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Im gesperrten Bü steckengeblieben - Fahrer gerettet!

geschrieben von: Raillog

Datum: 04.12.16 13:42

Ein total zerstörtes Auto und eine beschädigte 182 er bei Güstrow.


ostseezeitung

Gruß Andi
Nicht nur Straßensperren ignoriert, auch noch blindlings die Gleise überquert, vielleicht fehlte der Straßenbelag. Bei der AKN steht oder stand ja immer die Telefonnummer der Leitstelle am BÜ-Häuschen, da konnte man denn ja zumindest noch Bescheid geben, wenn eine "Störung" vorlag. Bis das heute beim zuständigen Fahrdienstleiter ankommt ist der Zug meist schneller am Ziel.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:12:04:14:43:33.

Tja,...

geschrieben von: Heizer Jupp

Datum: 04.12.16 14:50

...dumm gelaufen. Oder zutreffender: Dumm gefahren.
Oder auch zutreffend: Dumm geboren und offenbar nichts dazugelernt.

Re: Tja,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.16 18:11

Jau, so isses. Meines Wissens gibt es gegen Dummheit noch kein Kraut. Wenn doch mal, müssten es viele fässerweise essen.

Das Universum ist meiner Ansicht nach endlich.

geschrieben von: 44 115

Datum: 04.12.16 18:37

Bei der Dummheit der Menschen bin ich mir nicht so sicher!
(Albert Einstein)
Raillog schrieb:

Ein total zerstörtes Auto und eine beschädigte 182 er bei Güstrow.


ostseezeitung

Gruß Andi

Der PKW Fahrer 10.000 Euro Bußgeld zahlen. Würde er dann nie wieder machen und andere abschrecken.

Was erwartest Du angesichts...

geschrieben von: Heizer Jupp

Datum: 04.12.16 22:25

...eines solchen Autofahrer-Verhaltens?
Mitleid (geheuchelt)? Verständnis wofür? Da fällt einem echt nichts mehr ein.
Zu "knabbern" wird der Typ sowieso eine Weile haben; das wird trotz aller Versicherungen auch so ganz schön teuer für ihn.
Für ihn mögen Absperrungen, Warnbaken, Verkehrsregeln nicht gelten; Naturgesetze gelten für alle. Hier z.B. die Physik ("Wo ein Körper ist, kann kein anderer sein.").

Aber das doch ist jedesmal so ...

geschrieben von: HLeo

Datum: 04.12.16 22:25

DSO ist nunmal ein Stammtisch mit all seinen Eigenschaften.

Für jeden BÜ-Unfall tritt hier innerhalb kürzester Zeit das Nobel- äh Darwin-Komitee zusammen und kaut durch äh berät darüber, wie nah der Kandidat am am nächsten zu vergebenen Preis ist.

grobe Fahrlässigkeit

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.16 23:03

Wenn die Versicherung auf die Idee mit der groben Fahrlässigkeit kommt, zahlt Kasko überhaupt nicht und Haftpflicht nimmt 10.000 Regress.

Keiner bedauert die 182 023...

geschrieben von: Pollofan

Datum: 04.12.16 23:35

und ihren Lokführer. Der wird wohl einen mächtigen Schreck bekommen haben, zumal man dann noch vermuten muss oder kann, das auch noch Leute im Auto sitzen könnten. Versicherungstechnisch dürfte da wohl alles klar sein. Und die Rostocker Lokschlosser haben auch wieder was zu arbeiten. Sollten die 182er nicht immer nach Hamburg laufen? Dann wäre das nicht passiert.

Gruß Detlef der Pollofan

Re: grobe Fahrlässigkeit

geschrieben von: mobaz

Datum: 05.12.16 10:36

Grobe Fahrlässigkeit? Mutwillig!
Schönen Gruß
Maik
Das wäre um ein Haar eine richtig gute Bewerbung um den Darwin-Award geworden. Ist der Eindruck richtig, dass das Problem der Bahnübergänge vor dem Steuer der Straßenverkehrsteilnehmer sitzt?
Hallo,
heute Abend brachte das Nordmagazin von N 3 über den Unfall noch einen Bericht. Da äußerte sich eine Anwohnerin derart, das an dem Abend bereits weitere Autofahrer den gesperrten BÜ überquert hätten. Zwei schafften es, einer blieb auch stecken, konnte sich aber wieder befreien, bis der vierte mit seinem Auto stecken blieb.

Gruß Detlef der Pollofan

Mal eine ganz andere Frage

geschrieben von: Peter

Datum: 06.12.16 10:31

Hallo!

Wenn berichtet wird, dass mehrere Autofahrer dort durchgefahren sind, dann frage ich mich, ob dort ueberhaupt (noch) richtig abgesperrt war?

Grund ist, dass ich leider schon mehrfach beobachtet habe, dass "Spassvoegel" mit Baustellen-Absicherungen spielen und Schilder verdrehen o. ae.

Es besteht also die Moeglichkeit, dass irgendwelche @#$%& dazu beigetragen haben, dass Autofahrer den EIndruck erhalten konnten, dass es sich zwar um eine Baustelle, aber nicht um eine Totalsperrung handelt.

Nebenbei ist auch die Informationspolitik nicht immer besonders gut:
Vor rund 25 Jahren habe ich erlebt, dass ein Rettungswagen fast in eine BUe-Baustelle gefahren waere.
Ich habe spaeter vom Fdl an diesem BUe erfahren, dass man der Rettungsleitstelle diese Sperrung (und den Umweg) nicht wie sonst vorab schriftlich mitgeteilt hatte.
Der Rettungswagen fuhr also im Einsatz auf die Sperre zu, doch diese war durch Bau-Leute, die dort an die Arbeitsstelle wollten, geoeffnet und anschliessend leider nicht wieder verschlossen worden.
Die Rettungswagen-Besatzung, die es eilig hatte, ging also irrig davon aus, dass es eine befahrbare Strasse war - bis zur Baugrube...

Damals ist nichts weiter passiert, das alles wurde aufgearbeitet und die Bauleute "zusammengesch...", dass sie die Sperren hinter sich wieder schliessen muessen.

Es ist also nicht immer eindeutig, was falsch gelaufen ist.

Gruss

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
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Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...

Re: Mal eine ganz andere Frage

geschrieben von: bremerbahn

Datum: 06.12.16 11:02

Mal ganz andere Frage, das Schild 250 der StVO gilt doch bestimmt immer nur für alle andere Fahrzeuge nur nicht für einen selber? Baustellenabsperrungen sind also nur "Empfehlungen" Wer konnte den ahnen, dass plötzlich die Straße zu Ende war? Aha...



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:12:06:11:03:26.

Re: Mal eine ganz andere Frage

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.12.16 11:09

Eine Baustellenabsperrung bedarf auch einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Wenn die nicht vorliegt, ist die Absperrung rechtswidrig. Aber sie muss trotzdem befolgt werden. Das hat sich nach Meckpomm evtl noch nicht rumgesprochen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:12:06:11:09:21.

Wir schreiben aneinander vorbei

geschrieben von: Peter

Datum: 06.12.16 13:39

Hallo!

Natuerlich gelten Zeichen - wenn sie denn zu sehen sind...
Da es immer mal wieder "Spassvoegel" gibt, die Zeichen umdrehen oder umstellen etc., koennte es ja sein, dass die komplette Sperrung nicht mehr als solche zu erkennen war - und mitunter werden Baustellen ja auch mit einspurigem Fahrweg betrieben etc.

Wenn das Schild klar zu erkennen ist, stellt sich die Frage natuerlich nicht.

Gruss

Peter

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