Das ist falsch; natürlich kann man sein Hausrecht auch mit Gewalt durchsetzen – das ist bei der Bahn nicht anders als in der eigenen Wohnung und eben gerade die „Notwehrsituation“.Es muss angemessen bleiben. Das war hier sicher nicht mehr gegeben.
Hallo in die Runde,Nach genau 5 mal selben Theaters (die Chipkarten könnten von der Rheinbahn Bei der DB aus irgendeinem Grund oft nicht gelesen werden) hatte ich die Faxen dicke und habe das D-Ticket bis heute auf Onlineticket umgestellt.
ich selbst habe eine Chipkarte,aber bei der Bahn ist das auch nicht sicher.Vor längerer Zeit konnte die Karte vom Lesegerät einer DB Mitarbeiterin nicht gelesen werden.Die Karte konnte aber die Tage und Wochen davor und auch am selben Abend danach von allen anderen Geräten(Provinzbusse,anderen Bahnen, Straßenbahnkontroleuren)gelesen werden.Trotzdem von der unfähigen Bahnmitarbeiterin,die wohl mit Ihrem Gerät nicht umgehen konnte, Fahrpreisnacherhebung, folgender E-mail Briefwechsel,Rückerstattung usw.,hat viel Zeit gekostet. Wie in fast allen Dingen-seit 1994 hat sich die Bahn zu einem Drecksladen entwickelt,den möglichtst wenig nutze und allen davon abrate.(habe seit 75 Führerschein,aber bis 94 kein Auto,seit dem so oft wie möglich Vermeidung der DB(nur der),weiterhin NV mit örtlichen Unternehmen.
Das ist falsch; natürlich kann man sein Hausrecht auch mit Gewalt durchsetzen – das ist bei der Bahn nicht anders als in der eigenen Wohnung und eben gerade die „Notwehrsituation“.
geschrieben von: FML3
Datum: 25.07.26 11:04
geschrieben von: Patrick Lyca
Datum: 25.07.26 11:21
Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.Ja jedem von uns kann das Handy aus gehen. Aber hätte der Sicherheitsmann bei einem Deutschen sofort mit Gewalt reagiert?
geschrieben von: X73900
Datum: 25.07.26 11:29
Mscr1 schrieb:Der Fahrgast war übrigens ein 36-jähriger Deutscher. Allerdings nach Angaben des eigenen Anwalts stark betrunken.Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.Ja jedem von uns kann das Handy aus gehen. Aber hätte der Sicherheitsmann bei einem Deutschen sofort mit Gewalt reagiert?
geschrieben von: LoneStarr27
Datum: 25.07.26 12:15
Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.Es wurde in dieser Diskussion schon erwähnt: zum Anzeigen eines Handytickets bedarf es keiner aktiven Internetverbindung. Und wenn ich sehe, dass der Akku zur Neige geht und ich kein Ladegerät dabei habe, dann muss ich eben mit dem verbliebenen Strom haushalten und kann nicht bis zur letzten Minute rumdaddeln. Erinnert irgendwie an die Mär von den Autos, bei denen immer genau auf dem Bahnübergang der Motor ausgeht.
geschrieben von: LIW
Datum: 25.07.26 12:22
Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
geschrieben von: MD 612
Datum: 25.07.26 13:05
Esn gibt den direkten Zwang - der liegt hier nicht vor - oder den indirekt subtilen, bei dem man einfach den Schmerzpegel der Alternativen immer mehr erhöht, den sehe ich durchaus.Man kann es indirekten Zwang nennen, ich würde eher dahin tendieren, dass man als Unternehmen seine Kunden von den Vorteilen des Onlineangebotes in seiner Gesamtheit überzeugen möchte. Da geht es ja nicht nur um Ticketbuchung, sondern auch um unkompliziertes Umbuchen im Falle von Fahrplanänderungen, um Informationen unterwegs bis hin zur Information über Ersatzreservierungen (inklusive neuer Platznummern) bei Einsatz anderer Fahrzeugtypen sowie einer genial einfachen Geltendmachung von Erstattungsansprüchen im Rahmen der Fahrgastrechte. Ich hatte letztens am Dienstag Abend zwei Anträge über das Nutzerkonto bei bahn.de eingereicht, der eine war schon am nächsten Mittag (17 Stunden nach Absenden es Antrages!) positiv beschieden, der zweite zwei Tage später, das Geld beider Fälle war drei Tage nach Einreichen der Anträge auf dem Konto. Schaff das mal mit einem analogen Papierantrag...
Ein Akku kann direkt versagen und sogar schlagartig ausgehen, Herr Experte.Ganz seltener Einzelfall, den in der Realität wahrscheinlich noch kein Fahrgast erlebt hat, der sich der Verantwortung über den Lade- und Betriebszustand seines Handys bewusst ist, weil er es ohnehin auch für andere Anwendungen nutzt. Wer will schon sein Notfall-Telefon unterwegs als betriebsunfähig erleben, wenn er es im Notfall braucht.
Erst behaupten einige Stellen ein Missbetragen des Mitfahrenden, dann behauptet dessen Seite ein erhebliches Fehlverhalten der anderen Seite. Und immer -- immer, immer, immer -- blöken alle mit im Chor, ohne zu merken, dass sie schon wieder eine parteiische Verlautbarung gelesen haben? Unschön.
Natürlich ist weiterhin von einem Fehlverhalten des mutmaßlich Alkoholisierten auszugehen. Er konnte oder wollte kein Ticket vorzeigen, und das ist eben regelwidrig. Selbst schuld, wer solche Handytickets erwirbt (oder Onlinetickets, und dann ist kein Netz da -- die Probleme, die früher oder später auftreten müssen, sind ja absehbar). Daraufhin wurde die Bahnsicherheit dazugerufen -- das passiert nicht, und zwar meiner Erfahrung nach wirklich nie, wenn man sich regelkonform und sozial verhält. Gut, vielleicht stand die gerade eine Tür weiter und ist selbst aktiv geworden, aber selbst dann muss dem etwas Unübliches vorausgegangen sein. Also ein »unruly passenger« allem Anschein nach durchaus -- auch wenn ein Anwalt dieses Bild öffentlichkeitswirksam zum Vorbildlichen hin verzerren möchte.
Dass die Bahnsicherheit nicht allzu professionell gehandelt hat, kennen wir tatsächlich zur Genüge -- in beide Extreme: entweder sie sind übertrieben aggressiv, oder sie tun alles dafür, um ihren Job nicht machen zu müssen, gehen Problemen um jeden Preis aus dem Weg und lassen Fahrgäste alleine. Ich selbst beobachte letzteres deutlich häufiger, habe aber auch schon Beispiele erlebt, in der die Bahnsicherheit zumindest mal grenzwertig forsch war. Damit ist für mich Hauptindiz dafür, dass man dort tatsächlich die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt haben könnte, dass Amtsträger offenbar Einwände gegen eine einseitige Schuldzuweisung geltend gemacht haben.
Und damit isses wie immer: so richtige, hundertprozentige Musterknaben kann man da lange suchen. (Wahrscheinlich -- dies lese zumindest ich da raus.) Keine Überraschung also. Mich überrascht nur, wie hier von einer Seite, die ohne Innehalten übernommen wurde, zur anderen Seite gesprungen wird, schon wieder ohne Innehalten und Hinterfragen. Irgendwann muss man doch mal tief durchatmen, sich den Schaum vorm Mund abwischen und den Prozess der eigenen Urteilsbildung hinterfragen. (Und zwar fast egal, worum es gerade thematisch geht.)
kaufhalle schrieb:Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
geschrieben von: bahnfreundsiggi
Datum: 25.07.26 13:45
Patrick Lyca schrieb:Die Gewalttätigkeit ist abhängig von der Trunkenheit und erst in zweiter Linie von der Nationalität. So würde ich das sehen.Mscr1 schrieb:Der Fahrgast war übrigens ein 36-jähriger Deutscher. Allerdings nach Angaben des eigenen Anwalts stark betrunken.Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.Ja jedem von uns kann das Handy aus gehen. Aber hätte der Sicherheitsmann bei einem Deutschen sofort mit Gewalt reagiert?
Gruß
X73900
P.S.: Ich hoffe mal, ein in DB-Zügen tätiger Sicherheitsmann macht Gewalttätigkeit nicht von der Nationalität des Fahrgasts abhängig.
Papierfahrkarte schrieb:Nein, ist sie nicht. Wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat Schaden erleidet, wird das i. d. R. angerechnet. Aber ich schätze mal, dass die StA zur Vermeidung weiteren Ansehensverlustes das Thema untern Teppich kehren will. Denn bei der Beweislage vor Gericht zu gehen, da wird sich jeder Sitzungsvertreter bedanken.kaufhalle schrieb:Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
geschrieben von: Stammstrecke 4
Datum: 25.07.26 13:51
Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen.Wenn 80 % nur 2 mal im Jahr zum Arzt gehen, besteht nicht die Notwendigkeit die Kapazitäten auch für die 20 % für mehr mal als 2 mal im Jahr aufrecht zu halten oder?
Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...Lidl-Plus-App-Angebote sind aber keine Fahrkarte.
km_erl1963 schrieb:Es gilt die Unschuldsvermutung. Schon mal davon gehört? Es sind deine Kunden, keine Untersuchungshäftlinge.Esn gibt den direkten Zwang - der liegt hier nicht vor - oder den indirekt subtilen, bei dem man einfach den Schmerzpegel der Alternativen immer mehr erhöht, den sehe ich durchaus.Man kann es indirekten Zwang nennen, ich würde eher dahin tendieren, dass man als Unternehmen seine Kunden von den Vorteilen des Onlineangebotes in seiner Gesamtheit überzeugen möchte. Da geht es ja nicht nur um Ticketbuchung, sondern auch um unkompliziertes Umbuchen im Falle von Fahrplanänderungen, um Informationen unterwegs bis hin zur Information über Ersatzreservierungen (inklusive neuer Platznummern) bei Einsatz anderer Fahrzeugtypen sowie einer genial einfachen Geltendmachung von Erstattungsansprüchen im Rahmen der Fahrgastrechte. Ich hatte letztens am Dienstag Abend zwei Anträge über das Nutzerkonto bei bahn.de eingereicht, der eine war schon am nächsten Mittag (17 Stunden nach Absenden es Antrages!) positiv beschieden, der zweite zwei Tage später, das Geld beider Fälle war drei Tage nach Einreichen der Anträge auf dem Konto. Schaff das mal mit einem analogen Papierantrag...
Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen. Zumal damit höhere Vertriebskosten verbunden sind, die auf die vergünstigten Ticketpreise durchschlagen würden. Das Grundangebot gibt es ja nach wie vor analog. Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...
LIW schrieb:Ein Akku kann direkt versagen und sogar schlagartig ausgehen, Herr Experte.Ganz seltener Einzelfall, den in der Realität wahrscheinlich noch kein Fahrgast erlebt hat, der sich der Verantwortung über den Lade- und Betriebszustand seines Handys bewusst ist, weil er es ohnehin auch für andere Anwendungen nutzt. Wer will schon sein Notfall-Telefon unterwegs als betriebsunfähig erleben, wenn er es im Notfall braucht.
Auch schon erlebt: Fahrgast kommt mit der Ausrede, dass gerade jetzt unmittelbar vor der Ticketkontrolle sein Akku versagt habe. Schaffnerin bietet ihre Powerbank an, um das Handy zu aktivieren und das Ticket vorzeigen zu können. Ergebnis, der Akku hatte noch 80%, ein Ticket gab es nicht...
geschrieben von: bahnfreundsiggi
Datum: 25.07.26 14:05
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