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Ibbenbüren (ots) - In der Nacht zu Freitag (17.10.2014) gegen 00:25 Uhr verständigte die Notfallleitstelle der DB AG in Hannover die Bundespolizeiinspektion Münster, dass am Bahnübergang "Wilhelmstraße" in Ibbenbüren ein aus Richtung Osnabrück kommender und in Richtung Rheine fahrender Güterzug mit Schottersteinen beworfen worden sei.
Die Ermittlungen der eingesetzten Streife der Bundespolizei Münster ergaben, dass die Fahrdienstleiterin des Bahnhofs Ibbenbüren den 45-jährigen Triebfahrzeugführer (Tfz.) des Güterzuges gegen 00:10 Uhr über Zugbahnfunk verständigte, dass sich zwei Personen trotz geschlossener Schranken auf dem Bahnübergang(BÜ) "Wilhelmstraße" in Ibbenbüren aufhalten würden. Daraufhin näherte sich der Triebfahrzeugführer dem BÜ mit verringerter Geschwindigkeit. Kurz vor dem BÜ sah der Tfz. die beiden besagten Personen, von denen einer sich dem Zug näherte und ihn mit Schottersteinen bewarf. Der Tfz. leitete sofort eine Schnellbremsung ein und kam auf dem BÜ zum Stehen. Währenddessen bewarfen die beiden bislang unbekannten Personen weiterhin den Zug und entfernten sich unerkannt in die Dunkelheit.
Ergänzend teilte die Fahrdienstleiterin mit, dass die Personen sich zuvor ungewöhnlich am Bahnübergang verhalten hätten. So machte eine der Personen auf dem BÜ trotz bereits geschlossener Schranken Liegenstütze. Sie vermutete aufgrund des Verhaltens, dass die Personen unter Alkoholeinfluss o.ä. standen. Eine eingeleitete Nahbereichsfahndung verlief bislang ohne Erfolg. An der Güterzuglok entstanden leichte Lackschäden. Personen kamen nicht zu Schaden. Durch diesen Vorfall erhielt der Güterzug über 70 Minuten Verspätung.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" ein. Weiterhin bittet sie Zeugen, die zu dem geschilderten Vorfall Hinweise -wie auffällige Personen etc.- geben können, sich unter der kostenfreien Servicenummer: 0 800 6 888 000 zu melden.
Die in diesem Fall zuständige Bundespolizeiinspektion Münster weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich auf die Gefährlichkeit von derartigen Handlungen hin. Züge können ihre Fahrrichtung nicht ändern, Hindernissen nicht ausweichen und sind nur schwer zu stoppen. Ein Bremsweg von bis zu einem Kilometer ist da keine Ausnahme. Steins Absplitterungen können die handelnden Täter selbst oder Unbeteiligte verletzen. Für die handelnden Täter besteht somit akute Lebensgefahr!
Was viele nicht wissen: Eine konkrete Gefährdung des Eisenbahnbetriebes kann als Straftat gewertet werden. Zudem kann die Bahn genauso Schadenersatz fordern wie Reisende, die von einem Zwischenfall betroffen sind. Sehr schnell werden hierdurch hohe Geldbeträge fällig.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Wolfgang Amberge
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