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[mvi.baden-wuerttemberg.de]
"Land stellt Finanzierung für Ausbau der Schönbuchbahn in Aussicht

Minister Hermann: Wichtiges Schienenprojekt – fachliche Fragen müssen noch geklärt werden

Der Ausbau der Schönbuchbahn zwischen Böblingen und Dettenhausen (Kreis Tübingen) ist nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann ein wichtiges Schienenprojekt im Großraum Stuttgart. Deshalb will die Landesregierung, die geplante Elektrifizierung und die abschnittsweise Zweispurigkeit aus Mitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) fördern, sobald die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, versicherte Minister Hermann den Ländräten Roland Bernhard (Kreis Böblingen) und Joachim Walter (Kreis Tübingen) in einem Gespräch in Stuttgart. Die Landräte sagten ihrerseits zu, zusammen mit dem Zweckverband dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit des Vorhabens geschaffen werden.

Minister Hermann betonte am Mittwoch {15.04.2014}: „Das Land bietet den Kreisen und dem Zweckverband eine Festbetragsfinanzierung für die Elektrifizierung der Schönbuchbahn an. Voraussetzung ist, dass die noch offenen technischen Fragen geklärt sind, zumal das Projekt schon seit längerem vorbereitet wird. Ich bin zuversichtlich, dass die Vorhabenträger die letzten Hürden nehmen werden.“ Da die sogenannten Entflechtungsmittel des Bundes, aus denen sich das LGVFG speist, im Jahr 2019 auslaufen, müsse die Elektrifizierung bis Ende 2019 fertig gestellt sein. Erfreut zeigten sich die beiden Landräte über das deutliche Bekenntnis und den konkreten Unterstützungswillen des Ministers. Auf Seiten des Antragstellers, Zweckverband Schönbuchbahn, setze man alles daran, zeitnah nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind. „Eine Festbetragsförderung auf Basis der definierten Infrastrukturmaßnahmen, wie sie vom Minister aufgezeigt worden sind, ist durchaus eine gute Basis für eine Einigung mit dem Land“, so Landrat Bernhard zum Angebot des Ministers. Landrat Walter unterstreicht dies und ergänzte: „Ich könnte mich unter der Maßgabe, dass eine Verständigung bezüglich des Risikos eines nicht fristgerechten Projektabschlusses erfolgt, diesem Vorgehen ebenfalls anschließen.“

Der Minister signalisierte, dass man bei der Bemessung des Festbetrags die besonderen Umstände beim Förderantrag für die Schönbuchbahn berücksichtigen werde. In der zweiten Jahreshälfte soll die Standardisierte Bewertung für das Projekt überarbeitet sein, so dass Aussagen über das Nutzen-Kosten-Verhältnis getroffen werden können. Parallel dazu wollen die Projektverantwortlichen die planerischen Grundlagen schaffen."

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))
Interessant ist der aufgebaute Druck beim Fertigstellungs- und Abrechnungstermin.

Während der Minister vom Bund die überjährige Finanzierung fordert,
scheint sie beim LGVFG nicht umgesetzt.
Sonst bestünde die Möglichkeit, bis 2019 eingegange Mittel für das LGVFG
zu reservieren und dann erst nach 2019 auszugeben, wenn es allzu knapp wird.

Wird hier von der ba-wü. Landesregierung mit zweierlei Maß gerechnet?

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Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))
locomotive breath schrieb:
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> Interessant ist der aufgebaute Druck beim
> Fertigstellungs- und Abrechnungstermin.
>
> Während der Minister vom Bund die überjährige
> Finanzierung fordert,
> scheint sie beim LGVFG nicht umgesetzt.
> Sonst bestünde die Möglichkeit, bis 2019
> eingegange Mittel für das LGVFG
> zu reservieren und dann erst nach 2019 auszugeben,
> wenn es allzu knapp wird.
>
> Wird hier von der ba-wü. Landesregierung mit
> zweierlei Maß gerechnet?

Also ich denke nicht, daß man Fördermittel reservieren kann und erst später ausgeben. In der Regel werden die Fördermittel ja erst nach Abschluß/Abrechnung einer (Teil-)Maßnahme ausgezahlt. D.h., was bis zum Abschluss der Fördermaßnahme nicht fertig ist, erhält nix mehr.

Sonst wäre dem Mißbrauch ja Tür und Tor geöffnet. Ich rechne die Kosten hoch, sage die Maßnahme kostet 50 Mio, bekomme 50% Förderung, als 25 Mio, und baue dann billig für 30 Mio. Schon habe ich 10 Mio. Fördergelder erschlichen. Und wenn einer kontrolliert, was es wirklich gekostet hat, dann bin ich halt noch nicht fertig mit der Maßnahme.....

Daß der Druck, rechtzeitig fertig zu werden, dann eventuell das ganze Projekt verteuert, steht auf einem anderen Blatt.

Gerald

Meine Intention verstanden?

geschrieben von: locomotive breath

Datum: 17.04.14 13:56

Es geht darum die Fördermittel überjährig im Landeshaushalt zu reservieren und nicht sie quasi vorab zu vergeben.

Das ist was völlig anderes als das was du schreibst.

Andererseits gibt es im LGVFG ja mittlerweile eine Festbetragsregel,
die das Kostensteigerungsrisiko auf den Erbauer abschiebt, dann wäre
ein Kostenreduzierungsrisiko für den Erbauer eigentlich auch fair,
aber das ist eine andere Geschichte.

Hier geht es darum, dass 2019 nicht ausgeschöpfte LGVFG-Mittel,
dem allgemeinen Landeshaushalt 2020 zufließen und frei ausgegeben werden können.

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))

Re: KBS 790.72 MVI Hermann zu Ausbauplanungen Schönbuchbahn Böblingen-Dettenhausen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 17.04.14 20:22

Hallo l.b.!

Habe ich Tomaten auf den Augen oder steht da in dieser PM vom Ländle-Verkehrsministerle - neben allerlei unverbindlichem, auf das sich später niemand wird berufen können - sinngemäß lediglich folgendes: "Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird das Land die lt. Gesetz förderfähigen Ausbaumaßnehmen an der Schönbuchbahn fördern (nämlich genau so, wie das bestehende Gesetz es vorsieht)."?
Oder, noch kürzer: "Ich, W. Hermann, von Volkes Gnaden Minister im Ländle, habe die Absicht, mich an das bestehende Gesetz zu halten."?

kopfschüttelnd E 49
E 49 schrieb:
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> Oder, noch kürzer: "Ich, W. Hermann, von Volkes
> Gnaden Minister im Ländle, habe die Absicht, mich
> an das bestehende Gesetz zu halten."?
>
> kopfschüttelnd E 49

Ja, ist das denn nicht schon ein ganz entscheidender Fortschritt gegenüber der Vorgängerregierung gleichen Volkes Gnaden?