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Re: Abmahnung

geschrieben von: abfahrt-ankunft

Datum: 31.03.16 22:08


Rollo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich gehe vor allem davon aus, dass es sich um
> unzulässige Werbung handelt.
>
> Und ich glaube auch nicht, dass ein
> Versicherungsunternehmen seinen
> Informationspflichten genügt, wenn die
> Informationen im Großgeschriebenen denen im
> Kleingedruckten widersprechen. Da gibt es ja diese
> schöne Klausel der nicht zu erwartenden
> Vertragsklauseln.

Ich sagte ja auch, den Informationspflichten nach VVG und VVG-InfoV. Diese sind erfüllt. Denn du hattest die Versicherungsbedingungen nicht gefunden. Sie werden aber - auf Wunsch - während der Buchung angezeigt, man muß dazu aktiv das Häkchen setzen, daß man sie zur Kenntnis genommen hat. Wer es also genau wissen will, hat durchaus die Chance, einzelne Bestimmungen nachzulesen, bevor er bucht. Das habe ich ja vorhin auch getan, indem ich daraus zitiert habe. Die Versicherungsbedingungen an sich sind kein Geheimnis. Das dürfen sie nach Gesetz auch nicht sein. Man muß sich also nicht auf die "Werbung" verlassen, wenn man nicht will.

Natürlich gibt es noch den §305c BGB und das Wettbewerbsrecht und vieles andere auch. Interessant auch die Tatsache, daß hier bahn.de als Vermittler auftritt. Rechtlich kann ich das aber alles nicht beurteilen, ich bin kein Jurist, das sollen andere tun. Dennoch hoffe ich, geholfen zu haben.
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