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gibt folgende Presseaussendung (Pressemitteilung) mit von mir nicht gebilligtem "innen I" heraus - ein Beispiel für den schlechten Sprachstandard der Gewerkschaft.
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Gewerkschaft vida: Internationale LokführerInnen befürchten Sicherheitsmängel
Sehr gute österreichische Standards dürfen nicht von "schwammigen EU-Regelungen verwässert werden"
Die LokführervertreterInnen der deutschsprachigen Verkehrsgewerkschaften (Luxemburg, FNCTTEL; Schweiz, LPV-SEV; Österreich, vida; Deutschland, EVG) haben beim diesjährigen internationalen LokführerInnentreffen vom 27. bis 29. Juli 2015 in Zürich übereinstimmend Mängel im europäischen Kontroll- und Ausbildungssystem der LokführerInnen festgestellt. Schon bei Einstellungen bereits ausgebildeter LokführerInnen seien gravierende Unterschiede des Ausbildungsniveaus festgestellt worden, so die Kritik der Gewerkschaften.
"Die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs muss in Europa klar geregelt sein, deshalb fordern wir, dass Ausbildungsdauer und -inhalte für die Fahrerlaubnis auf der Schiene durch EU-weit einheitliche gesetzliche Regelungen vorgegeben werden müssen", übt vida-Gewerkschafter und Teilnehmer am Treffen, Gerhard Tauchner, Kritik an der europäischen Triebfahrzeugführerrichtlinie, in der u.a. auch Ausbildungsstandards für LokführerInnen erfasst sind.
Österreich verfüge mit der nationalen Eisenbahn-Eignungs- und Prüfungsverordnung seit zwei Jahren für die Beschäftigten im Eisenbahnsektor über hohe Ausbildungsstandards nach klar definierten Regeln, so Tauchner. Auch die Anforderungen, welche die AusbildnerInnen und PrüferInnen in allen österreichischen Eisenbahnunternehmen zu erfüllen haben, seien in der Verordnung festgehalten. "Unsere sehr guten nationalen Standards werden wir uns nicht von schwammigen EU-Vorgaben verwässern lassen", betont Tauchner, der auch Vertreter der Gewerkschaft vida in der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), Sektion Eisenbahn, ist.
Europäische Regelungen müssten deshalb für die Ersterlaubnis zur Inbetriebnahme eines Triebfahrzeuges mindestens eine vollständige Ausbildung bis zum Nachweis der Infrastruktur- und Fahrzeugkenntnisse beinhalten. Die Regelungen sollen europaweit weitgehend gleich sein und die Einhaltung müsse überprüft werden, fordern die Gewerkschaften.
Die BelegschaftsvertreterInnen
fordern auch die Überwachung und Überprüfung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der LokführerInnen in allen EU-Ländern durch staatliche Kontrollorgane u.a. mit Hilfe geeigneter technischer Mittel wie der Fahrerkarte, die im Straßenbereich bei LKW und Bussen längst zum Einsatz komme. Staatliche Einrichtungen müssten für die erforderlichen Überprüfungen beauftragt und personell ausgestattet werden.
Außerdem fordern die Gewerkschaften, dass bei Betreiberwechseln EU-weit ein diskriminierungsfreier Wechsel der MitarbeiterInnen zwingend erforderlich ist. "Ältere Beschäftigte werden aufgrund ihrer höheren Einstufung beim vorigen Betreiber mit Hinweis auf zu hohe Bezahlung nicht ohne Einkommensverlust übernommen. Aus diesem Grund muss es klare Vorgaben zum Übergang des Personals beim Betreiberwechsel geben. Genauso wichtig ist die verpflichtende Einführung des Bestbieter- anstatt des Billigstbieterprinzips bei Ausschreibungen von Dienstleistungen, um Lohn- und Sozialdumping zu vermeiden", bekräftigt Tauchner.
Datum:
29.07.2015 13:30
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Die EVG-PM
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www.evg-online.org]
verlinke ich nur, auch wenn diese kein innen I verwenden.
Wieviel % der Tf vertreten eigentlich die hier zusammengeschlossenen Gewerkschaften (Luxemburg, FNCTTEL; Schweiz, LPV-SEV; Österreich, vida; Deutschland, EVG)?