geschrieben von: Der Zeuge Desiros
Datum: 17.09.22 09:03
geschrieben von: JumpUp
Datum: 17.09.22 09:14
geschrieben von: Signal
Datum: 17.09.22 09:21
geschrieben von: 642 642-3
Datum: 17.09.22 10:00
In den Medien war zu hören, dass sich bereits alle Minister verständig haben, nicht darauf verzichten zu wollen. Ist auf der einen Seite sicherlich gut, weil der beklagte Flickenteppich so nicht entsteht, dafür hat das wieder diesen Hinterzimmercharakter.Gibt es eigentlich Bundesländer, die im Nahverkehr auf die Maske verzichten?
geschrieben von: Nord_süd_bahn
Datum: 17.09.22 10:07
geschrieben von: Bw Nysa
Datum: 17.09.22 10:13
Bei der Anreise zu Fussballspielen ist diese generell aufgehoben (Ironie).
geschrieben von: ICE11
Datum: 17.09.22 10:27
Also derjenige, der bei der Formulierung, dass die Länder weitere Regeln verhängen können wirklich ernsthaft daran geglaubt hat, dass irgend ein deutsches Bundesland von dieser kann-Regelung keinen Gebrauch machen wird, der glaubt wahrscheinlich auch noch an den Weihnachtsmann.In den Medien war zu hören, dass sich bereits alle Minister verständig haben, nicht darauf verzichten zu wollen. Ist auf der einen Seite sicherlich gut, weil der beklagte Flickenteppich so nicht entsteht, dafür hat das wieder diesen Hinterzimmercharakter.
Macht euch lieber Gedanken über die wichtigen Themen dieser Welt. Zum Beispiel darüber, was im Speisewagen gilt oder wie beim Entfall der Tragepflicht im NV in Zügen verfahren wird, die NV und FV gleichzeitig sind (Ostfriesland, Lennetal, Gäubahn...)
geschrieben von: Michael Poschmann
Datum: 17.09.22 10:50
Gibt es eigentlich Bundesländer, die im Nahverkehr auf die Maske verzichten?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 17.09.22 10:58
Genauso würde ich es mir eigentlich für Deutschland wünschen. Ich als Laie sehe es so, dass wir lernen müssen, mit dem Virus zu leben und uns irgendwann mal durch eine Grundimmunisierung davon verabschieden können.JumpUp schrieb:Die Niederlande, Belgien, Frankreich, Dänemark und die Schweiz (Liste bei Weitem nicht abschließend) nach meinem Kenntnisstand.Gibt es eigentlich Bundesländer, die im Nahverkehr auf die Maske verzichten?
Dreiändereck-Gruß aus Aachen / Aken / Aix la chapelle
Michael
geschrieben von: 55 4630
Datum: 17.09.22 11:00
geschrieben von: Sven939
Datum: 17.09.22 11:12
Ersmal wäre ich froh, dass im Fernverkehr ein höheres Schutzniveau besteht.Erst einmal an Heiko vielen Dank für die Verlinkung der Meldung von ntv. Wenn ich diese richtig lese,sollmuss man in Fernzügen demnächst ab 1. Oktober eine FFP2-Maske tragen, während bisher nach meinen Erfahrungen bei wenigen Fahrten im Fernverkehr die medizinische Maske ausreichte.
Dazu eine ernstgemeinte Frage, sofern diese bei dem bsiherigen Diskussionsverlauf möglich ist: Hat jemand Erfahrungen, ob wegen dieser Änderungen eine außerordentliche Kündigung z.B der BahnCard 50 möglich ist? Immerhin empfinden nicht wenige die FFP2-Maske als eine größere Einschränkung gegenüber der medizinischen Maske.
JumpUp schrieb:Gibt es eigentlich Bundesländer, die im Nahverkehr auf die Maske verzichten?
Die Niederlande, Belgien, Frankreich, Dänemark und die Schweiz (Liste bei Weitem nicht abschließend) nach meinem Kenntnisstand.
Ich glaube die wollen gar nicht beitreten, nachvollziehbar.Michael Poschmann schrieb:Haben wir schon wieder fünf neue Bundesländer bekommen?JumpUp schrieb:Die Niederlande, Belgien, Frankreich, Dänemark und die Schweiz (Liste bei Weitem nicht abschließend) nach meinem Kenntnisstand.Gibt es eigentlich Bundesländer, die im Nahverkehr auf die Maske verzichten?
geschrieben von: ReneRomann
Datum: 17.09.22 12:27
Na toll, also wieder solch ein Flickenteppich aus "keine Maske", "medizinische Maske oder FFP2" oder "nur FFP2", bei dem am Ende man als Kunde sich nur dann sicher sein kann, wenn man eine FFP2 trägt...- Im Nahverkehr können die Länder entscheiden, ob sie eine Maskentragepflicht vorschreiben.
Hab gerade keine Quelle, aber irgendwo wurde m.W. gleichzeitig noch eine Übergangsverlängerung des bestehenden IfSG bis zum Ende des 30.9. beschlossen. Auf jeden Fall war das in den Ministerien schonmal Thema und diese Regelungslücke bedacht und demtentsprechend geschlossen.Interessant ist vor allem die Frage, was vom 24.09.2022 bis 30.09.2022 gilt. Stand jetzt dürften demnach an diesen Tagen keine Corona-Maßnahmen in Bussen und Bahnen gelten. Oder gibt es da schon weitere Informationen dazu? Ich habe dazu noch nichts finden können.
Gruß, Amzfriend
geschrieben von: ICE 4
Datum: 17.09.22 13:09
Von der Logik her müsste als Entscheidung zur sicheren Seite hin dort das jeweils höhere Schutzniveau gelten, also FFP2. Man könnte ansonsten auch sagen: Im Fernverkehr UND deshalb einheitlich in allen von DB Fernverkehr betriebenen Zügen...oder wie beim Entfall der Tragepflicht im NV in Zügen verfahren wird, die NV und FV gleichzeitig sind (Ostfriesland, Lennetal, Gäubahn...)
geschrieben von: 38815
Datum: 17.09.22 13:09
So ist es.642 642-3 schrieb:
Zitat:Also derjenige, der bei der Formulierung, dass die Länder weitere Regeln verhängen können wirklich ernsthaft daran geglaubt hat, dass irgend ein deutsches Bundesland von dieser kann-Regelung keinen Gebrauch machen wird, der glaubt wahrscheinlich auch noch an den Weihnachtsmann.In den Medien war zu hören, dass sich bereits alle Minister verständig haben, nicht darauf verzichten zu wollen. Ist auf der einen Seite sicherlich gut, weil der beklagte Flickenteppich so nicht entsteht, dafür hat das wieder diesen Hinterzimmercharakter.
geschrieben von: 38815
Datum: 17.09.22 13:30
Seitwann sind die Leute um mich herum besser geschützt, wenn ich ne FFP2-Maske trag?55 4630 schrieb:Ersmal wäre ich froh, dass im Fernverkehr ein höheres Schutzniveau besteht.Erst einmal an Heiko vielen Dank für die Verlinkung der Meldung von ntv. Wenn ich diese richtig lese,sollmuss man in Fernzügen demnächst ab 1. Oktober eine FFP2-Maske tragen, während bisher nach meinen Erfahrungen bei wenigen Fahrten im Fernverkehr die medizinische Maske ausreichte.
Dazu eine ernstgemeinte Frage, sofern diese bei dem bsiherigen Diskussionsverlauf möglich ist: Hat jemand Erfahrungen, ob wegen dieser Änderungen eine außerordentliche Kündigung z.B der BahnCard 50 möglich ist? Immerhin empfinden nicht wenige die FFP2-Maske als eine größere Einschränkung gegenüber der medizinischen Maske.
geschrieben von: 38815
Datum: 17.09.22 13:44
Die FFP2 pfeift beim Ausatmen auch zur Seite raus. Das hat mit der Selbstschutzwirkung auch gar nichts zu tun.Wer gesundheitliche Schwierigkeiten hat, kann natürlich Vorkehrungen treffen, beispielsweise längere Umsteigezeiten/Aufenthalte. Die anderen können die FFP2-Maske aufsetzen, das schützt auch die Leute mit den gesundheitlichen Schwierigkeiten. Was ist denn so schwierig beim Thema Solidarität? Egoismus? Egomanie?
Wer zu blöd ist, eine Maske richtig aufzusetzen, das dessen Problem. Die Leistung einer OP-Maske übertrifft die FFP-2 Maske allemal. Eine OP-Maske wurde dazu geschaffen, dass der Chirurg nicht seine Atemwegs- und Mundbakterienflora nicht in die offene Wunde des Patienten überträgt, die ist von Natur aus nicht zum Selbstschutz geeignet und pfeift schön zur Seite raus.
...
Wer seinen Bart nicht anpassen will, dessen Risiko, alle anderen können mit gutem Willen die Masken anpassen, Kinder sind ohnehin wenig gefährdet. Die ganzen Fakten liegen auf dem Tisch, man muss sie nur zur Kenntnis nehmen.
geschrieben von: 215 122-3
Datum: 17.09.22 13:50
Genau auf den Punkt gebracht, volle Zustimmung!...
Es ist auch sicherlich kein gesellschaftspolitischer Kompromiss, wenn sich gleichzeitig ein Maskenbefürworter im Flugzeug gefährdet und ein Maskengegner im Zug gegängelt fühlt!
Es gilt bei der Regelung "entweder - oder". Und ich werde mich hüten, hier zu empfehlen welches der beiden Richtungen ich für angemessen hielte. "Halbschwanger" halte ich dagegen weder für angemessen, geschweige denn für rational begründbar (außer aus der o.g. reinen Machtdemonstration).
Ich frage mich, was passieren muss, dass in Deutschland die Maskenpflicht aufgehoben wird. Nicht nur Lauterbach will sie, sondern auch viele laute Stimmen in den sozialen Medien, in Leserbriefen, auf DSO... und da Corona wie HIV gekommen ist, um zu bleiben, werden die Massnahmen beibehalten.
Genau auf den Punkt gebracht, volle Zustimmung!
Zum 7. April 2023 als Laufzeitende könnte man fragen, ob Lauterbach wohl gesicherte Erkenntnisse hat, dass das Corona-Virus abendländisch-christliche Wurzeln hat, wenn es exakt mit Ablauf des Karfreitags ungefährlich wird.
geschrieben von: 3-Löwen-Takt
Datum: 17.09.22 15:30
geschrieben von: Pesa Link
Datum: 17.09.22 16:25
Bei einer Auflösung des Königreich Belgien, wird der deutschsprachige Teil wohl zu Deutschland gehen. Die Sprachgrenzen innerhalb Belgiens sollen die neuen Landesgrenzen werden. Die Trennung ist schon länger im Busch, der wirtschaftlich gut da stehende nördliche niederländisch sprachige Teil, möchte mit dem französisch sprachigen Teil nichts mehr zu tun haben und der deutschspachrige Teil liegt genau dazwischen. Immerhin droht in dem Dreivölkerstaat Belgien deshalb kein Krieg wie in den frühen 9ßer Jahren im Balkan, wo sich die verschiedenen Völker gegenseitig die Köpfe einschlugen.
Oder man nimmt als Grundlage statt der bei DB Netz bestellten Zuggattung die Definition aus dem AEG §2(12) "Schienenpersonennahverkehr ist ein Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr abzudecken. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."Der Zeuge Desiros schrieb:Moin!Macht euch lieber Gedanken über die wichtigen Themen dieser Welt. Zum Beispiel darüber, was im Speisewagen gilt oder wie beim Entfall der Tragepflicht im NV in Zügen verfahren wird, die NV und FV gleichzeitig sind (Ostfriesland, Lennetal, Gäubahn...)
Das ist doch ganz einfach: Fahrgäste mit FV-Fahrschein mit Maskenpflicht, diejenigen mit NV-Fahrschein ohne.
;-)
geschrieben von: Herre Elk
Datum: 17.09.22 17:19
Wenn die Einschränkung der Persönlichkeit für dich weit genug geht, solltest Du Dich eher an Karlsruhe als an den Bahncardservice wenden.Guten Morgen
Erst einmal an Heiko vielen Dank für die Verlinkung der Meldung von ntv. Wenn ich diese richtig lese, soll man in Fernzügen demnächst ab 1. Oktober eine FFP2-Maske tragen, während bisher nach meinen Erfahrungen bei wenigen Fahrten im Fernverkehr die medizinische Maske ausreichte.
Dazu eine ernstgemeinte Frage, sofern diese bei dem bsiherigen Diskussionsverlauf möglich ist: Hat jemand Erfahrungen, ob wegen dieser Änderungen eine außerordentliche Kündigung z.B der BahnCard 50 möglich ist? Immerhin empfinden nicht wenige die FFP2-Maske als eine größere Einschränkung gegenüber der medizinischen Maske.
Ich wollte die Frage auch direkt beim BahnCard-Service klären (Tel. 030/2970), aber da wurde mir eine Wartezeit von 17 Minuten avisiert.
Vielen Dank für Hinweise.
Viele Grüße
Wolf-Dietmar
geschrieben von: 146 227
Datum: 17.09.22 17:31
Wie soll man das bitte im Zug machen? Selbst wenn du keine Maske tragen müsstest ist es fast unmöglich das umzusetzen. Ich bin die Tage in Berlin gewesen in der S-Bahn und Tram hat die Maskenpflicht mind. 30% nicht interessiert. Anscheinend ist dort auch FFP2-Maskenpflicht, weitere 20-30% (mal mehr mal weniger) trugen eine med. Maske. Der eine Kontrolleur hat nur die Tickets kontrolliert die Masken haben ihn nicht interssiert.55 4630 schrieb:Ersmal wäre ich froh, dass im Fernverkehr ein höheres Schutzniveau besteht.Wenn ich diese richtig lese,sollmuss man in Fernzügen demnächst ab 1. Oktober eine FFP2-Maske tragen,
Zu der Frage: Du kannst dich, wenn nachvollziehbare medizinische Gründe vorliegen von der FFP 2 Maskenpflicht durch ein ärztliches Attest befreien lassen. Einfach weil es "eine größere Einschränkung ist" rechtfertigt sicherlich keine außerordentliche Kündigung.
Das würde ich jetzt so nicht unterschreiben wie du es geschrieben hast aber der Gedanke ist aber richtig. Viele von uns haben sicher im Sandkasten gespielt und wer hat nicht eine Schaufel mal abbekommen mit Sand oder im Schwimmbad Wasser geschluckt..? Menschen die selten bis nie Krank werden haben nicht nur ein gutes Immunsystem sondern ihr System wurde korrekt aufgebaut. Gibt Menschen die sind in 5 Jahren nicht einmal Krank - komisch oder?Das Immunsystem muss man stärken und nicht mit den Mistmasken schwächen!! Die zudem nix bringen, denn:
Meine Mutter sagte schon vor 30 Jahren, Viren kommen immer irgendwie und man wird krank.
Und das war lange lange vor Covid.
Immer diese Angsthasen seit Covid!
In diesem Sinne willkommen in der Steinzeit in Deutschland.Bahn fahren kann so schön sein! Pünktliche Züge, freies Atmen, Menschen sehen - gibt es hinter der Deutschen Grenze. Auf jeder Seite.
geschrieben von: Eurocity341
Datum: 17.09.22 17:39
geschrieben von: Bronnbach Bhf
Datum: 17.09.22 17:45
Die FFP2 Maskenpflicht im FV berücksichtigt weder die Inzidenz noch die Krankenhausbelegung oder ähnliches. Ich gehöre nun wahrlich nicht zu den Maskengegnerm oder ähnliches. FFP Maskenpflicht beim Arzt, im KH oder im Pflegeheim erachte ich als richtig und wichtig. Aber im FV? Die Maßnahme im FV wirkt willkürlich. Bin gespannt ob diese nicht ganz schnell von den Gerichten gekippt wird sobald jemand klagt.55 4630 schrieb:Ersmal wäre ich froh, dass im Fernverkehr ein höheres Schutzniveau besteht.Erst einmal an Heiko vielen Dank für die Verlinkung der Meldung von ntv. Wenn ich diese richtig lese,sollmuss man in Fernzügen demnächst ab 1. Oktober eine FFP2-Maske tragen, während bisher nach meinen Erfahrungen bei wenigen Fahrten im Fernverkehr die medizinische Maske ausreichte.
Dazu eine ernstgemeinte Frage, sofern diese bei dem bsiherigen Diskussionsverlauf möglich ist: Hat jemand Erfahrungen, ob wegen dieser Änderungen eine außerordentliche Kündigung z.B der BahnCard 50 möglich ist? Immerhin empfinden nicht wenige die FFP2-Maske als eine größere Einschränkung gegenüber der medizinischen Maske.
geschrieben von: Dirk Mattner
Datum: 17.09.22 17:56
geschrieben von: ICE 4
Datum: 17.09.22 18:08
geschrieben von: PotsdamerEiche
Datum: 17.09.22 18:22
Nö also Donnerstagabend in der KVB ab Stadion mindestens 90% Maske!Bei der Anreise zu Fussballspielen ist diese generell aufgehoben (Ironie).
Die allermeisten Busreisegesellschaften (Touristischer Verkehr) befördern nur geimpfte bzw genesene Personen. Komme gerade von so einer kombinierten Tour Reisebus/Zugfahrt aus der Schweiz zurück....bevor hier wieder geschlossen wird.
Hallo nochmals.
Nach meiner Kenntnis wird beim Reisebus bei der Regelung ein Unterschied zwischen dem Linien- und den Charterverkehr gemacht.
Bei einer Busreise gilt keine Maskenpflicht, während sie beim Linienbus (Flix & Co.) weiterhin besteht.
Wenn diese Regelung jetzt so bis April 2023 weiterbesteht, wie ist das bei der Eisenbahn geregelt?
Linienverkehr - klar.
Aber bei Charterzügen?
Also z.B. bei den AKE-Sonderzügen?
Sollte die gleiche Logik (ha, lustig, da hat jemand "Logik" gesagt!) wie beim Bus gelten, so würde die Maskenpflicht bei Sonderzügen, die nicht dem Linienverkehr dienen (gibt ja auch zuweilen "Sonderzüge" bei der S-Bahn, was aber etwas anderes sein dürfte als ein AKE-Rheingold) entfallen?
Hoffentlich findet sich dazu noch eine Erklärung, bevor hier nicht mehr geantwortet werden kann.
Es würde mich (und vielleicht andere auch) echt interessieren, wie das geregelt ist.
Grüßle,
Dirk
Zählen die überhaupt als ÖV?Da komme ich glatt ins Grübeln - was ist denn mit den beliebten "Cabrio-Bussen", die zum Beispiel im Bundeshauptdorf für Stadtrundfahrten genutzt werden. Gelten die als "im Freien"? Oder fehlen da der Lederball oder der Weißierausschank, um Marscherleichterungen geltende zu machen?
Grüße
Michael
Michael Poschmann schrieb:Zählen die überhaupt als ÖV?Da komme ich glatt ins Grübeln - was ist denn mit den beliebten "Cabrio-Bussen", die zum Beispiel im Bundeshauptdorf für Stadtrundfahrten genutzt werden. Gelten die als "im Freien"? Oder fehlen da der Lederball oder der Weißierausschank, um Marscherleichterungen geltende zu machen?
Grüße
Michael
geschrieben von: THU
Datum: 17.09.22 21:05
Wer Kölsch trinkt, ist eh immun gegen alles.Restliche 10% trank nen Kölsch auf den FC-Sieg :-)
Es wäre sehr interessant zu wissen, was im Dienstabteil, in der Bordküche oder im Führerstand gilt, wenn sich dort mehr als eine Person aufhält. Ich bin gerade mit ICE 20 unterwegs und habe unauffällig einen neugierigen Blick ins Dienstabteil geworfen. Dort saßen zwei Beschäftigte, beide hatten ganz korrekt eine Maske an. Verrückt! So etwas habe ich nur selten erlebt :)Macht euch lieber Gedanken über die wichtigen Themen dieser Welt. Zum Beispiel darüber, was im Speisewagen gilt oder wie beim Entfall der Tragepflicht im NV in Zügen verfahren wird, die NV und FV gleichzeitig sind (Ostfriesland, Lennetal, Gäubahn...)
Entweder pflichtbewußt, gesetzestreu oder Hypochonder (ständige Angst vor Krankheiten).Dienstabteil geworfen. Dort saßen zwei Beschäftigte, beide hatten ganz korrekt eine Maske an. Verrückt! So etwas habe ich nur selten erlebt :)
Hallo zusammen,
Coronaschutzmaßnahmen in allen Ehren, aber meiner Meinung nach, macht es keinen Sinn, dass gerade im Flugverkehr die Maskenpflicht aufgehoben wird.
Gerade da sollte sie, meiner Meinung nach, bestehen bleiben.
Meint Moritz
Zwei Bekannte von mir haben sich mit ziemlicher Sicherheit im Urlaubsflieger angesteckt. Bei mir war es letzten Winter entweder ein Restaurant (wenig wahrscheinlich) oder die DB Lounge (höhere Wahrscheinlichkeit). Im Zug passierte es nicht, da war ich in der Lounge ohne Zug zu fahren ;) Im Zug holte ich mir hingegen 2019 Windpocken - damals waren die Menschen zum Thema Hygiene nicht sensibilisiert ;)Offiziell begründet wird die entfallene Maskenpflicht übrigens mit den Filtern in der Flugzeugbelüftungsanlage.
Zitat:
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