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meldet der Leipziger Zweckverband - falls in DSO schon bekannt, bitte Verschieben an den Ursprungsbeitrag via Beitrag melden beantragen!
[www.zvnl.de] (online gestellt am 05.12.2014 versandt am 14.11.2014)

"Bundesgerichtshof bestätigt Löschung Wortmarke S-Bahn

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
(BGH) bereits am 22. Mai 2014 die Rechtsbeschwerde der Deutschen Bahn
(DB) AG gegen die vom Bundespatentgericht am 14. März 2012 bestätigte
Löschung der Wortmarke S-Bahn zurückgewiesen. Dem Rechtsstreit vorausgegangen
war ein Antrag des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum
Leipzig (ZVNL), der im Jahre 2009 in Vorbereitung der Ausschreibung
zum Mitteldeutschen S-Bahn-Netz einen fairen Wettbewerb sicherstellen
wollte. „Dieser Wettbewerb wäre gefährdet gewesen, wenn der Gattungsbegriff
S-Bahn als Marke nur von dem Markeninhaber kostenlos genutzt
werden kann, während alle anderen Konkurrenzunternehmen für die Nutzung
eine Lizenzgebühr zu zahlen hätten. Ein weiterer wichtiger Aspekt
war gewesen, dass durch die abzuschließende Lizenzvereinbarung der bisherige
Markeninhaber die Möglichkeit erhalten hätte, direkten Einfluss auf
die Verwendungsweise zu nehmen bzw. dem Lizenznehmer Schutzpflichten
gegenüber Beeinträchtigungen der Marke durch Dritte aufzuerlegen“,
erklärte Oliver Mietzsch, Geschäftsführer des ZVNL.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte daraufhin die Wortmarke S-Bahn
am 28.01.2011 gelöscht. Das Bundespatentgericht hatte nach eingereichter
Beschwerde der Markeninhaberin Deutsche Bahn, mit Beschluss
vom 11.01.2012 die beantragte Löschung der Wortmarke „S-Bahn“ weitestgehend
bestätigt und dabei festgestellt, dass sowohl im Eintragungszeitpunkt
als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag
dem Markenwort „S-Bahn“ für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen
das notwendige Mindestmaß an Unterscheidungskraft fehlte. Gegen
diese Entscheidung richtete sich das erneute Rechtsmittel der Deutschen
Bahn AG vor dem BGH, der nun in letzter Instanz zugunsten des ZVNL entschieden
hat.
Dadurch können jetzt auch Konkurrenten der Deutschen
Bahn AG ihre Züge ungehindert als „S-Bahn“ fahren lassen. Dies führt dazu,
dass für den S-Bahn-Verkehr nun deutschlandweit eine einheitliche
Produktbezeichnung möglich ist. Der Vorteil für die Fahrgäste liegt darin,
dass die Orientierung generell erleichtert wird.
„Wir begrüßen das Urteil als einen Meilenstein auf dem Weg zu mehr
Chancengleichheit im Schienenpersonenverkehr“, erklärte der Zweckverbandsgeschäftsführer.“
Heutzutage finde der Wettbewerb zunehmend in
den vor- und nachgelagerten Bereichen wie z.B. beim Fahrkartenvertrieb
statt. Umso wichtiger sei es daher, die noch bestehenden Ungleichheiten im
Schienenverkehrsmarkt zu beseitigen. „Nur dann können Fahrgaste und
Steuerzahler, die den Schienenpersonennahverkehr jährlich mit erheblichen
Mitteln finanzieren, auch in den vollen Genuss des Wettbewerbs kommen“,
so Mietzsch."
__________________________________________________________________________________________

Beschluss des I. Zivilsenats vom 22.5.2014 - I ZB 34/12 -

"S-Bahn
MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 6; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 1
a) Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG kann nicht geltend gemacht werden, eine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Bundespatentgericht sei entgegen § 83 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 MarkenG willkürlich unterblieben.
b) In einer unterbliebenen Zulassung der Rechtsbeschwerde kann allerdings eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und damit ein Verfahrensmangel im Sinne von § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG liegen.
BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 34/12 - Bundespatentgericht"

Keine Ahnung ob nachfolgende Links funktioniert: [juris.bundesgerichtshof.de] [juris.bundesgerichtshof.de]
Die Entscheidung steht seit dem 12.11.2014 auf der Website des BGH online!

Vorinstanz war: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 14.03.2012 - 26 W(pat) 21/11 -

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))

Re: Übrigens: Wortmarke "S-Bahn" ist definitiv nicht mehr geschützt

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.12.14 20:33

Hallo,

ja, die Links funktionieren, danke. Das Thema ist interessant. Ist eigentlich das Emblem ("S im grünen Kreis") patentiert?

Gruß,
Ernst-Jan
ejfix schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo,
>
> ja, die Links funktionieren, danke. Das Thema ist
> interessant. Ist eigentlich das Emblem ("S im
> grünen Kreis") patentiert?
>
> Gruß,
> Ernst-Jan

Die sog. "Bildmarke" war damals nicht angegriffen worden. Vermutlich ist daher auch kein Beschluss in der Sache ergangen.
ejfix schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo,
>
> ja, die Links funktionieren, danke. Das Thema ist
> interessant. Ist eigentlich das Emblem ("S im
> grünen Kreis") patentiert?

Patentiert natürlich nicht. Aber als Marke eingetragen:

[register.dpma.de]

Hier der Link zur Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts: Sehr interresant zum herumstöbern!

[register.dpma.de]

Re: Übrigens: Wortmarke "S-Bahn" ist definitiv nicht mehr geschützt

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.12.14 21:52

nozomi07 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Patentiert natürlich nicht. Aber als Marke
> eingetragen:

Ah, danke. Ja, ich hätte eigentlich nachschlagen sollen - wir haben dafür andere Bezeichnungen.

Ernat-Jan
nozomi07 schrieb:
-------------------------------------------------------
> > interessant. Ist eigentlich das Emblem ("S im
> > grünen Kreis") patentiert?
>
> Patentiert natürlich nicht. Aber als Marke
> eingetragen:
>
> [register.dpma.de]
> er/1003347/DE

Interessant!
Es ist sogar international eingetragen. Die Farbe grün ist allerdings mit eingetragen.
Weiß jemand, ob der Betreiber des Kopenhagener S-tog für die Benutzung des identischen Logos in rot Lizenzen zahlt?

Gruß,
Till

(Tante Edith hat Rechtschreibfehler gekillt)

"Das ist unerhört! Das ist ein Skandal! Wenn man sich nicht mal mehr auf den Fahrplan der Staatsbahn verlassen kann, worauf dann?"

(Egon Olsen, Die Olsenbande stellt die Weichen)




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2014:12:19:12:29:23.

Re: Übrigens: Wortmarke "S-Bahn" ist definitiv nicht mehr geschützt

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.12.14 10:17

Wie sieht es eigentlich mit den anderen Begriffe wie zb RE und RB aus? Viele Private werden in den Fahrplänen ja nur mit ihrem Namenskürzel angezeigt, jedoch wäre für die Reisenden RE oder RB besser, weil sie dann wüssten obs ein Express oder Bummler ist.

RE/RB sind nicht geschützt.

geschrieben von: Bremer1897

Datum: 19.12.14 11:06

RE und RB sind nicht geschützt. Im Norden (um Bremen) fahren alle Züge jetzt mit Liniennummern. So zum Beispiel der ME nach Hamburg als RE 4 oder RB 41, je nachdem ob überall gehalten wird oder nicht. So ist es auch mit den anderen EVU´s.

Gruß
Jan

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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2014:12:19:11:06:26.
E-Oldtimer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Interessant!
> Es ist sogar international eingetragen. Die Farbe
> grün ist allerdings mit eingetragen.
> Weiß jemand, ob der Betreiber des Kogenhagener
> S-tog für die Benutzung des indentischen Logos in
> rot Lizenzen zahlt?
>
> Gruß,
> Till

Das ist eine heikle Frage, die einem wohl nur ein Patentanwalt beantworten kann (ich frage mal bei Gelegenheit). Denn eine Marke muss auch benutzt werden: Wenn die DB also im Ausland keine Züge mit S-Logo betreibt, wird sie auch ihren Anspruch nicht durchsetzen können.

Ein ganz wichtiges Thema sind die Nizza-Warenklassen: Das S-Logo ist lediglich für die Klasse 39 eingetragen. Man darf also keine Verkehrsmittel mit diesem Logo betreiben - wohl aber Spielzeug oder Bücher damit veröffentlichen (obwohl urheberrechtliche Argumente dagegenstehen könnten). Das ist bei anderen Marken anders, Wortmarken wie "Intercity" und "ICE", oder das TEE-Logo sind für mehrere Warenklassen eingetragen. Und damit ist auch klar, warum die DB in ihrem Bahnshop Produkte z.B. mit dem TEE-Logo anbietet: Um den Anspruch auf die Marke nicht zu verlieren.
E-Oldtimer schrieb:
-------------------------------------------------------

> Weiß jemand, ob der Betreiber des Kopenhagener
> S-tog für die Benutzung des identischen Logos in
> rot Lizenzen zahlt?

Das ist nicht identisch, sondern ein sechseck.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/79/S-tog.svg/200px-S-tog.svg.png

Die verschiedenen österreichischen symbole dürften auch nicht betroffen sein (das eckige ist in Wien noch zu sehen, aber auslaufend; das rechte ist die Salzburger variante).

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/fb/S-Bahn_Wien.svg/200px-S-Bahn_Wien.svg.png https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/43/S-Bahn_Austria.svg/200px-S-Bahn_Austria.svg.png https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1b/S-Bahn_Salzburg.svg/200px-S-Bahn_Salzburg.svg.png

mit den allerbesten grüßen aus der Obersteiermark, tobias

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Bei der fülle des zu verarbeitenden materials sind trotz sorgfältiger bearbeitung vereinzelte tippfehler oder kleinere unstimmigkeiten nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche gewähr für die richtigkeit des inhalts dieses beitrages kann daher nicht übernommen werden.
Hallo,

ein Markenschutz für die Gattungsbezeichnungen der Züge halte ich für nicht sinnvoll. Eher im Gegenteil: Derzeit laufen ja immer wieder Versuche, die "starken Marken" aufzuweichen.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass in einigen Gegenden die RB einfach in S-Bahn umbenannt werden, ohne die m.E. wichtigsten Kriterien der S-Bahn auch nur annähernd zu erfüllen: Eigener Gleiskörper, maximal 20-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit, unabhängig von anderen Zügen. Nur: "Die Stadt hat eine S-Bahn" verkauft sich besser als "zweimal die Stunde mit der RB in die nächste Großstadt", genauso wie ICE, die die selben Halte und Fahrzeiten haben, wie jahrelang die IC.

Für PKW gibt es DIN und ISO-Normen, wie eine Karosserieform zu benennen ist, wieso gibt es das nicht auch im Bahnverkehr? Man kann doch S-Bahn, RB, RE, IRE, Schnellzug und Hochgeschwindigkeitszug benennen, ohne Wort- oder Bildmarken zu beschädigen.

Schöne Grüße

Tobias

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Um die marke nicht "aufzuweichen", müsste eine unabhängige organisation die marke besitzen und als gütezeichen an diejenigen züge/linien/betriebe vergeben, die bestimmte kriterien (bedienungshäufigkeit, barrierefreiheit, pünktlichkeit, kapazität, was weiß ich) erfüllen.
Die idee, die marke an beliebige kunden zu verkaufen, ist eher auf dem mist der börsenwertoptimierer des unternehmens zukunft gewachsen.

Willst du nun eine ISO-norm, die weltweit kriterien für die zuggattungsvergabe aufstellt? Wer sollte eine solche norm aufstellen? Die UIC?

Vor einigen jahren ist in zuggattungslisten die zuggattung "ECE" = EuroCity Express aufgetaucht, die jedoch nie für einen realen zug verwendet wurde. Ich kann nur vermuten, dass das die erweiterung des EC-gedankens (europaweite qualitätskriterien für fernverkehrszüge) auf den hochgeschwindigkeitsverkehr gewesen wäre. Aber letztlich kocht doch wieder jede bahn lieber ihr eigenes süppchen und teils gibt es produkte wie den Thalys, der sich tariflich als privatbahn gibt, obwohl dahinter die staatsbahnen stehen. Wer nun eine längere reise mit ICE, TGV, Thalys, Eurostar usw. macht, muss tariflich stückeln und bald so viele tarifsysteme lernen, wie züge auf der reiseroute liegen. Für die tarifoptimierung beispielsweise bei zeitlicher flexibilität für solche internationalen reisen kenne ich noch keine wirklich gute lösung - zwar bieten die webseiten der verschiedenen bahnen irgendwelche preise, aber schon für reisen zwischen Deutschland und Österreich kann ich die fahrplanseiten der deutschen und österreichischen bahn befragen und mir dann den günstigsten preis heraussuchen, in der regel ist dieser unterschiedlich.

mit den allerbesten grüßen aus der Obersteiermark, tobias

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Bei der fülle des zu verarbeitenden materials sind trotz sorgfältiger bearbeitung vereinzelte tippfehler oder kleinere unstimmigkeiten nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche gewähr für die richtigkeit des inhalts dieses beitrages kann daher nicht übernommen werden.

Re: Übrigens: Wortmarke "S-Bahn" ist definitiv nicht mehr geschützt

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.12.14 13:10

tbk schrieb:
-------------------------------------------------------
> E-Oldtimer schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----

>
> Die verschiedenen österreichischen symbole dürften
> auch nicht betroffen sein (das eckige ist in Wien
> noch zu sehen, aber auslaufend; das rechte ist die
> Salzburger variante).
>
> [upload.wikimedia.org]
> [upload.wikimedia.org]
> [upload.wikimedia.org]

Das eckige Symbol wäre in Deutschland aus geschichtlichen Gründen undenkbar. Auch in Österreich ist es im Grunde geschmacklos.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2014:12:20:13:11:26.
cinéma schrieb:
-------------------------------------------------------

> Das eckige Symbol wäre in Deutschland aus
> geschichtlichen Gründen undenkbar. Auch in
> Österreich ist es im Grunde geschmacklos.

Halte ich auch für unglücklich (zwei S-bahn-symbole im 90°-winkel aufeinander ergeben, na ...?)

Warum Salzburg einen sonderweg ging? Ich weiß nicht, woher das salzburger symbol kommt, vielleicht vom verkehrsverbund und nicht von den ÖBB.
Dafür werden jetzt in der Steiermark auch züge der GKB und StLB als "S-Bahn" bezeichnet (ob sie allen kriterien hinsichtlich angebotsdichte entsprechen, sei einmal dahingestellt) und tragen auch das (mittlere) symbol. Es ist also nicht ÖBB-spezifisch.
Hier ein GTW der StLB im S-bahn-design (das sich nur an einzelnen fahrzeugen der verschiedenen betreiber findet):

http://www.railfaneurope.net/pix/at/private/StLB/standard_gauge/dmu/95_81_5062_003-6_Wez1.jpg

mit den allerbesten grüßen aus der Obersteiermark, tobias

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Bei der fülle des zu verarbeitenden materials sind trotz sorgfältiger bearbeitung vereinzelte tippfehler oder kleinere unstimmigkeiten nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche gewähr für die richtigkeit des inhalts dieses beitrages kann daher nicht übernommen werden.