Black Eyed schrieb:
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> dt8.de schrieb:
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> -----
> > Die Tickets können mit einen handelsüblichen
> > RFID-Kartenleser ausgelesen werden, die
> Software
> > dazu ist veröffentlicht. Damit kann man selber
> > prüfen, welche Fahrscheine mit welcher
> Gültigkeit
> > auf die Karte aufgebucht sind.
>
> Genau - aber nur mit entsprechender Software oder
> Softwarezugang
Und? Wenn die Software verfügbar gemacht wurde.
> > Einen Kartenleser und die Software dazu habe
> ich
> > schon vor Jahren mal bei der Rheinbahn im einem
> > Kundencenter kostenlos(!) erhalten.
>
> Eben - ohne Software geht es dennoch nicht.
> Ich habe auch beides, zusätzlich die App auf dem
> Handy
>
> Und mich wundert es, dass die Rheinbahn diese
> Software so einfach verkauft...
Von "verkauft" habe ich nichts geschrieben.
Aber ich nehme den Teil trotzdem zurück, jetzt da ich zuhause bin: auf der CD ist nur der Treiber für den Kartenleser und Downloadlinks für die Software.
Ansonsten gehe ich nicht davon aus, davon aus, daß der Download oder die Nutzung illegal sind, wenn sie von der Rheinbahn genannt werden:
[
www.ticket-info.net]
[
kcefm.de]
Klar, daß man damit nur Tickets auslesen und nicht schreiben kann (sonst könnte man sich ja selber Tickets schreiben), aber ich wollte nur daran erinnern, daß die Oyster-Card (London) schon gehackt wurde. Und wenn das eTicket hier weitere Verbreitung findet, gehe ich davon aus, daß es auch hierzulande für Hacker interessant wird. Denn dank drahtloser Datenübertragung kann man ja erstmal die Übertragung mitlesen ...
> > Die hier beworbene Karte soll "später"
> > Zusatzfunktionen erhalten, welche die
> Speicherung
> > von zusätzlichen Informationen erfordern.
>
> Ja, die ist andernorts bereits möglich. Dort wird
> das ganze in Form von Fahrtberechtigungen o.Ä.
> getätigt.
Eine Fahrtberechtigung ist ja erstmal keine Zusatzfunktion, sondern Kernfunktion einer Fahrkarte.
> > Ganz toll ist es auch, hier bei den
> > Kundenanschreiben auch nicht auf die Zielgruppe
> zu
> > achten.
> > Glaubt die SSB denn wirklich, daß ich auf der
> > Schülerkarte meines Sohnes eine Bezahlfunktion
> > überhaupt haben will?
>
> Gibt es ernsthaft diese bescheuerte Möglichkeit?
> Andernorts gibt es Restriktionen, wenn der Nutzer
> unter 18 ist... insbesondere wenn es um das
> Zahlungsthema geht.
Ob es die Möglichkeit gibt oder nicht hat erstmal damit nichts zu tun, daß im an mich gerichteten Anschreiben für die Schülerkarte diese Funktion erwähnt war. Mit solchen Aktionen schafft man ja ganz tolle Akzeptanz ...
> > Die Polygo-Karte wird im VVS wahrscheinlich
> > irgendwann den bisherigen Verbundpass ersetzen,
> > somit wird es diese Alternative nicht mehr
> geben.
> > Zumindest ist das meine Interpretation.
>
> Gibt es KEINE Unpersönlichen Jahreskarten im VVS?
Gegen Aufpreis ja. Entsprechend dürfte die Verbreitung sein.
Und ich gehe davon aus, daß die Kontrolle der Fahrscheine irgendwann elektronisch erfolgen soll. Dann stören die paar "analogen" Fahrscheine nur.
> Wie gesagt: Es muss eigentlich eine unpersönliche
> Jahreskarte bar bezahlbar existieren. Ohne Foto,
> ohne Namen ohne Kontodaten oder sonstige
> Personen/Adressdaten...
> Egal ob diese nun auf Chipkarte ist oder auf
> Papier...
Wieso muß? Das gab es ganz lange Zeit im VVS nicht, und jetzt auch nur gegen Aufpreis (~ 10 €/Monat mehr)
> Da bleibt jedoch ein Vorteil: Die Chipkarte kann
> für die nächste Karte weiterverwendet werden, die
> Papierfahrkarte muss neu gedruckt werden.
Ich behaupte, daß das Drucken der Papierfahrkarten summiert über die Lebensdauer des Chips billiger ist als die Chipkarte. Die Vorteile der Chipkarte liegen erst bei der Kontrolle.
Z.B. muß der Busfahrer beim Einsteigen nicht den Fahrschein kontrollieren, sondern es piepst nur leise oder laut. Das spart Zeit und damit Geld.
> In dem Fall muss man dies explizit einwilligen und
> dazu muss man dies auch wollen. Das gab es bei der
> BahnCard übrigens auch schon...
> Und meine BahnCards hatten nie diese
> Bezahlfunktion, ich hätte sie auch nicht gewollt.
Auch da wollte es die DB erst anders, und erst nach langer Diskussion hat sie doch die BC ohne Bezahlfunktion weiter angeboten. Kann mich noch an die Diskussion bei uns in der Firma erinnern, da wären dann alle BC abgeschafft worden, weil das dann auch auf Firmenrechnung gelaufen wäre. Getrennte Konten für BC-Bezahlung und Bezahlfunktion gingen damals nämlich nicht.
> Das sind eigentlich übliche Funktionen - wer sie
> nicht nutzen will, braucht sie nicht zu nutzen -
> und diese Unternehmen erhalten keine Daten der
> Chipkarte bzw. des Nutzers.
Hoffentlich bleibt das so.
Wäre nicht das erste Mal, solche Dinge erst optional einzuführen, um es dann später doch für alle freizuschalten.
> > Nicht falsch verstehen, aber ich will diese
> > Kombinationen nicht. Wenn ich auf die Karte
> > beispielsweise ein Guthaben für den
> Fahrkartenkauf
> > aufbuche, dann möchte ich nicht, daß ein
> > fehlerhafter Buchungsvorgang bei der Bücherei
> oder
> > beim Vahrradverleih mir das Geld erstmal
> unbemerkt
> > abbucht. Mag sein, daß ich das Geld irgendwann
> > wiederbekomme, aber in dem Moment, wo ich das
> > bemerke, hilt es mir nicht.
>
> Wie gesagt: Ich würde mir auch die
> Bankkartenversion nicht bestellen - aber so wie
> ich verstehe ist das eine Option.
> Andere Zusatznutzen, wie die Carsahring,
> Bibliotheksausweis usw. sind auch unabhängig davon
> - die Anpassung zur Bank sollte aufwändiger sein.
Das ist die Frage. Beim Bibliotheksausweis ist das hier nicht optional. Abgesehen davon, daß das eh nicht passt: eine übertragbare Fahrkarte, die ich ggf. aus der Hand gebe, und dann kann der Nutzer damit auf mein Konto z.B. Bücher oder Autos ausleihen? Oder wenn ich meine Fahrkarte an meine Frau verliehen habe, kann ich nicht in die Bücherei (ist jetzt nur ein Beispiel - natürlich kann man sowas noch planen). Oder ich brauche mal einen Leihwagen vom Carsharing oder ein Leihrad, aber dann kann meine Frau an dem Tag nicht meine Fahrkarte nutzen, denn ich brauche die ja trotzdem. Da geht der Zweck einer übertragbaren Karte auch verloren.
Man kann ja sicher mache Dinge auf Plastikkarten kombinieren, aber nicht alles Kombinationen machen Sinn. Und zumindest für meine Lebensumstände sehe ich das bei dieser Karte so.
> > Siehe Mobilfunk, als Drittanbietern erlaubt
> wurde,
> > Gelder per Telefonrechnung oder von der
> > Prepaidkarte abzubuchen.
>
> Du bekommst aber dann ganz schnell ein
> Problemfall, das bereits gelöst ein müsste: Wessen
> offene Rechnung wird zuerst beglichen...
Das ist nicht das Problem.
Das Problem ist, daß ich dann am Fahrkartenautomat stehe, und das Geld, von dem ich dachte, es wäre noch da, ist weg. Da gibt es nicht zwingend eine offene Rechnung, und für die (ungenehmigte) Abbuchung war ja Geld da. Das passiert mir mit meinem Geldbeutel nicht, wenn ich da 10 € für die Fahrkarte hineinstecke, dann sind die auch noch da, wenn ich am Fahrkartenautomat ankomme. Das ist bei einer solchen Karte nicht garantiert.
Und das hat nichts mit offenen Rechnungen zu tun, denn beim Mobilfunk wurde tlw. ohne Rechnung und ohne Zustimmung abgebucht. Und bei Prepaid wurde einem auch "versprochen", daß nur Telefonkosten abgebucht werden.
Da können die Verkehrsunternehmen mir jetzt versprechen, was sie wollen, die Praxis wird zeigen, was passiert. Meine Erfahrung ist aber, daß Geld, welches erstmal weg ist, sehr schwer wiederzubekommen ist, auch wenn das "Geld weg" nicht legal war, oder womöglich nur aufgrund eines technischen Fehlers passiert ist.
Für die Beträge, um die wir da sprechen, nimmt kein Anwalt überhaupt nur einen Stift in die Hand.
Ich weiß nicht, ob ich da nur ein Pechvogel bin, aber mir ist das jetzt mit größeren Beträgen schon ca. fünfmal passiert, viermal davon wegen Problemen bei der Technik (doppelt abgebucht, Störung am Automaten), nur einmal wegen Betrug. Nur im letzteren Fall habe ich mein Geld problemlos bekommen, in den anderen Fällen dürfte die von mir jeweils aufgebrachte Zeit den Betrag, um den es dann ging (und der war 3-stellig) überstiegen haben, wenn ich normales Gehalt ansetze.
Und zur IT-Kompetenz der SSB sag ich nur, daß in der Anfangszeit der Kreditkartenzahlung die KK-Nummer und das Ablaufdatum der KK auf dem zusätzlich zur Fahrkarte ausgegebenen Zahlungsbeleg ausgedruckt wurden. Die Belege sind dann oft im Papierkorb neben dem Automaten gelandet. Es hat ein paar Jahre gedauert, bis man dann dann nur noch die letzten vier Stellen angezeigt hat, und den Rest durch X-e ersetzt hat. Klar, ist ja nicht die SSB schuld, sondern der Kunde, der das einfach wegwirft.
Soviel dazu.
Stuttgart 21 Schluss!