Hallo!
Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil zwischen dem SWR und dem Bauer-Verlag gefällt: [
www.dwdl.de]. Hier ging es um die Vermarktungsrechte einer Zeitschrift des SWR zur Sendung ARD-Buffet.
Nun die Frage: hat dies auch Relevanz für das Eisenbahn-Romantik-Heft von der gleichnamigen Sendung des SWR-Fernsehens oder liegt da eine andere rechtliche Situation vor?
Vielen Dank vorab!
Kai-Uwe, der "Cottbuser"