geschrieben von: butzi
Datum: 02.09.22 21:26
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 02.09.22 22:09
298 329-4 schrieb:Black Eyed schrieb:Nur indirekt. So lange du mit dem Zugbegleiter die Differenzen austragt und womöglich auf das Erscheinen der Polizei wartet, so lange nehmt ihr, also auch du die restlichen Fahrgäste in Geiselhaft.Black Eyed schrieb:Dann nimmt doch der Zugbegleiter die anderen Fahrgäste in Geiselhaft, nicht ich.Weil du nicht die anderen Fahrgäste in Geiselhaft nehmen willst, nur weil du nicht richtig behandelt wirst...
Wenn 100 Fahrgäste auf einen anderen Fahrgast warten müssen, dann ist schon klar, wer egoistisch ist.
Und ja, ein EBE ist unangenehm und macht dem betroffenen Arbeit, aber er sorgt nicht für vermeidbare Verspätungen für alle.
Ich musste auch am folgenden Tag zum EBE-Schalter vor Ort gehen. Wäre mein Abonnement nicht anerkannt worden, hätte ich mein ausstellendes Unternehmen gebeten, die Niederschlagung bei der DB zu veranlassen. Diese Kommunikation zwischen den verkaufenden und verkehrenden Unternehmen ist in Verbünden üblich, wenn es auch öfters mal die Kritik gibt, dass DB ungerne die Aufforderung zur Niederschlagung bestätigt oder den Empfang bestätigt. Das ist aber ein anderes leidliches Thema.
Am EBE-Schalter war nicht mal eine Diskussion nötig, weil es so offensichtlich war, dass dieser EBE ungerechtfertig war. Wobei ich mich selbst darauf vorbereitet hatte.
Zehn Polizeistreifen für einen Rentner !?!? Liegt das am Rentner oder an den Beamten ?
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 02.09.22 22:30
Bitte nicht die Tatsachen verdrehen!Black Eyed schrieb:
Zitat:Wenn man sich gegen ganz offensichtlich unberechtigte Vorwürfe wehren muss, ist das egoistisch? Sach ma, gehts noch? Du betreibst hier eine absolut unglaubliche Perversion der Verantwortlichkeiten. Wenn das Personal zu bescheuert und zu stur ist, um mit solchen Ereignissen adäquat umzugehen, dann liegt die Verantwort exakt und ausschließlich bei diesen Vollpfosten. Mit Nachgiebigkeit bestärkt man diese Typen nur in ihrem Unwesen.Nur indirekt. So lange du mit dem Zugbegleiter die Differenzen austragt und womöglich auf das Erscheinen der Polizei wartet, so lange nehmt ihr, also auch du die restlichen Fahrgäste in Geiselhaft.
Wenn 100 Fahrgäste auf einen anderen Fahrgast warten müssen, dann ist schon klar, wer egoistisch ist.
Weil ich keine 300-400 Leuten die Heimfahrt von der Arbeit vermiesen wollte, indem ich für Verspätungen sorge auf einer Linie, die ohnehin Probleme mit der Pünktlichkeit hat (und mich letzte Woche wieder einen Anschluss gekostet hat).Wieso sollte man denen noch hinterherlaufen müssen?
geschrieben von: 707
Datum: 02.09.22 22:32
Und ja, ein EBE ist unangenehm und macht dem betroffenen Arbeit, aber er sorgt nicht für vermeidbare Verspätungen für alle.
Ich musste auch am folgenden Tag zum EBE-Schalter vor Ort gehen. Wäre mein Abonnement nicht anerkannt worden, hätte ich mein ausstellendes Unternehmen gebeten, die Niederschlagung bei der DB zu veranlassen. Diese Kommunikation zwischen den verkaufenden und verkehrenden Unternehmen ist in Verbünden üblich, wenn es auch öfters mal die Kritik gibt, dass DB ungerne die Aufforderung zur Niederschlagung bestätigt oder den Empfang bestätigt. Das ist aber ein anderes leidliches Thema.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 02.09.22 22:36
Wenn du dir sicher bist, dass du die richtige Fahrkarte gehabt hast, dann ist die Ungewissheit doch nicht so groß...Das EBE sorgt aber dafür, dass ich am Folgetag (und evtl. in den Wochen danach) meine Freizeit dafür verballern muss, den Vorfall aufzuklären. Mit ungewissem Ausgang. Evtl. muss ich sogar nochmals Fahrtkosten aufwenden, um den EBE-Schalter aufzusuchen. Und vielleicht muss ich soagr um unbezahlten Urlaub bitten, um während meiner Arbeitszeit dort vorzusprechen.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 02.09.22 22:37
kaufhalle schrieb:
Zitat:Bitte nicht die Tatsachen verdrehen!Black Eyed schrieb:
Zitat:Wenn man sich gegen ganz offensichtlich unberechtigte Vorwürfe wehren muss, ist das egoistisch? Sach ma, gehts noch? Du betreibst hier eine absolut unglaubliche Perversion der Verantwortlichkeiten. Wenn das Personal zu bescheuert und zu stur ist, um mit solchen Ereignissen adäquat umzugehen, dann liegt die Verantwort exakt und ausschließlich bei diesen Vollpfosten. Mit Nachgiebigkeit bestärkt man diese Typen nur in ihrem Unwesen.Nur indirekt. So lange du mit dem Zugbegleiter die Differenzen austragt und womöglich auf das Erscheinen der Polizei wartet, so lange nehmt ihr, also auch du die restlichen Fahrgäste in Geiselhaft.
Wenn 100 Fahrgäste auf einen anderen Fahrgast warten müssen, dann ist schon klar, wer egoistisch ist.
1. Nein, es ist nicht egoistisch sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren. Das habe ich nie behauptet, weder dass es nicht das gute Recht ist noch, dass die Vorwürfe berechtigt wären.
2. Es ist egoistisch, wenn man sich wehrt, dabei die restlichen Fahrgäste in Geiselhaft zu nehmen. Mir geht es also nur darum, dass man keine Lösung wählt, die wenigstens keine Verspätung für den ganzen Zug bedeutet. Und das wäre beispielsweise der Fall, wenn man sich einen EBE ausstellt, wohlwissend, dass dieser bei nächster Gelegenheit niedergeschlagen werden kann. Im Ergebnis hat der Polizeieinsatz doch nur Verspätungen gebracht.
Hätte ich auf einen Polizeieinsatz in meinem Fall bestehen sollen? Ich haben den Jungs von DB Sicherheit sogar per Handy die RMV-Aussagen zur Anschlussfahrkarte - auf deren Wunsch - vorgelesen. Und sie wollten mich auch herauskomplimentieren: "Entweder sie steigen aus, oder sie bekommen ein erhöhtes Beförderungsentgeld!" - "Wollen wir das risikieren?" Da war meine Antwort ziemlich deutlich: "Ja!"
Und wenn du den Frankfurter S-Bahnverkehr im Berufsverkehr kennen würdest, wüsstest du, was eine in die Stammstrecke hineinfahrende, verspätete S-Bahn bedeutet...
kaufhalle schrieb:
Zitat:Weil ich keine 300-400 Leuten die Heimfahrt von der Arbeit vermiesen wollte, indem ich für Verspätungen sorge auf einer Linie, die ohnehin Probleme mit der Pünktlichkeit hat (und mich letzte Woche wieder einen Anschluss gekostet hat).Wieso sollte man denen noch hinterherlaufen müssen?
Ich bin immer noch der Meinung, das Wohl eines Einzelnen in einer solchen Situation geringer wiegt als das Wohl vieler restlicher Fahrgäste, zumal sich die Situation sehr leicht beheben ließ am nächsten Tag.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 02.09.22 22:56
Wo habe ich geschrieben, dass das Problem nicht am inkompetenten Personal lag?! Ich habe nur geschrieben, dass die Fahrgäste in Summe darunter litten, dass die Polizei gerufen wurde und sich dadurch gar nicht geklärt hat! Esa führte also dazu, dass dieser Streit sämtliche Fahrgäste in Geiselhaft nahmen und das hätte man pragmatisch lösen können mit einem EBE.Ich habe nichts verdreht. Du dagegen verdrehst die Ursachen. Wenn inkompetentes Personal meint, den Zug aufhalten zu müssen, liegt die Ursache ausschließlich dort. Und die sind dann auch daran schuld, wenn die Fahrgäste warten müssen.
Dafür ich von allen anderen Fahrgästen, die an einem Werktagabend einfach nur heim wollten (so wie ich auch).Letztlich ist auch die Frage, womit man das Versagen der Typen besser aktenkundig macht. Für ein unberechtigtes EBE kriegen die sicher keinen auf den Deckel.
Das wäre die schriftliche Beschwerde über die Person.Es ist auch die Frage, was nachhaltiger ist. Eskalation kann hier mehr bewirken, als sich immer wieder verаrschen zu lassen.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 02.09.22 23:15
Glaubst du nicht, dass die geschult genug sind, das zu verhindern? Und selbst wenn ich in einen anderen Wagen eingestiegen wäre, wären sie mir nachgestiegen...Und wie will DB Sicherheit den ungerechtfertigten Beförderungsausschluss umsetzen, geschweige denn zu untersagen den selben Zug nach dem Verlassen wieder zu betreten?
Dann hast du aber das Problem: Entweder und nennst deine Personalien (hatte ich im Gespräch vorher schon deutlich gemacht) oder du steigst aus und musst einen Zug warten, was bei mir in der Folge einen Anschlussverlust bedeutet hätte und dann wäre ich infolgedessen auch andernorts zu spät gekommen...Wenn man einen gültigen Fahrschein hat, hat das EVU keinen Anspruch auf die Personalien. Und wenn man sich seines Tarifwissens sicher ist, dann kann man das auch durchziehen.
Es ist leider so, gibt man klein bei, so wird der Vorfall nicht geklärt und der Nächste hat das selbe Problem wieder.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 02.09.22 23:19
Und ich als Fahrgast im selben Zug würde haben wollen, dass der Zug pünktlich weiterfahren kann, weil ich vielleicht noch umsteigen müsste... Und so dürfte es weitere Fahrgäste im Zug geben können. Wer jetzt sich auch daran erinnert, dass der IC34 südwärts in Friedberg verendet, kann sich das durchaus vorstellen...707 schrieb:
Zitat:Genau so ist es - Ich würde mir auch keine FN "andrehen" lassen, denn ich hab keinen Fehler gemacht und werde deshalb auch nicht aktiv zur Klärung beitragen. So einfach ist das.Ich würde es unbedingt vermeiden wollen, eine FN zu bekommen. Denn ich bin doch dann derjenige, der aktiv werden muss, es geht meine Zeit drauf, evtl. muss ich ins nächste Service-Centergurken, habe Portokosten und lasse Nerven. Für diese Umstände entschädigt einen niemanden. Am Ende wird die FN aus Kulanz niedergeschlagen und ich von Glück sagen, den Mühlen entronnen zu sein.
- 707
Wo habt ihr diskutiert? Im fahrenden Zug oder mit angehaltenem Zug wartend auf die Polizei? Das ist schon ein Unterschied!Und wenn ein Zub mich bei gültiger FK auf "Kulanz" weiterfahren lässt, fang ich mit ihm erstrecht an zu diskutieren, denn da ist nix mit Kulanz.
Hat letztes Jahr im Oktober mal einer in der Nordbahn zwischen Neumünster und Bad Oldesloh versucht: Tageskarte für SH-Netz angeblich nicht gültig, aber lässt mich auf Lulanz weiter fahren - Aber nicht mit mir, hab dann erstmal angefangen mit ihm zu diskutieren und wenn er bei Kulanz bleibt, beschwere ich mich bei seinem Arbeitgeber das er keinerlei tarifliche Kenntnisse hat... Irgendwann hat er klein beigegeben.
(Und ja, manche finden das ein blödes Verhalten, aber wenn ich keinen Fehler gemacht habe, möchte ich auch so behandelt werden)
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 02.09.22 23:29
Ich musste auch erst fragen, wo ich den EBE niederschlagen kann (und wann es geht). Leider war ich zu spät, so dass dies nicht mehr am gleichen Abend möglich war, zumal das Reisezentrum dies nicht macht.Ja, du weißt aber natürlich auch Kraft deines ganzen Engagements wie man mit sowas umgehen muss, und an wen man sich zu wenden hat. Das hast du vermutlich sehr vielen Bahnkunden voraus.
Das wiederum kann sehr stark am 9-Euro-Ticket hängen, das hat unglaubliche Ressourcen gefressen bei den Vertriebsstellen, zudem lagen da auch die Nerven blank. Insbesondere bei häufig gestellten ernst gemeinten Fragen, wie: "Wie viel kostet das 9-Euro-Ticket?"Meine eigenen diesjährigen Erfahrungen mit Verkehrsunternehmen schwanken zwischen "Antwort prompt" und "Nach zwei Monaten die Antwort "wir haben außergewöhnlich viele Kundenanfragen, falls Ihre Anfrage noch wichtig ist antworten Sie bitte jetzt, ansonsten löschen wir Ihre Anfrage". Gut, da gings nur um einen Softwarefehler den ich ihnen gemeldet habe (nach drei Monaten bekam ich dann die Antwort "wir hatten viele Softwarefehler, Ihrer wird vielleicht mittlerweile schon behoben sein")
Ich kenne an sich sehr motivierte Mitarbeiterinnen (mehrheitlich sind Frauen in dem Bereich beschäftigt) und Mitarbeiter. Und wenn diese vor Ort etwas nicht richtig wissen, gibt es immer noch die Leitung in der BackOffice, die bei komplizierteren Themen das Fachwissen hat bzw. die Quellen, um sich das Wissen anzueignen (beispielsweise wenn es um Interpretationen von Tarifbestimmungen geht)...Wie groß dann der Spassfaktor beim Umgang mit einem Verkehrsunternehmen ist, dass derart ungeschultes Personal anstellt sei mal dahingestellt. Wenn die dann sagen sie haben alles richtig gemacht bzw. auf Tauchstation gehen, dann braucht man Kenntnisse über den ÖPNV wie sie jemand wie du hast, wenn man sein Geld wiedersehen will.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.09.22 01:12
Dann schreibst du DB Regio eine Rechnung mit deinem Stundensatz und forderst die Regulierung innerhalb 14 Tagen. Du musst etwas Schwung in den trägen Laden bringen.Herre Elk schrieb:
Zitat:Glaubst du nicht, dass die geschult genug sind, das zu verhindern? Und selbst wenn ich in einen anderen Wagen eingestiegen wäre, wären sie mir nachgestiegen...Und wie will DB Sicherheit den ungerechtfertigten Beförderungsausschluss umsetzen, geschweige denn zu untersagen den selben Zug nach dem Verlassen wieder zu betreten?
Herre Elk schrieb:Dann hast du aber das Problem: Entweder und nennst deine Personalien (hatte ich im Gespräch vorher schon deutlich gemacht) oder du steigst aus und musst einen Zug warten, was bei mir in der Folge einen Anschlussverlust bedeutet hätte und dann wäre ich infolgedessen auch andernorts zu spät gekommen...Wenn man einen gültigen Fahrschein hat, hat das EVU keinen Anspruch auf die Personalien. Und wenn man sich seines Tarifwissens sicher ist, dann kann man das auch durchziehen.
Es ist leider so, gibt man klein bei, so wird der Vorfall nicht geklärt und der Nächste hat das selbe Problem wieder.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.09.22 01:15
Mit einem solchen Ticket werden ganze Horden von Tarifstrategen auf einen Schlag arbeitslos. Die braucht zwar auch jetzt keiner, nachher aber sieht es jeder. Ob man die zum Kontrolleur umschulen kann, wage ich zu bezweifeln. Erstens verdient man da zu wenig udn zweitens muss man sich ja mit dem Dreck rumschlagen, den man verbrochen hat.axelloko schrieb:Das ist immer ein Problem in bestimmten Buslinien
Oft verstehen die Fahrer gar nicht was man will oder sie können die Drucker nicht richtig bedienen
Bei den Mangel an Busfahrern werden häufig Faher eingesetzt, die kaum deutsch sprechen. Steigt man dann in einen Zug um kann es Probleme geben.
Hallo,
hier lieferst Du das stärkste Argument für einen Nachfolger des 9-Euro-Tickets - was dieser auch immer kosten mag! Ich wäre gerne bereit, 69, 79, ja 99 Euro für eine solche Netzkarte auszugeben, um die geradezu kafkaesken Tarifabsurditäten des deutschen ÖPNV zu umgehen.
Gruß
Michi
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.09.22 01:20
Im Prinzip hast du recht. Wenn ich einen Handstreich für das EVU machen soll, dann ist das zu vergüten. Also eine ungerechtfertigte FN abzuwehren kostet das EVU pauschal 60€. Schließlich würden die den gleichen Betrag auch fordern, wenn das berechtigt wäre.Bahnreformreform schrieb:Wieso sollte ich um eine FN bitten? Was soll der Quatsch?Ja gut dann brüllen wir uns jetzt im Zug alle gegenseitig an und wüten herum. Zielführend ist das aber nicht. Deswegen schrieb ich ja auch eine FN zu erbitten und war mit der Idee in diesem Thread auch nicht alleine.
Denn dann muss ich als Kunde aktiv der Klärung "hitnerherrennen" und das kann nicht der Sinn sein!
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.09.22 01:30
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.09.22 01:39
Wieso streitet ihr euch da rum mit dem EBE etc. Die wollen was von dir, also sollen die kommen. Die schicken dir eine Rechnung, da machst du erstmal gar nichts, dann kommt eine Mahnung und dann kommt irgendwann ein Mahnbescheid. Darauf legst du Widerspruch ein ohne jede Begründung. Du sagst nur, dass ein Anspruch nicht besteht. Dann geht es meist zu Gericht, es sein denn, die überlegen noch mal. In der Gerichtsverhandlung trägen die vor und trägst du vor und erhebst in deinem Vortrag Widerklage auf Ersatz deiner Aufwendungen und Unterlassung der Zusendung unberechtigter Schreiben. Dann wirst du ein paar rotieren sehen.298 329-4 schrieb:Black Eyed schrieb:Nur indirekt. So lange du mit dem Zugbegleiter die Differenzen austragt und womöglich auf das Erscheinen der Polizei wartet, so lange nehmt ihr, also auch du die restlichen Fahrgäste in Geiselhaft.Black Eyed schrieb:Dann nimmt doch der Zugbegleiter die anderen Fahrgäste in Geiselhaft, nicht ich.Weil du nicht die anderen Fahrgäste in Geiselhaft nehmen willst, nur weil du nicht richtig behandelt wirst...
Wenn 100 Fahrgäste auf einen anderen Fahrgast warten müssen, dann ist schon klar, wer egoistisch ist.
Und ja, ein EBE ist unangenehm und macht dem betroffenen Arbeit, aber er sorgt nicht für vermeidbare Verspätungen für alle.
Ich musste auch am folgenden Tag zum EBE-Schalter vor Ort gehen. Wäre mein Abonnement nicht anerkannt worden, hätte ich mein ausstellendes Unternehmen gebeten, die Niederschlagung bei der DB zu veranlassen. Diese Kommunikation zwischen den verkaufenden und verkehrenden Unternehmen ist in Verbünden üblich, wenn es auch öfters mal die Kritik gibt, dass DB ungerne die Aufforderung zur Niederschlagung bestätigt oder den Empfang bestätigt. Das ist aber ein anderes leidliches Thema.
Am EBE-Schalter war nicht mal eine Diskussion nötig, weil es so offensichtlich war, dass dieser EBE ungerechtfertig war. Wobei ich mich selbst darauf vorbereitet hatte.
Prinzipiell stimmt das (und ich habe es in anderen Lebensbereichen (unberechtigte Telekom-Mahnung fuer meinen Arbeitgeber) auch schon so gehalten).Wieso streitet ihr euch da rum mit dem EBE etc. Die wollen was von dir, also sollen die kommen. Die schicken dir eine Rechnung, da machst du erstmal gar nichts, dann kommt eine Mahnung und dann kommt irgendwann ein Mahnbescheid. Darauf legst du Widerspruch ein ohne jede Begründung. Du sagst nur, dass ein Anspruch nicht besteht. Dann geht es meist zu Gericht, es sein denn, die überlegen noch mal. In der Gerichtsverhandlung trägen die vor und trägst du vor und erhebst in deinem Vortrag Widerklage auf Ersatz deiner Aufwendungen und Unterlassung der Zusendung unberechtigter Schreiben. Dann wirst du ein paar rotieren sehen.
Ihr müsst bei unberechtigten EBE die Kosten für die Unternehmen hochtreiben. Nur dann lernen die es. Nicht allein, dass die Einnahme aus dem EBE wegfällt und die Gerichtskosten anfallen, das muss auch noch zusätzlich Geld kosten. Die müssen dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen. Wenn du das zwei-/dreimal gemacht hast, dann kriegst du von denen nie wieder was.
geschrieben von: r125
Datum: 03.09.22 10:29
Zitat:Das wiederum kann sehr stark am 9-Euro-Ticket hängen, das hat unglaubliche Ressourcen gefressen bei den Vertriebsstellen, zudem lagen da auch die Nerven blank. Insbesondere bei häufig gestellten ernst gemeinten Fragen, wie: "Wie viel kostet das 9-Euro-Ticket?"Meine eigenen diesjährigen Erfahrungen mit Verkehrsunternehmen schwanken zwischen "Antwort prompt" und "Nach zwei Monaten die Antwort "wir haben außergewöhnlich viele Kundenanfragen, falls Ihre Anfrage noch wichtig ist antworten Sie bitte jetzt, ansonsten löschen wir Ihre Anfrage". Gut, da gings nur um einen Softwarefehler den ich ihnen gemeldet habe (nach drei Monaten bekam ich dann die Antwort "wir hatten viele Softwarefehler, Ihrer wird vielleicht mittlerweile schon behoben sein")
Ich kenne an sich sehr motivierte Mitarbeiterinnen (mehrheitlich sind Frauen in dem Bereich beschäftigt) und Mitarbeiter. Und wenn diese vor Ort etwas nicht richtig wissen, gibt es immer noch die Leitung in der BackOffice, die bei komplizierteren Themen das Fachwissen hat bzw. die Quellen, um sich das Wissen anzueignen (beispielsweise wenn es um Interpretationen von Tarifbestimmungen geht)...
geschrieben von: Herre Elk
Datum: 03.09.22 10:40
Zu 1.: Anscheinend sind sie nicht geschult genug, das Stückchelungsverbot gibt es nicht. Und im Zweifel müßten sie körperlichen Zwang ausüben, was aus meiner Sicht strafrechtlich zu bewerten wäre.Herre Elk schrieb:
Zitat:Glaubst du nicht, dass die geschult genug sind, das zu verhindern? Und selbst wenn ich in einen anderen Wagen eingestiegen wäre, wären sie mir nachgestiegen...Und wie will DB Sicherheit den ungerechtfertigten Beförderungsausschluss umsetzen, geschweige denn zu untersagen den selben Zug nach dem Verlassen wieder zu betreten?
Herre Elk schrieb:Dann hast du aber das Problem: Entweder und nennst deine Personalien (hatte ich im Gespräch vorher schon deutlich gemacht) oder du steigst aus und musst einen Zug warten, was bei mir in der Folge einen Anschlussverlust bedeutet hätte und dann wäre ich infolgedessen auch andernorts zu spät gekommen...Wenn man einen gültigen Fahrschein hat, hat das EVU keinen Anspruch auf die Personalien. Und wenn man sich seines Tarifwissens sicher ist, dann kann man das auch durchziehen.
Es ist leider so, gibt man klein bei, so wird der Vorfall nicht geklärt und der Nächste hat das selbe Problem wieder.
geschrieben von: Herre Elk
Datum: 03.09.22 10:42
So einfach ist Schadenersatzrecht nun auch nicht. Das EVU oder der Mitarbeiter muss hier - sofern Schadenersatzpflichtig - den entstandenen Schaden ersetzen.Black Eyed schrieb:Dann schreibst du DB Regio eine Rechnung mit deinem Stundensatz und forderst die Regulierung innerhalb 14 Tagen. Du musst etwas Schwung in den trägen Laden bringen.Herre Elk schrieb:
Zitat:Glaubst du nicht, dass die geschult genug sind, das zu verhindern? Und selbst wenn ich in einen anderen Wagen eingestiegen wäre, wären sie mir nachgestiegen...Und wie will DB Sicherheit den ungerechtfertigten Beförderungsausschluss umsetzen, geschweige denn zu untersagen den selben Zug nach dem Verlassen wieder zu betreten?
Herre Elk schrieb:Dann hast du aber das Problem: Entweder und nennst deine Personalien (hatte ich im Gespräch vorher schon deutlich gemacht) oder du steigst aus und musst einen Zug warten, was bei mir in der Folge einen Anschlussverlust bedeutet hätte und dann wäre ich infolgedessen auch andernorts zu spät gekommen...Wenn man einen gültigen Fahrschein hat, hat das EVU keinen Anspruch auf die Personalien. Und wenn man sich seines Tarifwissens sicher ist, dann kann man das auch durchziehen.
Es ist leider so, gibt man klein bei, so wird der Vorfall nicht geklärt und der Nächste hat das selbe Problem wieder.
geschrieben von: Herre Elk
Datum: 03.09.22 10:48
Interessantes Vorgehen, nur grundsätzlich würde ich auch der ersten Forderung widersprechen.Black Eyed schrieb:Wieso streitet ihr euch da rum mit dem EBE etc. Die wollen was von dir, also sollen die kommen. Die schicken dir eine Rechnung, da machst du erstmal gar nichts, dann kommt eine Mahnung und dann kommt irgendwann ein Mahnbescheid. Darauf legst du Widerspruch ein ohne jede Begründung. Du sagst nur, dass ein Anspruch nicht besteht. Dann geht es meist zu Gericht, es sein denn, die überlegen noch mal. In der Gerichtsverhandlung trägen die vor und trägst du vor und erhebst in deinem Vortrag Widerklage auf Ersatz deiner Aufwendungen und Unterlassung der Zusendung unberechtigter Schreiben. Dann wirst du ein paar rotieren sehen.298 329-4 schrieb:Black Eyed schrieb:Nur indirekt. So lange du mit dem Zugbegleiter die Differenzen austragt und womöglich auf das Erscheinen der Polizei wartet, so lange nehmt ihr, also auch du die restlichen Fahrgäste in Geiselhaft.Black Eyed schrieb:Dann nimmt doch der Zugbegleiter die anderen Fahrgäste in Geiselhaft, nicht ich.Weil du nicht die anderen Fahrgäste in Geiselhaft nehmen willst, nur weil du nicht richtig behandelt wirst...
Wenn 100 Fahrgäste auf einen anderen Fahrgast warten müssen, dann ist schon klar, wer egoistisch ist.
Und ja, ein EBE ist unangenehm und macht dem betroffenen Arbeit, aber er sorgt nicht für vermeidbare Verspätungen für alle.
Ich musste auch am folgenden Tag zum EBE-Schalter vor Ort gehen. Wäre mein Abonnement nicht anerkannt worden, hätte ich mein ausstellendes Unternehmen gebeten, die Niederschlagung bei der DB zu veranlassen. Diese Kommunikation zwischen den verkaufenden und verkehrenden Unternehmen ist in Verbünden üblich, wenn es auch öfters mal die Kritik gibt, dass DB ungerne die Aufforderung zur Niederschlagung bestätigt oder den Empfang bestätigt. Das ist aber ein anderes leidliches Thema.
Am EBE-Schalter war nicht mal eine Diskussion nötig, weil es so offensichtlich war, dass dieser EBE ungerechtfertig war. Wobei ich mich selbst darauf vorbereitet hatte.
Ihr müsst bei unberechtigten EBE die Kosten für die Unternehmen hochtreiben. Nur dann lernen die es. Nicht allein, dass die Einnahme aus dem EBE wegfällt und die Gerichtskosten anfallen, das muss auch noch zusätzlich Geld kosten. Die müssen dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen. Wenn du das zwei-/dreimal gemacht hast, dann kriegst du von denen nie wieder was.
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