Nach den damals im TED veröffentlichten Zahlen lag der Siemens-Anteil der VDE 8 einschließlich Erfurt-Eisenach Ende Mai 2018 bei 127 318 586,73 EUR. Darin enthalten ist neben ETCS (einschließlich des Anteils von Kapsch) das ESTW für die Strecke, allerdings nicht die Anpassungen an den Thales-ESTW und auch nicht die eigenen Kosten der DB.Hamburg-Berlin (278 km) mit 249 Weichen und 165 km Gleis, 3x neue Stellwerke, bei 11x Stellwerken ein kleiner Umbau auf ECTS-ready, gesamte Strecke aber kein ECTS, 1x Brücke, ein paar Bahnsteigkanten, Rückbau von 2,4 km fester Fahrbahn und das Ganze für 2,2 Mrd. ?
geschrieben von: bigbug21
Datum: 09.08.25 15:11
geschrieben von: 50 3529
Datum: 09.08.25 21:14
Vielleicht hilft es sich die Frage zu stellen, ob es überhaupt möglich wäre die LST jetzt nicht zu erneuern? Kurzantwort: nein...
Ganz grundsätzlich habe ich noch nicht verstanden, warum angesichts der in den letzten Monaten geschilderten Randbedingungen die Leit- und Sicherungstechnik (LST) überhaupt noch umfassend erneuert wird. Zumindest bislang scheinen die Stellwerke der Achse (ca. 25 Jahre alte ESTW und ca. 35 Jahre RSTW) noch nicht durch besonders viele Ausfälle aufgefallen zu sein.
FRMCS hat derzeit eher den Status einer Idee geschweige einer fertigen Lösung. Aus der bisherigen Erfahrung ist es mehr als unwahrscheinlich, das es für die Einführung von ETCS auf HH-B Anfang der 2030er wirklich zur Verfügung steht. Also ist die Ergänzung von GSM-R ein Gebot der Vernunft.Auch das Funk-Konzept erschließt sich mir in wesentlichen Teilen nicht. Wie sinnvoll ist es, nun noch 27 zusätzliche GSM-R-Basisstationen zu errichten, wenn der damit entstehende besonders hochwertige Funk kaum noch für dessen Zweck (ETCS) genutzt werden wird? Denn bis ETCS auf die Strecke kommen soll, dürfte das Nachfolgesystem FRMCS bereits in Einführung begriffen sein.
Alles was nicht einem 1:1 Ersatz entspricht benötigt Planrecht.Zur Erinnerung: Bei der Riedbahn war es zumindest ein Stück weit gelungen, tatsächliche Kapazitäts- und Leistungsfähigkeitssteigerungen umzusetzen – über einen verbesserten Anlagenzustand, drei neue Überleitstellen und einzelne Bahnsteigmaßnahmen hinaus. So wurde bei immerhin offenbar 12 von 152 erneuerten Weichen die Zweiggleisgeschwindigkeit angehoben wie auch die Geschwindigkeit in durchgehenden Hauptgleisen der Kurve Biblis (siehe auch Infrastrukturänderungen auf Wikipedia). In Verbindung mit den recht weit ausgereizten Möglichkeiten des Ks-Signalsystems (z. B. mit teils auf rund 0,5 km reduzierten Hauptsignalabständen) und zahlreichen Blockkennzeichen (für späteren ETCS-Betrieb) wurde zwar bei weitem nicht – wie zuvor vollmundig versprochen – „so viel Kapazität und Pünktlichkeit wie technisch möglich ist“, geschaffen, aber immerhin doch einiges erreicht.
geschrieben von: Düxer
Datum: 09.08.25 23:52
Korrekt -- allerdings gibt es davon seit 2020 ausdrückliche Ausnahmen. Insbesondere für die Herstellung von Überleitstellen für Gleiswechselbetriebe wird kein Planfeststellungsverfahren mehr benötigt, § 18 (1a) Nr. 5 AEG. D.h. die Reduzierung der tatsächlich gebauten Überleitstellen hatte hier andere Gründe, aber nicht den der fehlenden Planfeststellung.Alles was nicht einem 1:1 Ersatz entspricht benötigt Planrecht.
geschrieben von: Jim Knopf vom Niederrhein
Datum: 10.08.25 12:53
wo ist denn in den Antworten zur kleinen Anfrage an die Bundesregierung etwas von Blockverdichtungen und Wiederinbetriebnahmen von Gleisen zu lesen ? Ich erkenne, bis auf 4x mögliche Üst, überhaupt keine kapazitätserhöhende Maßnahmen, die im Rahmen der Generalsanierung Hamburg-Berlin gebaut werden.Aus den Fragen und Antworten zur kleinen Anfrage an die Bundesregierung ist ersichtlich, das im Baufenster der Generalsanierung einige kapzitätserhöhende Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu zählen neue Überleitstellen, Blockverdichtungen, Wiederinbetriebnahmen von Gleisen, zusätzliche Fahrstraßen, geänderte Durchrutschwege u.s.w. und so fort.
Für diese Maßnahmen muß eine Anpassung/Erweiterung/Umbau der LST erfolgen.
geschrieben von: jochen
Datum: 10.08.25 16:34
Interessante Frage... Sie wird aber IMHO durch die Fragen 11 - 14 zumindest ansatzweise auch gestellt, indem man sich die Entwicklung der Zustandsnoten auch über die letzten Baumaßnahmen anschauen will.Das wäre mal ne schöne Frage!
Man kann ja glaubhaft behaupten, das die DB an der Riedbahn, sowie entlang der Rheinstrecken und auch an so vielen anderen Altbaustrecken seit Jahrzehnten nicht mehr Hand angelegt hätte.
Aber insbesondere bei der Strecke Hamburg - Berlin kann man das nun NICHT behaupten!
Ein Blick in die Historie:
[de.wikipedia.org]
[..]
Und nur mal angenommen: Eine frisch sanierte Hauptbahn, wie es ja bei Hamburg - Berlin die vergangenen Dekaden mehrfach der Fall war, ist tatsächlich immer nach wenigen Jahren schon wieder "sanierungsbedürftig" - und zwar in dem Umfang, das man sie monatelang kaltstellen muss: Was läuft dann da falsch?
geschrieben von: jochen
Datum: 10.08.25 16:39
In welchem Verhältnis soll denn dann Betrieb und Sperrung stehen? Heißt das, dass man für stark belastete Hauptbahnen jetzt alle 5 Jahre Betrieb immer mit einer monatelangen Sperrpausen rechnen muss? Wie oft war der NBS-Abschnitt Kassel-Göttingen seit der 1. Generalertüchtigung (war das 2019?) bereits wieder für komplette Fahrplanperioden gesperrt!?2) Man hat trotz der Arbeiten bisher nur einen Teil des regelmäßigen Unterhalts gemacht, und jetzt sind viele Sachen zusammengekommen
geschrieben von: 50 3529
Datum: 10.08.25 19:02
Dann solltest du nochmal genau lesen!50 3529 schrieb:wo ist denn in den Antworten zur kleinen Anfrage an die Bundesregierung etwas von Blockverdichtungen und Wiederinbetriebnahmen von Gleisen zu lesen ? Ich erkenne, bis auf 4x mögliche Üst, überhaupt keine kapazitätserhöhende Maßnahmen, die im Rahmen der Generalsanierung Hamburg-Berlin gebaut werden.Aus den Fragen und Antworten zur kleinen Anfrage an die Bundesregierung ist ersichtlich, das im Baufenster der Generalsanierung einige kapzitätserhöhende Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu zählen neue Überleitstellen, Blockverdichtungen, Wiederinbetriebnahmen von Gleisen, zusätzliche Fahrstraßen, geänderte Durchrutschwege u.s.w. und so fort.
Für diese Maßnahmen muß eine Anpassung/Erweiterung/Umbau der LST erfolgen.
Für eine Kapazitäterhöhung müßten m.E. mindestens 8 Üst gebaut werden (und zwar die, die in Stellwerke.info gelistet sind), dazu die geplanten Gz-Überholgleise bei Aumühle (bereits vorgeplant) und aus dem 740m-Programm die Gz-Überholgleise HH-Bergedorf Gbf und Nauen (bereits im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert). Zusätzlich müssten noch Blockverdichtungen und die Maßnahmen aus dem Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) Spandau-Nauen aus dem Jahr 2022 ausgeführt werden. Das wären dann Kapazitätserhöhungen. Aber davon lese ich überhaupt nichts.
geschrieben von: Jim Knopf vom Niederrhein
Datum: 10.08.25 21:16
Ja, ich kann schon genau lesen.Jim Knopf vom Niederrhein schrieb:Dann solltest du nochmal genau lesen!50 3529 schrieb:wo ist denn in den Antworten zur kleinen Anfrage an die Bundesregierung etwas von Blockverdichtungen und Wiederinbetriebnahmen von Gleisen zu lesen ? Ich erkenne, bis auf 4x mögliche Üst, überhaupt keine kapazitätserhöhende Maßnahmen, die im Rahmen der Generalsanierung Hamburg-Berlin gebaut werden.Aus den Fragen und Antworten zur kleinen Anfrage an die Bundesregierung ist ersichtlich, das im Baufenster der Generalsanierung einige kapzitätserhöhende Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu zählen neue Überleitstellen, Blockverdichtungen, Wiederinbetriebnahmen von Gleisen, zusätzliche Fahrstraßen, geänderte Durchrutschwege u.s.w. und so fort.
Für diese Maßnahmen muß eine Anpassung/Erweiterung/Umbau der LST erfolgen.
Für eine Kapazitäterhöhung müßten m.E. mindestens 8 Üst gebaut werden (und zwar die, die in Stellwerke.info gelistet sind), dazu die geplanten Gz-Überholgleise bei Aumühle (bereits vorgeplant) und aus dem 740m-Programm die Gz-Überholgleise HH-Bergedorf Gbf und Nauen (bereits im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert). Zusätzlich müssten noch Blockverdichtungen und die Maßnahmen aus dem Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) Spandau-Nauen aus dem Jahr 2022 ausgeführt werden. Das wären dann Kapazitätserhöhungen. Aber davon lese ich überhaupt nichts.
Frage/Antwort 83 und 84
Frage/Antwort 87 bis 91
beantworten genau die Fragen zu den von dir angesprochen Kapazitätserhöhungen.
Auch zu den 740m Gleisen finden sich Antworten. Man muss sich aber die Mühe machen zu lesen.
Gruß Thomas
geschrieben von: 50 3529
Datum: 10.08.25 22:39
Ich gebe hier auf.50 3529 schrieb:Ja, ich kann schon genau lesen.Jim Knopf vom Niederrhein schrieb:Dann solltest du nochmal genau lesen!50 3529 schrieb:wo ist denn in den Antworten zur kleinen Anfrage an die Bundesregierung etwas von Blockverdichtungen und Wiederinbetriebnahmen von Gleisen zu lesen ? Ich erkenne, bis auf 4x mögliche Üst, überhaupt keine kapazitätserhöhende Maßnahmen, die im Rahmen der Generalsanierung Hamburg-Berlin gebaut werden.Aus den Fragen und Antworten zur kleinen Anfrage an die Bundesregierung ist ersichtlich, das im Baufenster der Generalsanierung einige kapzitätserhöhende Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu zählen neue Überleitstellen, Blockverdichtungen, Wiederinbetriebnahmen von Gleisen, zusätzliche Fahrstraßen, geänderte Durchrutschwege u.s.w. und so fort.
Für diese Maßnahmen muß eine Anpassung/Erweiterung/Umbau der LST erfolgen.
Für eine Kapazitäterhöhung müßten m.E. mindestens 8 Üst gebaut werden (und zwar die, die in Stellwerke.info gelistet sind), dazu die geplanten Gz-Überholgleise bei Aumühle (bereits vorgeplant) und aus dem 740m-Programm die Gz-Überholgleise HH-Bergedorf Gbf und Nauen (bereits im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert). Zusätzlich müssten noch Blockverdichtungen und die Maßnahmen aus dem Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) Spandau-Nauen aus dem Jahr 2022 ausgeführt werden. Das wären dann Kapazitätserhöhungen. Aber davon lese ich überhaupt nichts.
Frage/Antwort 83 und 84
Frage/Antwort 87 bis 91
beantworten genau die Fragen zu den von dir angesprochen Kapazitätserhöhungen.
Auch zu den 740m Gleisen finden sich Antworten. Man muss sich aber die Mühe machen zu lesen.
Gruß Thomas
Frage/Antwort 83 bezieht sich auf den Knoten Wittenberge und zusätzliche Blockkennzeichen, was das auch immer heißen soll, wenn´s kein ETCS gibt.
geschrieben von: bigbug21
Datum: 13.08.25 11:39
Das habe ich noch nicht verstanden, zumindest nicht in der Breite: Warum ist eine derart umfassende Erneuerung der LST zwingend notwendig, wenn diese offenbar weder besonders störanfällig ist, noch nennenswerte Kapazitätserhöhungen vorgesehen sind? Ich nehme, insbesondere aus der jüngsten Antwort der Bundesregierung geringfügige kapazitätserhöhende Maßnahmen wahr: einzelne zusätzliche Bahnsteige, wohl wenige zusätzliche Signale und Blockkennzeichen in Regelfahrtrichtung, Bahnsteigverlängerungen. Weitere Maßnahmen wirken per se rein nicht kapazitätssteigernd, sondern "nur" rein qualitätsverbessernd, insbesondere ein erneuerter Anlagenzustand und einzelne zusätzliche Gleiswechsel/Überleitstellen.Vielleicht hilft es sich die Frage zu stellen, ob es überhaupt möglich wäre die LST jetzt nicht zu erneuern? Kurzantwort: nein
Überleitstellen wirken nicht kapazitätserhöhend, sie ermöglichen also gerade keine verkürzten Zugfolgezeiten im Regelbetrieb. Sie erhöhen freilich die Restleistungsfähigkeit beispielsweise bei eingleisigem Betrieb und können auch darüber hinaus qualitätsverbessernd wirken, wenn sie beispielsweise geschickt für fliegende Überholungen genutzt werden. Aufgrund der augenscheinlich begrenzt automatisierten Netzbetriebsführung und längeren Beobachtungen im Feld werden diese Möglichkeiten nach meinem Eindruck allerdings selbst dann wenig genutzt, wenn sie machbar und sinnvoll wären.Aus den Fragen und Antworten zur kleinen Anfrage an die Bundesregierung ist ersichtlich, das im Baufenster der Generalsanierung einige kapzitätserhöhende Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu zählen neue Überleitstellen, Blockverdichtungen, Wiederinbetriebnahmen von Gleisen, zusätzliche Fahrstraßen, geänderte Durchrutschwege u.s.w. und so fort.
Für diese Maßnahmen muß eine Anpassung/Erweiterung/Umbau der LST erfolgen.
Naja, so einfach ist das nicht. In Berlin Hauptbahnhof wurden beispielsweise im Frühjahr Weichen und Zugdeckungssignale in einem bestehenden SIMIS-C-Stellwerk nachgerüstet, offenbar ohne dass damit die bestehende Anlage grundlegend umzubauen oder gar noch ein neues Stellwerk zu ersetzen gewesen wäre.Jeder Umbau der LST ist bis auf ganz wenige Ausnahmen mit dem Verlust des sogenannten Bestandsschutzes verbunden.
Bei der Planung der Umbauten ist dann vom Planer der aktuelle Stand der Technik umzusetzen.
Das verstehe ich und würde auch noch Komplexität als wesentliche Facette hinzufügen. Wir setzen das standardisierte ETCS in Deutschland mit einer wohl weltweit einzigartigen Komplexität um, beispielsweise mit typischerweise dutzenden Balisen pro Gleiskilometer. Dieses und weitere kostet nach natürlich auch Planungs- und Baukapazitäten ... und Geld.Der Vorschlag alle Stellwerke gleichzeitig mit dem Neubau von ETCS L2oS im Rahmen dieser Generalsanierung
in nur 6 Monaten neu zu bauen kam ganz schnell von der Industrie. Im Ergebnis der Riedbahn und wegen fehlendem Planungsvorlauf und ungenügender Kapazitäten der Industrie und aller anderen Beteiligten wurde er schließlich verworfen.
Das verstehe ich nicht. FRMCS ist im Grunde erst einmal nichts anderes als die Umsetzung von 5G für den Bahnbetriebsfunk. 5G ist inzwischen etablierter Mobilfunkstandard, die entsprechende Technik und viele Erfahrungen stehen längst zur Verfügung. Anders wäre es auch kaum denkbar, "jetzt" schon Mobilfunkmasten aufzustellen, die wesentlich auch FRMCS dienen sollen, wenn der Mobilfunk im Wesentlichen noch im "Status einer Idee" wäre.FRMCS hat derzeit eher den Status einer Idee geschweige einer fertigen Lösung. Aus der bisherigen Erfahrung ist es mehr als unwahrscheinlich, das es für die Einführung von ETCS auf HH-B Anfang der 2030er wirklich zur Verfügung steht. Also ist die Ergänzung von GSM-R ein Gebot der Vernunft.
Korrigiere mich gerne, aber wie bereits in einem der vorigen Beiträge dargelegt wurde, sind beispielsweise neue Stellwerke und Überleitstellen nach § 18 (1a) AEG in der Regel planrechtsfrei. Auch kleinere Abweichungen von der Bestandstrassierung (im Bereich einiger Zentimeter bis weniger Meter) lösen in der Regel allein keinen Planrechtsbedarf aus. Ein Fachartikel von 2023 zur Riedbahn-Sanierung beschreibt indes die von dir skizzierte Ausgangslage (ESTW-Projekt längst vorhanden und am Laufen) und die darauf im Zuge der Generalsanierung aufgesetzten Optimierungen.[zur Riedbahn]
Alles was nicht einem 1:1 Ersatz entspricht benötigt Planrecht.
Bei der Riedbahn wurden die Änderungen an Trassierung etc. lange vorher im Rahmen des ESTW Projektes planfestgestellt.
Das ESTW Projekt Riedbahn wurde quasi nur zeitgleich (na ja fast zeitgleich, ist ja immer noch nicht fertig) zur Generalsanierung der Strecke umgesetzt.
Ohne dieses bereits seit Jahren laufende ESTW-Projekt Riedbahn wären viele kapazitätssteigernde Maßnahmen gar nicht umsetzbar gewesen.
geschrieben von: 50 3529
Datum: 15.08.25 10:14
Mit deiner Schlussfolgerung hast Du den Kern der Problematik erkannt.Insofern ist eine mögliche Essenz wieder: Bei der Riedbahn gab es wohl de facto einen viel längeren Vorlauf als für die Sanierung der Strecke Berlin–Hamburg. Aufgrund dieses kurzen Vorlaufs bleibt das laufende Projekt möglicherweise (und leider!) hinter der Riedbahn-Sanierung zurück.
ZitatZitatZitat:Das habe ich noch nicht verstanden, zumindest nicht in der Breite: Warum ist eine derart umfassende Erneuerung der LST zwingend notwendig, wenn diese offenbar weder besonders störanfällig ist, noch nennenswerte Kapazitätserhöhungen vorgesehen sind?Vielleicht hilft es sich die Frage zu stellen, ob es überhaupt möglich wäre die LST jetzt nicht zu erneuern? Kurzantwort: nein
Veränderte Gleisanlagen, neue Weichen und Signale sowie geänderte Gleisfreimeldeanlagen haben einen massiven Eingriff in die LST zur Folge.Der Preis für diese LST-Erneuerung ist sehr hoch. Insbesondere wird ein großer Teil der nun neu aufgebauten LST in ein paar Jahren wieder zurückgebaut werden (viele Lichtsignale sowie LZB), weitere Teile sind grundlegend umzubauen und zu ändern (Achszählpunkte, Masten, Projektierung...). Gleichzeitig liegt in der Hochrüstung der Innenanlagen im Mittelabschnitt (zwischen Nauen und Büchen) der wohl wesentliche Grund, warum selbst wesentliche Knoten wie Ludwigslust und Wittenberge über neun Monate noch nicht einmal zeit- und teilweise angefahren können werden sollen.
Neue Überleitstellen, zusätzliche Weichenverbindungen oder zusätzliche Gleise haben automatisch zusätzliche Fahrstraßen zur Folge.Aus der oben genannten Antwort der Bundesregierung wird auch deutlich, dass kaum Blockverdichtungen vorgesehen sind: Blockkennzeichen sind in Wittenberge vorgesehen (Antwort auf Frage 83), die Zahl der Stelleinheiten im Bereich neuer LST soll nur um etwa fünf Prozent steigen (siehe ebenda in Zeile "Stelleinheiten" in Tabelle auf Seite 6), was im schlimmsten Fall nur eine Verdichtung für Fahrten entgegen der regulären Fahrtrichtung beinhalten würde. Die Begriffe "Fahrstraße" und "Durchrutschweg" kommen in der Antwort gar nicht vor; zumindest aus meinen bisherigen Beobachtung im Feld wurde mir auch kein Handlungsbedarf ersichtlich.
Kleinere Erweiterungen bei SIMIS C sind machbar, solange die vorhandene Hardware das zulässt, also z.B. ein Achszählrechner noch freie Kapazitäten hat und die UZ das noch ab kann.ZitatZitat:Naja, so einfach ist das nicht. In Berlin Hauptbahnhof wurden beispielsweise im Frühjahr Weichen und Zugdeckungssignale in einem bestehenden SIMIS-C-Stellwerk nachgerüstet, offenbar ohne dass damit die bestehende Anlage grundlegend umzubauen oder gar noch ein neues Stellwerk zu ersetzen gewesen wäre.Jeder Umbau der LST ist bis auf ganz wenige Ausnahmen mit dem Verlust des sogenannten Bestandsschutzes verbunden.
Bei der Planung der Umbauten ist dann vom Planer der aktuelle Stand der Technik umzusetzen.
FRMCS ist noch im Stadium der Spezifikation. Solange die nicht vorliegt gibt es kein Produkt.ZitatZitat:Das verstehe ich nicht. FRMCS ist im Grunde erst einmal nichts anderes als die Umsetzung von 5G für den Bahnbetriebsfunk. 5G ist inzwischen etablierter Mobilfunkstandard, die entsprechende Technik und viele Erfahrungen stehen längst zur Verfügung. Anders wäre es auch kaum denkbar, "jetzt" schon Mobilfunkmasten aufzustellen, die wesentlich auch FRMCS dienen sollen, wenn der Mobilfunk im Wesentlichen noch im "Status einer Idee" wäre.FRMCS hat derzeit eher den Status einer Idee geschweige einer fertigen Lösung. Aus der bisherigen Erfahrung ist es mehr als unwahrscheinlich, das es für die Einführung von ETCS auf HH-B Anfang der 2030er wirklich zur Verfügung steht. Also ist die Ergänzung von GSM-R ein Gebot der Vernunft.
geschrieben von: Jim Knopf vom Niederrhein
Datum: 15.08.25 13:43
geschrieben von: AlbertPool
Datum: 15.08.25 13:58
Dass die FRMCS-Spezifikation noch überarbeitet wird, ist kein Hindernis für den Aufbau. FRMCS wird auf einer höheren Ebene definiert als GSM-R, als Datenpakete die über jedes beliebige Netz mit der TCP/IP-Standard verschickt werden können. Sprich, man kann handelsübliche Funkgeräte aufbauen und die in der Zukunft mit einer FRMCS-Zentrale verbinden.FRMCS hat derzeit eher den Status einer Idee geschweige einer fertigen Lösung. Aus der bisherigen Erfahrung ist es mehr als unwahrscheinlich, das es für die Einführung von ETCS auf HH-B Anfang der 2030er wirklich zur Verfügung steht. Also ist die Ergänzung von GSM-R ein Gebot der Vernunft.
geschrieben von: 50 3529
Datum: 15.08.25 15:14
FRMCS soll, wenn es denn fertig ist, in Deutschland zunächst parallel zum existierenden GSM-R betrieben werden.50 3529 schrieb:Dass die FRMCS-Spezifikation noch überarbeitet wird, ist kein Hindernis für den Aufbau. FRMCS wird auf einer höheren Ebene definiert als GSM-R, als Datenpakete die über jedes beliebige Netz mit der TCP/IP-Standard verschickt werden können. Sprich, man kann handelsübliche Funkgeräte aufbauen und die in der Zukunft mit einer FRMCS-Zentrale verbinden.FRMCS hat derzeit eher den Status einer Idee geschweige einer fertigen Lösung. Aus der bisherigen Erfahrung ist es mehr als unwahrscheinlich, das es für die Einführung von ETCS auf HH-B Anfang der 2030er wirklich zur Verfügung steht. Also ist die Ergänzung von GSM-R ein Gebot der Vernunft.
geschrieben von: Jim Knopf vom Niederrhein
Datum: 20.08.25 11:22
geschrieben von: martin schmid
Datum: 20.08.25 12:09
Muss bei Strassen neu sein. Als die A92 letztens zwischen Moosburg und Landshut generalsaniert wurde, war die eigentlich immer in beiden Richtungen befahrbar. "Alles" war da definitiv nicht gesperrt.Nun wird halt alles gesperrt, damit ist Arbeitsschutz gegeben.
Macht man bei Strassen jetzt auch.
geschrieben von: linie7484
Datum: 20.08.25 12:38
Nein, so neu ist das auch wieder nicht. Bei Straßen gibt es auch etwas anderes als mehrspurige Autobahnen, welche man eher mit mehrgleisigen Bahnstrecken (mehr als zwei) vergleichen sollte. Bei zweispurigen Straßen läuft heute auch vieles nur noch unter Vollsperrung und wird ebenfalls mit Arbeitsschutz begründet.ZitatMuss bei Strassen neu sein. Als die A92 letztens zwischen Moosburg und Landshut generalsaniert wurde, war die eigentlich immer in beiden Richtungen befahrbar. "Alles" war da definitiv nicht gesperrt.Nun wird halt alles gesperrt, damit ist Arbeitsschutz gegeben.
Macht man bei Strassen jetzt auch.
Natuerlich kann man da in Sachen Arbeitsschutz mit ein paar Betonteilen auch mehr sichern als zwischen zwei Gleisen.
geschrieben von: Jim Knopf vom Niederrhein
Datum: 22.08.25 22:51
geschrieben von: 50 3529
Datum: 23.08.25 15:03
Hallo Jim,...
Ein paar Beispiele. (ich verlink das nochmal für all diejenigen die es noch nicht gelesen haben) Drucksache Deutscher Bundestag.
Keine Antworten gibt es zu:
1. Frage 37 ESTW-Modulgebäude (neue)
2. Frage 23,24,25 Signale (ersetzt, rückgebaut, Neubau)
3. Frage 27/28 Achszähler (ersetzt, neu)
4. Frage 83 Blockverdichtungen. Es wird nur das eine LZB-Blockkennzeichen im Bf. Wittenberge aufgeführt.
Heißt das also: sonst gibt´s auf 278 km Streckenlänge keine zusätzliche Blockverdichtung ?
Offensichtlich ja, und auch in Zukunft mit ECTS wohl nicht, denn zu den Fragen 71,72 weiß InfaGO schon heute, daß die "heute bestehende Blockteilung "überwiegend" beibehalten bleibt.
5. Frage 51,52,53 Funkmaste (saniert, neu)
6. Frage 35 Schallschutzwände (Standorte)
Alle diese Fragen bleiben unbeantwortet, obwohl der/die Autoren der Antwort behaupten diese seien mit der Tabelle beantwortet.
Dazu noch das Thema der Überleitstellen (widersprüchliche Aussagen). Die Tabelle auf Seite 6 gibt 4x Üst an, in der Antwort zu Frage 77 finden sich 6x (geplante) Üst.
Du bist aber nicht optimistisch! ;-))Aber vielleicht sind wir ja in einigen 9 Monaten schlauer.
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