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Re: Dampflokbetreiber aufgepaßt! - Neuer Behörden-Irrsinn? Ein Trick? Oder vielleicht sogar was Gutes? (3 Scans)

geschrieben von: kladewa

Datum: 11.03.12 08:58

Zumindest die Frage, ob man dieses Schreiben beantworten muß oder nicht, lässt sich einfach beantworten: jedes Auskunftsverlangen einer Behörde muß durch eine rechtliche Grundlage authorisert sein - ohne entsprechendes Gesetz oder Verordnung ist niemand verpflichtet einer Behörde - und einem privaten Unternehmen schon gleich überhaupt nicht - irgendwelche Auskünfte zu geben.

Es mag ja viele unsinnige Gesetze geben, aber es gibt höchster Wahrscheinlichkeit keines, dass die Museumsbahnen verpflichtet, ihren Holzbrennstoffverbrauch und die damit bewältigten Personenkilometer im Jahr 1990 nachträglich zu ermitteln. Jedes Behördenschreiben, dass eine Verpflichtung eines Bürgers oder Unternehmens einfordert, enthält desn Hinweis auf die einschlägige Rechtsnorm, auf der das Verlangen beruht. Dass dies in dem Schreiben von Probst und Konsorten fehlt, spricht Bände. Aus der in dem Schreiben angesprochenen "internationalen Emissionsberichterstattung" läßt sich jedenfalls erst mal keine Berichtspflicht für Museumsbahnen ableiten.

Zu diesem Thema ist der VDMT gefordert: es wäre seine Aufgabe zu klären, was der Hintergrund dieser und die Rechtsgrundlage für diese Anfrage ist. Dann sollte er seinen Mitgliedern eine Handlungsempfehlung geben. Das wäre gute Verbandsarbeit.

Es steht natürlich jedem frei, sich die Arbeit zu machen und auf dieses Schreiben zu antworten.

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