Dieses Konzept ist eine sehr gute Idee, was ich aber komisch finde ist, das der IR der SBB und der Gotthardzug der SOB im Blockabstand unter Bedienung der exakt gleichen Zwischenhalte Arth Goldau - Erstfeld verkehren, worin ich keinen Sinn sehe. Dann kann die SBB ihre IR eigentlich auch gleich in Arth-Goldau enden lassen.
Stupor Mundi schrieb:
Dieses Konzept ist eine sehr gute Idee, was ich aber komisch finde ist, das der IR der SBB und der Gotthardzug der SOB im Blockabstand unter Bedienung der exakt gleichen Zwischenhalte Arth Goldau - Erstfeld verkehren, worin ich keinen Sinn sehe. Dann kann die SBB ihre IR eigentlich auch gleich in Arth-Goldau enden lassen.
Es würde doch gar keine SBB-IR mehr geben, weder südlich noch nördlich von Arth-Goldau, die SOB will quasi das heutige (vor der GBT-Eröffnung) IR-Angebot übernehmen, nur mit Ziel Lugano statt Locarno. Zumindest verstehe ich es so und anders macht es auch wenig Sinn.
Gruss
Florian
Falsch, es gibt keine Ausschreibung. Es wird auf Verhandlungsbasis direkt vergeben. Natürlich dürfen neben den SBB auch andere EVU Gesuche nach einer FV-Konzession einreichen. Das hat die SOB nun getan und nun wird das BAV eine Entscheidung treffen müssen.Das ist so: Der Leistungsauftrag des Bundes mit der SBB läuft Ende 2017 ab. Darum muss jetzt ausgeschrieben werden.
Das Angebot der SOB besteht aus direkten Zügen ab Basel UND Zürich via Bergstrecke je im 2h-Takt wie heute die SBB-IR. Hier kann also keine Verknüpfung mit dem VAE in Luzern stattfinden.aber es kann Sinnmachen, wenn man Voralpenexpress und Gotthard verknüpfen würde. Dies geht in Luzern. So müssten allenfalls Reisende ab Zürich - wie bisher nach gewissen Destinationen, perrongleich umsteigen - was nicht ganz glücklich ist, aber verkraftbar.
Das ist falsch. Das BAV hat darauf hingewiesen, dass die SBB die Gotthard-Bergstrecke bis Ende 2017 eigenwirtschaftlich betreiben müssen. Die Bordgastronomie sowie der Betrieb der Minibar sind nirgendwo vorgeschrieben. Bis jetzt liegt es in der Eigenverantwortung der SBB, was sie wo an Verpflegungsservice anbieten. Wenn sie beschliessen, die Minibar abzuschaffen, dann können sie das sehr wohl. Bis jetzt hat das BAV da gar nichts zu sagen. Vergleiche dazu auch diverse parlamentarische Anfragen zu solchen Themen, die vom Bundesrat immer wieder entsprechend beantwortet wurden, dass sie den SBB bezüglich Speisewagen und Minibar gemäss aktueller Konzession gar nichts vorschreiben können.Im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag ist auch der Ausstieg der SBB im Minibufetbetrieb zu sehen. Das dürfen sie bis zum Ablauf des Leistungsauftrages gar nicht, da Bestandeteil dessen! Das BAV hat klar darauf hingewiesen!
Man hat dies rückgebaut, weil man entschieden hat, ab 2017 den RE Zürich-Chur mit FV-Dosto (Bombardier Twindexx) zu bedienen. Damit wird hier auch wieder hochwertiger Fernverkehrsstandard angeboten. Die Kiss verschwinden da wieder.genau so wie die sog. RE-Züge Zürich - Chur mit zwar guten, spurtstarken KISS-Züge, welche aber laut auftrag der SBB in der 1. Klasse 2+2-Bestuhlung besitzen, was nur S-Bahnkomfort ist! Der Zug 036 hatte versuchsweise in einem Oberdeck eine tolle und konfortable 2+1-Bestuhlung, welche aber wieder rückgebaut wurde. Kundenfreundlichkeit?
geschrieben von: Schwellenmaus
Datum: 09.07.16 10:17
Oder jene welche zu Zwischenstationen wie Göschenen mit weiterfahrt nach Andermatt oder nach Airolo fahren. Ich fuhr im letzten Jahr nie ins südliche Tessin aber mehrmals nach Andermatt und Airolo. Man darf diesen verkehr nicht vergessen.Und über die alte Paßstrecke fährt ja auch eher der Tourist und Bahnfan, welcher dann mit dem Centovalli seinen passenden Anschluß finden würde.
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