Kirchberg, einer der Anwälte der Stadt, hat also gemerkt, dass es nicht ausreichend ist, für ein eigenes Gutachten bei der PSU anzurufen und sich das Ergebnis diktieren zu lassen. Dabei war vor einem Jahr bekanntlich herausgekommen, dass die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs hervorragend sei. Nachdem jetzt auch das Land vorgerechnet hat, dass es mit der doppelten Leistungsfähigkeit nichts wird, musste er sich was Neues überlegen.Zum Thema Leistungsrückbau hat sich Kirchbergs Ansicht seit seinem ersten Gutachten 2015 geändert. „Der Schienenverkehr geht die Stadt nichts an, das ist außerhalb ihrer Reichweite“, sagte er jetzt.
Die beiden Anwälte sind sich also einig, dass ein Ausstieg aus dem Vertrag möglich ist. Was wiederum bedeutet, dass die Vertragsgrundlage zumindest teilweise weggefallen ist. Schliesslich gibt es kein Gesetz, nach dem man eine Einigung über die fehlenden Vertragsteile erzwingen kann.Ein Ausstieg aus dem Finanzierungsvertrag sei nicht einfach möglich, sagte Anwalt Winfried Porsch für die Stadt. Nicht Kündigung, sondern Vertragsanpassung sei der erste Schritt. Der ebenfalls von der Stadt beauftragte Anwalt Christian Kirchberg sagte, die Partner seien verpflichtet, Anpassungen des Vertrags zu versuchen.
Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist also ggf. notwendig, das Bürgerbegehren mit genau diesem Anliegen soll aber rechtswidrig sein. Naja.Das hatten die Gegner bereits in einem Bürgerbegehren („Storno“) behauptet. Es war vom Gemeinderat aber abgelehnt worden. Der Rat wird den Widerspruch gegen die Ablehnung an diesem Donnerstag abermals verwerfen, weil die Begehren rerchtswidrig seien.
Aha. Es gibt also konkrete Forderungen aus Berlin und die liegen wohl auch nicht erst seit gestern vor. Wurde m.W. bislang nicht kommuniziert, schon gar nicht veröffentlicht. Wie war das nochmal mit der Transparenz?Der Staatskonzern hat auf 180 Seiten begründet, warum er zur Not unbegrenzt Geld von der Stadt haben will. Der Verteilungsschlüssel von 65 Prozent, die die Partner, und 35 Prozent, die die Bahn zu bringen hätten, solle „auch für diese weiteren Mehrkosten gelten“.
Sich über die Vertragspartner lustig zu machen ist immer eine prima Idee! Die DB beteuert, S 21 gar nicht gewollt zu haben. Offensichtlich ganz wie Rüdiger Grube von diesem Vortrag zitiert wurde.„Die Bahn schildert sich als Getriebene, aber das ist eine Geschichte für die Naiven“, sagte OB Fritz Kuhn (Grüne) zu den 180 Seiten Anspruchsbegründung.
Überschaubare Ausstiegsschäden? Dann nichts wie raus da! Insbesondere, wenn es um ein Projekt geht, für das man nicht einmal zuständig ist (siehe erstes Zitat) und über das man sich auch nicht mehr einig ist.Er halte an Stuttgart 21 fest, weil er die „Folgeschäden“ bei einem Ausstieg überschauen könne, so Kuhn.
Die Bahn will bis Jahresende Klage einreichen. Für die Stadt geht es um 292 Millionen Euro. Allerdings nur vorerst. Der Staatskonzern hat auf 180 Seiten begründet, warum er zur Not unbegrenzt Geld von der Stadt haben will. Der Verteilungsschlüssel von 65 Prozent, die die Partner, und 35 Prozent, die die Bahn zu bringen hätten, solle „auch für diese weiteren Mehrkosten gelten“. Der Verwaltungsausschuss beschloss, die Kanzlei Dolde Mayen (Stuttgart, mit Anwalt Porsch) mit der Klageabwehr zu beauftragen.
Wenn dann tausende Personen pro Tag bis zu ner Stunde sparen, gern.
Und wenn Du so baust, dass in bester Lage 100 Hektar frei werden, Leute ne brauchbare Verbindung zum Flughafen bekommen usw.
[www.spiegel.de]"Dass man für 20 Minuten zwölf Milliarden Mark ausgeben muss, will uns nicht in den Kopf", sagte Mehdorn.
Bei mir ergeben sich Fahrzeitverlängerungen. Bei welcher Stelle kann ich mir Geld erstatten lassen, bitte?Wenn dann tausende Personen pro Tag bis zu ner Stunde sparen, gern.
Wo werden momentan noch nicht bebaute 100 ha frei?Und wenn Du so baust, dass in bester Lage 100 Hektar frei werden, Leute ne brauchbare Verbindung zum Flughafen bekommen usw.
Ich finde, das ist eine "interessante" Konstellation, die man sich da zurecht gebastelt hat. Ohne Gerichtsbeschluss sieht man keinen Grund, zu verhandeln und mit Gerichtsbeschluss gibt es dann nichts mehr zu verhandeln. Denn ein Urteil ist bekanntlich keine Diskussionsaufforderung, sondern ein festgelegtes Ergebnis.
Man nimmt sich also vollständig selbst den Wind aus den Segeln und baut der DB sogar einen doppelten Boden, ihre Vorstellungen durchzusetzen. Einmal durch Abwarten des Urteils und dann noch durch die selbst auferlegte Verpflichtung zu Verhandlungen.
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