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Re: Typisch deutsche Esienbahnfreunde!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.09.16 18:32

Patrick Rudin schrieb:
internaut schrieb:
Den Pass brauchten sie bislang nur für das Fliegen. Jetzt also für das Bahnfahren - gut Stammfahrer haben vermutlich ne Bahncard, aber der Gelegenheitsfahrer wird jetzt eher zum Flieger oder Fernbus abwandern.
...oder den Pass mitnehmen. Der hat in jedem Rucksack, Aktenkoffer oder Jackeninnentasche Platz. Und etwas davon hat man in der Regel dabei, wenn man auch eine Kreditkarte dabei hat.
Was machen denn diese Leute, wenn sie in eine Personenkontrolle geraten? In einem Hotel übernachten?
Ich würde eher vermuten: auf der Wache.

Patrick Rudin schrieb:
Ich habe übrigens auch erst seit 2005 eine ID im Kreditkartenformat, weil mein Heimatland für im Ausland wohnhafte Bürger dies vorher nicht explizit vorsah...
Geht mir ähnlich. Ich habe deswegen jahrzehntelang im Alltag den Paß herumgeschleppt, lange bevor es überhaupt 'Online' gab (genz zu schweigen von 'Online-Tickets').

Was ist denn ein "Esienbahnfreund"?

geschrieben von: Der Zeuge Desiros

Datum: 29.09.16 18:38

...fast 20 User haben den in ihrem Betreff übernommen und sollten deshalb wohl wissen, wovon sie schreiben.


Oder wart ihr wieder nur zu faul, mal den Betreff anzupassen? Kann ich mir nun überhaupt nicht vorstellen. ..

Gruß

Heiko

https://www.desiro.net/Signatur-S21.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:09:29:18:38:50.

Re: Typisch deutsche Asienbahnfreunde!

geschrieben von: Patrick Rudin

Datum: 29.09.16 19:01

internaut schrieb:

Also, was ist daran schwer zu verstehen? Ein Ausweis oder eine Kreditkarte passt in jede Geldbörse, Portmonnaie. Ein Pass eben nicht. Auch sind nicht alle Pässe von besserer Qualität als der der deutschen Bundesdruckerei, der bei aktiver Nutzung mitunter schon nach 2-3 Jahren auseinanderfällt wegen einer unsinnigen Bindung. Also den Pass in die Jackeninnentasche oder Rucksack. Toll, gerade ging durch die Presse, wie oft in Bahnhöfen und Zügen geklaut wird.

Wie gesagt: Ich verstehe es deswegen nicht, weil ich a.) viele Jahre nur einen Pass als Ausweisdokument haben konnte und b.) mich in den letzten Jahren oft in einem außereuropäischen Land aufhielt, in dem eine Passmitführpflicht besteht. Da war er immer, wie jetzt gerade, in der Jackentasche.
Und ich habe auch nie auch nur im Geringsten daran gedacht, dass dies unpraktikabel sein könnte. Und geklaut wurde er mir auch noch nicht.

Und auf meinen "Stammstrecken" mit der Bahn in Deutschland (München-Salzburg/Lindau) werden so oft Personenkontrollen durchgeführt, dass ich mir alleine deswegen nicht vorstellen kann, dass ein Nicht-EU-Staatsbürger ohne Reisepass verreist. Und eben, was macht der besagte Reisende, wenn er in einem Hotel übernachten muss, was im Zusammenhang mit einer Dienstreise auch nicht sooo selten ist?

Hier machen wahrscheinlich mehrheitlich Deutsche Staatsbürger mit Perso ein Problem aus etwas, wo Ausländer mit Kreditkarte und Smartphone/Tablet für das Online-Ticket garantiert nie eins haben...

Deutschland hat Ausweispflicht !?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.09.16 20:06

Ich verstehe diese Diskussion nicht. In Deutschland herrscht doch Ausweispflicht (vgl. [de.wikipedia.org] ). Man muss also eh das Dokument besitzen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:09:29:20:16:29.

Re: Deutschland hat Ausweispflicht !?

geschrieben von: MD 612

Datum: 29.09.16 20:16

Rollo schrieb:
In Deutschland herrscht doch Ausweispflicht (vgl. [de.wikipedia.org] ). Man muss also eh das Dokument bei sich tragen.
Man muss einen Ausweis oder Pass besitzen, muss ihn aber nicht ständig dabei haben. Steht richtigerweise auch so in Deinem Wiki-Link.

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Personenlkontrolle durch Polizei/BGS/Zoll

geschrieben von: internaut

Datum: 29.09.16 20:36

kmueller schrieb:

Patrick Rudin schrieb:
...oder den Pass mitnehmen. Der hat in jedem Rucksack, Aktenkoffer oder Jackeninnentasche Platz. Und etwas davon hat man in der Regel dabei, wenn man auch eine Kreditkarte dabei hat.
Was machen denn diese Leute, wenn sie in eine Personenkontrolle geraten? In einem Hotel übernachten?
Ich würde eher vermuten: auf der Wache.

Das ist quatsch. Da es keine Ausweis/Pass-Mitführpflicht gibt, reicht es bei einer Personenkontrolle, seinen Namen, Wohnort und Geburtstag zu nennen. Der Polizist kann das binnen 2 Minuten bei der Meldebehörde prüfen und muss dich dann laufen lassen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:09:29:20:37:13.

Re: Personenlkontrolle durch Polizei/BGS/Zoll

geschrieben von: Patrick Rudin

Datum: 29.09.16 20:45

internaut schrieb:

Das ist quatsch. Da es keine Ausweis/Pass-Mitführpflicht gibt, reicht es bei einer Personenkontrolle, seinen Namen, Wohnort und Geburtstag zu nennen. Der Polizist kann das binnen 2 Minuten bei der Meldebehörde prüfen und muss dich dann laufen lassen.

Dann probiere ich das bei der nächsten Personenkontrolle gleich mal aus. Muss man die eigenen Personalien angeben, oder kann man irgendwelche?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:09:29:20:46:24.

Re: Verschlechterung für Millionen Bundebürger

geschrieben von: ReneRomann

Datum: 29.09.16 23:11

internaut schrieb:

Die Ausweispflicht und Abschaffung der Kreditkarte als ID ist für Millionen Bundesbürger ohne deutschen Ausweis eine Verschlechterung. Bahnfahren mit Onlineticket geht ab Oktober nur noch mit Reisepass. Gibt es noch Hoffnung, dass andere IDs künftig noch erlaubt sind?

a) hat nicht jeder dieser "Millionen Bundesbürger ohne deutschen Ausweis" (by the way: Was ist ein Bundesbürger ohne deutschen Ausweis?) eine Kreditkarte...
b) gibt es in Dtl. die Ausweispflicht (für Bundesbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr), d.h. jeder Bundesbürger MUSS ein amtliches Ausweisdokument besitzen [Personalausweis und/oder Reisepass - andere Dokumente, mit Ausnahme der Ersatzdokumente - insbesondere auch der Führerschein zählen NICHT! als amtlicher Lichtbildausweis]. Wer kein solches (gültiges) Dokument besitzt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
c) gilt in Dtl. für Ausländer die Mitführungspflicht der Ausweisdokumente (wohlgemerkt NUR für Ausländer, nicht für deutsche Staatsbürger - wobei auch hier ein Mitführen der Ausweisdokumente empfehlenswert ist, damit bei einer Personenkontrolle kein zusätzlicher Aufwand entsteht).

Insofern gibt's da gar kein Problem:
Derjenige, der kein deutscher Staatsbürger ist, muss den Reisepass (oder amtliches Passersatzdokument) eh dauerhaft mitführen
-und-
Derjenige, der deutscher Staatsbürger ist, ist nach Personalausweisgesetz verpflichtet, ein entsprechendes Dokument (zumindest) zu besitzen.

Anders sieht's bei der Kreditkarte aus:
Da können sich (mit Ausnahme von Prepaid-Karten, die KEINE Kreditkarten sind!) die Banken aussuchen, wem sie eine Karte geben und zu welchen Bedingungen sie dies tun.

Re: Personenlkontrolle durch Polizei/BGS/Zoll

geschrieben von: ReneRomann

Datum: 29.09.16 23:25

internaut schrieb:

kmueller schrieb:

Patrick Rudin schrieb:
...oder den Pass mitnehmen. Der hat in jedem Rucksack, Aktenkoffer oder Jackeninnentasche Platz. Und etwas davon hat man in der Regel dabei, wenn man auch eine Kreditkarte dabei hat.
Was machen denn diese Leute, wenn sie in eine Personenkontrolle geraten? In einem Hotel übernachten?
Ich würde eher vermuten: auf der Wache.

Das ist quatsch. Da es keine Ausweis/Pass-Mitführpflicht gibt, reicht es bei einer Personenkontrolle, seinen Namen, Wohnort und Geburtstag zu nennen. Der Polizist kann das binnen 2 Minuten bei der Meldebehörde prüfen und muss dich dann laufen lassen.

Da irrt jemand gewaltig. Diese Aussage der Nicht-Mitführpflicht gilt lediglich für deutsche Staatsangehörige.
Ausländische Bürger (egal ob aus der EU oder aus dem Nicht-EU-Ausland) MÜSSEN ihre Ausweispapiere mitführen!

Und das das "binnen 2 Minuten" bei der Meldebehörde geprüft ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Viel Spaß, wenn bei der Kontrolle dann mit auf's Revier musst...

[Ähnliche Regelungen gibt's auch in anderen Ländern - die eigene Bevölkerung kann, muss aber keinen Ausweis mitführen, Bürger anderer Nationen müssen zwingend die Dokumente (zwecks der Prüfung des legalen Aufenthalts) immer mitführen.]

Re: Verschlechterung für Millionen Bundebürger

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.09.16 23:33

ReneRomann schrieb:
a) hat nicht jeder dieser "Millionen Bundesbürger ohne deutschen Ausweis" (by the way: Was ist ein Bundesbürger ohne deutschen Ausweis?) eine Kreditkarte...
b) gibt es in Dtl. die Ausweispflicht (für Bundesbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr), d.h. jeder Bundesbürger MUSS ein amtliches Ausweisdokument besitzen . Wer kein solches (gültiges) Dokument besitzt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
c) gilt in Dtl. für Ausländer die Mitführungspflicht der Ausweisdokumente (wohlgemerkt NUR für Ausländer, nicht für deutsche Staatsbürger - wobei auch hier ein Mitführen der Ausweisdokumente empfehlenswert ist, damit bei einer Personenkontrolle kein zusätzlicher Aufwand entsteht).

Insofern gibt's da gar kein Problem:
Derjenige, der kein deutscher Staatsbürger ist, muss den Reisepass (oder amtliches Passersatzdokument) eh dauerhaft mitführen
-und-
Derjenige, der deutscher Staatsbürger ist, ist nach Personalausweisgesetz verpflichtet, ein entsprechendes Dokument (zumindest) zu besitzen.

Anders sieht's bei der Kreditkarte aus:
Da können sich (mit Ausnahme von Prepaid-Karten, die KEINE Kreditkarten sind!) die Banken aussuchen, wem sie eine Karte geben und zu welchen Bedingungen sie dies tun.
Und weil die Bankkarte ausschließlich der Identifikation des Bankkunden gegenüber der Bank dient, hindert keine deutsche Institution eine ausländische Bank/Kreditkartengesellschaft daran, eine Karte auf ein Kennwort anstelle des echten Namens auszustellen oder auf denselben Kunden mehrere Karten auszugeben.

Was macht die Bahn, wenn im selben Zug 78 Fahrgäste dasselbe Online-Ticket vorlegen, wobei lt. identifizierender Kreditkarte jeder von ihnen ein Mr. Donald Duck aus Tongo ist? Oder ein Genosse Josef Stalin aus Petrograd?

Re: Personenlkontrolle durch Polizei/BGS/Zoll

geschrieben von: Sybille

Datum: 30.09.16 00:26

[quote=ReneRomann schrieb:]

Da irrt jemand gewaltig. Diese Aussage der Nicht-Mitführpflicht gilt lediglich für deutsche Staatsangehörige.
Ausländische Bürger (egal ob aus der EU oder aus dem Nicht-EU-Ausland) MÜSSEN ihre Ausweispapiere mitführen!
[/]

Genau, da irrt jemand gewaltig; Du.
Ausländer müssen, genau wie Deutsche, generell eben keinen Ausweis mit sich führen. Das regelt §8 des Freizügikeitsgesetzes recht eindeutig. Ansonsten würde mich die Quelle deiner Rechtsauffassung interessieren.

Re: Personenlkontrolle durch Polizei/BGS/Zoll

geschrieben von: ReneRomann

Datum: 30.09.16 00:48

Sybille schrieb:

ReneRomann schrieb:

Da irrt jemand gewaltig. Diese Aussage der Nicht-Mitführpflicht gilt lediglich für deutsche Staatsangehörige.
Ausländische Bürger (egal ob aus der EU oder aus dem Nicht-EU-Ausland) MÜSSEN ihre Ausweispapiere mitführen!

Genau, da irrt jemand gewaltig; Du.
Ausländer müssen, genau wie Deutsche, generell eben keinen Ausweis mit sich führen. Das regelt §8 des Freizügikeitsgesetzes recht eindeutig. Ansonsten würde mich die Quelle deiner Rechtsauffassung interessieren.

Zuerst einmal:
Das Freizügigkeitsgesetz und damit auch der von dir genannte §8 gilt NUR für EU-Bürger, nicht für Bürger von Drittstaaten...
Für Bürger von Drittstaaten gilt noch immer das Aufenthaltsgesetz!

Und nach Aufenthaltsgesetz §48 haben die Personen den Behörden den Reisepass (bzw. das Ausweisdokument) (auf Verlangen) vorzulegen und ggfs. zur Prüfung zu überlassen.
Ob dieses "Auf Verlangen vorzulegen" unverzüglich heißt (sprich eine Mitführpflicht) oder ob auch ein Vorlegen nach angemessener Frist ausreicht, ist höchstrichterlich nicht (abschließend) geklärt.
Bis dahin sollte man es (als betroffene Person) jedoch wohl besser nicht darauf ankommen lassen [ähnlich wie EU-Bürger es nicht darauf ankommen lassen sollten, ohne Ausweisdokumente aufgegriffen zu werden]...



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:09:30:00:49:12.

Re: Personenlkontrolle durch Polizei/BGS/Zoll

geschrieben von: internaut

Datum: 30.09.16 07:48

ReneRomann schrieb:

Sybille schrieb:

ReneRomann schrieb:

Da irrt jemand gewaltig. Diese Aussage der Nicht-Mitführpflicht gilt lediglich für deutsche Staatsangehörige.
Ausländische Bürger (egal ob aus der EU oder aus dem Nicht-EU-Ausland) MÜSSEN ihre Ausweispapiere mitführen!

Genau, da irrt jemand gewaltig; Du.
Ausländer müssen, genau wie Deutsche, generell eben keinen Ausweis mit sich führen. Das regelt §8 des Freizügikeitsgesetzes recht eindeutig. Ansonsten würde mich die Quelle deiner Rechtsauffassung interessieren.

Zuerst einmal:
Das Freizügigkeitsgesetz und damit auch der von dir genannte §8 gilt NUR für EU-Bürger, nicht für Bürger von Drittstaaten...
Für Bürger von Drittstaaten gilt noch immer das Aufenthaltsgesetz!

Wobei die Frage sich stellt, warum die Bahn dann kein Ersatzdokument wie dieses: [de.wikipedia.org] anerkennt. Aber den Behörden reicht dieser überteuerte Ausweis ja offensichtlich auch nicht, Nicht-eu-Bürger müssen ja trotzdem immer noch ihren Pass mitführen.
Nimmt eigentlich jeder hier selbstverständlich seinen Pass mit an den Strand oder in die Disco/Bar..., wenn er in Brasilien, Thailand, USA Urlaub macht?

Re: Verschlechterung für Millionen Bundebürger

geschrieben von: EKAI

Datum: 30.09.16 08:41

ReneRomann schrieb:

internaut schrieb:

Die Ausweispflicht und Abschaffung der Kreditkarte als ID ist für Millionen Bundesbürger ohne deutschen Ausweis eine Verschlechterung. Bahnfahren mit Onlineticket geht ab Oktober nur noch mit Reisepass. Gibt es noch Hoffnung, dass andere IDs künftig noch erlaubt sind?

b) gibt es in Dtl. die Ausweispflicht (für Bundesbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr), d.h. jeder Bundesbürger MUSS ein amtliches Ausweisdokument besitzen . (Personalausweis und/oder Reisepass - andere Dokumente, mit Ausnahme der Ersatzdokumente - insbesondere auch der Führerschein zählen NICHT! als amtlicher Lichtbildausweis). Wer kein solches (gültiges) Dokument besitzt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Ich besitze einen Personalausweis, allerneueste Version mit Online-Funktion. Damit bin ich meiner Pflicht nachgekommen, mitführen muss ich ihn nicht. Ich würde lieber den Führerschein vorzeigen, den habe ich sowieso dabei und beim Super-Personalausweis ist schon einmal die Online-Funktion kaputt gegangen (wurde nach langem Hickhack kostenlos getauscht), aber das Ding ist offenbar so sensibel, dass ich ihn jetzt lieber zu Hause lasse. Zumindest der neue Führerschein im Scheckkartenformat mit begrenzter Gültigkeit sollte doch machbar sein.

Freundliche Grüße, EKAI

Re: Personenlkontrolle durch Polizei/BGS/Zoll

geschrieben von: D.

Datum: 30.09.16 09:32

internaut schrieb:
Nimmt eigentlich jeder hier selbstverständlich seinen Pass mit an den Strand oder in die Disco/Bar..., wenn er in Brasilien, Thailand, USA Urlaub macht?

Gleich werde ich wieder angemeckert, dass ich keine statistisch relevante Groesse sei, aber: Ich ja. Sogar "ja, selbstverstaendlich".

Der Pass ist immer am Mann. Zum einen aufgrund der Pflicht mich ausweisen zu koennen (von der ich standardmaessig einfach mal ausgehe, weil ich nicht in jedem Land die diesbezuegliche Rechtslage ueberpruefen kann) und zum anderen, damit er nicht geklaut wird, zerstoert wird (Zimmerbrand), verbaselt wird (zentraler Hotelsafe) und bei mir ist, wenn ich das Hotel unerwartet nicht wiedersehe (Unfall, Erkrankung).

Re: Verschlechterung für Millionen Bundebürger

geschrieben von: ReneRomann

Datum: 30.09.16 09:38

EKAI schrieb:

ReneRomann schrieb:

internaut schrieb:

Die Ausweispflicht und Abschaffung der Kreditkarte als ID ist für Millionen Bundesbürger ohne deutschen Ausweis eine Verschlechterung. Bahnfahren mit Onlineticket geht ab Oktober nur noch mit Reisepass. Gibt es noch Hoffnung, dass andere IDs künftig noch erlaubt sind?

b) gibt es in Dtl. die Ausweispflicht (für Bundesbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr), d.h. jeder Bundesbürger MUSS ein amtliches Ausweisdokument besitzen . (Personalausweis und/oder Reisepass - andere Dokumente, mit Ausnahme der Ersatzdokumente - insbesondere auch der Führerschein zählen NICHT! als amtlicher Lichtbildausweis). Wer kein solches (gültiges) Dokument besitzt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Ich besitze einen Personalausweis, allerneueste Version mit Online-Funktion. Damit bin ich meiner Pflicht nachgekommen, mitführen muss ich ihn nicht. Ich würde lieber den Führerschein vorzeigen, den habe ich sowieso dabei und beim Super-Personalausweis ist schon einmal die Online-Funktion kaputt gegangen (wurde nach langem Hickhack kostenlos getauscht), aber das Ding ist offenbar so sensibel, dass ich ihn jetzt lieber zu Hause lasse. Zumindest der neue Führerschein im Scheckkartenformat mit begrenzter Gültigkeit sollte doch machbar sein.

Das Problem am Führerschein (mit Ausnahme derjenigen mit begrenzter Gültigkeit, d.h. derjenigen, die gerade mal seit 3 1/2 Jahren ausgegeben werden): Die sind nicht wirklich zur Personenidentitätsfeststellung geeignet.
Was da noch alles an Führerscheinen von Anno dazumal rumläuft (und wo dementsprechend die Bilder eher historischen Wert haben oder es beim Betrachten zur Aufheiterung kommt)...
Gerade wenn man den Schein schon > 20 Jahre hat, wird ein Erkennen auf dem Bild immer schwieriger. Zumal auf dem Führerschein auch kein Wohnort eingetragen ist [im Gegensatz zum Reisepass, bei dem zumindest der Ort/die Stadt des Erstwohnsitzes eingetragen ist -bzw- dem PA, bei dem die komplette Adresse aufgedruckt ist].

Und was die Online-Funktion des PA anbetrifft: Die ist ein nettes Zusatzgimmick - aber wirklich benötigt wird die nicht.
Zumal gerade die "eigentliche" Funktion, sprich die elektronische Kommunikation mit Behörden im Schriftverkehr incl. vollqualifizierter elektronischer Signatur, nur durch das zusätzliche Kaufen eines Zertifikats ermöglicht wird (welches man aber ebenfalls auf einer kontaktbehafteten Chipkarte bekommen kann - welche ich der Funk-Technik deutlich vorziehen würde).

Re: Verschlechterung für Millionen Bundebürger

geschrieben von: warakorn

Datum: 30.09.16 09:50

Zitat:
Und wieso sollte man, selbst als Reichsbueger-Klappspaten, einen Reisepass haben?

..für den Thailandurlaub, schliesslich braucht auch ein Reichsbürger mal ne Frau.
(dass man mit einem Reisepass der BRD in viele Länder visumsfrei reisen darf, ist eine Errungenschaft der BRD - die ja angeblich nicht existiert)



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:09:30:10:15:24.

Re: Personenlkontrolle durch Polizei/BGS/Zoll

geschrieben von: Sybille

Datum: 30.09.16 10:05

ReneRomann schrieb:
Ob dieses "Auf Verlangen vorzulegen" unverzüglich heißt (sprich eine Mitführpflicht) oder ob auch ein Vorlegen nach angemessener Frist ausreicht, ist höchstrichterlich nicht (abschließend) geklärt.
Bis dahin sollte man es (als betroffene Person) jedoch wohl besser nicht darauf ankommen lassen [ähnlich wie EU-Bürger es nicht darauf ankommen lassen sollten, ohne Ausweisdokumente aufgegriffen zu werden]...
Du sagst es ja selber: es ist gesetzlich nicht gefordert. Damit gilt, dass es eben keine automatische Mitführpflicht gibt. Dass du nun in vorauseilendem Gehorsam anrätst, ein Ausweisdokument mitzuführen, ist eine Meinung. In der Praxis kommen aber verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen durch die Behörden (außerhalb Bayerns und bei mittleuropäischem Normaussehen sowie zu üblichen Tageszeiten außerhalb sog. gefährlicher Orte) dermaßen selten vor, dass das Mitführen des Reisepasses (für Ausländer) nun mal unverhältnismäßig ist. Zumal sich die Polizei etc., im Gegensatz zur DBAG, auch durch einen Führerschein o. Ä., ggf. in Verbindung mit einer Einwohnermeldeamtsabfrage, von der Identität überzeugen lässt.

Re: Verschlechterung für Millionen Bundebürger

geschrieben von: Sybille

Datum: 30.09.16 10:23

ReneRomann schrieb:

Zumal auf dem Führerschein auch kein Wohnort eingetragen ist (im Gegensatz zum Reisepass, bei dem zumindest der Ort/die Stadt des Erstwohnsitzes eingetragen ist -bzw- dem PA, bei dem die komplette Adresse aufgedruckt ist).

Das ist eben bei den allermeisten Pässen anderer Staaten nicht der Fall - und um die geht es ja gerade hier, da deren Staatsbürger mit der neuen Regelung eben keine Alternative wie etwa einen BPA haben.
Zum einen ist eine Anmeldung am Wohnsitz international betrachtet nämlich eine fast deutsche Spezialität, zum anderen wäre auch die Frage, welche Behörde dem Ausländer seine deutsche Meldeadresse in seinen ausländischen Reisepass inkludieren soll. So benötigt der Ausländer als zusätzliches Dokument stets noch eine aktuelle und kostenpflichtige Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts im Format DIN A4. Die muss er dann ebenfalls stets mit sich führen - jedenfalls, wenn er sich so Vorbildlich verhalten möchte wie einige Mitforisten.

Re: Verschlechterung für Millionen Bundebürger

geschrieben von: zqt

Datum: 30.09.16 10:48

auch interessant wird es mit Personalausweisen aus Griechenland, Serbien und anderen Ländern die eben griechische oder kyrillische Schriftzeichen nutzen.
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