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Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 25.07.26 14:05

bahnfreundsiggi schrieb:
kaufhalle schrieb:
Papierfahrkarte schrieb:
kaufhalle schrieb:
Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.
Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.
Nein, ist sie nicht. Wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat Schaden erleidet, wird das i. d. R. angerechnet.

Ja, ich weiß, auch wenn von einem "Anrechnen" keine Rede sein kann.

bahnfreundsiggi schrieb:
Aber ich schätze mal, dass die StA zur Vermeidung weiteren Ansehensverlustes das Thema untern Teppich kehren will. Denn bei der Beweislage vor Gericht zu gehen, da wird sich jeder Sitzungsvertreter bedanken.

Es besteht durchaus ein Straftatsverdacht gegen die Sicherheitsfachkraft, der bisher nicht berücksichtigt wurde. Das wird sich die Staatsanwaltschaft nicht aussuchen können, ob sie dem nachgeht.
Nein steht es nicht, da seit Jahren eine Bahncard im Abo, DT natürlich als Karte.

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: bahnfreundsiggi

Datum: 25.07.26 14:17

I
kaufhalle schrieb:
bahnfreundsiggi schrieb:
kaufhalle schrieb:
Papierfahrkarte schrieb:
kaufhalle schrieb:
Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.
Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.
Nein, ist sie nicht. Wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat Schaden erleidet, wird das i. d. R. angerechnet.
Ja, ich weiß, auch wenn von einem "Anrechnen" keine Rede sein kann.

bahnfreundsiggi schrieb:
Aber ich schätze mal, dass die StA zur Vermeidung weiteren Ansehensverlustes das Thema untern Teppich kehren will. Denn bei der Beweislage vor Gericht zu gehen, da wird sich jeder Sitzungsvertreter bedanken.
Es besteht durchaus ein Straftatsverdacht gegen die Sicherheitsfachkraft, der bisher nicht berücksichtigt wurde. Das wird sich die Staatsanwaltschaft nicht aussuchen können, ob sie dem nachgeht.
Dass was nicht stimmte in der ersten Darstellung, wurde mir klar, als die Aussagen von Bahn, Polizei und StA immer dürrer wurden. Da war auf einmal keine Rede mehr von Schwarzfahrer und überhaupt wurde nichts mehr gesagt. Spätestens da war klar, die Sache stinkt zum Himmel.

Re: Anderes Thema.

geschrieben von: Rbd Berlin

Datum: 25.07.26 14:19

Thrax schrieb:
Rbd Berlin schrieb:
ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn schrieb:
Es geht in diesem Beitragsbaum aber nicht um Redaktionszuschriften, sondern um den Entgeltnachweis zur Personenbeförderung im Schienenverkehr. Den Unterschied kennst du sicher.

Wenn der neue Computer und der Internetanschluss mir persönlich zahlreiche Vorteile bieten, beschaffe ich sie mir. Wenn die Abhängigkeit des Zugfahrens von Mobilfunkgeräten mir hingegen nur Nachteile abverlangt und in diesem Fall zum Tod eines Mitmenschen beiträgt, der mit normalen Fahrkarten wahrscheinlich noch leben würde, verweigere ich mich dem.
Genau so ist es.
Ich habe keine Lust mich erst bei der DB zu registrieren um mit dem Zug fahren zu können.
Der Laden bekommt nix auf die Reihe, aber den Kunden seinen Willen aufdrücken.
Dann bleibt halt in Eurer Höhle, macht ein Feuer mit dem Feuerstein, bratet Euch ein Mammut und haltet die nicht auf, die Dinge gerne einfach haben. Wie z.B. in London eine Kreditkarte an den Oyster-Leser halten oder in Dänemark durch einen Swipe eine Fahrkarte für 3 zu kaufen. Diggi, ey... 🙄

Gruß
Thrax
Na ja Höhle ist wohl eher dein Thema oder wo sonst hat dich der große Stein am Kopf getroffen?

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: Awanst Vitzenburg

Datum: 25.07.26 14:23

Pendelschaltrolle schrieb:
Hallo in die Runde,
ich selbst habe eine Chipkarte,aber bei der Bahn ist das auch nicht sicher.Vor längerer Zeit konnte die Karte vom Lesegerät einer DB Mitarbeiterin nicht gelesen werden. ...
Seitdem mir vor vielen Jahren von einer Zugbegleiterin (immer derselben) von DB Regio Südost auf der Elbe-Saale-Bahn mehrmals im vollbesetzten Zug wahlweise Rauswurf, Herbeiholung der Bundespolizei, Ausstellung eines EBE oder alles zusammen in Aussicht gestellt wurde, weil ihr Lesegerät meine - selbstverständlich gültige - BC50-Plastikkarte nicht auslesen konnte (schon dieses, in Jahrzehnten im FV nicht einmal erlebte Kontrollbedürfnis in der Dorfbahn mutet eher schikanös an), ist mir klar, was von diesem Laden zu halten ist. Als "Entschuldigung" für die Stigmatisierung als gänzlich unbescholtener Kunde gab es dann nach mühseliger Korrespondenz, insbesondere auch mit der Datenschutzbeauftragten des Ladens, einen 10-Euro-Gutschein.

Re: Anderes Thema.

geschrieben von: Christian aus Lindhorst

Datum: 25.07.26 14:26

Thrax schrieb:
Zitat:
haltet die nicht auf, die Dinge gerne einfach haben. Wie z.B. in London eine Kreditkarte an den Oyster-Leser halten oder in Dänemark durch einen Swipe eine Fahrkarte für 3 zu kaufen.
Oder auch Busse auf Mallorca. Ich bin immer wieder begeistert, da hält man beim Einstieg seine "EC-Karte" (ja, heißt glaube ich mittlerweile anders) an ein Lesegerät und bekommt überhaupt keine Fahrkarte (weder aus Papier, noch digital), sondern man hält seine Karte beim Aussteigen wieder an das Lesegerät der hinteren Tür, und der Fahrpreis wird einfach automatisch abgebucht.

Gruß
Christian aus Lindhorst

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: gezi

Datum: 25.07.26 14:33

LIW schrieb:

Zitat
Es gilt die Unschuldsvermutung. Schon mal davon gehört? Es sind deine Kunden, keine Untersuchungshäftlinge.
Im Verhältnis zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden gilt keine "Unschuldsvermutung". Du reißt das Prinzip völlig aus seinem Zusammenhang.

Viele Grüße,
gezi

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: gezi

Datum: 25.07.26 14:37

Papierfahrkarte schrieb:

Zitat
Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.

kaufhalle schrieb:

Zitat

Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.
Im Gegenteil. Sie ist in § 60 StGB ausdrücklich gesetzlich verankert.

Viele Grüße,
gezi

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: MD 612

Datum: 25.07.26 14:40

LIW schrieb:
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Worauf bezieht sich diese Aussage? Hat jemand von Schuld gesprochen? Oder gibns nur um einen weiteren Krawallbeitrag ohne Bezug zum Thema?

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: MD 612

Datum: 25.07.26 14:45

Stammstrecke 4 schrieb:
Wenn 80 % nur 2 mal im Jahr zum Arzt gehen, besteht nicht die Notwendigkeit die Kapazitäten auch für die 20 % für mehr mal als 2 mal im Jahr aufrecht zu halten oder?
Äpfel und Bananen...

Stammstrecke 4 schrieb:
Es gibt noch keinen Digitalzwang bei Leistungen der Daseinsvorsorge wie z. B. Bahnfahren oder Kontakt mit einem Amt.
Erstens ist der Bahn-Fernverkehr keine Daseinsvorsorge, zweitens stehen weiterhin analoge Möglichkeiten des Ticketerwerbs für Nah- und Fernverkehr zur Verfügung. Drittens, seit wann hat man im Rahmen der Daseinsvorsorge den Rechtsanspruch unter allen und jeden Umständen bedingungslos Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen?

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.07.26 14:51.

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: Neuding

Datum: 25.07.26 14:52

MD 612 schrieb:

Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen. Zumal damit höhere Vertriebskosten verbunden sind, die auf die vergünstigten Ticketpreise durchschlagen würden. Das Grundangebot gibt es ja nach wie vor analog. Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...

Wenn ich z-B. in einer Kaufland-Filiale einen Kuchen als registrierter Kunde im Wochenangebot billiger kaufen kann, wird das wohl kaum an den Vertriebskostenunterschieden liegen.

Vielmehr hat da doch jemand die starke Hoffnung, das Geld sozusagen hintenherum zumindest wieder hereinzubekommen. Sie setzen darauf einen zu durchleuchten und zu analysieren und einem anschließend etwas unterzujubeln, wofür man ohne den *"Digital"-Quatsch kein Geld ausgegeben hätte.


*Digital in Anführungszeichen, weil damit für gewöhnlich immer nur das gemeint ist, was gerade "in" ist. Faxgeräte z,B. gehören nicht zur "Digitalisierung", obwohl sie digital funktionieren.

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: LIW

Datum: 25.07.26 15:03

MD 612 schrieb:
LIW schrieb:
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Worauf bezieht sich diese Aussage? Hat jemand von Schuld gesprochen? Oder gibns nur um einen weiteren Krawallbeitrag ohne Bezug zum Thema?
Steht dabei.

Mehrere massive Anpralle

geschrieben von: bahnfreundsiggi

Datum: 25.07.26 15:05

Wenn ich die Stellungnahme des Amtsgerichts im SWR richtig lese, gab die Tür erst bei einem zweiten Anprall nach. Zuerst wurde scheinbar der Fahrgast gegen die Tür geschleudert und erst in einem zweiten Vorgang fiel der Sicherheitsmann gegen die Tür, die dabei nachgab.

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: MD 612

Datum: 25.07.26 15:08

LIW schrieb:
MD 612 schrieb:
LIW schrieb:
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Worauf bezieht sich diese Aussage? Hat jemand von Schuld gesprochen? Oder gibns nur um einen weiteren Krawallbeitrag ohne Bezug zum Thema?
Steht dabei.
Echt, wo denn? Wer hat denn wen schuldig gesprochen, für den die Unschuldsvermutung gilt?

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: LIW

Datum: 25.07.26 15:21

Junge, lies die gesamten Beiträge, nicht immer nur deine rausgestückelten Fetzen. Konzentrier dich mal auf den Thread, falls du das kannst.

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: MD 612

Datum: 25.07.26 15:22

LIW schrieb:
Junge, lies die gesamten Beiträge, nicht immer nur deine rausgestückelten Fetzen. Konzentrier dich mal auf den Thread, falls du das kannst.
Du kannst also Deinen Blödsinn selbst nicht erklären, na gut...

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell

Getretene Hunde

geschrieben von: Tw15

Datum: 25.07.26 15:34

Hallo,
schon wieder verbreitet @LIW hier eine aggressive Stimmung.
Nicht das erste Mal.
Anstatt @MD612 auf eine ggf. per Link nachvollziehbare Textpassage hinzuweisen, kommt schon wieder ein bestenfalls als rotzig zu bezeichnende Entgegnung.
So kommen wir hier nicht weiter in einem gepflegten sachlichen Austausch.

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 25.07.26 15:58

gezi schrieb:
Papierfahrkarte schrieb:

Zitat
Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.

kaufhalle schrieb:

Zitat
Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.
Im Gegenteil. Sie ist in § 60 StGB ausdrücklich gesetzlich verankert.

Hier ist aber der Kausalzusammenhang fraglich. Die Sicherheitsfachkraft ist ja nicht beim vermutlich strafbaren Angriff auf den Fahrgast aus dem Zug gefallen.

Re: Getretene Hunde

geschrieben von: Pesa Link

Datum: 25.07.26 16:02

Ich bin gespannt, wann hier geschlossen wird.

Viele Grüße aus EMRS
Moritz
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