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 08/02 - Alpenlandforum 

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Mahlzeit zusammen,

hier mal wieder ein kurzer, bebildeter Abriss rund um das Geschehen des Thema Eisenbahn in der Praxis; ohne viel Tamm-Tamm einige Bilder.

1.545 To Last bei 520 m Wagenzuglänge mit der Re 6/6 11624

Bild 1.jpg

Nebelbank rund um Lupfig

Bild 2.jpg

Test-ICE für die Hochtastfahrten in DEM Tunnel

Bild 3.jpg

"Die kleine Rote" vor dem Fürstentum Lichtenstein, dreifache Kreuzung in Sevelen

Bild 4.jpg

Eine RailJet-Kreuzung, danach folgte noch ein Doppelstock und ein SOB-Flirt (jeweils nicht im Bild)

Bild 5.jpg

Grüsse, Krischan.

"Mich über Dinge aufregen, die mich ärgern, regt mich zusätzlich auf, weil es mich im Grunde ärgert, dass es mich aufregt!"

(Unbekannt)





Sehr schön,Christian!
Nur das Wappen von Rothrist hängt jetzt in Deinem Modellbahnkeller?:=)
Viele Grüsse
Olaf

? zu Bild 1

geschrieben von: holot

Datum: 10.11.15 18:40

Guten Abend,

auf dem 1. Bild ist wieder mal zusehen, dass der hintere Stromabnehmer aufgebügelt ist, obwohl ein LKW - Auflieger mit Plane folgt. In D und A werden doch dann immer die vorderen Bügel angelegt, genauso bei Kesselwagen, Autozügen etc. . In der Schweiz sieht man immer wieder die "wildesten" Konfigurationen. Da werden die einander zugewandten Bügel bei Doppeltraktion gehoben usw. . Wie ist das bei den Schweizer Bahnen geregelt?

Gruss
Holger



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:11:10:18:42:22.

zu D...

geschrieben von: PKP Cargo

Datum: 10.11.15 18:54

Hallo,

grundsätzlich wird in Deutschland nur dann der vordere Bügel gehoben wenn hinter der arbeitenden Lok ein Kesselwagen/Behälterwagen mit Gefahrgut, ein Steuerwagen, eine Lokomotive, oder ein beladener Autotransportwagen läuft, sowie wenn die Lok nur einen deutschen Bügel besitzt oder der hintere Bügel defekt ist. Die EVU´s können abweichende Regeln einführen (z.B. SBB Cargo, hier wird auch bei Kesselwagen mit Gefahrgut der hintere Bügel gehoben)

zu CH überlasse ich dem Christian das Wort...

Grüßle Marc

https://live.staticflickr.com/65535/48978975778_c5495bddc4.jpg

Re: ? zu Bild 1

geschrieben von: Matthias Muschke

Datum: 10.11.15 19:53

Immer der hintere, außer bei Autos (oder zweite Lok bzw. Stw). Die beiden einander zugewandten hatte ich gestern auch, aber 186 und 486 haben nun mal nur einen CH-Panto...

MfG

"Gibt es zwei- bzw. dreiachsigen Reko-Wagen der DR (Bage, Baage, Dage oder Bagtre), die die gleiche Breite aufweisen, wie die vierachsigen Reko Wagen z. b. der zuvor genannten Hersteller? Also schmaler sind, als die Wagen von Piko und Roco!
Viele mögen die 1-1,5 mm breitenuntershcied nicht stören und mich wiederum ist es egal, welche breite nun die Maßstabsgereue ist - mir wäre nur wichtig, dass die Personenzugwagons der DR in meiner Zugkombi ziemlich gleichbreit sind..."

🤦‍♂️😂🤷‍♂️

Quelle: Stummiforum..

[www.stummiforum.de]

! zu Bild 1

geschrieben von: Christian Snizek

Datum: 10.11.15 20:21

Auszug aus den Bestimmungen dazu:

5.1a 3.2 "Verwednung Stromabnehmer"

Bei Triebfahrzeugen mit zwei Stromabnehmern muss der in Fahrtrichtung vordere Stromabnehmer verwendet werden, wenn unmittelbar dahinter:

- ein weiteres Fahrzeug mit Frontscheibe eingereiht ist (weitere Lok, Stwg)
- ein Panoramawagen folgt
- ein Wagen folgt, der mit Autos beladen ist

Ausnahme bilden Triebfahrzeuge, welche nur einen tauglichen Bügel haben.

Grüsse, Krischan.

"Mich über Dinge aufregen, die mich ärgern, regt mich zusätzlich auf, weil es mich im Grunde ärgert, dass es mich aufregt!"

(Unbekannt)





Re: ! zu Bild 1

geschrieben von: 1116-200

Datum: 10.11.15 21:07

Ich wüsste nicht warum man bei Kesselwagen den vorderen STA heben sollte, die Bestimmungen sagen doch alles oder gibt es eine Anweisung dazu? Wohin ging dieser Zug?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:11:10:21:08:02.

Re: ! zu Bild 1

geschrieben von: Christian Snizek

Datum: 10.11.15 21:20

Wenn ich da richtig informiert bin, ist das Thema "Stromabnehmerstellungen" in D etwas weitläufiger, je nach EVU, angelegt. Es KÖNNTEN sich ja noch Reste vom Abfüllen auf dem Dach rund um den Domdeckel befinden, welche sich durch Funkenflug entzünden könnten (es sei hier an die kürzliche Diskusion um den beladenen Ea(n)os erinnert, welcher sich unmittelbar hinter der Lok befand). Wie erwähnt, macht das jedes EVU (in D) für sich, bzw. legt dieses für sich selber fest.

Grüsse, Krischan.

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(Unbekannt)





Noch ein Punkt

geschrieben von: 140 879-8

Datum: 11.11.15 09:46

Hallo zusammen,

grundsätzlich gilt in der Schweiz die freie Stromabnehmerwahl. Die Vorschrift regelt Situationen, wo der vordere Stromabnehmer genutzt werden muss. Dies trifft neben den von Christian genannten Punkten auch auf eine weitere Situation zu:

Bei der Re 460 muss auf der Lötschberg-Basisstrecke der vordere Stromabnehmer gehoben werden, da im sogenannten "Kniegang" (also wenn der hintere Stromabnehmer gehoben ist) auf diesem Abschnitt nur 140 km/h erlaubt sind.

Gruss Andreas


Edit: Betriebsvorschrift SBB Verkehr, Kapitel 5.1a, Ziffer 3.3



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2015:11:11:09:49:14.

Re: Noch ein Punkt

geschrieben von: 1116-200

Datum: 11.11.15 18:08

Danke für die Aufklärungen. Bei den ÖBB ( Produktion ) wäre es unter anderem so:

Es ist grundsätzlich der in Fahrtrichtung hintere STA zu verwenden. Ausgenommen bei

- Triebfahrzeugen, wenn sich unmittelbar dahinter ein mit Kraftfahrzeugen ( z.B. Anhänger ) beladener Wagen befindet
- Tfz wenn dahinter ein Fahrzeug mit Führerstand gereiht ist ( z.B. Tfz, Steuerwagen, Skl )
- Tfz wenn sich unmittelbar dahinter ein mit Container/Wechselaufbehälter beladener Wagen befindet
- Triebfahrzeugen bei Führung von Zügen der Rollenden Landstraße ( auch da,, wenn der Mannschaftswagen unmittelbar hinter dem Tfz gereiht ist )

Kurz, alles was sich hinter der Lok mit einer Windschutzscheibe, Container oder mit Plane verdeckt befindet, sollte der vordere STA gehoben werden. Panoramawagen ( bin mir aber nicht sicher, gesehen habe ich immer den vorderen STA ) sowie Kesselwagen gehören nicht dazu.

Quelle: ZSB 32 im Tfzf-Heft