geschrieben von: Henra
Datum: 24.01.23 22:07
Genau so! Das muss die Gemeinde Geld kosten.Anschließend geht die Sache zur Buchhaltung und Rechtsabteilung - sollen die sich um den weiteren Verlauf kümmern, würde mich nicht interessieren.
Denn du kannst mal davon ausgehen, dass die Mitarbeiter in der Rechtsabteilung und Buchhaltung dann schon das Geld für den vergebenen Einsatz bei demjenigen eintreiben werden, der das (höchstwahrscheinlich rechtswidrige) Hausverbot ausgesprochen hat.
geschrieben von: Matthias.Vollstedt
Datum: 24.01.23 22:23
Ist ja auch kein Wunder - ist ja Straßenverkehr -und- oben drein sind das Gewerbesteuereinnahmen. Und da der Bürgermeister halt allen anderen (untergebenen) Behörden weisungsbefugt ist, kann er halt da auch im Rahmen seiner Weisungsbefugnis entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilen...Moin Moin,
der Bürgermeister hat hat es geschafft, das ein Discounter in einem Schutzgebiet ein Zentrallager errichten durfte, eine Strasse wird dafür noch verbreitert und natürlich Bäume gefällt.
Gegenden Willen der Bevölkerung wurde das Projekt durchgesetzt.
Wundersame Grüße
Der Uwe
Wäre aber auch arger Zufall, wenn dann gerade ein Mitarbeiter der Stadt zufällig vor Ort ist und die Arbeiten sieht. Die haben ja nicht vor dem Rathaus stattgefunden.§ 24a AEG schreibt allerdings vor, dass die Arbeiten 14 Tage vorher angezeigt werden.
Die Gemeinde schreibt, dass keine Absprache zu den Arbeiten erfolgt sei. Es ist nicht ganz klar, ob es zumindest eine Anzeige der Arbeiten gab. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine solche Anzeige auch mal vergessen wird. Vor allem, wenn es viele Beteiligte gibt und ein drittes Unternehmen im Auftrag der DB tätig ist
gewaltig seltsam.. wieso auch immer.[www.kreiszeitung-wochenblatt.de]
unter dem o.g. Link könnt ihr pro und contra NBS abstimmen. Seltsam ist das die contra hinten liegen.
geschrieben von: mumpel
Datum: 25.01.23 04:46
Moin,Hallo zusammen,
Die Bahn erzeugt dabei überall - durchaus selbstverschuldet - schon deswegen noch höheres Wutpotential, weil sie es mit ihren kläglich um zehn Prozent herum liegenden Anteilen am Gesamtverkehr regelmäßig für richtig hält, in den von ihr gepeinigten Gemeinden noch nicht einmal mehr Züge halten lassen zu müssen.
Nur beispielhaft: Im Kreis Kleve mit rund 400.000 EW halten keine Fernzüge mehr, aber die Zustimmung zum Ausbau der güterlastigen Betuwe-Zulaufstrecke wird wie selbstverständlich erwartet.
Dass die DBAG mit dieser Linie das Verkehrsmittel Bahn auf Dauer komplett ins Aus schießen wird, ist dem Unternehmen erkennbar gleichgültig. Aber wo einem Bahnchef für ein komplett unzuverlässiges System noch ein Bonus von 90.000 Euro auf das Gehalt von fast einer Million hinterhergeworfen wird, dürften keine brauchbaren Lösungen für den Verkehr der Zukunft mehr entstehen.
Viele Grüße
Matthias
geschrieben von: DBEV
Datum: 25.01.23 09:29
Das Hausrecht interessiert keinen. Es gilt Parapraph 17 (1) AEG
ZitatDas AEG gilt auch in Seevetal.Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen und sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräume dürfen zu diesem Zweck während der jeweiligen Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeiten nur in Anwesenheit des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder eines Beauftragten, Wohnungen nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten werden.
Es war wohl nicht Kleve als Kreishauptstadt gemeint. Dort können schon alleine deswegen keine Fernzüge halten, weil dort keine Fernzüge durchfahren. Aber - wenn mal alle "Kinderkrankheiten" beseitigt sind - es gibt eine halbstündig verkehrende RE in die Landeshauptstadt.Matthias.Vollstedt schrieb:genau diese Art von argumentativer Koppelung taktet dann unseren Fernverkehr herunter.Nur beispielhaft: Im Kreis Kleve mit rund 400.000 EW halten keine Fernzüge mehr, aber die Zustimmung zum Ausbau der güterlastigen Betuwe-Zulaufstrecke wird wie selbstverständlich erwartet.
Kleve hat 50.000 Einwohner, wieso soll da ein Fernzug halten? Da ärgern sich dann 98% der Reisenden über die unnötige Verzögerung.
geschrieben von: Alibizugpaar
Datum: 25.01.23 12:13
Erstmal geht das Strafverfahren maximal vor den BGH in Karlsruhe. Allerdings ist erstmal die Frage ob die Staatsanwaltschaft da überhaupt aufgrund der Anzeige einen hinreichenden Tatverdacht sieht. Allerdings könnte die Gemeinde versuchen auf dem Weg der Privatklage vorzugehen. Das ist aber ein Kostenrisiko und wenn das Verfahren verlorengeht, könnte man über Untreue versuchen der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat ans Bein zu pinkeln.Nietenreko schrieb:Es ist schlichtweg Populismus, wenn man mit falschen Fakten (neudeutsch "Fake News") und überhaupt nicht einhaltbaren Versprechungen versucht, auf Wählerfang zu gehen....derjenige, der etwas will oder derjenige, der etwas nicht will? Und wer entscheidet letztendlich?
Der Seevetaler Bürgermeisterin Polpulismus vorzuwerfen, nur weil sie sich für ihre Gemeinde einsetzt, finde ich allerdings etwas daneben.
Gleiches auch mit dem eh gerichtlich nicht haltbaren Betretungsverbot...
Am Ende wird sich die nette Dame -auf unser aller Steuerzahlerkosten!- eine blutige Nase aus Berlin (oder vom Bundesverwaltungsgericht) holen und mit ihren Forderungen abblitzen.
Sie könnte sich stattdessen auch für ihre Gemeinde in einem sachlichen Diskurs einsetzen und versuchen, mit der Bahn einen "besseren" Halt eines RE-200 an der NBS in bisher schlecht erschlossenem Gebiet zu bekommen -- nur müsste man dann halt die Totalblockade aufgeben und endlich den Fakten in's Auge blicken und auch den Wählern keinen Honig um's Maul schmieren...
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 25.01.23 13:22
Der Bund kann die Gemeinde nicht dahingehend anweisen. Das muss das Land über die Kommunalaufsicht machen. Aber der Bund kann ggf. das Land anweisen, die Gemeinde anzuweisen.Heizer Jupp schrieb:Bin zwar kein Anwalt, wenn ich das aber richtig sehe kommt die Bürgermeisterin damit nicht weit. Das "Vorhaben" ist wenn ich das richtig sehe eins des Bundes. Wenn es nun dumm kommt erhält die Stadt bald einen netten Brief aus Berlin mit einer Duldungsverfügung, und das Thema hat sich.mumpel schrieb:Unfug! Jede Maßnahme/Anordnung/Gebot/Verbot/Gesetz etc. ist doch in Wirklichkeit ein stumpfes Schwert, wenn sie nicht praktikabel und deren Einhaltung nicht kontrollierbar/durchsetzbar sind.Hausverbot bleibt Hausverbot. Wenn Eisenbahner Hausverbot haben, dürften wir noch nicht einmal zum privaten Fotografieren drauf.
Wie kann man sich denn mit solch einem dümmlich zusammengehäkelten "Hausverbot" a) so lächerlich und b) derartig juristisch angreifbar machen?!
Und auch Dir sei gesagt, daß das Hausverbot unter Umständen nicht die Luft wert ist, die man zum Aussprechen braucht. In diesem konkreten Fall bestätigt es eindrücklich den allgemeinen Trend in unserer Gesellschaft, daß immer mehr mittelmäßige, selbstgefällige Flachzangen das Sagen haben.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 25.01.23 13:26
Einen richterlichen Beschluss setzt aber der Gerichtsvollzieher um, der sich dazu ggf. Hilfe bei der Polizei holt. Kostet aber den Unterlegenen alles Geld und da könnte man die evtl. über Untreue ran.X73900 schrieb:Die Duldungsverfügung verschickt auch nicht die DB AG oder die Bundesregierung, sondern die kommt dann schon von entsprechender Stelle. Für Vegetationsarbeiten wären es hier §24 und §24a AEG...ReneRomann schrieb:Deutschland ist zum Glück ein Rechtsstaat, wo nicht jeder nach Gutdünken Duldungsverfügungen verschicken und Haftstrafen verhängen kann, schon gar nicht die DB AG und auch nicht die Bundesregierung.Riedgras schrieb:Die Duldungsverfügung wäre ja nur der erste Schritt - der nächste Schritt wäre, dass sie auch -strafbewährt- gegen die Bürgermeisterin in Form von Geld- und Haftstrafen durchgesetzt wird.Bin zwar kein Anwalt, wenn ich das aber richtig sehe kommt die Bürgermeisterin damit nicht weit. Das "Vorhaben" ist wenn ich das richtig sehe eins des Bundes. Wenn es nun dumm kommt erhält die Stadt bald einen netten Brief aus Berlin mit einer Duldungsverfügung, und das Thema hat sich.
Wenn die DB AG auf fremden Grundstücken tätig werden will, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Wenn die gesetzliche Grundlage gegeben ist, kann die DB AG einfach machen. Wenn sie jemand hindern will, kann sie die Polizei rufen zur Durchsetzung ihres Rechts. Siehe z.B. die aktuellen Hüttendorfräumungen bei Bergbauvorhaben usw.
Wie gesagt, wenn und soweit eine gesetzliche Grundlage besteht.
Ob die Mitarbeiter dann vor Ort die Konfrontation suchen und die Polizei zur Durchsetzung des Rechts einbeziehen -oder- ob sie erst einmal abrücken und den "normalen" Rechtsweg beschreiten, bleibt der entsprechenden Firma selbst überlassen.
Ehrlich gesagt würde ich als Mitarbeiter bei solch einer Aufforderung seitens eines Gemeindevertreters deeskalierend handeln und -nach Austausch der Personalien- einfach abrücken. Anschließend geht die Sache zur Buchhaltung und Rechtsabteilung - sollen die sich um den weiteren Verlauf kümmern, würde mich nicht interessieren.
Denn du kannst mal davon ausgehen, dass die Mitarbeiter in der Rechtsabteilung und Buchhaltung dann schon das Geld für den vergebenen Einsatz bei demjenigen eintreiben werden, der das (höchstwahrscheinlich rechtswidrige) Hausverbot ausgesprochen hat.
Denn wenn hier keine Gefahr im Verzug ist, kommt die Polizei nicht einfach mal raus und setzt da irgendwas durch - mal davon abgesehen, dass die Polizei gar nicht berechtigt ist, die Entscheidung zu treffen, ob jetzt die gesetzliche Grundlage gegeben ist oder nicht. Die Polizei kann erst dann tätig werden, wenn entweder offensichtlich Gefahr im Verzug vorliegt (z.B. ein Baum schon so weit auf die Strecke zu drohen kippt, dass eine Notfällung Gefahr für Leib und Leben ausschließt) -oder- wenn ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt, dass eine Betretung auch entgegen der geäußerten (unberechtigten) "Verbote" erlaubt ist. Dafür braucht's dann aber halt im Vorfeld dem Papier-"krieg", so dass man schon mit dem Urteil vom zuständigen Gericht zum jeweiligen Einsatz fährt.
In der Regel wird das Urteil dann aber halt auch schon im Vorweg dem jeweiligen Grundstückseigentümer mitgeteilt...
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 25.01.23 13:29
Und genau daran dürfte es regelmäßig liegen. Die DB bzw. deren Auftragnehmer lassen es an der Anzeigepflicht missen.Hallo,
dann auch bitte der guten Ordnung halber den §17 AEG Abs. 2 zitieren:
"(2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vorher unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die Vorarbeiten durchzuführen sind, bekanntzugeben."
Von daher kann ich die Gemeinde auch verstehen. Sie schreibt es ja auch, dass keine Absprache mit ihren Mitarbeitern stattgefunden hat.
Trainuser
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 25.01.23 13:45
Wenn es der Gemeinde vorab angekündigt worden wäre, hätte das die Gemeinde mit der DB bzw. dem beauftragten Unternehmen besprechen können. Und diesecAnzeigepflicht besteht nach dem AEG.NBStrecke schrieb:Der Mitarbeiter vor Ort war natürlich nur zufällig vor Ort? Oder war das der Gemeinde angekündigt und bekannt, und der Mitarbeiter war gerade deshalb zum richtigen Zeitpunkt vor Ort?Blockstelle Ammerbach schrieb:Dankeschön. Ich hoffe jetzt nur nicht, dass die Bahn nem Kollegen, der gerade in Urlaub oder krankgeschrieben war, das erklärte/ankündigte und der Mitarbeiter vor Ort davon nicht wusste.Die Orginalmeldung:
Gemeinde Seevetal setzt Betretungsverbot gegenüber Deutsche Bahn Netz AG durch:
[www.seevetal.de]
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 25.01.23 13:50
Mich verwundert eher, dass die Gemeinde so schnell einen Mitarbeiter vor Ort hatte - was wäre, wenn die Gemeinde von der DB informiert wurde, aber nur auf das Betretungsverbot hingewiesen hat und dieses jetzt (zwanghaft) durchzusetzen versucht?dt8.de schrieb:Wenn es der Gemeinde vorab angekündigt worden wäre, hätte das die Gemeinde mit der DB bzw. dem beauftragten Unternehmen besprechen können. Und diesecAnzeigepflicht besteht nach dem AEG.NBStrecke schrieb:Der Mitarbeiter vor Ort war natürlich nur zufällig vor Ort? Oder war das der Gemeinde angekündigt und bekannt, und der Mitarbeiter war gerade deshalb zum richtigen Zeitpunkt vor Ort?Blockstelle Ammerbach schrieb:Dankeschön. Ich hoffe jetzt nur nicht, dass die Bahn nem Kollegen, der gerade in Urlaub oder krankgeschrieben war, das erklärte/ankündigte und der Mitarbeiter vor Ort davon nicht wusste.Die Orginalmeldung:
Gemeinde Seevetal setzt Betretungsverbot gegenüber Deutsche Bahn Netz AG durch:
[www.seevetal.de]
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