Die Strecke Leipzig - Döbeln muss ja weiter betrieben werden:
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ted.europa.eu] 29/07/2015 - 2015/S 144-266461 - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren
Deutschland-Leipzig: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Auftragsbekanntmachung
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS)
SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil B.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Leipzig-Grimma-Döbeln.
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie R6 Leipzig – Grimma – Döbeln Hbf im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Juni 2016 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 insgesamt ca. 1 000 000 Zugkm pro Jahr.
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ca. 1 000 000 Zugkm pro Jahr.
Beginn 12.6.2016. Abschluss 13.12.2025
Verhandlungsverfahren
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 2/2015
VI.3)Zusätzliche Angaben
Zu I.1):
Adresse des ZVMS:
Am Rathaus 2, 09111 Chemnitz, Deutschland.
Zu IV.1.1):
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr.1370/2007 in Form einer freihändigen Vergabe nach deutschem Vergaberecht unter Anwendung von § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A sowie den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von §§ 3 und 7 sowie unter Anwendung von §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A. Die Aufgabenträger wenden zudem die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV an. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ bzw. weitere Konkretisierungen zulässt.
Die SPNV-Leistungen sind mit Schienenfahrzeugen zu erbringen, die dem EVU von einem Fahrzeugüberlasser zur Nutzung überlassen werden (Fahrzeugmiete). Die Aufgabenträger haben in einem vorangegangenen Wettbewerbsverfahren einen Fahrzeugüberlasser ermittelt, der für die hier ausgeschriebenen Leistungen Fahrzeuge zur Verfügung stellt. Das EVU ist verpflichtet, mit dem beauftragten Fahrzeugüberlasser den Nutzungsvertrag (DNWS_B_4520_Nutzungsvertrag) abzuschließen und die Fahrzeuge bei der Leistungserbringung einzusetzen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 2.9.2004 Az. 13 Verg 11/04). Die Durchführung von Verhandlungen ist aufgrund der Komplexität der zu erbringenden Leistung und der Besonderheit der Fahrzeugmiete vorgesehen.
Die Bewerber können bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Angebotsfrist Angebote abgeben. Die Aufgabenträger planen, je nach dem aus dem Kreis der Bewerber angemeldeten Bedarf noch während der Angebotsfrist ein bis 2 Gespräche mit jedem einzelnen Bewerber zu führen, um die Besonderheiten der Leistung zu erläutern. Die Aufgabenträger prüfen und werten die rechtzeitig eingegangenen Angebote. Auf dieser Grundlage werden sie unmittelbar den Zuschlag erteilen oder mit den Bewerbern, die ein Angebot abgegeben haben, verhandeln und sie anschließend auffordern, innerhalb einer weiteren Angebotsfrist letzte Angebote abzugeben.
Zu IV.3.2):
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird gleichzeitig die unter IV.3.2) ( Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 64-107838 vom 30.3.2013 [
ted.europa.eu] ) genannte Bekanntmachung und die dort genannte Vorinformation abgeändert.
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Bezug: [
www.drehscheibe-online.de] Aufhebung "Nordwestsachsen" veröffentlicht (Knut Rosenthal - 29.11.14 10:58)
Und weitere [
www.drehscheibe-online.de]
(zurück bis 2011)
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