmen geben, der die Bedienung der Linien und einen eventuellen Verlustausgleich regelt. Soll heißen, Bedienfrequenzen und Verlustausgleich sind nicht per Weisung vorgegeben, sondern vertraglich im Einvernehmen zwischen Verkehrs AG und Stadt geregelt. Die Verkehrs AG wird den Vertrag nur unter der Bedingung abgeschlossen haben, dass die Stadt den Verlustausgleich übernimmt. Wobei weiterhin zu vermuten ist, dass es sich nicht um einen schnöden Verlustausgleich handelt, sondern um vertraglich fest vereinbarte bzw. jährlich neu ausgehandelte Zuschüsse der Stadt an die Verkehrs AG.
Es handelt sich also nicht um einen vertraglich vereinbarten Zuschuss der Stadt Freiburg, sondern um einen "schnöden Verlustausgleich" im wesentlichen durch die Stadtwerke Freiburg GmbH.Also siehst Du selbst, dass Deine vorherige These falsch war, nach der die Verkehrs AG von der Stadt Freiburg zur Inkaufnahme von Verlusten gezwungen wird? Die Stadt sorgt mit der Umleitung der Unternehmensgewinne ihrer Stadtwerke an die Verkehrs AG dafür, dass die Verkehrs AG insgesamt keine Verluste macht, was am Ende vertraglich festgelegt ist. Denn anders könnte die Verkehrs AG den Verkehrsdurchführungsvertrag gar nicht erfüllen.
P.S.: Zu der Vorgehensweise gibt es übrigens sogar den folgenden Gemeinderatsbeschluss:Eben nicht, bitte auch das was man zitiert einmal durchlesen.
Die städtischen Vertreter_innen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Freiburg GmbH werden beauftragt, der Geschäftsführung der Stadtwerke Freiburg die Weisung zu erteilen, den Vorstand der Freiburger Verkehrs AG anzuweisen, auf der Grundlage des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages die vom Gemeinderat mit der Drucksache G-17/169 beschlossenen, der Freiburger Verkehrs AG übertragenen Aufgaben auszuführen.
[www.freiburg.de]
Das Konstrukt funktioniert also nicht nur über einen Verkehrsvertrag, sondern zusätzlich über eine Anweisung der Eigentümervertreter in der Gesellschafterversammlung.
Das Konstrukt funktioniert also nicht nur über einen Verkehrsvertrag, sondern zusätzlich über eine Anweisung der Eigentümervertreter in der Gesellschafterversammlung.Dir ist aber schon bewusst, dass es im zitierten Stadtratsbeschluss um die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Freiburg GmbH geht, nicht die Hauptversammlung der Freiburger Verkehrs AG? Dass die Gesellschafterversammlung einer GmbH sich in deren operatives Geschäft einschalten kann, ist ja gerade einer der Unterschiede der beiden Gesellschaftsformen. Um auf die AG Einfluss zu nehmen, bedarf es dagegen, wie von Dir zitiert, eines Beherschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Verkehrs AG und der Stadtwerke GmbH - die AG ist im Verhältnis zur GmbH ein abhängiges Unternehmen, § 17 Abs. AktG.
X73900 schrieb:Zitat:Ja, das habe ich auch gelesen. Bisher war mir nur bekannt gewesen, dass die FVAG immer das macht, was der Gemeinderat will, aber nicht, wie das rechtlich genau konstruiert ist.Das Konstrukt funktioniert also nicht nur über einen Verkehrsvertrag, sondern zusätzlich über eine Anweisung der Eigentümervertreter in der Gesellschafterversammlung.Dir ist aber schon bewusst, dass es im zitierten Stadtratsbeschluss um die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Freiburg GmbH geht, nicht die Hauptversammlung der Freiburger Verkehrs AG? Dass die Gesellschafterversammlung einer GmbH sich in deren operatives Geschäft einschalten kann, ist ja gerade einer der Unterschiede der beiden Gesellschaftsformen. Um auf die AG Einfluss zu nehmen, bedarf es dagegen, wie von Dir zitiert, eines Beherschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Verkehrs AG und der Stadtwerke GmbH - die AG ist im Verhältnis zur GmbH ein abhängiges Unternehmen, § 17 Abs. AktG.
X73900 schrieb:Rein formal schließt die FVAG jedes Geschäftsjahr schon mit einem Verlust ab. Das kann man so den veröffentlichten Unternehmenszahlen entnehmen.Es handelt sich also nicht um einen vertraglich vereinbarten Zuschuss der Stadt Freiburg, sondern um einen "schnöden Verlustausgleich" im wesentlichen durch die Stadtwerke Freiburg GmbH.Also siehst Du selbst, dass Deine vorherige These falsch war, nach der die Verkehrs AG von der Stadt Freiburg zur Inkaufnahme von Verlusten gezwungen wird? Die Stadt sorgt mit der Umleitung der Unternehmensgewinne ihrer Stadtwerke an die Verkehrs AG dafür, dass die Verkehrs AG insgesamt keine Verluste macht, was am Ende vertraglich festgelegt ist. Denn anders könnte die Verkehrs AG den Verkehrsdurchführungsvertrag gar nicht erfüllen.
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