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Ergänzung

geschrieben von: Ermenrich

Datum: 08.08.15 17:07


Man unterscheidet zwei Ausführungen (aus dem Lehrbuch "Facharbeiter für Eisenbahnbautechnik - 1 Technische Grundlagen" - transpress):

Schutzschienen - Rillenweite 80 mm
zum Schutz gegen Entgleisung und zur Aussteifung des Gleises im Bogen R<= 250 m bei Normalspurbahnen. Sie werden im Innenstrang angeordnet und sind mindestens bis zum Übergangsbogen durchzuführen. An den Enden werden sie auf eine Länge von 400 mm um 50 mm zur Gleismitte abgebogen.

Schutzschienen - Rillenweite 190 mm
zur Verhütung größerer Schäden durch entgleiste Fahrzeuge auf Bauwerke, deren Konstruktion Fahrzeuge nicht vor dem Absturz schützen kann, und unter Brücken und Stellwerken, deren Stützen durch entgleiste Fahrzeuge beschädigt werden können. Sie werden ein- oder zweigleisig angeordnet, wobei die Schutzschienen mindestens 10 m über das Bauwerk parallel zu den Fahrschienen hinaus reichen müssen. Ihre Enden sind auf etwa 5 m Länge bis zur Gleismitte abzubiegen und durch Auflaufkeile zu sichern.

Gruß
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