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Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: dt8.de

Datum: 25.07.26 07:46

scfc schrieb:
Das ist falsch; natürlich kann man sein Hausrecht auch mit Gewalt durchsetzen – das ist bei der Bahn nicht anders als in der eigenen Wohnung und eben gerade die „Notwehrsituation“.
Es muss angemessen bleiben. Das war hier sicher nicht mehr gegeben.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: Pendelschaltrolle

Datum: 25.07.26 08:03

Hallo in die Runde,
ich selbst habe eine Chipkarte,aber bei der Bahn ist das auch nicht sicher.Vor längerer Zeit konnte die Karte vom Lesegerät einer DB Mitarbeiterin nicht gelesen werden.Die Karte konnte aber die Tage und Wochen davor und auch am selben Abend danach von allen anderen Geräten(Provinzbusse,anderen Bahnen, Straßenbahnkontroleuren)gelesen werden.Trotzdem von der unfähigen Bahnmitarbeiterin,die wohl mit Ihrem Gerät nicht umgehen konnte, Fahrpreisnacherhebung, folgender E-mail Briefwechsel,Rückerstattung usw.,hat viel Zeit gekostet. Wie in fast allen Dingen-seit 1994 hat sich die Bahn zu einem Drecksladen entwickelt,den möglichtst wenig nutze und allen davon abrate.(habe seit 75 Führerschein,aber bis 94 kein Auto,seit dem so oft wie möglich Vermeidung der DB(nur der),weiterhin NV mit örtlichen Unternehmen.

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: Dortmundriver

Datum: 25.07.26 09:00

Pendelschaltrolle schrieb:
Hallo in die Runde,
ich selbst habe eine Chipkarte,aber bei der Bahn ist das auch nicht sicher.Vor längerer Zeit konnte die Karte vom Lesegerät einer DB Mitarbeiterin nicht gelesen werden.Die Karte konnte aber die Tage und Wochen davor und auch am selben Abend danach von allen anderen Geräten(Provinzbusse,anderen Bahnen, Straßenbahnkontroleuren)gelesen werden.Trotzdem von der unfähigen Bahnmitarbeiterin,die wohl mit Ihrem Gerät nicht umgehen konnte, Fahrpreisnacherhebung, folgender E-mail Briefwechsel,Rückerstattung usw.,hat viel Zeit gekostet. Wie in fast allen Dingen-seit 1994 hat sich die Bahn zu einem Drecksladen entwickelt,den möglichtst wenig nutze und allen davon abrate.(habe seit 75 Führerschein,aber bis 94 kein Auto,seit dem so oft wie möglich Vermeidung der DB(nur der),weiterhin NV mit örtlichen Unternehmen.
Nach genau 5 mal selben Theaters (die Chipkarten könnten von der Rheinbahn Bei der DB aus irgendeinem Grund oft nicht gelesen werden) hatte ich die Faxen dicke und habe das D-Ticket bis heute auf Onlineticket umgestellt.

Bis heute hat es aber der VRR oder deren VU's nicht geschafft, genügend "richtige Blankokarten" zu beschaffen.

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: LIW

Datum: 25.07.26 09:04

Normalerweise müsste doch jede Nahverkehrsfirma eine Datenbank ihrer Kunden haben, die man auch aus der Ferne abfragen kann? Dann reicht der Personalausweis und man braucht gar kein vorzeigbares Ticket mehr. Schließlich geht es nur darum, ob man bezahlt hat, nicht um Fahrkarten oder deren virtuelle Ausgaben, die wiederum von anderen Geräten abhängig sind.

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: J-C

Datum: 25.07.26 09:21

Sowas hatte ich in Tschechien, wo partout meine Debitkarte, auf der meine Zeitkarte vom Verkehrsverbund lag, bei der ČD nicht erkannt wurde. Im Bus und den „Fahrkartenautomaten“ aber schon.

Ich hab ja das nachweisen können, nebst Aufruf der Webseite, die bestätigt, dass ich dieses Ticket habe.

Also hat er mir geraten, im Kundencenter mich darum zu kümmern. Das tat ich und wählte als neuen Träger einen Schlüsselanhänger mit RFId-Chip, was seither problemlos funktionierte.

In meinem Fall konnte der Zugbegleiter aber auch selbst am Gerät anhand meiner Daten die gültige Zeitkarte finden.

Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 25.07.26 10:59

scfc schrieb:
Das ist falsch; natürlich kann man sein Hausrecht auch mit Gewalt durchsetzen – das ist bei der Bahn nicht anders als in der eigenen Wohnung und eben gerade die „Notwehrsituation“.

Und dieses Hausrecht berechtigt zu genau was in einem fahrenden Zug? Sicher nicht, eine Schlägerei anzufangen.

Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.
"Mein DT ist zum Glück eine von vergessenen Portemonnaies unabhängige App."

Wer sein Portemonnaie vergisst, der kann auch seine Äpp vergessen...

Mit Gruß vom Lüfter
Mscr1 schrieb:
Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.
Ja jedem von uns kann das Handy aus gehen. Aber hätte der Sicherheitsmann bei einem Deutschen sofort mit Gewalt reagiert?
Patrick Lyca schrieb:
Mscr1 schrieb:
Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.
Ja jedem von uns kann das Handy aus gehen. Aber hätte der Sicherheitsmann bei einem Deutschen sofort mit Gewalt reagiert?
Der Fahrgast war übrigens ein 36-jähriger Deutscher. Allerdings nach Angaben des eigenen Anwalts stark betrunken.

Gruß
X73900

P.S.: Ich hoffe mal, ein in DB-Zügen tätiger Sicherheitsmann macht Gewalttätigkeit nicht von der Nationalität des Fahrgasts abhängig.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.07.26 11:33.
Mscr1 schrieb:
Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.
Es wurde in dieser Diskussion schon erwähnt: zum Anzeigen eines Handytickets bedarf es keiner aktiven Internetverbindung. Und wenn ich sehe, dass der Akku zur Neige geht und ich kein Ladegerät dabei habe, dann muss ich eben mit dem verbliebenen Strom haushalten und kann nicht bis zur letzten Minute rumdaddeln. Erinnert irgendwie an die Mär von den Autos, bei denen immer genau auf dem Bahnübergang der Motor ausgeht.
Ein Akku kann direkt versagen und sogar schlagartig ausgehen, Herr Experte.

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: Papierfahrkarte

Datum: 25.07.26 12:50

kaufhalle schrieb:
Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.
Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.

https://s20.directupload.net/images/user/240419/iwstugpl.jpg

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: MD 612

Datum: 25.07.26 13:05

km_erl1963 schrieb:
Esn gibt den direkten Zwang - der liegt hier nicht vor - oder den indirekt subtilen, bei dem man einfach den Schmerzpegel der Alternativen immer mehr erhöht, den sehe ich durchaus.
Man kann es indirekten Zwang nennen, ich würde eher dahin tendieren, dass man als Unternehmen seine Kunden von den Vorteilen des Onlineangebotes in seiner Gesamtheit überzeugen möchte. Da geht es ja nicht nur um Ticketbuchung, sondern auch um unkompliziertes Umbuchen im Falle von Fahrplanänderungen, um Informationen unterwegs bis hin zur Information über Ersatzreservierungen (inklusive neuer Platznummern) bei Einsatz anderer Fahrzeugtypen sowie einer genial einfachen Geltendmachung von Erstattungsansprüchen im Rahmen der Fahrgastrechte. Ich hatte letztens am Dienstag Abend zwei Anträge über das Nutzerkonto bei bahn.de eingereicht, der eine war schon am nächsten Mittag (17 Stunden nach Absenden es Antrages!) positiv beschieden, der zweite zwei Tage später, das Geld beider Fälle war drei Tage nach Einreichen der Anträge auf dem Konto. Schaff das mal mit einem analogen Papierantrag...

Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen. Zumal damit höhere Vertriebskosten verbunden sind, die auf die vergünstigten Ticketpreise durchschlagen würden. Das Grundangebot gibt es ja nach wie vor analog. Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...

LIW schrieb:
Ein Akku kann direkt versagen und sogar schlagartig ausgehen, Herr Experte.
Ganz seltener Einzelfall, den in der Realität wahrscheinlich noch kein Fahrgast erlebt hat, der sich der Verantwortung über den Lade- und Betriebszustand seines Handys bewusst ist, weil er es ohnehin auch für andere Anwendungen nutzt. Wer will schon sein Notfall-Telefon unterwegs als betriebsunfähig erleben, wenn er es im Notfall braucht.

Auch schon erlebt: Fahrgast kommt mit der Ausrede, dass gerade jetzt unmittelbar vor der Ticketkontrolle sein Akku versagt habe. Schaffnerin bietet ihre Powerbank an, um das Handy zu aktivieren und das Ticket vorzeigen zu können. Ergebnis, der Akku hatte noch 80%, ein Ticket gab es nicht...

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell

Re: Wo ist denn dieser Thread falsch abgebogen?

geschrieben von: benzor

Datum: 25.07.26 13:08

Blöd nur das das Gericht als die unparteiische Instanz es ja genauso sieht oder?
mov schrieb:
Erst behaupten einige Stellen ein Missbetragen des Mitfahrenden, dann behauptet dessen Seite ein erhebliches Fehlverhalten der anderen Seite. Und immer -- immer, immer, immer -- blöken alle mit im Chor, ohne zu merken, dass sie schon wieder eine parteiische Verlautbarung gelesen haben? Unschön.

Natürlich ist weiterhin von einem Fehlverhalten des mutmaßlich Alkoholisierten auszugehen. Er konnte oder wollte kein Ticket vorzeigen, und das ist eben regelwidrig. Selbst schuld, wer solche Handytickets erwirbt (oder Onlinetickets, und dann ist kein Netz da -- die Probleme, die früher oder später auftreten müssen, sind ja absehbar). Daraufhin wurde die Bahnsicherheit dazugerufen -- das passiert nicht, und zwar meiner Erfahrung nach wirklich nie, wenn man sich regelkonform und sozial verhält. Gut, vielleicht stand die gerade eine Tür weiter und ist selbst aktiv geworden, aber selbst dann muss dem etwas Unübliches vorausgegangen sein. Also ein »unruly passenger« allem Anschein nach durchaus -- auch wenn ein Anwalt dieses Bild öffentlichkeitswirksam zum Vorbildlichen hin verzerren möchte.

Dass die Bahnsicherheit nicht allzu professionell gehandelt hat, kennen wir tatsächlich zur Genüge -- in beide Extreme: entweder sie sind übertrieben aggressiv, oder sie tun alles dafür, um ihren Job nicht machen zu müssen, gehen Problemen um jeden Preis aus dem Weg und lassen Fahrgäste alleine. Ich selbst beobachte letzteres deutlich häufiger, habe aber auch schon Beispiele erlebt, in der die Bahnsicherheit zumindest mal grenzwertig forsch war. Damit ist für mich Hauptindiz dafür, dass man dort tatsächlich die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt haben könnte, dass Amtsträger offenbar Einwände gegen eine einseitige Schuldzuweisung geltend gemacht haben.

Und damit isses wie immer: so richtige, hundertprozentige Musterknaben kann man da lange suchen. (Wahrscheinlich -- dies lese zumindest ich da raus.) Keine Überraschung also. Mich überrascht nur, wie hier von einer Seite, die ohne Innehalten übernommen wurde, zur anderen Seite gesprungen wird, schon wieder ohne Innehalten und Hinterfragen. Irgendwann muss man doch mal tief durchatmen, sich den Schaum vorm Mund abwischen und den Prozess der eigenen Urteilsbildung hinterfragen. (Und zwar fast egal, worum es gerade thematisch geht.)

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 25.07.26 13:41

Papierfahrkarte schrieb:
kaufhalle schrieb:
Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.
Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.

Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.
/
X73900 schrieb:
Patrick Lyca schrieb:
Mscr1 schrieb:
Das schockierende an diesem Fall ist, dass es jedem von uns passieren kann dass der Akku ausgeht oder das Handy gerade kein Internet zum Laden des Deutschlandticket-Matrixcodes hat.
Ja jedem von uns kann das Handy aus gehen. Aber hätte der Sicherheitsmann bei einem Deutschen sofort mit Gewalt reagiert?
Der Fahrgast war übrigens ein 36-jähriger Deutscher. Allerdings nach Angaben des eigenen Anwalts stark betrunken.

Gruß
X73900

P.S.: Ich hoffe mal, ein in DB-Zügen tätiger Sicherheitsmann macht Gewalttätigkeit nicht von der Nationalität des Fahrgasts abhängig.
Die Gewalttätigkeit ist abhängig von der Trunkenheit und erst in zweiter Linie von der Nationalität. So würde ich das sehen.

Re: Gewalttätiges Sicherheitspersonal.

geschrieben von: bahnfreundsiggi

Datum: 25.07.26 13:49

kaufhalle schrieb:
Papierfahrkarte schrieb:
kaufhalle schrieb:
Tja nun, da wird das vermeintliche Opfer wohl noch ein Strafprozess erwarten.
Mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen dürfte er schon genug gestraft sein.
Diese Sichtweise ist dem Strafrecht weitgehend fremd.
Nein, ist sie nicht. Wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat Schaden erleidet, wird das i. d. R. angerechnet. Aber ich schätze mal, dass die StA zur Vermeidung weiteren Ansehensverlustes das Thema untern Teppich kehren will. Denn bei der Beweislage vor Gericht zu gehen, da wird sich jeder Sitzungsvertreter bedanken.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.07.26 13:49.
MD 612 schrieb:Zitat:
Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen.
Wenn 80 % nur 2 mal im Jahr zum Arzt gehen, besteht nicht die Notwendigkeit die Kapazitäten auch für die 20 % für mehr mal als 2 mal im Jahr aufrecht zu halten oder?

MD 612 schrieb:Zitat:
Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...
Lidl-Plus-App-Angebote sind aber keine Fahrkarte.
Blick ins reale Leben: Ich kann das auch ganz ohne diese App zum kaum wesentlich teueren Normalpreis mit Bargeld an der Kasse kaufen. Und ich spare mir ein Profil was ich einkaufe.
Oder ich gehe zu Aldi Nord/Süd. Da gibt es so was gar nicht. Und es stört außer einigen (einem?) DSO-Foristen auch niemand wirklich. Auch, dass die Selbstzahlerkassen dort Bargeld in Scheinen und Münzen annehmen und damit auch Leute einkaufen können, die keine Karte oder kein Handy mit Bezahlmöglichkeit haben.

Es gibt noch keinen Digitalzwang bei Leistungen der Daseinsvorsorge wie z. B. Bahnfahren oder Kontakt mit einem Amt.

Re: Wir halten trotzdem an der digitalen Fahrkarte fest.

geschrieben von: LIW

Datum: 25.07.26 13:58

MD 612 schrieb:
km_erl1963 schrieb:
Esn gibt den direkten Zwang - der liegt hier nicht vor - oder den indirekt subtilen, bei dem man einfach den Schmerzpegel der Alternativen immer mehr erhöht, den sehe ich durchaus.
Man kann es indirekten Zwang nennen, ich würde eher dahin tendieren, dass man als Unternehmen seine Kunden von den Vorteilen des Onlineangebotes in seiner Gesamtheit überzeugen möchte. Da geht es ja nicht nur um Ticketbuchung, sondern auch um unkompliziertes Umbuchen im Falle von Fahrplanänderungen, um Informationen unterwegs bis hin zur Information über Ersatzreservierungen (inklusive neuer Platznummern) bei Einsatz anderer Fahrzeugtypen sowie einer genial einfachen Geltendmachung von Erstattungsansprüchen im Rahmen der Fahrgastrechte. Ich hatte letztens am Dienstag Abend zwei Anträge über das Nutzerkonto bei bahn.de eingereicht, der eine war schon am nächsten Mittag (17 Stunden nach Absenden es Antrages!) positiv beschieden, der zweite zwei Tage später, das Geld beider Fälle war drei Tage nach Einreichen der Anträge auf dem Konto. Schaff das mal mit einem analogen Papierantrag...

Oder auch, als Unternehmen geht man mit der Zeit. Wenn heute schon über 80% der Fahrgäste die Online-Angebote der Bahn nutzen, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, jedes Sonderangebot zwingend auch in Papierform im Reisezentrum oder am Automaten zu verkaufen. Zumal damit höhere Vertriebskosten verbunden sind, die auf die vergünstigten Ticketpreise durchschlagen würden. Das Grundangebot gibt es ja nach wie vor analog. Werfen wir einen Blick in das reale Leben außerhalb der Bahn, so werden wir feststellen, dass mittlerweile viele Unternehmen vieler Branchen bestimmte Angebote nur vorhalten, wenn sie vom Kunden auf digitalem Weg eingefordert werden. Kaufland, Rewe, Lidl, McDonald, Tankstellen, überall scheint das kein Problem zu sein, nur der DSO-Forist kann (im Gegensatz zu den normalen Kunden der Bahn) nicht damit umgehen...

LIW schrieb:
Ein Akku kann direkt versagen und sogar schlagartig ausgehen, Herr Experte.
Ganz seltener Einzelfall, den in der Realität wahrscheinlich noch kein Fahrgast erlebt hat, der sich der Verantwortung über den Lade- und Betriebszustand seines Handys bewusst ist, weil er es ohnehin auch für andere Anwendungen nutzt. Wer will schon sein Notfall-Telefon unterwegs als betriebsunfähig erleben, wenn er es im Notfall braucht.

Auch schon erlebt: Fahrgast kommt mit der Ausrede, dass gerade jetzt unmittelbar vor der Ticketkontrolle sein Akku versagt habe. Schaffnerin bietet ihre Powerbank an, um das Handy zu aktivieren und das Ticket vorzeigen zu können. Ergebnis, der Akku hatte noch 80%, ein Ticket gab es nicht...
Es gilt die Unschuldsvermutung. Schon mal davon gehört? Es sind deine Kunden, keine Untersuchungshäftlinge.
#[www.swr.de]

Wenn ich diese Stellungnahme so lese, dann hat evtl. der Sicherheitsmitarbeiter durch das Schleudern des Fahrgasts gegen die Tür diese so geschädigt, dass die bei einem weiteren Anprall nicht mehr standhielt.

Das Amtsgericht hat auch im Beschwerdeweg den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt. Es bewertet die Gründe der StA v. a. Fluchtgefahr als nicht stichhaltig. Bin mal gespannt, was das Landgericht sagt. Die werden sich das auch sehr genau ansehen, ob das im Sinne der StA ist?

Wir können froh sein, dass die Richter da nicht einfach abnicken, sondern selbst sich ein Bild machen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.07.26 14:11.
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