Ich würde eher vermuten: auf der Wache.internaut schrieb:...oder den Pass mitnehmen. Der hat in jedem Rucksack, Aktenkoffer oder Jackeninnentasche Platz. Und etwas davon hat man in der Regel dabei, wenn man auch eine Kreditkarte dabei hat.Den Pass brauchten sie bislang nur für das Fliegen. Jetzt also für das Bahnfahren - gut Stammfahrer haben vermutlich ne Bahncard, aber der Gelegenheitsfahrer wird jetzt eher zum Flieger oder Fernbus abwandern.
Was machen denn diese Leute, wenn sie in eine Personenkontrolle geraten? In einem Hotel übernachten?
Geht mir ähnlich. Ich habe deswegen jahrzehntelang im Alltag den Paß herumgeschleppt, lange bevor es überhaupt 'Online' gab (genz zu schweigen von 'Online-Tickets').Ich habe übrigens auch erst seit 2005 eine ID im Kreditkartenformat, weil mein Heimatland für im Ausland wohnhafte Bürger dies vorher nicht explizit vorsah...
Also, was ist daran schwer zu verstehen? Ein Ausweis oder eine Kreditkarte passt in jede Geldbörse, Portmonnaie. Ein Pass eben nicht. Auch sind nicht alle Pässe von besserer Qualität als der der deutschen Bundesdruckerei, der bei aktiver Nutzung mitunter schon nach 2-3 Jahren auseinanderfällt wegen einer unsinnigen Bindung. Also den Pass in die Jackeninnentasche oder Rucksack. Toll, gerade ging durch die Presse, wie oft in Bahnhöfen und Zügen geklaut wird.
Man muss einen Ausweis oder Pass besitzen, muss ihn aber nicht ständig dabei haben. Steht richtigerweise auch so in Deinem Wiki-Link.In Deutschland herrscht doch Ausweispflicht (vgl. [de.wikipedia.org] ). Man muss also eh das Dokument bei sich tragen.
Patrick Rudin schrieb:Ich würde eher vermuten: auf der Wache....oder den Pass mitnehmen. Der hat in jedem Rucksack, Aktenkoffer oder Jackeninnentasche Platz. Und etwas davon hat man in der Regel dabei, wenn man auch eine Kreditkarte dabei hat.
Was machen denn diese Leute, wenn sie in eine Personenkontrolle geraten? In einem Hotel übernachten?
Das ist quatsch. Da es keine Ausweis/Pass-Mitführpflicht gibt, reicht es bei einer Personenkontrolle, seinen Namen, Wohnort und Geburtstag zu nennen. Der Polizist kann das binnen 2 Minuten bei der Meldebehörde prüfen und muss dich dann laufen lassen.
Die Ausweispflicht und Abschaffung der Kreditkarte als ID ist für Millionen Bundesbürger ohne deutschen Ausweis eine Verschlechterung. Bahnfahren mit Onlineticket geht ab Oktober nur noch mit Reisepass. Gibt es noch Hoffnung, dass andere IDs künftig noch erlaubt sind?
kmueller schrieb:
Patrick Rudin schrieb:Ich würde eher vermuten: auf der Wache....oder den Pass mitnehmen. Der hat in jedem Rucksack, Aktenkoffer oder Jackeninnentasche Platz. Und etwas davon hat man in der Regel dabei, wenn man auch eine Kreditkarte dabei hat.
Was machen denn diese Leute, wenn sie in eine Personenkontrolle geraten? In einem Hotel übernachten?
Das ist quatsch. Da es keine Ausweis/Pass-Mitführpflicht gibt, reicht es bei einer Personenkontrolle, seinen Namen, Wohnort und Geburtstag zu nennen. Der Polizist kann das binnen 2 Minuten bei der Meldebehörde prüfen und muss dich dann laufen lassen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 29.09.16 23:33
Und weil die Bankkarte ausschließlich der Identifikation des Bankkunden gegenüber der Bank dient, hindert keine deutsche Institution eine ausländische Bank/Kreditkartengesellschaft daran, eine Karte auf ein Kennwort anstelle des echten Namens auszustellen oder auf denselben Kunden mehrere Karten auszugeben.a) hat nicht jeder dieser "Millionen Bundesbürger ohne deutschen Ausweis" (by the way: Was ist ein Bundesbürger ohne deutschen Ausweis?) eine Kreditkarte...
b) gibt es in Dtl. die Ausweispflicht (für Bundesbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr), d.h. jeder Bundesbürger MUSS ein amtliches Ausweisdokument besitzen . Wer kein solches (gültiges) Dokument besitzt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
c) gilt in Dtl. für Ausländer die Mitführungspflicht der Ausweisdokumente (wohlgemerkt NUR für Ausländer, nicht für deutsche Staatsbürger - wobei auch hier ein Mitführen der Ausweisdokumente empfehlenswert ist, damit bei einer Personenkontrolle kein zusätzlicher Aufwand entsteht).
Insofern gibt's da gar kein Problem:
Derjenige, der kein deutscher Staatsbürger ist, muss den Reisepass (oder amtliches Passersatzdokument) eh dauerhaft mitführen
-und-
Derjenige, der deutscher Staatsbürger ist, ist nach Personalausweisgesetz verpflichtet, ein entsprechendes Dokument (zumindest) zu besitzen.
Anders sieht's bei der Kreditkarte aus:
Da können sich (mit Ausnahme von Prepaid-Karten, die KEINE Kreditkarten sind!) die Banken aussuchen, wem sie eine Karte geben und zu welchen Bedingungen sie dies tun.
ReneRomann schrieb:
Da irrt jemand gewaltig. Diese Aussage der Nicht-Mitführpflicht gilt lediglich für deutsche Staatsangehörige.
Ausländische Bürger (egal ob aus der EU oder aus dem Nicht-EU-Ausland) MÜSSEN ihre Ausweispapiere mitführen!
Genau, da irrt jemand gewaltig; Du.
Ausländer müssen, genau wie Deutsche, generell eben keinen Ausweis mit sich führen. Das regelt §8 des Freizügikeitsgesetzes recht eindeutig. Ansonsten würde mich die Quelle deiner Rechtsauffassung interessieren.
Wobei die Frage sich stellt, warum die Bahn dann kein Ersatzdokument wie dieses: [de.wikipedia.org] anerkennt. Aber den Behörden reicht dieser überteuerte Ausweis ja offensichtlich auch nicht, Nicht-eu-Bürger müssen ja trotzdem immer noch ihren Pass mitführen.
Sybille schrieb:
ReneRomann schrieb:
Da irrt jemand gewaltig. Diese Aussage der Nicht-Mitführpflicht gilt lediglich für deutsche Staatsangehörige.
Ausländische Bürger (egal ob aus der EU oder aus dem Nicht-EU-Ausland) MÜSSEN ihre Ausweispapiere mitführen!
Genau, da irrt jemand gewaltig; Du.
Ausländer müssen, genau wie Deutsche, generell eben keinen Ausweis mit sich führen. Das regelt §8 des Freizügikeitsgesetzes recht eindeutig. Ansonsten würde mich die Quelle deiner Rechtsauffassung interessieren.
Zuerst einmal:
Das Freizügigkeitsgesetz und damit auch der von dir genannte §8 gilt NUR für EU-Bürger, nicht für Bürger von Drittstaaten...
Für Bürger von Drittstaaten gilt noch immer das Aufenthaltsgesetz!
Ich besitze einen Personalausweis, allerneueste Version mit Online-Funktion. Damit bin ich meiner Pflicht nachgekommen, mitführen muss ich ihn nicht. Ich würde lieber den Führerschein vorzeigen, den habe ich sowieso dabei und beim Super-Personalausweis ist schon einmal die Online-Funktion kaputt gegangen (wurde nach langem Hickhack kostenlos getauscht), aber das Ding ist offenbar so sensibel, dass ich ihn jetzt lieber zu Hause lasse. Zumindest der neue Führerschein im Scheckkartenformat mit begrenzter Gültigkeit sollte doch machbar sein.
internaut schrieb:
Die Ausweispflicht und Abschaffung der Kreditkarte als ID ist für Millionen Bundesbürger ohne deutschen Ausweis eine Verschlechterung. Bahnfahren mit Onlineticket geht ab Oktober nur noch mit Reisepass. Gibt es noch Hoffnung, dass andere IDs künftig noch erlaubt sind?
b) gibt es in Dtl. die Ausweispflicht (für Bundesbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr), d.h. jeder Bundesbürger MUSS ein amtliches Ausweisdokument besitzen . (Personalausweis und/oder Reisepass - andere Dokumente, mit Ausnahme der Ersatzdokumente - insbesondere auch der Führerschein zählen NICHT! als amtlicher Lichtbildausweis). Wer kein solches (gültiges) Dokument besitzt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Nimmt eigentlich jeder hier selbstverständlich seinen Pass mit an den Strand oder in die Disco/Bar..., wenn er in Brasilien, Thailand, USA Urlaub macht?
ReneRomann schrieb:Ich besitze einen Personalausweis, allerneueste Version mit Online-Funktion. Damit bin ich meiner Pflicht nachgekommen, mitführen muss ich ihn nicht. Ich würde lieber den Führerschein vorzeigen, den habe ich sowieso dabei und beim Super-Personalausweis ist schon einmal die Online-Funktion kaputt gegangen (wurde nach langem Hickhack kostenlos getauscht), aber das Ding ist offenbar so sensibel, dass ich ihn jetzt lieber zu Hause lasse. Zumindest der neue Führerschein im Scheckkartenformat mit begrenzter Gültigkeit sollte doch machbar sein.
internaut schrieb:
Die Ausweispflicht und Abschaffung der Kreditkarte als ID ist für Millionen Bundesbürger ohne deutschen Ausweis eine Verschlechterung. Bahnfahren mit Onlineticket geht ab Oktober nur noch mit Reisepass. Gibt es noch Hoffnung, dass andere IDs künftig noch erlaubt sind?
b) gibt es in Dtl. die Ausweispflicht (für Bundesbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr), d.h. jeder Bundesbürger MUSS ein amtliches Ausweisdokument besitzen . (Personalausweis und/oder Reisepass - andere Dokumente, mit Ausnahme der Ersatzdokumente - insbesondere auch der Führerschein zählen NICHT! als amtlicher Lichtbildausweis). Wer kein solches (gültiges) Dokument besitzt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Und wieso sollte man, selbst als Reichsbueger-Klappspaten, einen Reisepass haben?
Du sagst es ja selber: es ist gesetzlich nicht gefordert. Damit gilt, dass es eben keine automatische Mitführpflicht gibt. Dass du nun in vorauseilendem Gehorsam anrätst, ein Ausweisdokument mitzuführen, ist eine Meinung. In der Praxis kommen aber verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen durch die Behörden (außerhalb Bayerns und bei mittleuropäischem Normaussehen sowie zu üblichen Tageszeiten außerhalb sog. gefährlicher Orte) dermaßen selten vor, dass das Mitführen des Reisepasses (für Ausländer) nun mal unverhältnismäßig ist. Zumal sich die Polizei etc., im Gegensatz zur DBAG, auch durch einen Führerschein o. Ä., ggf. in Verbindung mit einer Einwohnermeldeamtsabfrage, von der Identität überzeugen lässt.Ob dieses "Auf Verlangen vorzulegen" unverzüglich heißt (sprich eine Mitführpflicht) oder ob auch ein Vorlegen nach angemessener Frist ausreicht, ist höchstrichterlich nicht (abschließend) geklärt.
Bis dahin sollte man es (als betroffene Person) jedoch wohl besser nicht darauf ankommen lassen [ähnlich wie EU-Bürger es nicht darauf ankommen lassen sollten, ohne Ausweisdokumente aufgegriffen zu werden]...
Zumal auf dem Führerschein auch kein Wohnort eingetragen ist (im Gegensatz zum Reisepass, bei dem zumindest der Ort/die Stadt des Erstwohnsitzes eingetragen ist -bzw- dem PA, bei dem die komplette Adresse aufgedruckt ist).
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