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Zitat:
Neuer Pendler-Ärger

Bei Verspätung fährt S-Bahn einfach durch


Gernlinden - Warten auf verspätete S-Bahnen ist für Pendler längst Alltag. Jetzt hat sich die Bahn einen noch nervigeren Clou einfallen lassen: Die Züge holen verlorene Zeit rein, indem sie an kleineren Stationen einfach nicht halten. Wer dort aus- oder einsteigen will, schaut in die Röhre.

weiter : [www.merkur.de]

Alternative wäre wohl vorzeitiges Wenden auf den Gegenzug, allerdings dürften in der HVZ die Wendegleise z.B. in Pasing entweder schon belegt sein (Verstärken der stadteinwärts fahrenden Züge) oder der 10 Minutentakt auf 2 von 4 Linien in der HVZ keine Luft mehr im Betrieb für vorzeitige Wenden lassen

mfg
Nils

Re: [ZM] :Normalität

geschrieben von: Strizie

Datum: 24.06.16 00:44

Wenn die S 13/S 19 zu viel Verspätung hat wird auch gerne mal via Fernbahn gefahren von Düren nach Köln mit Zwischenhalt in Horrem. Entsprechend begeistert sind dann natürlich die wartenden Fahrgäste. Am besten wird es dann noch wenn der nachfolgende Takt nur in Einzeltraktion fährt.
Reisende stören in den meisten Fällen offenbar den pünktlichen Betriebsablauf.
Und das ist zulässig? Wenn ein Zug wegen "Störungen im Betriebsablauf" ausfällt ist das eine (was auch schon reichlich Diskussionspotential hat), aber vorsätzlich Halte ausfallen lassen? Was ist mit der Beförderungspflicht?
Leser schrieb:

Und das ist zulässig? Wenn ein Zug wegen "Störungen im Betriebsablauf" ausfällt ist das eine (was auch schon reichlich Diskussionspotential hat), aber vorsätzlich Halte ausfallen lassen? Was ist mit der Beförderungspflicht?

Es ist zumindest gängige Praxis, nicht nur in München.
Im Ruhrgebiet ist das besonders bei der S1 zu beobachten. Da kommen beide Äste auf ihre kosten. Hat man nach Solange hin Verspätung, wird in Hilden gebrochen. Verspätungen auf der anderen Seite werden mit "Sprinterfahrten" von Bochum bis Dortmund über die Fernbahn kompensiert. Haben die Züge der S6 in Köln nach Essen schon größere Verspätung, wird auch gerne zwischen Köln-Mülheim und Düsseldorf über die Fernbahn gerauscht. Auf der RB38 fallen bei Verspätungen auch gerne die kompletten Halte von Grevenbroich bis Köln aus.

Wäre es nicht zulässig, würde man das nicht in diesen Massen und als "Hauptkonzept" zur Verspätungsreduzierung betreiben. Die Frage ist halt was der Besteller sagt und ob der Kunde für solche Aktionen Verständnis hat.

Was ist mit § 10 AEG?

geschrieben von: Nietenreko

Datum: 24.06.16 10:52

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§ 10 Beförderungspflicht

Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die dem Personenverkehr dienen, sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn
1.
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2.
die Beförderung mit den regelmäßig verwendeten Beförderungsmitteln möglich ist und
3.
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche das Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es auch nicht abhelfen konnte.


Hier der Link: [www.gesetze-im-internet.de]

Verspätungen einer S-Bahn im Planverkehr sind keine Umstände, die die Bahn nicht abwenden oder denen sie nicht abhelfen kann.

Hinweis: Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.

Re: Was ist mit § 10 AEG?

geschrieben von: autolos

Datum: 24.06.16 11:02

Das EVU kommt doch der Verpflichtung nach. Natürlich ist es für die Betroffenen ärgerlich, wenn sie auf den nächsten Zug warten müssen, für das jeweilige EVU mag es auch ein Armutszeugnis sein, aber ein Verstoß gegen § 10 AEG ist es sicher nicht.

Wartezeit

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 24.06.16 11:38

Ist das nicht etwas übertrieben? Die Rede ist hier von einem 10-Minuten-Takt und hat jetzt ein Zug Verspätung der durchfährt, kommt ja der nächste in weniger als 10 Minuten. Wo ist jetzt das Problem?
Wenn das hilft wieder in den Takt zu kommen, statt per Dominoeffekt den ganzen Tag hinterherzufahren ist es doch ok, so lange die Wartezeit auf den nächsten Zug zumutbar ist und bei einem 10 Minuten-Takt (mit effektiv weniger als 10 Minuten, sonst wäre der Zug ja nicht später) ist das hinnehmbar.

Re: Wartezeit

geschrieben von: ellerbahnhof

Datum: 24.06.16 12:04

Staatsbahn schrieb:

Ist das nicht etwas übertrieben? Die Rede ist hier von einem 10-Minuten-Takt und hat jetzt ein Zug Verspätung der durchfährt, kommt ja der nächste in weniger als 10 Minuten. Wo ist jetzt das Problem?
Wenn das hilft wieder in den Takt zu kommen, statt per Dominoeffekt den ganzen Tag hinterherzufahren ist es doch ok, so lange die Wartezeit auf den nächsten Zug zumutbar ist und bei einem 10 Minuten-Takt (mit effektiv weniger als 10 Minuten, sonst wäre der Zug ja nicht später) ist das hinnehmbar.

Na ja, zum einen geht es weniger um die Wartezeit, sondern darum, dass es im Folgezug dann normalerweise recht kuschelig wird. Dazu ist wohl der Normalfall, dass auch der Folgezug Verspätung hat, und diese durch die zusätzlichen Fahrgäste eher noch zunimmt. Im beschriebenen Fall war es ja so, dass in Lastrichtung an den Stationen durchgefahren wurde, damit der Zug gegen die Lastrichtung dann wieder pünktlicher unterwegs sein. Was nicht richtig ist, ist dass es um "kleine" Stationen geht. Olching und Gröbenzell haben deutlich mehr Fahrgäste als Maisach und liegen im oberen Drittel der Zustiegszahlen.

Was den Takt angeht: Zumindest vorzeitige Wenden gibt es auch auf Strecken ohne 10-Minuten-Takt. Auf der S1 erlebe ich häufig die Reduzierung auf 40-Minuten-Takt (in der HVZ). Klassisch: Folgezug hat auch Verspätung kommt zumindest in Freising als Kurzzug (wird dann in Neufahrn verstärkt). Um den Feierabend zu verderben reicht es. Die Entscheidungen fallen oft so kurzfristig, dass auch der Blick ins Internet nichts hilft - wenn der Zugausfall dort auftaucht, bin ich schon auf dem Weg zum Bahnhof.

Es ist unter Strich genau so, wie es im Kommentar steht: "München ist seit Jahren Zuzugsgebiet mit schier angsteinflößenden Zuwachsprognosen. Aber die Verkehrswege bleiben auf dem Stand der 1970er-Jahre." [www.merkur.de] Und daran ist sowohl die Politik als auch die DB schuld (gehe mal davon aus, dass hauptsächlich die S-Bahn gemeint ist - die U-Bahn ist zwar auch zu stark ausgelastet, da hat sich seit 1972 aber mehr getan). Und dass die Leute, die jeden Monat ihren MVV-Beitrag abdrücken, es einfach satt haben, ist auch total richtig.

Edmund Lauterbach

Auf meinen Webseiten findet man unter anderem:
* Links zu Bahn und mehr * Reiseberichte * Artikel zu Bahn- und Busthemen *
Und dann gibt es noch ein paar Fakten und Frechheiten auf Twitter.

Re: Was ist mit § 10 AEG?

geschrieben von: Klaus am Zuge

Datum: 24.06.16 12:12

Die Alternative ist im konkreten Fall ja nicht, dass alle pünktlich ankommen, sondern das alle kräftig verspätet werden. Worin bestünde denn der Sinn, wenn zwei S-Bahnen im Blockabstand hinterherführen.

Mit dem Auslassen der Zwischenhalte haben zwar die Einsteiger (und auch die Aussteiger) an den Zwischenhalten die kleine Arschkarte gezogen, weil sie statt auf den kräftig verspäteten Zug auf den (hoffentlich pünktlichen) nächsten Zug zu warten haben.

Die große Arschkarte wird für Direktfahrer vermieden, wenn neben dem Aufholen von Verspätung mögliche Anschlußzüge noch erreicht werden. Für den Betrieb Vermeidung von Folgeverspätungen, weil Fahrzeuge und Personal wenigsten halbwegs pünktlich auf nachfolgende Kurse gelangen. Gleiches gilt, wenn der Zug dann seine Reststrecke halbwegs pünktlich fahren kann.

Ein Optimierungsproblem. Nicht alle können dabei gewinnen, man kann nur die Summe der negativen Auswirkungen minimieren.

Mit Rechtsmitteln zu kommen mit der Folge, dass es allen maximal schlecht geht (Nivellierung auf niedrigstmöglichem Niveau wegen Sozialneids), das finde ich überhaupt nicht gut.

Natürlich ist die Frage erlaubt, warum solche Situation regelmäßig vorkommen, ob da nicht Infrastruktur etwas arg auf Kante genäht ist. Solch ein Vorwurf ginge dann aber nicht an den Menschen im Stellwerk, sondern an jene, die zu kleine schlecht gewartete Züge auf zu wenig und überalterten Gleisen zu verantworten haben.

Zuende gedacht...

geschrieben von: Peter

Datum: 24.06.16 12:18

Hallo!

Staatsbahn schrieb:
Ist das nicht etwas übertrieben? Die Rede ist hier von einem 10-Minuten-Takt und hat jetzt ein Zug Verspätung der durchfährt, kommt ja der nächste in weniger als 10 Minuten. Wo ist jetzt das Problem?
Wenn das hilft wieder in den Takt zu kommen, statt per Dominoeffekt den ganzen Tag hinterherzufahren ist es doch ok, so lange die Wartezeit auf den nächsten Zug zumutbar ist und bei einem 10 Minuten-Takt (mit effektiv weniger als 10 Minuten, sonst wäre der Zug ja nicht später) ist das hinnehmbar.

Ich habe da meine Zweifel, ob das wirklich hilft - und vermute, dass nur die folgende, dicht gepackte Bahn noch langsamer wird.

Ausserdem hiesse das ja, dass wenn die S-Bahn an meinem Fahrtziel vorbeirauscht, ich die Notbremse ziehen darf (Notlage, da Freiheitsberaubung ;-) ... ) und dann erst recht der Fahrplan kaputt ist.

Ist schon klar - darf man natuerlich nicht - aber was waere, wenn's in Panik, den Ausstieg zu verpassen, einer macht?
Weiterfahren und zurueck ist ja auch nicht in jedem Fall drin.

Gruss

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
+++ Friends help you move. True friends help you move bodies.
+++ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt: Es gibt immer Menschen, die nach Fehlern suchen - und ich versuche, allen Lesern etwas zu bieten.
Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...

Re: Was ist mit § 10 AEG?

geschrieben von: ellerbahnhof

Datum: 24.06.16 12:58

Klaus am Zuge schrieb:

Die Alternative ist im konkreten Fall ja nicht, dass alle pünktlich ankommen, sondern das alle kräftig verspätet werden. Worin bestünde denn der Sinn, wenn zwei S-Bahnen im Blockabstand hinterherführen.
Mit dem Auslassen der Zwischenhalte haben zwar die Einsteiger (und auch die Aussteiger) an den Zwischenhalten die kleine Arschkarte gezogen, weil sie statt auf den kräftig verspäteten Zug auf den (hoffentlich pünktlichen) nächsten Zug zu warten haben.
Die große Arschkarte wird für Direktfahrer vermieden, wenn neben dem Aufholen von Verspätung mögliche Anschlußzüge noch erreicht werden. Für den Betrieb Vermeidung von Folgeverspätungen, weil Fahrzeuge und Personal wenigsten halbwegs pünktlich auf nachfolgende Kurse gelangen. Gleiches gilt, wenn der Zug dann seine Reststrecke halbwegs pünktlich fahren kann.

Das ist halt ein sehr theoretischer Ansatz, der mit der Realität der Münchner S-Bahn wenig zu tun hat. Die Züge kommen aus der dicht gepackten Stammstrecke - wie soll der zweite da auf Blockabstand auffahren - eher unwahrscheinlich. Anschlusszüge gibt es in Maisach eher auch keine - dafür aber wahrscheinlich Anschlussbusse in Gröbenzell. Dass der DB daran liegt, Züge pünktlich fahren zu lassen, ist klar. Bei Fahrgästen sieht es aber etwas anders aus. Ursache der Misere ist letztlich, dass Infrastruktur und Soll-Fahrplan nicht wirklich gut zueinander passen. Und die Infrastruktur ist es letztlich, die zu solchen Maßnahmen zwingt, da Wendemöglichkeiten nicht auf das Fahrgastaufkommen entlang der Strecke ausgelegt sind, und Pasing in der HVZ überlastet ist. So fährt man dann in Lastrichtung an den Stationen vorbei, um gegen die Lastrichtung dort wieder halten zu können.

Edmund Lauterbach

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Re: Was ist mit § 10 AEG?

geschrieben von: Werntalbahn

Datum: 24.06.16 13:00

Klaus am Zuge schrieb:
Die Alternative ist im konkreten Fall ja nicht, dass alle pünktlich ankommen, sondern das alle kräftig verspätet werden. Worin bestünde denn der Sinn, wenn zwei S-Bahnen im Blockabstand hinterherführen.
Man kann alles schön begründen, aber für das Image des Verkehrsmittels Bahn ist es das Allerletzte wenn nicht für die Fahrgäste sondern für die Pünktlichkeit gefahren wird.
Eine geniale Problemlösung. Aber warum nur bei S-Bahnen. Das gleiche Verfahren könnte doch auch so manchen verspäteten ICE noch pünktlich den Endbahnhof erreichen lassen ;-))
Das passiert zumindest beim IC gelegentlich bis häufig. Hat ein IC auf der Rheinschiene Richtung Stuttgart Verspätung angehäuft, wird gern mal der Halt in Heidelberg gestrichen und die Fuhre über die Neubaustrecke geschickt um die Verspätung um einige Minuten zu verringern. Sehr zur Freude der Fahrgäste von und nach Heidelberg.

Achim Schorb
Achim Schorb schrieb:
Das passiert zumindest beim IC gelegentlich bis häufig. Hat ein IC auf der Rheinschiene Richtung Stuttgart Verspätung angehäuft, wird gern mal der Halt in Heidelberg gestrichen und die Fuhre über die Neubaustrecke geschickt um die Verspätung um einige Minuten zu verringern. Sehr zur Freude der Fahrgäste von und nach Heidelberg.
Dass zur Freude der Fahrgäste Nahverkehr zwischen Mannheim und Heidelberg besteht, ist mir klar. Wie sieht es für die Fahrgäste HD->S aus. Kriegen die einen Ersatzzug?

Grüße
Klaus

Re: [ZM] : (M) "Bei Verspätung fährt S-Bahn einfach durch"

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 24.06.16 20:28

Moin,
so ungewöhnlich ist das gar nicht. Die ICs auf der Strecke Frankfurt-Kassel, die eigentlich über die Main-Weser-Bahn fahren sollen, werden bei großer Verspätung auch gerne mal über die Kinzingtalbahn nach Fulda und dann auf die SFS geschickt. Ist dann natürlich blöd für die Fahrgäste, die nach Friedberg, Gießen, Marburg, Treysa oder Wabern wollen.

Eine wirkliche Verspätungsreduzierung konnte ich bei Umleitung über Fulda leider noch nicht feststellen...

Gruß

Re: Was ist mit § 10 AEG?

geschrieben von: Trebor

Datum: 24.06.16 21:38

ellerbahnhof schrieb:
Die Züge kommen aus der dicht gepackten Stammstrecke - wie soll der zweite da auf Blockabstand auffahren - eher unwahrscheinlich.
Sehr wahrscheinlich, da auf den Aussenästen die Blockabstände viel grösser sind als auf der Stammstrecke. Vor wenigen Wochen durfte ich in Lochhausen warten bis der vorrausfahrende Zug hinter Gröbenzell ist. In Gröbenzell bis der 1. in Olching und in Olching bis der 1. hinter Gernlinden ist. ;)

ellerbahnhof schrieb:
Anschlusszüge gibt es in Maisach eher auch keine - dafür aber wahrscheinlich Anschlussbusse in Gröbenzell.
Eher nicht, zumal in Gröbenzell vor der Station keine Bushaltestellen sind. Busanschlüsse die auch reichlich von den Fahrgästen genutzt werden sind in Langwied, Lochhausen, Olching, Esting, Maisach und Mammendorf.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:06:24:21:39:29.

Re: Was ist mit § 10 AEG?

geschrieben von: ellerbahnhof

Datum: 24.06.16 22:42

Trebor schrieb:
Sehr wahrscheinlich, da auf den Aussenästen die Blockabstände viel grösser sind als auf der Stammstrecke. Vor wenigen Wochen durfte ich in Lochhausen warten bis der vorrausfahrende Zug hinter Gröbenzell ist. In Gröbenzell bis der 1. in Olching und in Olching bis der 1. hinter Gernlinden ist. ;)

Tja, dann hätte man halt aus dem ersten Zug alle Fahrgäste in Lochhausen rausschmeissen müssen (außer denen nach Maisach). Dadurch wäre dein Zug zwar auch nicht pünktlicher, aber etwas voller geworden - in Lochhausen hättest du viele gut gelaunte Mitreisende bekommen.

Schönen Gruß

Edmund Lauterbach

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Re: Was ist mit § 10 AEG?

geschrieben von: tf

Datum: 25.06.16 09:16

Das Durchfahren auf einem Bahnhof könnte den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen. Wie sehen das die Juristen?
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