Pallaswiese schrieb:
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> B.W. heißt Bahnwärter. In der Regel sind damit
> Blockstellen bezeichnet.
>
> Das möchte ich in dieser allgemeinen Aussage doch
> bezweifeln.
Dem schließe ich mich an. Bahnwärter hatten - zumindest zur Zeit der preußischen Landesausfnahme 1877, die Aufgabe, den betriebssicheren Zustand eines ihnen zugeteilten Streckenabschnitts zu überwachen. Häufig gehörte dazu auch der Schrankenwärterdienst, gelegentlich wohl auch der Blockwärterdienst.
Aber längst nicht alle Bahnwärterhäuser waren zugleich Blockstellen. Dazu war auch deren Abstand untereinander viel zu kurz: zur Zeit der optischen Telegraphie wurden die Bahnwärterhäuser in Sichtweite zueinander angeordnet.
Einen guten Einblick in die Pflichten des Bahnwärtes vermittelt, wenngleich 35 Jahre später verfasst,
"der Röll".
Grüße
Volker