geschrieben von: Carsten Hölscher
Datum: 23.07.26 23:30
geschrieben von: Kölnbahner
Datum: 24.07.26 04:20
geschrieben von: TWA
Datum: 24.07.26 06:07
geschrieben von: LIW
Datum: 24.07.26 06:10
geschrieben von: Rodscha
Datum: 24.07.26 06:32
Mein DT ist zum Glück eine vom Ladezustand unabhängige Plastikkarte.Danke für die Info!
geschrieben von: gastronomie1916
Datum: 24.07.26 06:34
geschrieben von: Sf-Taste
Datum: 24.07.26 06:36
Mein DT ist zum Glück eine vom Ladezustand unabhängige Plastikkarte.Meins nicht.
geschrieben von: LIW
Datum: 24.07.26 06:42
LIW schrieb:Immer gerne.Mein DT ist zum Glück eine vom Ladezustand unabhängige Plastikkarte.Danke für die Info!
geschrieben von: Neuding
Datum: 24.07.26 07:14
Hier dem ist ein Interview mit dem Anwalt des Fahrgasts aus dem Konflikt mit aus dem Zug gefallenen Sicherheitsmann:
[www.spiegel.de]
Der Fall ist demnach komplett auf Video ohne Tonspur und zeige eindeutig:
Der Fahrgast konnte sein (nachweislich vorhandenes) D-Ticket wegen leerem Akku nicht zeigen.
Vom Fahrgast ging keinerlei körperliche Gewalt aus, zu Wortwechseln könne man mangels Ton nichts sagen. Er suchte eine Möglichkeit, sein Telefon aufzuladen.
Als er sein Telefon dann dem etwa doppelt so schweren Sicherheitsmann zeigen wollte, ging dieser auf den Mann los, warf ihn zu Boden und es kam zur Ausrastung der Tür.
Der Fahrgast habe nur Abwehrreaktion gezeigt, aus der Tür gefallen ist der Sicherheitsmann als er den Fahrgast kräftig am Fuß ziehen wollte und dann abgerutscht ist.
Außerdem sei der Fahrgast nicht wegen irgendwelcher Gewalt vorbestraft, sondern nur wegen eines Falls von Widerstand gegen Polizisten, aber ohne Gewalt.
Er fordert von der Staatsanwaltschaft die Veröffentlichung des Videos, da sein Mandant Bedrohungen ausgesetzt sei, vor allem aus der bulgarischen Community (der Sicherheitsmann ist Bulgare).
Wie die Staatsanwalt zu der veröffentlichten Meinung zu dem Vorfall kam, ist ihm unverständlich. Der Richter habe sich bei der Ablehnung der Untersuchungshaft an dem Video orientiert.
Carsten
geschrieben von: Christian aus Lindhorst
Datum: 24.07.26 08:00
geschrieben von: Schienenknecht
Datum: 24.07.26 08:28
geschrieben von: gastronomie1916
Datum: 24.07.26 08:36
kaum wollte ich fragen, ob bei der BEU überhaupt noch jemand ist,Die BEU hat den betroffenen Triebwagen am Dienstag begutachtet.
Die Frage ist, ob die herausgefallenen Türen von den EVU als schwerwiegende Vorfälle gemeldet worden sind?
Antworten hierzu erwarte ich nicht.
geschrieben von: Schienenknecht
Datum: 24.07.26 08:52
Und, bei kaum einem Beitrag hier darum, wie eine Türe sich während der fahrt soweit öffnet, das eine Person aus dem fahrenden Zug gestürzt ist?Laut der Beschreibung des Videos hat der Sicherheitsmann den Fahrgast mit solcher Wucht gegen die Türe geschleudert, dass sich die untere Verriegelung der Türe gelöst hat. Im weiteren Verlauf sei der Sicherheitsmann dann, nachdem der Fahrgast sich befreien konnte, durch seine eigene Wucht gegen die Türe gefallen und durch den Spalt unten wie durch eine Briefkastenklappe herausgefallen.
Müßte im 1000% Vollkasko- Staat nicht diese Baureihe sofort stillgelegt werden?
Ja, natürlich ist das ein extrem ärgerlicher Vorfall für alle Beteiligten, Klar.
Aber, hat hier nicht die Technik des Fahrzeuges versagt? Seit wann läßt sich eine Tür während der Fahrt so weit öffnen das eine Person zu Schaden kommt?
?????
MFG
geschrieben von: Christian Snizek
Datum: 24.07.26 08:58
Hallo,Moin.
mein erster Gedanke war auch, dass das EBA bestimmt erstmal alle Züge dieses Typs aus dem Verkehr ziehen dürfte, bis das mit der Tür geklärt ist. Wäre in meinem Einzugsgebiet der ENNO, der solche Fahrzeuge fährt. Und es wundert mich auch, dass da in der Richtung noch nichts passiert ist. Selbst wenn der Mann da "mit Schmackes" gegen die Tür geflogen ist, dann darf die doch nicht einfach so aufgehen.
Es gab doch vor einigen Monaten mal einen Fall mit einem Talent ("Hamster"), da ist während der Fahrt eine Tür von ganz alleine während der Fahrt abgerissen und weggeflogen. Auch da war das EBA verdächtig still.
Im weiteren Verlauf sei der Sicherheitsmann dann, nachdem der Fahrgast sich befreien konnte, durch seine eigene Wucht gegen die Türe gefallen und durch den Spalt unten wie durch eine Briefkastenklappe herausgefallen.Irgendwie kann ich mir das nach wie vor nicht bildlich vorstellen. Der Beschreibung nach war der Security ein richtiger Kasten. Wie soll gerade der durch einen kleinen Spalt/Schlitz hindurchpassen?
geschrieben von: Werntalbahn
Datum: 24.07.26 09:53
Mein DT ist zum Glück eine vom Ladezustand unabhängige Plastikkarte.Mein DT ist zum Glück eine von vergessenen Portemonnaies unabhängige App.
dt8.de schrieb:Wenn die Türe nur noch oben festhängt, dann kann sie unten schon ausschwenken wie eine Briefkastenklappe. So wurde es geschildert vom Anwalt, der das Video gesehen hat.Im weiteren Verlauf sei der Sicherheitsmann dann, nachdem der Fahrgast sich befreien konnte, durch seine eigene Wucht gegen die Türe gefallen und durch den Spalt unten wie durch eine Briefkastenklappe herausgefallen.Irgendwie kann ich mir das nach wie vor nicht bildlich vorstellen. Der Beschreibung nach war der Security ein richtiger Kasten. Wie soll gerade der durch einen kleinen Spalt/Schlitz hindurchpassen?
geschrieben von: sb1285
Datum: 24.07.26 10:02
geschrieben von: ifra
Datum: 24.07.26 10:09
Wenn die Türe nur noch oben festhängt, dann kann sie unten schon ausschwenken wie eine Briefkastenklappe. So wurde es geschildert vom Anwalt, der das Video gesehen hat.Ich denke da nur an die Türen bei den 643.2 auf der NRW-RB20. Wenn in einem der beiden Tunnel zwischen Eilendorf und Stolberg - und das passiert da durchaus öfters - ein RE in voller Fahrt entgegen kommt, kann man deutlich sehen wie die Türen im Talent einen kurzen Ruck nach außen machen.
geschrieben von: echoray
Datum: 24.07.26 10:40
geschrieben von: Anna11
Datum: 24.07.26 10:53
geschrieben von: dt8.de
Datum: 24.07.26 11:02
Hallo!Der KIN hat die Security geholt, um den Fahrgast des Zuges zu verweisen. Als dieser dann mit dem (neu geladenen?) Handy auf den Security (der KIN war schon weg) zuging, hat dieser das als Angriff gewertet und den Fahrgast angefangen anzugreifen.
Was mich wundert:
Kontrolliert auf dieser Linie DB Sicherheit die Fahrkarten?
Dachte im Regio Netz Karlsruhe (Karlstuhe - Heilbronn, Karlsruhe - Bühl etc. )fahren ganz normale KINs mit.
geschrieben von: ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn
Datum: 24.07.26 11:31
geschrieben von: bollisee
Datum: 24.07.26 12:32
Ein Papierausdruck wäre ja zu einfach. Und dann noch unabhängig von Akkustrom. Wo kämen wir denn da hin?Handy regelmäßig laden bevor man in den Zug steigt und die Karte nur digital hat, wäre zu viel verlangt.
geschrieben von: Christian aus Lindhorst
Datum: 24.07.26 12:45
Ein Papierausdruck wäre ja zu einfach. Und dann noch unabhängig von Akkustrom. Wo kämen wir denn da hin?
geschrieben von: Rbd Berlin
Datum: 24.07.26 12:56
ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn schrieb:Ja das ist zu viel verlangt, schließlich gehört ein geladener Akku nicht zu den Beförderungsbedingungen.Ein Papierausdruck wäre ja zu einfach. Und dann noch unabhängig von Akkustrom. Wo kämen wir denn da hin?Handy regelmäßig laden bevor man in den Zug steigt und die Karte nur digital hat, wäre zu viel verlangt.
geschrieben von: V 100 098
Datum: 24.07.26 13:05
olek schrieb:Und, bei kaum einem Beitrag hier darum, wie eine Türe sich während der fahrt soweit öffnet, das eine Person aus dem fahrenden Zug gestürzt ist?Laut der Beschreibung des Videos hat der Sicherheitsmann den Fahrgast mit solcher Wucht gegen die Türe geschleudert, dass sich die untere Verriegelung der Türe gelöst hat. Im weiteren Verlauf sei der Sicherheitsmann dann, nachdem der Fahrgast sich befreien konnte, durch seine eigene Wucht gegen die Türe gefallen und durch den Spalt unten wie durch eine Briefkastenklappe herausgefallen.
Müßte im 1000% Vollkasko- Staat nicht diese Baureihe sofort stillgelegt werden?
Ja, natürlich ist das ein extrem ärgerlicher Vorfall für alle Beteiligten, Klar.
Aber, hat hier nicht die Technik des Fahrzeuges versagt? Seit wann läßt sich eine Tür während der Fahrt so weit öffnen das eine Person zu Schaden kommt?
?????
MFG
Teil-OT: nachdem mir am Wochenende von einem vertrauenswürdigen Bekannten zwei Vorfälle beschrieben wurden, wo ZUBs auch ihn des Zuges verwiesen haben, weil er nicht innerhalb von 30 Sekunden den Fahrschein zur Hand hatte und die ZUBs anschließend kein Interesse mehr am nachträglich vorgezeigten Fahrschein hatten und trotz Fahrscheins auf dem Verweis aus dem Zug bestanden, bin ich durchaus geneigt, der Schilderung des Videos zu glauben. Das fand übrigens im gleichen Regionalbereich um Heidelberg statt.
Ansonsten nehme ich ihr Barrierefreiheitsversprechen beim Wort und erwarte, barrierefrei am Schienenverkehr teilnehmen zu können, ohne dabei meine privaten Daten verschenken zu müssen.Dann sei auch selbst so konsequent und nimm an diesem Diskurs nur über den Weg eines schriftlichen Leserbriefs an die DS- Redaktion teil. Das Briefporto liegt, glaub ich, aktuell noch bei 0,95 €.
geschrieben von: Rbd Berlin
Datum: 24.07.26 14:18
Aber in der Vollkasko-Welt muss man den Leuten wohl alles nachtragen. Nur gut, dass die Köpfe angewachsen sind.Hallo,
geschrieben von: Kurt der König
Datum: 24.07.26 14:18
TLS schrieb:ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn schrieb:Ja das ist zu viel verlangt, schließlich gehört ein geladener Akku nicht zu den Beförderungsbedingungen.Ein Papierausdruck wäre ja zu einfach. Und dann noch unabhängig von Akkustrom. Wo kämen wir denn da hin?Handy regelmäßig laden bevor man in den Zug steigt und die Karte nur digital hat, wäre zu viel verlangt.
Die DB zwingt dem Kunden schließlich ihren Willen auf.
Es geht in diesem Beitragsbaum aber nicht um Redaktionszuschriften, sondern um den Entgeltnachweis zur Personenbeförderung im Schienenverkehr. Den Unterschied kennst du sicher.Genau so ist es.
Wenn der neue Computer und der Internetanschluss mir persönlich zahlreiche Vorteile bieten, beschaffe ich sie mir. Wenn die Abhängigkeit des Zugfahrens von Mobilfunkgeräten mir hingegen nur Nachteile abverlangt und in diesem Fall zum Tod eines Mitmenschen beiträgt, der mit normalen Fahrkarten wahrscheinlich noch leben würde, verweigere ich mich dem.
geschrieben von: Kurt der König
Datum: 24.07.26 14:27
geschrieben von: Radbeule
Datum: 24.07.26 15:01
geschrieben von: V 100 098
Datum: 24.07.26 15:16
geschrieben von: V 100 098
Datum: 24.07.26 15:40
geschrieben von: 146 116-9
Datum: 24.07.26 15:45
Insofern man sich ausweisen kann: Was soll dieses "aus dem Zug werfen"? Es sollte doch zunächst eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt werden, so dass man solche Fälle im Nachgang klären kann.Wie gesagt, Ticket war vorhanden. Es hat nur zu lange gedauert
dt8.de schrieb:olek schrieb:Und, bei kaum einem Beitrag hier darum, wie eine Türe sich während der fahrt soweit öffnet, das eine Person aus dem fahrenden Zug gestürzt ist?Laut der Beschreibung des Videos hat der Sicherheitsmann den Fahrgast mit solcher Wucht gegen die Türe geschleudert, dass sich die untere Verriegelung der Türe gelöst hat. Im weiteren Verlauf sei der Sicherheitsmann dann, nachdem der Fahrgast sich befreien konnte, durch seine eigene Wucht gegen die Türe gefallen und durch den Spalt unten wie durch eine Briefkastenklappe herausgefallen.
Müßte im 1000% Vollkasko- Staat nicht diese Baureihe sofort stillgelegt werden?
Ja, natürlich ist das ein extrem ärgerlicher Vorfall für alle Beteiligten, Klar.
Aber, hat hier nicht die Technik des Fahrzeuges versagt? Seit wann läßt sich eine Tür während der Fahrt so weit öffnen das eine Person zu Schaden kommt?
?????
MFG
Teil-OT: nachdem mir am Wochenende von einem vertrauenswürdigen Bekannten zwei Vorfälle beschrieben wurden, wo ZUBs auch ihn des Zuges verwiesen haben, weil er nicht innerhalb von 30 Sekunden den Fahrschein zur Hand hatte und die ZUBs anschließend kein Interesse mehr am nachträglich vorgezeigten Fahrschein hatten und trotz Fahrscheins auf dem Verweis aus dem Zug bestanden, bin ich durchaus geneigt, der Schilderung des Videos zu glauben. Das fand übrigens im gleichen Regionalbereich um Heidelberg statt.
geschrieben von: dt8.de
Datum: 24.07.26 16:20
Seltsamerweise geht der Akku nie aus, wenn man Facebook, TikTok, ... nutzt - nur bei der Fahrscheinkontrolle ist der Akku plötzlich leer ...Bist du dir da sicher? So oft, wie ich schon nach einer Powerbank gefragt wurde -inzwischen öfter als Zigaretten
geschrieben von: Pesa Link
Datum: 24.07.26 16:54
auf der anderen Seite muss man dann ja sein Ladegerät mitschleppen - und das geht laut DSO überhaupt nicht, ebenso wenig wie das Mitführen einer Powerbank ...Dann bin ich wohl kein typischer DSO User, denn ich habe meine Powerbank und mein Ladekabel immer dabei ;-)
geschrieben von: dt8.de
Datum: 24.07.26 17:02
Antwort auf [www.drehscheibe-online.de]Es muss nicht der Akku leer sein. Bei mir hat die App vom Verkehrsbetrieb omal einfach die Logindaten vergessen. Neuanmeldung dann erst wieder zuhause, man hat ja nicht alle Passwörter dabei.
V 100 098 schrieb:auf der anderen Seite muss man dann ja sein Ladegerät mitschleppen - und das geht laut DSO überhaupt nicht, ebenso wenig wie das Mitführen einer Powerbank ...Dann bin ich wohl kein typischer DSO User, denn ich habe meine Powerbank und mein Ladekabel immer dabei ;-)
geschrieben von: bahnfreundsiggi
Datum: 24.07.26 17:02
Und selbst beim Auslesen gibt es immer wieder Probleme bei DB, Länderbahn,MRB,und im Stadtverkehr.Und das sich Sicherheits Mitarbeiter der DB immer wieder nicht benehmen können wäre nicht der erste Fall, nicht umsonst hat der Haftrichter den angeblichen Täter nicht in U Haft genommen.
Rbd Berlin schrieb:TLS schrieb:ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn schrieb:Ja das ist zu viel verlangt, schließlich gehört ein geladener Akku nicht zu den Beförderungsbedingungen.Ein Papierausdruck wäre ja zu einfach. Und dann noch unabhängig von Akkustrom. Wo kämen wir denn da hin?Handy regelmäßig laden bevor man in den Zug steigt und die Karte nur digital hat, wäre zu viel verlangt.
Die DB zwingt dem Kunden schließlich ihren Willen auf.
Bodycams und Überwachungskameras in Fahrzeugen sind nicht in der Verfügungsgewalt von Fahrgästen, sondern sind erst einmal nur dem Verkehrsunternehmen zugänglich.Die Aufnahmen von Bodycams und Überwachungskameras sind nicht in der Verfügungsgewalt der Verkehrsunternehmen. Sie werden im Regelfall 72 Stunden vor Ort (auf einem Recorder im Fahrzeug bzw. in der Bodycam / deren Basisstation) gespeichert, nach Straftaten von der Bundespolizei von dort gesichert und von den Ermittlungsbehörden ausgewertet. Weder die Unternehmen noch die mit Bodycams ausgerüsteten Mitarbeiter haben Zugriff auf die Aufnahmen, sie können die weder ansehen noch löschen.
Ich sehe für Fahrgäste ein zunehmendes Risiko, ihr ordnungsgemäßes Verhalten zu belegenNicht der Fahrgast muss sein ordnungsgemäßes Verhalten belegen, man muss ihm die Tat zweifelsfrei nachweisen. Darüber entscheidet nicht irgendwer, sondern die Gerichte. Oftmals entscheidend sind ja auch gesicherte Spuren, die genaue Darstellung von Verletzungen usw.
geschrieben von: bahnfreundsiggi
Datum: 24.07.26 17:11
ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn schrieb:Dann bleibt halt in Eurer Höhle, macht ein Feuer mit dem Feuerstein, bratet Euch ein Mammut und haltet die nicht auf, die Dinge gerne einfach haben. Wie z.B. in London eine Kreditkarte an den Oyster-Leser halten oder in Dänemark durch einen Swipe eine Fahrkarte für 3 zu kaufen. Diggi, ey... 🙄Es geht in diesem Beitragsbaum aber nicht um Redaktionszuschriften, sondern um den Entgeltnachweis zur Personenbeförderung im Schienenverkehr. Den Unterschied kennst du sicher.Genau so ist es.
Wenn der neue Computer und der Internetanschluss mir persönlich zahlreiche Vorteile bieten, beschaffe ich sie mir. Wenn die Abhängigkeit des Zugfahrens von Mobilfunkgeräten mir hingegen nur Nachteile abverlangt und in diesem Fall zum Tod eines Mitmenschen beiträgt, der mit normalen Fahrkarten wahrscheinlich noch leben würde, verweigere ich mich dem.
Ich habe keine Lust mich erst bei der DB zu registrieren um mit dem Zug fahren zu können.
Der Laden bekommt nix auf die Reihe, aber den Kunden seinen Willen aufdrücken.
geschrieben von: bgoebbels
Datum: 24.07.26 18:09
Zum einen sind in den meisten aktuellen Fahrzeugen Steckdosen zum Laden verfügbarSchon mal in einem ICE4 mitgefahren? Da ist ohne Schukosteckeradapter nix!
geschrieben von: MD 612
Datum: 24.07.26 18:26
... durch die Bahn erzwungenes Gerät...Welches Gerät ist durch die Bahn erzwungen?
LIW schrieb:Na das fällt dir auch noch ein.... durch die Bahn erzwungenes Gerät...Welches Gerät ist durch die Bahn erzwungen?
geschrieben von: Stammstrecke 4
Datum: 24.07.26 19:46
Danke für die Info!
Falls dies dem tatsächlichen Ablauf entsprechen sollte, hoffe ich für den Fahrgast auf breite* öffentliche Entschuldigung.
*Palla, EVG etc.
geschrieben von: Teufelsmauer
Datum: 24.07.26 20:21
geschrieben von: MD 612
Datum: 24.07.26 20:26
MD 612 schrieb:Da kann mir nichts einfallen, weil von der Bahn kein Gerät erzwungen wird. Er weiß das auch, aber es geht ihm wieder darum einen auf Krawall machen...LIW schrieb:Na das fällt dir auch noch ein.... durch die Bahn erzwungenes Gerät...Welches Gerät ist durch die Bahn erzwungen?
geschrieben von: Signalschruber
Datum: 24.07.26 20:55
Hallo,Wo soll denn diese untere Verriegelung sein? Die Coradia Continental besitzen eine Bode BIDS mit Übertotpunktverriegelung im Riemenantrieb und einer Zusatzverrieglung an den seitlichen Drehsäulen. Das mittig unten angeordnete Führungselement wurde mittlerweile weggespart, sodass dort auch der schwächste Punkt bei mechanischer Krafteinwirkung ist. Die Übertotpunktverriegelung funktioniert nur solange wie die Krafteinwirkung zur Überschreitung des Totpunktes nicht erreicht wurde.
falls jemand die Liste importieren will: Die Codierung (code page) ist "DOS/OS2-850". Die Fehlfunktionen bei den Türen gehören zu zwei verschiedenen Konstruktionen:
- Druckdichte einflügelige Türen mit mehrfacher Verriegelung (ICE),
- Schwenkschiebetüren (zweiflügelig) mit ohne mittige Verriegelung.
Dokumentiert ist das Versagen der ICE-Tür, bei der von 3 Verrieglungspunkten nur der obere im Eingriff war (2 Fehler). Schwenkschiebetüren sind nicht mehr sicher geschlossen, wenn die untere Verriegelung versagt (1 Fehler). Warten wir mal, was der Untersuchungsbericht dazu sagt.
Radbeule.
geschrieben von: Henrik
Datum: 24.07.26 21:08
geschrieben von: trambahngondoliere
Datum: 24.07.26 21:10
Ähm, ja, wir leben im 21. Jahrhundert...Hallo Christian,
geschrieben von: Dirk Mattner
Datum: 24.07.26 22:08
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 24.07.26 22:14
Und hier bei DSO haben in den geschlossenen Threads zu dem Fall auf der Zugfahrt nach KA ja auch einige voll auf den Fahrgast verbal eingeschlagen und ihn vorverurteilt.
Natürlich ist weiterhin von einem Fehlverhalten des mutmaßlich Alkoholisierten auszugehen. Er konnte oder wollte kein Ticket vorzeigen, und das ist eben regelwidrig. Selbst schuld, wer solche Handytickets erwirbt (oder Onlinetickets, und dann ist kein Netz da -- die Probleme, die früher oder später auftreten müssen, sind ja absehbar). Daraufhin wurde die Bahnsicherheit dazugerufen -- das passiert nicht, und zwar meiner Erfahrung nach wirklich nie, wenn man sich regelkonform und sozial verhält. Gut, vielleicht stand die gerade eine Tür weiter und ist selbst aktiv geworden, aber selbst dann muss dem etwas Unübliches vorausgegangen sein. Also ein »unruly passenger« allem Anschein nach durchaus -- auch wenn ein Anwalt dieses Bild öffentlichkeitswirksam zum Vorbildlichen hin verzerren möchte. [...]
Und damit isses wie immer: so richtige, hundertprozentige Musterknaben kann man da lange suchen. (Wahrscheinlich -- dies lese zumindest ich da raus.) Keine Überraschung also. Mich überrascht nur, wie hier von einer Seite, die ohne Innehalten übernommen wurde, zur anderen Seite gesprungen wird, schon wieder ohne Innehalten und Hinterfragen. Irgendwann muss man doch mal tief durchatmen, sich den Schaum vorm Mund abwischen und den Prozess der eigenen Urteilsbildung hinterfragen. (Und zwar fast egal, worum es gerade thematisch geht.)
geschrieben von: Mscr1
Datum: 24.07.26 23:07
geschrieben von: ManuelKaltner22
Datum: 25.07.26 02:00
geschrieben von: km_erl1963
Datum: 25.07.26 07:31
LIW schrieb:Esn gibt den direkten Zwang - der liegt hier nicht vor - oder den indirekt subtilen, bei dem man einfach den Schmerzpegel der Alternativen immer mehr erhöht, den sehe ich durchaus.MD 612 schrieb:Da kann mir nichts einfallen, weil von der Bahn kein Gerät erzwungen wird. Er weiß das auch, aber es geht ihm wieder darum einen auf Krawall machen...LIW schrieb:Na das fällt dir auch noch ein.... durch die Bahn erzwungenes Gerät...Welches Gerät ist durch die Bahn erzwungen?
Dann bleibt halt in Eurer Höhle, macht ein Feuer mit dem Feuerstein, bratet Euch ein Mammut und haltet die nicht auf, die Dinge gerne einfach haben. Wie z.B. in London eine Kreditkarte an den Oyster-Leser halten oder in Dänemark durch einen Swipe eine Fahrkarte für 3 zu kaufen. Diggi, ey... 🙄Hm, für zwei Minderjährige extra zwei Prepaid Kreditkarte anzuschaffen, die man eigentlich für nichts braucht außer ale paar Jahre mal in London U-Bahn zu fahren, weil das System zu doof ist mehrere Tickets auf einer Karte zu erfassen, ist eine Vereinfachung?
Gruß
Thrax
Das ist falsch; natürlich kann man sein Hausrecht auch mit Gewalt durchsetzen – das ist bei der Bahn nicht anders als in der eigenen Wohnung und eben gerade die „Notwehrsituation“.Es muss angemessen bleiben. Das war hier sicher nicht mehr gegeben.
Hallo in die Runde,Nach genau 5 mal selben Theaters (die Chipkarten könnten von der Rheinbahn Bei der DB aus irgendeinem Grund oft nicht gelesen werden) hatte ich die Faxen dicke und habe das D-Ticket bis heute auf Onlineticket umgestellt.
ich selbst habe eine Chipkarte,aber bei der Bahn ist das auch nicht sicher.Vor längerer Zeit konnte die Karte vom Lesegerät einer DB Mitarbeiterin nicht gelesen werden.Die Karte konnte aber die Tage und Wochen davor und auch am selben Abend danach von allen anderen Geräten(Provinzbusse,anderen Bahnen, Straßenbahnkontroleuren)gelesen werden.Trotzdem von der unfähigen Bahnmitarbeiterin,die wohl mit Ihrem Gerät nicht umgehen konnte, Fahrpreisnacherhebung, folgender E-mail Briefwechsel,Rückerstattung usw.,hat viel Zeit gekostet. Wie in fast allen Dingen-seit 1994 hat sich die Bahn zu einem Drecksladen entwickelt,den möglichtst wenig nutze und allen davon abrate.(habe seit 75 Führerschein,aber bis 94 kein Auto,seit dem so oft wie möglich Vermeidung der DB(nur der),weiterhin NV mit örtlichen Unternehmen.
Das ist falsch; natürlich kann man sein Hausrecht auch mit Gewalt durchsetzen – das ist bei der Bahn nicht anders als in der eigenen Wohnung und eben gerade die „Notwehrsituation“.
geschrieben von: FML3
Datum: 25.07.26 11:04
geschrieben von: Patrick Lyca
Datum: 25.07.26 11:21
Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.Ja jedem von uns kann das Handy aus gehen. Aber hätte der Sicherheitsmann bei einem Deutschen sofort mit Gewalt reagiert?
geschrieben von: X73900
Datum: 25.07.26 11:29
Mscr1 schrieb:Der Fahrgast war übrigens ein 36-jähriger Deutscher. Allerdings nach Angaben des eigenen Anwalts stark betrunken.Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.Ja jedem von uns kann das Handy aus gehen. Aber hätte der Sicherheitsmann bei einem Deutschen sofort mit Gewalt reagiert?
geschrieben von: LoneStarr27
Datum: 25.07.26 12:15
Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.Es wurde in dieser Diskussion schon erwähnt: zum Anzeigen eines Handytickets bedarf es keiner aktiven Internetverbindung. Und wenn ich sehe, dass der Akku zur Neige geht und ich kein Ladegerät dabei habe, dann muss ich eben mit dem verbliebenen Strom haushalten und kann nicht bis zur letzten Minute rumdaddeln. Erinnert irgendwie an die Mär von den Autos, bei denen immer genau auf dem Bahnübergang der Motor ausgeht.
geschrieben von: LIW
Datum: 25.07.26 12:22
Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 13:05
Esn gibt den direkten Zwang - der liegt hier nicht vor - oder den indirekt subtilen, bei dem man einfach den Schmerzpegel der Alternativen immer mehr erhöht, den sehe ich durchaus.Man kann es indirekten Zwang nennen, ich würde eher dahin tendieren, dass man als Unternehmen seine Kunden von den Vorteilen des Onlineangebotes in seiner Gesamtheit überzeugen möchte. Da geht es ja nicht nur um Ticketbuchung, sondern auch um unkompliziertes Umbuchen im Falle von Fahrplanänderungen, um Informationen unterwegs bis hin zur Information über Ersatzreservierungen (inklusive neuer Platznummern) bei Einsatz anderer Fahrzeugtypen sowie einer genial einfachen Geltendmachung von Erstattungsansprüchen im Rahmen der Fahrgastrechte. Ich hatte letztens am Dienstag Abend zwei Anträge über das Nutzerkonto bei bahn.de eingereicht, der eine war schon am nächsten Mittag (17 Stunden nach Absenden es Antrages!) positiv beschieden, der zweite zwei Tage später, das Geld beider Fälle war drei Tage nach Einreichen der Anträge auf dem Konto. Schaff das mal mit einem analogen Papierantrag...
Ein Akku kann direkt versagen und sogar schlagartig ausgehen, Herr Experte.Ganz seltener Einzelfall, den in der Realität wahrscheinlich noch kein Fahrgast erlebt hat, der sich der Verantwortung über den Lade- und Betriebszustand seines Handys bewusst ist, weil er es ohnehin auch für andere Anwendungen nutzt. Wer will schon sein Notfall-Telefon unterwegs als betriebsunfähig erleben, wenn er es im Notfall braucht.
Erst behaupten einige Stellen ein Missbetragen des Mitfahrenden, dann behauptet dessen Seite ein erhebliches Fehlverhalten der anderen Seite. Und immer -- immer, immer, immer -- blöken alle mit im Chor, ohne zu merken, dass sie schon wieder eine parteiische Verlautbarung gelesen haben? Unschön.
Natürlich ist weiterhin von einem Fehlverhalten des mutmaßlich Alkoholisierten auszugehen. Er konnte oder wollte kein Ticket vorzeigen, und das ist eben regelwidrig. Selbst schuld, wer solche Handytickets erwirbt (oder Onlinetickets, und dann ist kein Netz da -- die Probleme, die früher oder später auftreten müssen, sind ja absehbar). Daraufhin wurde die Bahnsicherheit dazugerufen -- das passiert nicht, und zwar meiner Erfahrung nach wirklich nie, wenn man sich regelkonform und sozial verhält. Gut, vielleicht stand die gerade eine Tür weiter und ist selbst aktiv geworden, aber selbst dann muss dem etwas Unübliches vorausgegangen sein. Also ein »unruly passenger« allem Anschein nach durchaus -- auch wenn ein Anwalt dieses Bild öffentlichkeitswirksam zum Vorbildlichen hin verzerren möchte.
Dass die Bahnsicherheit nicht allzu professionell gehandelt hat, kennen wir tatsächlich zur Genüge -- in beide Extreme: entweder sie sind übertrieben aggressiv, oder sie tun alles dafür, um ihren Job nicht machen zu müssen, gehen Problemen um jeden Preis aus dem Weg und lassen Fahrgäste alleine. Ich selbst beobachte letzteres deutlich häufiger, habe aber auch schon Beispiele erlebt, in der die Bahnsicherheit zumindest mal grenzwertig forsch war. Damit ist für mich Hauptindiz dafür, dass man dort tatsächlich die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt haben könnte, dass Amtsträger offenbar Einwände gegen eine einseitige Schuldzuweisung geltend gemacht haben.
Und damit isses wie immer: so richtige, hundertprozentige Musterknaben kann man da lange suchen. (Wahrscheinlich -- dies lese zumindest ich da raus.) Keine Überraschung also. Mich überrascht nur, wie hier von einer Seite, die ohne Innehalten übernommen wurde, zur anderen Seite gesprungen wird, schon wieder ohne Innehalten und Hinterfragen. Irgendwann muss man doch mal tief durchatmen, sich den Schaum vorm Mund abwischen und den Prozess der eigenen Urteilsbildung hinterfragen. (Und zwar fast egal, worum es gerade thematisch geht.)
kaufhalle schrieb:Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
geschrieben von: bahnfreundsiggi
Datum: 25.07.26 13:45
Patrick Lyca schrieb:Die Gewalttätigkeit ist abhängig von der Trunkenheit und erst in zweiter Linie von der Nationalität. So würde ich das sehen.Mscr1 schrieb:Der Fahrgast war übrigens ein 36-jähriger Deutscher. Allerdings nach Angaben des eigenen Anwalts stark betrunken.Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.Ja jedem von uns kann das Handy aus gehen. Aber hätte der Sicherheitsmann bei einem Deutschen sofort mit Gewalt reagiert?
Gruß
X73900
P.S.: Ich hoffe mal, ein in DB-Zügen tätiger Sicherheitsmann macht Gewalttätigkeit nicht von der Nationalität des Fahrgasts abhängig.
Papierfahrkarte schrieb:Nein, ist sie nicht. Wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat Schaden erleidet, wird das i. d. R. angerechnet. Aber ich schätze mal, dass die StA zur Vermeidung weiteren Ansehensverlustes das Thema untern Teppich kehren will. Denn bei der Beweislage vor Gericht zu gehen, da wird sich jeder Sitzungsvertreter bedanken.kaufhalle schrieb:Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
geschrieben von: Stammstrecke 4
Datum: 25.07.26 13:51
Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen.Wenn 80 % nur 2 mal im Jahr zum Arzt gehen, besteht nicht die Notwendigkeit die Kapazitäten auch für die 20 % für mehr mal als 2 mal im Jahr aufrecht zu halten oder?
Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...Lidl-Plus-App-Angebote sind aber keine Fahrkarte.
km_erl1963 schrieb:Es gilt die Unschuldsvermutung. Schon mal davon gehört? Es sind deine Kunden, keine Untersuchungshäftlinge.Esn gibt den direkten Zwang - der liegt hier nicht vor - oder den indirekt subtilen, bei dem man einfach den Schmerzpegel der Alternativen immer mehr erhöht, den sehe ich durchaus.Man kann es indirekten Zwang nennen, ich würde eher dahin tendieren, dass man als Unternehmen seine Kunden von den Vorteilen des Onlineangebotes in seiner Gesamtheit überzeugen möchte. Da geht es ja nicht nur um Ticketbuchung, sondern auch um unkompliziertes Umbuchen im Falle von Fahrplanänderungen, um Informationen unterwegs bis hin zur Information über Ersatzreservierungen (inklusive neuer Platznummern) bei Einsatz anderer Fahrzeugtypen sowie einer genial einfachen Geltendmachung von Erstattungsansprüchen im Rahmen der Fahrgastrechte. Ich hatte letztens am Dienstag Abend zwei Anträge über das Nutzerkonto bei bahn.de eingereicht, der eine war schon am nächsten Mittag (17 Stunden nach Absenden es Antrages!) positiv beschieden, der zweite zwei Tage später, das Geld beider Fälle war drei Tage nach Einreichen der Anträge auf dem Konto. Schaff das mal mit einem analogen Papierantrag...
Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen. Zumal damit höhere Vertriebskosten verbunden sind, die auf die vergünstigten Ticketpreise durchschlagen würden. Das Grundangebot gibt es ja nach wie vor analog. Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...
LIW schrieb:Ein Akku kann direkt versagen und sogar schlagartig ausgehen, Herr Experte.Ganz seltener Einzelfall, den in der Realität wahrscheinlich noch kein Fahrgast erlebt hat, der sich der Verantwortung über den Lade- und Betriebszustand seines Handys bewusst ist, weil er es ohnehin auch für andere Anwendungen nutzt. Wer will schon sein Notfall-Telefon unterwegs als betriebsunfähig erleben, wenn er es im Notfall braucht.
Auch schon erlebt: Fahrgast kommt mit der Ausrede, dass gerade jetzt unmittelbar vor der Ticketkontrolle sein Akku versagt habe. Schaffnerin bietet ihre Powerbank an, um das Handy zu aktivieren und das Ticket vorzeigen zu können. Ergebnis, der Akku hatte noch 80%, ein Ticket gab es nicht...
geschrieben von: bahnfreundsiggi
Datum: 25.07.26 14:05
kaufhalle schrieb:Papierfahrkarte schrieb:Nein, ist sie nicht. Wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat Schaden erleidet, wird das i. d. R. angerechnet.kaufhalle schrieb:Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
Aber ich schätze mal, dass die StA zur Vermeidung weiteren Ansehensverlustes das Thema untern Teppich kehren will. Denn bei der Beweislage vor Gericht zu gehen, da wird sich jeder Sitzungsvertreter bedanken.
geschrieben von: Rbd Berlin
Datum: 25.07.26 14:16
bahnfreundsiggi schrieb:Dass was nicht stimmte in der ersten Darstellung, wurde mir klar, als die Aussagen von Bahn, Polizei und StA immer dürrer wurden. Da war auf einmal keine Rede mehr von Schwarzfahrer und überhaupt wurde nichts mehr gesagt. Spätestens da war klar, die Sache stinkt zum Himmel.kaufhalle schrieb:Ja, ich weiß, auch wenn von einem "Anrechnen" keine Rede sein kann.Papierfahrkarte schrieb:Nein, ist sie nicht. Wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat Schaden erleidet, wird das i. d. R. angerechnet.kaufhalle schrieb:Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
bahnfreundsiggi schrieb:Aber ich schätze mal, dass die StA zur Vermeidung weiteren Ansehensverlustes das Thema untern Teppich kehren will. Denn bei der Beweislage vor Gericht zu gehen, da wird sich jeder Sitzungsvertreter bedanken.Es besteht durchaus ein Straftatsverdacht gegen die Sicherheitsfachkraft, der bisher nicht berücksichtigt wurde. Das wird sich die Staatsanwaltschaft nicht aussuchen können, ob sie dem nachgeht.
Rbd Berlin schrieb:Na ja Höhle ist wohl eher dein Thema oder wo sonst hat dich der große Stein am Kopf getroffen?ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn schrieb:Dann bleibt halt in Eurer Höhle, macht ein Feuer mit dem Feuerstein, bratet Euch ein Mammut und haltet die nicht auf, die Dinge gerne einfach haben. Wie z.B. in London eine Kreditkarte an den Oyster-Leser halten oder in Dänemark durch einen Swipe eine Fahrkarte für 3 zu kaufen. Diggi, ey... 🙄Es geht in diesem Beitragsbaum aber nicht um Redaktionszuschriften, sondern um den Entgeltnachweis zur Personenbeförderung im Schienenverkehr. Den Unterschied kennst du sicher.Genau so ist es.
Wenn der neue Computer und der Internetanschluss mir persönlich zahlreiche Vorteile bieten, beschaffe ich sie mir. Wenn die Abhängigkeit des Zugfahrens von Mobilfunkgeräten mir hingegen nur Nachteile abverlangt und in diesem Fall zum Tod eines Mitmenschen beiträgt, der mit normalen Fahrkarten wahrscheinlich noch leben würde, verweigere ich mich dem.
Ich habe keine Lust mich erst bei der DB zu registrieren um mit dem Zug fahren zu können.
Der Laden bekommt nix auf die Reihe, aber den Kunden seinen Willen aufdrücken.
Gruß
Thrax
Hallo in die Runde,Seitdem mir vor vielen Jahren von einer Zugbegleiterin (immer derselben) von DB Regio Südost auf der Elbe-Saale-Bahn mehrmals im vollbesetzten Zug wahlweise Rauswurf, Herbeiholung der Bundespolizei, Ausstellung eines EBE oder alles zusammen in Aussicht gestellt wurde, weil ihr Lesegerät meine - selbstverständlich gültige - BC50-Plastikkarte nicht auslesen konnte (schon dieses, in Jahrzehnten im FV nicht einmal erlebte Kontrollbedürfnis in der Dorfbahn mutet eher schikanös an), ist mir klar, was von diesem Laden zu halten ist. Als "Entschuldigung" für die Stigmatisierung als gänzlich unbescholtener Kunde gab es dann nach mühseliger Korrespondenz, insbesondere auch mit der Datenschutzbeauftragten des Ladens, einen 10-Euro-Gutschein.
ich selbst habe eine Chipkarte,aber bei der Bahn ist das auch nicht sicher.Vor längerer Zeit konnte die Karte vom Lesegerät einer DB Mitarbeiterin nicht gelesen werden. ...
Zitat:Oder auch Busse auf Mallorca. Ich bin immer wieder begeistert, da hält man beim Einstieg seine "EC-Karte" (ja, heißt glaube ich mittlerweile anders) an ein Lesegerät und bekommt überhaupt keine Fahrkarte (weder aus Papier, noch digital), sondern man hält seine Karte beim Aussteigen wieder an das Lesegerät der hinteren Tür, und der Fahrpreis wird einfach automatisch abgebucht.haltet die nicht auf, die Dinge gerne einfach haben. Wie z.B. in London eine Kreditkarte an den Oyster-Leser halten oder in Dänemark durch einen Swipe eine Fahrkarte für 3 zu kaufen.
geschrieben von: gezi
Datum: 25.07.26 14:33
Es gilt die Unschuldsvermutung. Schon mal davon gehört? Es sind deine Kunden, keine Untersuchungshäftlinge.Im Verhältnis zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden gilt keine "Unschuldsvermutung". Du reißt das Prinzip völlig aus seinem Zusammenhang.
Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.kaufhalle schrieb:
Im Gegenteil. Sie ist in § 60 StGB ausdrücklich gesetzlich verankert.
Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 14:40
Es gilt die Unschuldsvermutung.Worauf bezieht sich diese Aussage? Hat jemand von Schuld gesprochen? Oder gibns nur um einen weiteren Krawallbeitrag ohne Bezug zum Thema?
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 14:45
Wenn 80 % nur 2 mal im Jahr zum Arzt gehen, besteht nicht die Notwendigkeit die Kapazitäten auch für die 20 % für mehr mal als 2 mal im Jahr aufrecht zu halten oder?Äpfel und Bananen...
Es gibt noch keinen Digitalzwang bei Leistungen der Daseinsvorsorge wie z. B. Bahnfahren oder Kontakt mit einem Amt.Erstens ist der Bahn-Fernverkehr keine Daseinsvorsorge, zweitens stehen weiterhin analoge Möglichkeiten des Ticketerwerbs für Nah- und Fernverkehr zur Verfügung. Drittens, seit wann hat man im Rahmen der Daseinsvorsorge den Rechtsanspruch unter allen und jeden Umständen bedingungslos Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen?
geschrieben von: Neuding
Datum: 25.07.26 14:52
Wenn ich z-B. in einer Kaufland-Filiale einen Kuchen als registrierter Kunde im Wochenangebot billiger kaufen kann, wird das wohl kaum an den Vertriebskostenunterschieden liegen.
Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen. Zumal damit höhere Vertriebskosten verbunden sind, die auf die vergünstigten Ticketpreise durchschlagen würden. Das Grundangebot gibt es ja nach wie vor analog. Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...
LIW schrieb:Steht dabei.Es gilt die Unschuldsvermutung.Worauf bezieht sich diese Aussage? Hat jemand von Schuld gesprochen? Oder gibns nur um einen weiteren Krawallbeitrag ohne Bezug zum Thema?
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 15:08
MD 612 schrieb:Echt, wo denn? Wer hat denn wen schuldig gesprochen, für den die Unschuldsvermutung gilt?LIW schrieb:Steht dabei.Es gilt die Unschuldsvermutung.Worauf bezieht sich diese Aussage? Hat jemand von Schuld gesprochen? Oder gibns nur um einen weiteren Krawallbeitrag ohne Bezug zum Thema?
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 15:22
Junge, lies die gesamten Beiträge, nicht immer nur deine rausgestückelten Fetzen. Konzentrier dich mal auf den Thread, falls du das kannst.Du kannst also Deinen Blödsinn selbst nicht erklären, na gut...
Papierfahrkarte schrieb:
ZitatMit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.kaufhalle schrieb:
ZitatDiese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.Im Gegenteil. Sie ist in § 60 StGB ausdrücklich gesetzlich verankert.
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