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ReneRomann schrieb:
Anschließend geht die Sache zur Buchhaltung und Rechtsabteilung - sollen die sich um den weiteren Verlauf kümmern, würde mich nicht interessieren.
Denn du kannst mal davon ausgehen, dass die Mitarbeiter in der Rechtsabteilung und Buchhaltung dann schon das Geld für den vergebenen Einsatz bei demjenigen eintreiben werden, der das (höchstwahrscheinlich rechtswidrige) Hausverbot ausgesprochen hat.
Genau so! Das muss die Gemeinde Geld kosten.
Ich frag ja nur mal...

Viele Grüße
Matthias

https://www.eisenbahnmodellbauforum.de/download/file.php?avatar=1089_1630848564.jpg Die Straßenbahn kommt in die Essener City zurück: [www.drehscheibe-online.de]

Seevetal - da rollt es doch

geschrieben von: Altmark54

Datum: 24.01.23 23:06

Moin Moin,

der Bürgermeister hat hat es geschafft, das ein Discounter in einem Schutzgebiet ein Zentrallager errichten durfte, eine Strasse wird dafür noch verbreitert und natürlich Bäume gefällt.
Gegenden Willen der Bevölkerung wurde das Projekt durchgesetzt.


Wundersame Grüße
Der Uwe

Re: Seevetal - da rollt es doch

geschrieben von: ReneRomann

Datum: 25.01.23 00:03

Altmark54 schrieb:
Moin Moin,

der Bürgermeister hat hat es geschafft, das ein Discounter in einem Schutzgebiet ein Zentrallager errichten durfte, eine Strasse wird dafür noch verbreitert und natürlich Bäume gefällt.
Gegenden Willen der Bevölkerung wurde das Projekt durchgesetzt.


Wundersame Grüße
Der Uwe
Ist ja auch kein Wunder - ist ja Straßenverkehr -und- oben drein sind das Gewerbesteuereinnahmen. Und da der Bürgermeister halt allen anderen (untergebenen) Behörden weisungsbefugt ist, kann er halt da auch im Rahmen seiner Weisungsbefugnis entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilen...

Hilft nur: Nächstes Mal einen anderen Bürgermeister wählen...

Re: §24a AEG

geschrieben von: dt8.de

Datum: 25.01.23 00:40

X73900 schrieb:
§ 24a AEG schreibt allerdings vor, dass die Arbeiten 14 Tage vorher angezeigt werden.

Die Gemeinde schreibt, dass keine Absprache zu den Arbeiten erfolgt sei. Es ist nicht ganz klar, ob es zumindest eine Anzeige der Arbeiten gab. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine solche Anzeige auch mal vergessen wird. Vor allem, wenn es viele Beteiligte gibt und ein drittes Unternehmen im Auftrag der DB tätig ist
Wäre aber auch arger Zufall, wenn dann gerade ein Mitarbeiter der Stadt zufällig vor Ort ist und die Arbeiten sieht. Die haben ja nicht vor dem Rathaus stattgefunden.
Außerdem: "keine Abspreche erfolgt" ist nicht dasselbe wie "nicht angezeigt". Es könnte also aufgrund der Formulierung der Stadt schon sein, dass eine Anzeige erfolgt ist und genau deshalb ein Mitarbeiter der Stadt vor Ort war und das gesehen hat.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

Re: Umfrage Wochenzeitung zur Neubaustrecke

geschrieben von: Henrik

Datum: 25.01.23 02:27

KBS400 schrieb:
[www.kreiszeitung-wochenblatt.de]

unter dem o.g. Link könnt ihr pro und contra NBS abstimmen. Seltsam ist das die contra hinten liegen.
gewaltig seltsam.. wieso auch immer.

ach gottchen.

Die Bewertung stand doch vor Beginn der Umfrage bereits für alle fest - für die einen wie auch für die anderen.
seltsam ist da also gar nichts.
Seevetal hat 40.000 Einwohner. Abgegebene Stimmen 50.000, neutral quasi Null. jo.
Wurde hier groß angezeigt nebenan im Allgemeinen Forum, "lass uns alle gegen die dummen blöden NIMBYS stimmen" - da stands noch etwa 50:50 wie jetzt auch.
Zwei Stunden später waren dann 2/3 gegen NBS, nur noch 1/3 dafür, hat ja gut geklappt *Schulterklopf*
nun siehts wieder anders aus, gibt ja nun auch diesen Thread.
In letzten Minuten gab es 100:10 mehr contra vs. pro NBS-Abstimmungen.. mitten in der Nacht.
seltsam ist da also gar nichts.
geht nur darum, wer da mehr mobilisiert, cookies löscht etc.
Das ist nicht möglich. Es besteht Beförderungspflicht. Zudem bringen die Geld.

Re: Bahner und Autobahner als Axt im Walde

geschrieben von: Schlußscheibe

Datum: 25.01.23 08:01

Matthias.Vollstedt schrieb:
Hallo zusammen,

Die Bahn erzeugt dabei überall - durchaus selbstverschuldet - schon deswegen noch höheres Wutpotential, weil sie es mit ihren kläglich um zehn Prozent herum liegenden Anteilen am Gesamtverkehr regelmäßig für richtig hält, in den von ihr gepeinigten Gemeinden noch nicht einmal mehr Züge halten lassen zu müssen.
Nur beispielhaft: Im Kreis Kleve mit rund 400.000 EW halten keine Fernzüge mehr, aber die Zustimmung zum Ausbau der güterlastigen Betuwe-Zulaufstrecke wird wie selbstverständlich erwartet.

Dass die DBAG mit dieser Linie das Verkehrsmittel Bahn auf Dauer komplett ins Aus schießen wird, ist dem Unternehmen erkennbar gleichgültig. Aber wo einem Bahnchef für ein komplett unzuverlässiges System noch ein Bonus von 90.000 Euro auf das Gehalt von fast einer Million hinterhergeworfen wird, dürften keine brauchbaren Lösungen für den Verkehr der Zukunft mehr entstehen.

Viele Grüße
Matthias
Moin,

genau diese Art von argumentativer Koppelung taktet dann unseren Fernverkehr herunter.
Kleve hat 50.000 Einwohner, wieso soll da ein Fernzug halten? Da ärgern sich dann 98% der Reisenden über die unnötige Verzögerung.

Wenn man sich dann noch erinnert, dass viele RE vom Fernverkehr an Regio abgegebene ehemalige IR sind, ist die These der „Abkoppelung vom Fernverkehr“ in vielen Fällen schlicht falsch und wir reden nur noch über die Farbe des Zuges und das Ego einer Region. Keine Kategorien, nach denen man Fahrpläne erstellen sollte.

Ich wohne in einem Kreis mit etwa 300.000 Einwohnern, die größte Stadt ist so groß wie Kleve, die Kreisstadt etwa bei 40.000, wir haben IC, EC und ICE auf der Strecke sowie den gesamten internationalen Güterverkehr nach Norden. Und trotzdem halten hier nur RE und RB, und das ist völlig richtig so. Wenn ich dann mit der RB in Hamburg angekommen bin, möchte ich von da aus mit dem Fernzug schnellstens nach Berlin, Köln oder Frankfurt, ohne an jeder Milchkanne anzuhalten, nur weil Kreispolitiker da irgendeinen „wichtigen“ Zwischenhalt durchgeboxt haben.

Ziel bei uns im Kreis ist vielmehr der Anschluss an das S-Bahn-Netz, denn die Frage des Pendelns ist im Alltag für Lebensqualität und Zeitersparnis viel wichtiger als möglichst bequeme Anschlüsse im Fernverkehr.

Ich erwarte daher, dass Ostholstein seinen Güterverkehr nach der Wiederinbetriebnahme der Strecke widerstandslos zurücknimmt, ohne dafür einen ICE-Halt in Oldenburg zu fordern.

Gruß,
Schlußscheibe

Re: Bahner und Autobahner als Axt im Walde

geschrieben von: mumpel

Datum: 25.01.23 08:24

Lindau hat rund die Hälfte von Kleve (25.547). Trotzdem halten dort Fernzüge.

Re: Bahner und Autobahner als Axt im Walde

geschrieben von: Diese-l218

Datum: 25.01.23 09:11

Die Züge fahren dort so langsam, da fällt ein Halt nicht auf, wenn auf einer SFS, aus 300, in jedem Dorf, gehalten wird, ist das zeitlich und vom Kostenpunkt unwirtschaftlich
Die "Energiewende" wird nur mit dem Straßenverkehr möglich sein, den modernen und schnellen Eisenbahnverkehr will niemand haben
Somit wäre es "nur" für Bahnmitarbeiter, die nicht an der Planung der NBS beteiligt sind, verboten die Gebiete zu betreten.
Bronnbach Bhf schrieb:
Das Hausrecht interessiert keinen. Es gilt Parapraph 17 (1) AEG
Zitat
Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen und sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräume dürfen zu diesem Zweck während der jeweiligen Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeiten nur in Anwesenheit des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder eines Beauftragten, Wohnungen nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten werden.
Das AEG gilt auch in Seevetal.

© Emsland-Verkehr (Youtube)
E-Mail: intercityforum@web.de

Re: Bahner und Autobahner als Axt im Walde

geschrieben von: Otwf (K)

Datum: 25.01.23 11:47

Ist Kleve auch ein Grenzbahnhof für internationale Züge so wie Lindau-Reutin?

OT: Kreis Kleve

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 25.01.23 12:01

Schlußscheibe schrieb:
Matthias.Vollstedt schrieb:
Nur beispielhaft: Im Kreis Kleve mit rund 400.000 EW halten keine Fernzüge mehr, aber die Zustimmung zum Ausbau der güterlastigen Betuwe-Zulaufstrecke wird wie selbstverständlich erwartet.
genau diese Art von argumentativer Koppelung taktet dann unseren Fernverkehr herunter.
Kleve hat 50.000 Einwohner, wieso soll da ein Fernzug halten? Da ärgern sich dann 98% der Reisenden über die unnötige Verzögerung.
Es war wohl nicht Kleve als Kreishauptstadt gemeint. Dort können schon alleine deswegen keine Fernzüge halten, weil dort keine Fernzüge durchfahren. Aber - wenn mal alle "Kinderkrankheiten" beseitigt sind - es gibt eine halbstündig verkehrende RE in die Landeshauptstadt.

Vielmehr kapriziert sich V.M. auf Emmerich, eine rechtsrheinische Enklave des Kreis Kleve. Früher Systemwechsel mit prominenten Zughalten, heute nur noch RE. Den Zusammenhang zwischen Fahrplanangebot und Ablehnung eines Ausbaus durch die Anwohner kann ich so nicht nachvollziehen. Und das darauf aufbauende DBAG-Bashing ausnahmsweise ebenfalls nicht. Als Gegenbeispiel möchte ich Düsseldorf-Angermund und die dortige Blockade des RRX durch die Anwohner - einschließlich "Schwarzbau"-Vorwurf gegen die Strecke Düsseldorf-Duisburg - nennen. Ich glaube nicht, daß ein ICE-Halt in Angermund zum Einlenken führen würde.

Nein, Seevetal, Emmerich und Angermund sind Beispiel der in Deutschland endemisch verbreiteten St. Florians-Haltung. Verkehrswende ja, aber bitte nicht in meiner Nähe. Und im Zweifelsfall sind "die da oben", hilfsweise die DBAG schuld. So einfach kann man es sich machen.

Grüße aus dem Kreis Kleve,
Frank
(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
Gruß, Olaf

(,“)
< />
_/\_

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Re: Wer hat denn recht,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 25.01.23 13:17

ReneRomann schrieb:
Nietenreko schrieb:
...derjenige, der etwas will oder derjenige, der etwas nicht will? Und wer entscheidet letztendlich?

Der Seevetaler Bürgermeisterin Polpulismus vorzuwerfen, nur weil sie sich für ihre Gemeinde einsetzt, finde ich allerdings etwas daneben.
Es ist schlichtweg Populismus, wenn man mit falschen Fakten (neudeutsch "Fake News") und überhaupt nicht einhaltbaren Versprechungen versucht, auf Wählerfang zu gehen.
Gleiches auch mit dem eh gerichtlich nicht haltbaren Betretungsverbot...

Am Ende wird sich die nette Dame -auf unser aller Steuerzahlerkosten!- eine blutige Nase aus Berlin (oder vom Bundesverwaltungsgericht) holen und mit ihren Forderungen abblitzen.

Sie könnte sich stattdessen auch für ihre Gemeinde in einem sachlichen Diskurs einsetzen und versuchen, mit der Bahn einen "besseren" Halt eines RE-200 an der NBS in bisher schlecht erschlossenem Gebiet zu bekommen -- nur müsste man dann halt die Totalblockade aufgeben und endlich den Fakten in's Auge blicken und auch den Wählern keinen Honig um's Maul schmieren...
Erstmal geht das Strafverfahren maximal vor den BGH in Karlsruhe. Allerdings ist erstmal die Frage ob die Staatsanwaltschaft da überhaupt aufgrund der Anzeige einen hinreichenden Tatverdacht sieht. Allerdings könnte die Gemeinde versuchen auf dem Weg der Privatklage vorzugehen. Das ist aber ein Kostenrisiko und wenn das Verfahren verlorengeht, könnte man über Untreue versuchen der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat ans Bein zu pinkeln.

Aber natürlich muss sich auch die DBNetz AG an die gesetzlichen Bestimmungen halten und diese Arbeiten vorab ankündigen.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2023:01:25:13:46:36.

Re: Seevetal startet Durchsetzung von Betretungsverbot für DB Mitarbeiter

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 25.01.23 13:22

Riedgras schrieb:
Heizer Jupp schrieb:
mumpel schrieb:
Hausverbot bleibt Hausverbot. Wenn Eisenbahner Hausverbot haben, dürften wir noch nicht einmal zum privaten Fotografieren drauf.
Unfug! Jede Maßnahme/Anordnung/Gebot/Verbot/Gesetz etc. ist doch in Wirklichkeit ein stumpfes Schwert, wenn sie nicht praktikabel und deren Einhaltung nicht kontrollierbar/durchsetzbar sind.

Wie kann man sich denn mit solch einem dümmlich zusammengehäkelten "Hausverbot" a) so lächerlich und b) derartig juristisch angreifbar machen?!

Und auch Dir sei gesagt, daß das Hausverbot unter Umständen nicht die Luft wert ist, die man zum Aussprechen braucht. In diesem konkreten Fall bestätigt es eindrücklich den allgemeinen Trend in unserer Gesellschaft, daß immer mehr mittelmäßige, selbstgefällige Flachzangen das Sagen haben.
Bin zwar kein Anwalt, wenn ich das aber richtig sehe kommt die Bürgermeisterin damit nicht weit. Das "Vorhaben" ist wenn ich das richtig sehe eins des Bundes. Wenn es nun dumm kommt erhält die Stadt bald einen netten Brief aus Berlin mit einer Duldungsverfügung, und das Thema hat sich.
Der Bund kann die Gemeinde nicht dahingehend anweisen. Das muss das Land über die Kommunalaufsicht machen. Aber der Bund kann ggf. das Land anweisen, die Gemeinde anzuweisen.

Re: Seevetal startet Durchsetzung von Betretungsverbot für DB Mitarbeiter

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 25.01.23 13:26

ReneRomann schrieb:
X73900 schrieb:
ReneRomann schrieb:
Riedgras schrieb:
Bin zwar kein Anwalt, wenn ich das aber richtig sehe kommt die Bürgermeisterin damit nicht weit. Das "Vorhaben" ist wenn ich das richtig sehe eins des Bundes. Wenn es nun dumm kommt erhält die Stadt bald einen netten Brief aus Berlin mit einer Duldungsverfügung, und das Thema hat sich.
Die Duldungsverfügung wäre ja nur der erste Schritt - der nächste Schritt wäre, dass sie auch -strafbewährt- gegen die Bürgermeisterin in Form von Geld- und Haftstrafen durchgesetzt wird.
Deutschland ist zum Glück ein Rechtsstaat, wo nicht jeder nach Gutdünken Duldungsverfügungen verschicken und Haftstrafen verhängen kann, schon gar nicht die DB AG und auch nicht die Bundesregierung.

Wenn die DB AG auf fremden Grundstücken tätig werden will, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Wenn die gesetzliche Grundlage gegeben ist, kann die DB AG einfach machen. Wenn sie jemand hindern will, kann sie die Polizei rufen zur Durchsetzung ihres Rechts. Siehe z.B. die aktuellen Hüttendorfräumungen bei Bergbauvorhaben usw.

Wie gesagt, wenn und soweit eine gesetzliche Grundlage besteht.
Die Duldungsverfügung verschickt auch nicht die DB AG oder die Bundesregierung, sondern die kommt dann schon von entsprechender Stelle. Für Vegetationsarbeiten wären es hier §24 und §24a AEG...
Ob die Mitarbeiter dann vor Ort die Konfrontation suchen und die Polizei zur Durchsetzung des Rechts einbeziehen -oder- ob sie erst einmal abrücken und den "normalen" Rechtsweg beschreiten, bleibt der entsprechenden Firma selbst überlassen.

Ehrlich gesagt würde ich als Mitarbeiter bei solch einer Aufforderung seitens eines Gemeindevertreters deeskalierend handeln und -nach Austausch der Personalien- einfach abrücken. Anschließend geht die Sache zur Buchhaltung und Rechtsabteilung - sollen die sich um den weiteren Verlauf kümmern, würde mich nicht interessieren.
Denn du kannst mal davon ausgehen, dass die Mitarbeiter in der Rechtsabteilung und Buchhaltung dann schon das Geld für den vergebenen Einsatz bei demjenigen eintreiben werden, der das (höchstwahrscheinlich rechtswidrige) Hausverbot ausgesprochen hat.

Denn wenn hier keine Gefahr im Verzug ist, kommt die Polizei nicht einfach mal raus und setzt da irgendwas durch - mal davon abgesehen, dass die Polizei gar nicht berechtigt ist, die Entscheidung zu treffen, ob jetzt die gesetzliche Grundlage gegeben ist oder nicht. Die Polizei kann erst dann tätig werden, wenn entweder offensichtlich Gefahr im Verzug vorliegt (z.B. ein Baum schon so weit auf die Strecke zu drohen kippt, dass eine Notfällung Gefahr für Leib und Leben ausschließt) -oder- wenn ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt, dass eine Betretung auch entgegen der geäußerten (unberechtigten) "Verbote" erlaubt ist. Dafür braucht's dann aber halt im Vorfeld dem Papier-"krieg", so dass man schon mit dem Urteil vom zuständigen Gericht zum jeweiligen Einsatz fährt.
In der Regel wird das Urteil dann aber halt auch schon im Vorweg dem jeweiligen Grundstückseigentümer mitgeteilt...
Einen richterlichen Beschluss setzt aber der Gerichtsvollzieher um, der sich dazu ggf. Hilfe bei der Polizei holt. Kostet aber den Unterlegenen alles Geld und da könnte man die evtl. über Untreue ran.

Re: Seevetal startet Durchsetzung von Betretungsverbot für DB Mitarbeiter

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 25.01.23 13:29

trainuser schrieb:
Hallo,
dann auch bitte der guten Ordnung halber den §17 AEG Abs. 2 zitieren:
"(2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vorher unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die Vorarbeiten durchzuführen sind, bekanntzugeben."
Von daher kann ich die Gemeinde auch verstehen. Sie schreibt es ja auch, dass keine Absprache mit ihren Mitarbeitern stattgefunden hat.
Trainuser
Und genau daran dürfte es regelmäßig liegen. Die DB bzw. deren Auftragnehmer lassen es an der Anzeigepflicht missen.

Re: Seevetal startet Durchsetzung von Betretungsverbot für DB Mitarbeiter

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 25.01.23 13:45

dt8.de schrieb:
NBStrecke schrieb:
Blockstelle Ammerbach schrieb:
Die Orginalmeldung:
Gemeinde Seevetal setzt Betretungsverbot gegenüber Deutsche Bahn Netz AG durch:

[www.seevetal.de]
Dankeschön. Ich hoffe jetzt nur nicht, dass die Bahn nem Kollegen, der gerade in Urlaub oder krankgeschrieben war, das erklärte/ankündigte und der Mitarbeiter vor Ort davon nicht wusste.
Der Mitarbeiter vor Ort war natürlich nur zufällig vor Ort? Oder war das der Gemeinde angekündigt und bekannt, und der Mitarbeiter war gerade deshalb zum richtigen Zeitpunkt vor Ort?
Wenn es der Gemeinde vorab angekündigt worden wäre, hätte das die Gemeinde mit der DB bzw. dem beauftragten Unternehmen besprechen können. Und diesecAnzeigepflicht besteht nach dem AEG.
ThomasR schrieb:dt8.de schrieb:
dt8.de schrieb:
NBStrecke schrieb:
Blockstelle Ammerbach schrieb:
Die Orginalmeldung:
Gemeinde Seevetal setzt Betretungsverbot gegenüber Deutsche Bahn Netz AG durch:

[www.seevetal.de]
Dankeschön. Ich hoffe jetzt nur nicht, dass die Bahn nem Kollegen, der gerade in Urlaub oder krankgeschrieben war, das erklärte/ankündigte und der Mitarbeiter vor Ort davon nicht wusste.
Der Mitarbeiter vor Ort war natürlich nur zufällig vor Ort? Oder war das der Gemeinde angekündigt und bekannt, und der Mitarbeiter war gerade deshalb zum richtigen Zeitpunkt vor Ort?
Wenn es der Gemeinde vorab angekündigt worden wäre, hätte das die Gemeinde mit der DB bzw. dem beauftragten Unternehmen besprechen können. Und diesecAnzeigepflicht besteht nach dem AEG.
Mich verwundert eher, dass die Gemeinde so schnell einen Mitarbeiter vor Ort hatte - was wäre, wenn die Gemeinde von der DB informiert wurde, aber nur auf das Betretungsverbot hingewiesen hat und dieses jetzt (zwanghaft) durchzusetzen versucht?
Frei nach dem Motto: Uns doch egal, das ihr uns informiert habt und euren Pflichten nach dem AEG nachgekommen seid - wir verbieten es euch trotzdem und stellen trotzdem Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch?
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