geschrieben von: kami
Datum: 13.11.15 11:14
4023/4x24 und 5022 gab's schon vor dem BGStG in heutigen Form. Die 4744/46 werden noch nicht am Fahrgast getestet.Talent, Desiro, cityjet nicht?
Dazu ein Blick ins Gesetz:Sind hublifte [www.drehscheibe-online.de] gesetzeskonform?
Ich sehe im verlinkten Beitrag ein Bild, auf dem zwei Mungos zu sehen sind. Was ich noch nie sah: dass "normale" Menschen üblicherweise so einen Lift zum Ein-/Ausstieg nutzen.§ 6. (5) Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Wenn das Dingen ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Ansonsten gilt wie bei den Talenten: fahrzeugseitige Ausstattung (Rampe, Lift, ...) genügt i.A. nicht dem Gesetzestext. Kann man sich also sparen.Im railjet war ein fahrzeugseitiger lift wohl einfacher zu realisieren als ein wagen mit niederflurteil.
Weder die 550 mm noch die 960 mm sind ein Naturgesetz. Das hat der Mensch festgelegt. Folglich könnte er es ändern. Allerdings schafft man es in Wien nicht mal innerhalb von 50 Jahren, alle Bahnsteige des S-Bahnnetzes auf 550 mm zu bringen. Würde man auf 760 oder gar 960 mm wechseln, wäre die netzweite Umstellung ~2070 geschafft.Die ideale türanordnung für S-bahnen hat die deutsche baureihe 423: eine tür, zwei fenster, eine tür, zwei fenster .... Die sind aber auch auf 96-cm-bahnsteige hin optimiert; bei 55 cm wäre das schwieriger.
geschrieben von: Ennstalsportzug
Datum: 13.11.15 13:47
Das ist ein schlechter Witz und gilt maximal für Neubauten. Allein im Einzugsbereich der Wiener S-Bahn ist von Standardbahnsteigen mit 550 mm bis zum Abstieg ins Gleisbett so ziemlich alles dabei. Ein Teil der Stationen hat selbst nach Einbau von Fahrstühlen & Co. eine so tiefe Bahnsteigkante, das kein Rollstuhlfahrer ohne Hilfe in die Talente kommt: [www.meinbezirk.at] Selbes gilt für andere Stationen der Vorortelinie. Stationen, die keine Altlasten aus 18*irgendwas* sind sondern Neubauten aus der zweiten Hälfte der 1980er.Glücklicherweise haben wir in Ö in Bezug auf die Bahnsteighöhen nicht so ein verheerendes Chaos wie D.
Was ist am RJ-Hebelift nicht gesetzeskonform? Im Gesetzt steh "grundsätzlich ohne fremde Hilfe". Da aber im RJ immer Personal anwesend ist, ist der p.t. Rollstuhlfahrer ja nicht sonderlich eingeschränkt.Die einheitlichen 550 mm haben zur Folge, dass die ÖBB im FV nie gesetzeskonform bezüglich BGStG agieren werden.
Unter 380 mm gehts im Einzugsbereich der S-Bahn AFAIK nur mehr auf der Pottendorfer, und das ist in ein paar Jahren auch Geschichte.Allein im Einzugsbereich der Wiener S-Bahn ist von Standardbahnsteigen mit 550 mm bis zum Abstieg ins Gleisbett so ziemlich alles dabei.
Weil Bahnsteige in engen Bögen nicht höher als 380 mm ausgeführt werden dürfen (Lichtraumprofil). Siehe auch Semmering, Bruck/Mur, Quartier Belvedere usw.Ein Teil der Stationen hat selbst nach Einbau von Fahrstühlen & Co. eine so tiefe Bahnsteigkante, das kein Rollstuhlfahrer ohne Hilfe in die Talente kommt
geschrieben von: EC 114 Wörthersee
Datum: 13.11.15 18:22
geschrieben von: Ennstalsportzug
Datum: 16.11.15 17:46
Wenn er durch die betreffende Person im Rollstuhl bedient werden kann, wäre es weitgehend gesetzeskonform.Was ist am RJ-Hebelift nicht gesetzeskonform?
Genau das ist der Punkt! Beim Lift und auch bei der Rampe in Talenten ist fremde Hilfe grundsätzlich nötig. Jedenfalls habe ich noch keinen Lift gesehen, der ohne Hilfe funktionierte. Die Rampen kenne ich auch nur abgeschlossen.Im Gesetzt steh "grundsätzlich ohne fremde Hilfe".
Aus Sicht des Gesetzgebers ist jede andere Person fremde Hilfe - egal ob ÖBB-RJ-Personal oder Mungo oder ... Sobald der Lift defekt ist, ist es Essig. Ebenso, wenn die Bedienperson fehlt.Da aber im RJ immer Personal anwesend ist, ist der p.t. Rollstuhlfahrer ja nicht sonderlich eingeschränkt.
Die Übergangsfrist nach BGStG sind (waren) zehn Jahre - ab Inkrafttreten des Gesetzes. Bis die Pottendorfer Linie fertig sein könnte, ist es 202irgendwas. Damit deutlich über die Übergangsfrist hinaus. Weshalb darf sich der Staatsbetrieb dies erlauben?Unter 380 mm gehts im Einzugsbereich der S-Bahn AFAIK nur mehr auf der Pottendorfer, und das ist in ein paar Jahren auch Geschichte.
Wurde Belvedere nicht gerade umgebaut und auf 550 mm erhöht? Man richtet alles her inkl. barrierefreien Zugang von der Straße zum Bahnsteig und belässt eine Stufe vom Bahnsteig in den Zug? Wobei das so lange egal ist, wie die 4020 die Hauptlast bei der S-Bahn tragen.Weil Bahnsteige in engen Bögen nicht höher als 380 mm ausgeführt werden dürfen (Lichtraumprofil). Siehe auch Semmering, Bruck/Mur, Quartier Belvedere usw.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Da es als Fahrzeuge mit NF-Einstieg nur die Dostos in ausreichender Zahl gab, mussten die auf die Stammstrecke, wofür diese an einigen Stationen angepasst wurde (i.d.R. Bahnsteigverlängerung). Dadurch konnte die Beschaffung zeitgemäßer S-Bahngarnituren aufgeschoben werden. Typische Mangelverwaltung!Und bedenke: Am Anfang war von Doppelstockzügen auf der Stammstrecke gar keine Rede. Erst als man die Stammstrecke dafür extra umgebaut hat, ging es dort richtig los.
Dazu braucht man mehr als nur zeitgemäße Fahrzeuge. Bis die Pottendorfer Linie irgendwann den FV übernehmen kann und die Südbahn primär dem NV dient, ist für viele Kunden der Zug abgefahren - egal ob 4020 oder CityJet.Der aktuelle Modal Split in den Einzugsgebieten der Wiener S-Bahn Stammstrecke ist – besonders im Süden Wien - katastrophal schlecht und sollte verbessert werden.
Im Norden nicht grundsätzlich anders. In der Früh-HVZ (bis ~7:30) sind die meisten Züge Richtung Wien sehr gut gefüllt. Abends in Gegenrichtung das selbe. Dazu momentan offenbar Mangel an 4020, da Einbau der Türfühlerkanten. Wenn am Nachmittag eine Einzelgarnitur kommt, dann wird mind. bis zur Stadtgrenze gekuschelt. Die R aus Laa a.d.T. fahren momentan nur mit vier Wagen. Das waren IMHO schon mal mehr. Wobei deren Einsatz alles andere als effizient ist. Die stehen sich selbst an Werktagen 20 h die Räder platt. Die könnten ruhig den Anteil an NF-Fahrzeugen auf der Stammstrecke erhöhen. Die Fahrzeiten der 4020 halten die locker - erst recht mit vier Wagen.Ich kann deiner Aussage, dass alles gut lauft und keine größeren Kapazitäten benötigt werden überhaupt nichts abgewinnen.
Dann ist die Übergangsfrist, mit Verlaub, ein Schas. Man kann doch nicht von einem Infrastrukturbetreiber verlangen, in 10 Jahren ca 75% der Verkehrsstationen quasi neu zu bauen.Die Übergangsfrist nach BGStG sind (waren) zehn Jahre - ab Inkrafttreten des Gesetzes. Bis die Pottendorfer Linie fertig sein könnte, ist es 202irgendwas. Damit deutlich über die Übergangsfrist hinaus. Weshalb darf sich der Staatsbetrieb dies erlauben?
Deshalb steht dort auch dieses schöne Wörtchen "grundsätzlich". Der Gesetzgeber schließt die fremde Hilfe also nicht explizit aus. Übrigens ist mir kein Fahrzeug mit einer Vmax über 200 km/h bekannt, in welches man komplett stufenlos auf 55 cm einsteigen kann.Aus Sicht des Gesetzgebers ist jede andere Person fremde Hilfe - egal ob ÖBB-RJ-Personal oder Mungo oder ... Sobald der Lift defekt ist, ist es Essig. Ebenso, wenn die Bedienperson fehlt.
Umgebaut ja, erhöht nein. Weil es in diesem engen Bogen eben nicht zulässig ist.Wurde Belvedere nicht gerade umgebaut und auf 550 mm erhöht?
geschrieben von: 1670.24
Datum: 24.11.15 22:01
geschrieben von: Ennstalsportzug
Datum: 27.11.15 14:58
geschrieben von: Wieselfahrer
Datum: 18.12.15 14:59
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