kaufhalle schrieb:Papierfahrkarte schrieb:Nein, ist sie nicht. Wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat Schaden erleidet, wird das i. d. R. angerechnet.kaufhalle schrieb:Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
Aber ich schätze mal, dass die StA zur Vermeidung weiteren Ansehensverlustes das Thema untern Teppich kehren will. Denn bei der Beweislage vor Gericht zu gehen, da wird sich jeder Sitzungsvertreter bedanken.
geschrieben von: Rbd Berlin
Datum: 25.07.26 14:16
bahnfreundsiggi schrieb:Dass was nicht stimmte in der ersten Darstellung, wurde mir klar, als die Aussagen von Bahn, Polizei und StA immer dürrer wurden. Da war auf einmal keine Rede mehr von Schwarzfahrer und überhaupt wurde nichts mehr gesagt. Spätestens da war klar, die Sache stinkt zum Himmel.kaufhalle schrieb:Ja, ich weiß, auch wenn von einem "Anrechnen" keine Rede sein kann.Papierfahrkarte schrieb:Nein, ist sie nicht. Wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat Schaden erleidet, wird das i. d. R. angerechnet.kaufhalle schrieb:Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
bahnfreundsiggi schrieb:Aber ich schätze mal, dass die StA zur Vermeidung weiteren Ansehensverlustes das Thema untern Teppich kehren will. Denn bei der Beweislage vor Gericht zu gehen, da wird sich jeder Sitzungsvertreter bedanken.Es besteht durchaus ein Straftatsverdacht gegen die Sicherheitsfachkraft, der bisher nicht berücksichtigt wurde. Das wird sich die Staatsanwaltschaft nicht aussuchen können, ob sie dem nachgeht.
Rbd Berlin schrieb:Na ja Höhle ist wohl eher dein Thema oder wo sonst hat dich der große Stein am Kopf getroffen?ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn schrieb:Dann bleibt halt in Eurer Höhle, macht ein Feuer mit dem Feuerstein, bratet Euch ein Mammut und haltet die nicht auf, die Dinge gerne einfach haben. Wie z.B. in London eine Kreditkarte an den Oyster-Leser halten oder in Dänemark durch einen Swipe eine Fahrkarte für 3 zu kaufen. Diggi, ey... 🙄Es geht in diesem Beitragsbaum aber nicht um Redaktionszuschriften, sondern um den Entgeltnachweis zur Personenbeförderung im Schienenverkehr. Den Unterschied kennst du sicher.Genau so ist es.
Wenn der neue Computer und der Internetanschluss mir persönlich zahlreiche Vorteile bieten, beschaffe ich sie mir. Wenn die Abhängigkeit des Zugfahrens von Mobilfunkgeräten mir hingegen nur Nachteile abverlangt und in diesem Fall zum Tod eines Mitmenschen beiträgt, der mit normalen Fahrkarten wahrscheinlich noch leben würde, verweigere ich mich dem.
Ich habe keine Lust mich erst bei der DB zu registrieren um mit dem Zug fahren zu können.
Der Laden bekommt nix auf die Reihe, aber den Kunden seinen Willen aufdrücken.
Gruß
Thrax
Hallo in die Runde,Seitdem mir vor vielen Jahren von einer Zugbegleiterin (immer derselben) von DB Regio Südost auf der Elbe-Saale-Bahn mehrmals im vollbesetzten Zug wahlweise Rauswurf, Herbeiholung der Bundespolizei, Ausstellung eines EBE oder alles zusammen in Aussicht gestellt wurde, weil ihr Lesegerät meine - selbstverständlich gültige - BC50-Plastikkarte nicht auslesen konnte (schon dieses, in Jahrzehnten im FV nicht einmal erlebte Kontrollbedürfnis in der Dorfbahn mutet eher schikanös an), ist mir klar, was von diesem Laden zu halten ist. Als "Entschuldigung" für die Stigmatisierung als gänzlich unbescholtener Kunde gab es dann nach mühseliger Korrespondenz, insbesondere auch mit der Datenschutzbeauftragten des Ladens, einen 10-Euro-Gutschein.
ich selbst habe eine Chipkarte,aber bei der Bahn ist das auch nicht sicher.Vor längerer Zeit konnte die Karte vom Lesegerät einer DB Mitarbeiterin nicht gelesen werden. ...
Zitat:Oder auch Busse auf Mallorca. Ich bin immer wieder begeistert, da hält man beim Einstieg seine "EC-Karte" (ja, heißt glaube ich mittlerweile anders) an ein Lesegerät und bekommt überhaupt keine Fahrkarte (weder aus Papier, noch digital), sondern man hält seine Karte beim Aussteigen wieder an das Lesegerät der hinteren Tür, und der Fahrpreis wird einfach automatisch abgebucht.haltet die nicht auf, die Dinge gerne einfach haben. Wie z.B. in London eine Kreditkarte an den Oyster-Leser halten oder in Dänemark durch einen Swipe eine Fahrkarte für 3 zu kaufen.
geschrieben von: gezi
Datum: 25.07.26 14:33
Es gilt die Unschuldsvermutung. Schon mal davon gehört? Es sind deine Kunden, keine Untersuchungshäftlinge.Im Verhältnis zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden gilt keine "Unschuldsvermutung". Du reißt das Prinzip völlig aus seinem Zusammenhang.
Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.kaufhalle schrieb:
Im Gegenteil. Sie ist in § 60 StGB ausdrücklich gesetzlich verankert.
Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 14:40
Es gilt die Unschuldsvermutung.Worauf bezieht sich diese Aussage? Hat jemand von Schuld gesprochen? Oder gibns nur um einen weiteren Krawallbeitrag ohne Bezug zum Thema?
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 14:45
Wenn 80 % nur 2 mal im Jahr zum Arzt gehen, besteht nicht die Notwendigkeit die Kapazitäten auch für die 20 % für mehr mal als 2 mal im Jahr aufrecht zu halten oder?Äpfel und Bananen...
Es gibt noch keinen Digitalzwang bei Leistungen der Daseinsvorsorge wie z. B. Bahnfahren oder Kontakt mit einem Amt.Erstens ist der Bahn-Fernverkehr keine Daseinsvorsorge, zweitens stehen weiterhin analoge Möglichkeiten des Ticketerwerbs für Nah- und Fernverkehr zur Verfügung. Drittens, seit wann hat man im Rahmen der Daseinsvorsorge den Rechtsanspruch unter allen und jeden Umständen bedingungslos Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen?
geschrieben von: Neuding
Datum: 25.07.26 14:52
Wenn ich z-B. in einer Kaufland-Filiale einen Kuchen als registrierter Kunde im Wochenangebot billiger kaufen kann, wird das wohl kaum an den Vertriebskostenunterschieden liegen.
Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen. Zumal damit höhere Vertriebskosten verbunden sind, die auf die vergünstigten Ticketpreise durchschlagen würden. Das Grundangebot gibt es ja nach wie vor analog. Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...
LIW schrieb:Steht dabei.Es gilt die Unschuldsvermutung.Worauf bezieht sich diese Aussage? Hat jemand von Schuld gesprochen? Oder gibns nur um einen weiteren Krawallbeitrag ohne Bezug zum Thema?
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 15:08
MD 612 schrieb:Echt, wo denn? Wer hat denn wen schuldig gesprochen, für den die Unschuldsvermutung gilt?LIW schrieb:Steht dabei.Es gilt die Unschuldsvermutung.Worauf bezieht sich diese Aussage? Hat jemand von Schuld gesprochen? Oder gibns nur um einen weiteren Krawallbeitrag ohne Bezug zum Thema?
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 15:22
Junge, lies die gesamten Beiträge, nicht immer nur deine rausgestückelten Fetzen. Konzentrier dich mal auf den Thread, falls du das kannst.Du kannst also Deinen Blödsinn selbst nicht erklären, na gut...
Papierfahrkarte schrieb:
ZitatMit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.kaufhalle schrieb:
ZitatDiese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.Im Gegenteil. Sie ist in § 60 StGB ausdrücklich gesetzlich verankert.
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