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[ted.europa.eu] 2016/S 081-144579
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II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Änderung des Verkehrsvertrages für die KBS 660, RB 44 auf der Strecke Mainz – Landesgrenze (-Mannheim).

[...]

II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Leistungen des Verkehrsvertrages vom 5.11.2015 sollen für einen Interimszeitraum vom internationalen Fahrplanwechsel 12/2019 bis zum internationalen Fahrplanwechsel 12/2021 im Wege einer Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 GWB mit einem Volumen von 1 620 000 Zkm/a beauftragt werden.
Die Leistungsänderungen sollen gem. § 135 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mit dem Unternehmen DB Regio AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main vereinbart werden.

[...]

IV.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 der Anhänge D1, D2 oder D3 aufgeführt sind)
Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen ja
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: ja
Es liegt eine zulässige Leistungsänderung nach § 132 Abs. 2 GWB vor.

[...]

V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
DB Regio AG
Stephensonstr. 1
60326 Frankfurt am Main
DEUTSCHLAND

Mit freundlichen Grüßen
Knut Rosenthal

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