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Anbeku schrieb:
Das Beispiel, dass da immer bemüht wird, Magdeburg - Oldenburg mit Stopp in Bremen ist ein absoluter Sonderfall, da bei der Teilstrecke Bremen- Oldenburg im IC auch der Nahverkehrstarif gilt. Wenn man das versteht ist auch klar, dass die DB einen anderen Tarif verkauft, wenn man ein durchgehendes Ticket bucht. Das liegt weniger am Preissystem der DB, sondern an der Nahverkehrspolitik von Bremen und Niedersachsen. Ich glaub ehelich gesagt nicht, dass genau dieser Sonderfall, von dem es Deutschlandweit vielleicht eine Hand voll gibt, durch Zufall gefunden wurde, aber das gibt natürlich ein spektakuläres Narrativ. Genau das habe ich sogar selber mal gemacht, weil es ja eigentlich sehr nah liegend ist, nur für den Teil zu buchen, für den man noch kein Ticket hat. Das kann der DB-Navigator seltsamer weise nicht automatisch, auch wenn man einstellt, dass ein vorhandenen Deuschlandticket berücksichtigt werden soll. Das geht nur für echte Teilstrecken, also mit Umsteigen.
Das mit dem Beispiel ist natürlich ein Sonderfall. So ungewöhnlich ist das Phänomen aber im Prinzip nicht. Aus analytischer Sicht ist es einfach, dass in einen niedrig bepreisten langen Abschnitt und einen kurzen teuren Abschnitt geteilt wird - statt die Gesamtstrecke zum teuren Preis. Das Thema ist also sehr wohl das Preissystem des Sparpreis. Ein Beispiel, welche regelmäßig beobachtet werden kann, sind Züge zur Nachmittagspendlerzeit aus den Metropolen. Aus es noch einen Nachmittags-ICE München-Hamburg über Augsburg gab, lag München-Augsburg irgendwo bei 20 Euro, Augsburg-Hamburg auch bei 20 Euro und München-Hamburg kostete dann 70-100 Euro

Re: Tarifpflicht (und früher auch Mehrwertsteuer)

geschrieben von: sachsenring_z

Datum: 30.09.25 10:57

JeDi schrieb:
Fastrider schrieb:
Obwohl das hat sogar einen sinnvollen Hintergrund. Ein Sprecher des ALEX hat erklärt, dass bei der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen auch nur die Strecke bis zum letzten Halt berücksichtigt wird. Seitdem habe ich mehr Verständnis für diese Regelung.
In normalen Verbünden ist das Thema ja auch seit Jahr(zehnt)en gelöst, egal ob in NRW, Baden-Württemberg oder auch Niedersachsen; sogar "nebenan" in der VGI. Nur in München, Nürnberg und Augsburg braucht es solche Sonderlocken...
Die Frage ist nur, welche der beiden Varianten die Sonderlocke ist.
Zumindest gibt es beide Versionen. Welche häufiger vorkommt, kann ich nicht sagen.
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