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Da fällt einem ja gar nix mehr zu ein !!

[derstandard.at]

[www.Ã]

(Warum sich der zweite Artikel nicht verlinken läßt, entzieht sich im Moment meiner Kenntniss.)



5-mal bearbeitet. Zuletzt am 2013:12:20:19:50:00.

Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: Ingo

Datum: 20.12.13 20:53

[www.talkteria.de]

Den Amis muss man wirklich alles vorschreiben, weil sie kein Hirn zum denken haben!

Gruß Ingo

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.12.13 21:00

Moin,

dennoch glaube ich nicht daß die viel bei rausholen wird.
Denn zum einen ist laut Beförderungsbestimmungen das aufspringen auf einen anfahrenden Zug verboten und
zum anderen ist das auch in den USA verboten :).
Aber vielleicht findet die ja noch einen Rechtsanwalt der wirklich was rausholt!
Das Ergebnis in dieser Angelegenheit wäre sehr interessant.


Gruß

Eric
Michael L. schrieb
Warum sich der zweite Artikel nicht verlinken läßt, entzieht sich im Moment meiner Kenntniss.

Geht doch. ;)

[Österreich.at]
(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))
...dazu müsst Ihr wissen, dass die Anwälte in USA in solchen Fällen meist auf Erfolgshonorarbasis arbeiten - so 30-50% der erstrittenen Entschädigung - so ungefähr... (die in USA -zig Mio. sein kann...).

Die werben sehr offensiv damit: "Hatten Sie einen Unfall? Rufen Sie uns an! Beauftragen Sie uns! - Wir besuchen Sie auch im Krankenhaus!"

Wenn die Dame in Ihrer Heimat einan Anwalt findet, der das macht...

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: Tobias M

Datum: 20.12.13 22:23

Hallo,

ich vermute mal, dass die ÖBB in ihren AGB auch stehen hat, wo der Gerichsstand zu sein hat.
In Österreich wegen so etwas 20 Millionen zu erstreiten ist viel schwieriger, als in den USA. Soweit ich lese, gibt es dort die Praxis, gewisse Beträge pro Tag schwerer, mittlerer und leichter Schmerzen zu berechnen. Das wird vermutlich ähnlich hoch sein, wie in Deutschland. Da dürften die Schmerzensgeldbeträge eher im vier- statt siebenstelligen Bereich liegen, aber vorher kommt ja noch die Schuldfrage dazu.

Ich bezweifle, dass wir je wieder von der Sache hören.

Schöne Grüße

Tobias

"DB Adventure Tours - Genießen Sie das Leben in vollen Zügen!"

http://www.Sequoia-Verlag.de - Schaut mal vorbei, vielleicht haben wir auch ein Buch für euch!

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.12.13 22:26

Ingo schrieb:
-------------------------------------------------------
> [www.talkteria.de]
>
> Den Amis muss man wirklich alles vorschreiben,
> weil sie kein Hirn zum denken haben!

Du glaubst eins zu haben?

Es gibt an US Zügen keine Warnhinweise, daß das Aufspringen während der Fahrt gefährlich/verboten ist! Können "die" Amis wohl doch nicht so doof sein aber leider gibt es genug Doofe die aus ihrer Doofheit auch noch Kapital schlagen wollen. Gibts übrigends auch in Deutschland und nicht mal selten, nur die "Gewinnsummen" sind geringer.


>
> Gruß Ingo

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: Eurocity341

Datum: 20.12.13 22:26

Hallo!

Hoffentlich wird die Klage abgeschmettert. Eigene Dummheit noch dazu auszunutzen, um die ÖBB in Regreß zu nehmen, ist mehr als dreist.

Wie aber bereits genannt wurde, in Amerika ist das Rechtssystem anders gestaltet als bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.12.13 23:10

Ingo schrieb:

> [www.talkteria.de]
> Den Amis muss man wirklich alles vorschreiben,
> weil sie kein Hirn zum denken haben!

Man merkt deutlich, daß du die Geschichte mit dem Kaffee absolut nicht verstanden hast.
So geht der link:
[www.xn--sterreich-z7a.at]

edit: nicht richtig gelesen. Link steht schon weiter oben.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2013:12:20:23:22:51.
Eurocity341 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo!
>
> Hoffentlich wird die Klage abgeschmettert. Eigene
> Dummheit noch dazu auszunutzen, um die ÖBB in
> Regreß zu nehmen, ist mehr als dreist.
>
> Wie aber bereits genannt wurde, in Amerika ist das
> Rechtssystem anders gestaltet als bei uns.

Es hängt davon ab, wie weit die ÖBB ihre Fuß
nach unten halten kann, (und halten beibt!).

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.12.13 15:40

Essener schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ingo schrieb:
>
> > [www.talkteria.de]
> > Den Amis muss man wirklich alles vorschreiben,
> > weil sie kein Hirn zum denken haben!
>
> Man merkt deutlich, daß du die Geschichte mit dem
> Kaffee absolut nicht verstanden hast.

Hat man die Amerkanerin nicht wg. schweren Eingriffs in den Eisenbahnverkehr angeklagt?
Kann man US-Bürger nicht vom Eurail-Pass-Angebot ausnehmen?

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: Eurocity341

Datum: 22.12.13 17:52

Hallo!

Der letzte Satz ist unglücklich gewählt. Gewiss gibt es Touristen, die sich nicht an die Gepflogenheiten halten, aber es sind nicht alle so. Man darf niemals alle Touris (egal woher sie kommen) über einen Kamm scheren.

Mit freundlichen Grüßen

Der Cottbuser
marc-en-voyage schrieb:
-------------------------------------------------------
> Essener schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Ingo schrieb:
> >
> > >
> [www.talkteria.de]
> > > Den Amis muss man wirklich alles
> vorschreiben,
> > > weil sie kein Hirn zum denken haben!
> >
> > Man merkt deutlich, daß du die Geschichte mit
> dem
> > Kaffee absolut nicht verstanden hast.
>
> Hat man die Amerkanerin nicht wg. schweren
> Eingriffs in den Eisenbahnverkehr angeklagt?

Frag mal einem Anwalt unter uns, aber dieser wird vermütlich sagen, dass der Vogel denn geflogen ist.
US liefert nämlich keine Büger nach Europa aus. Anklagen ist teuer, und Eisenbahnunternehmen wissen genau, dass es nur sinnvoll ist, wenn man davon sicher ist Strafgebühre usw. auc richtig zubekommen.

> Kann man US-Bürger nicht vom Eurail-Pass-Angebot
> ausnehmen?

Lassen wir diese Aussage als ein Witz benennen! Eisenbahnunternehmen verdienen auch an diese Leute, wer ein Pass kaufen und für einige Wochen durch ganz europa Bahnfahren. Was manche US-Bürger falsch machen, bedeutet noch nicht automatisch, dass alle US-Bürger nicht fähig sind um Bahnzufahren. Also bitte Dein Gefühl nicht falsch nutzen, einverstanden?

Wohl meine ich, dass EU-Railpässe unnötig billiger sind als InterRail (um meistens auch mit bessere Bedingungen als beim InterRail). Für Gäste aus Länder als Brasilien, Argentinien usw. verstehe ich es, da viele dieser Leute nicht viel Geld besitzen, aber Einwohner aus Länder wie US, Canada, Australien verdienen in der regel genug (oder können ihre Kredietkaste noch mehr belasten) um Preise wie Interrail zahlen zukönnen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2013:12:22:21:05:55.

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: rvdborgt

Datum: 22.12.13 21:37

RheinNiersExpress1975 schrieb:
> Wohl meine ich, dass EU-Railpässe unnötig billiger
> sind als InterRail (um meistens auch mit bessere
> Bedingungen als beim InterRail).

Eurail, 1 Monat: EUR 586 (12-25, 2. Klasse) oder EUR 899 (26+, 1. Klasse)
Interrail, 1 Monat: EUR 387 (12-25, 2. Klasse) oder EUR 585 (26+, 2. Klasse) oder EUR 920 (26+, 1. Klasse).

Ich habe jetzt nicht alle Preise verglichen, aber so viel besser sieht Eurail nun auch wieder nicht aus.

Gruß,
Rian

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.12.13 21:57

rvdborgt schrieb:
-------------------------------------------------------
> RheinNiersExpress1975 schrieb:
> > Wohl meine ich, dass EU-Railpässe unnötig
> billiger
> > sind als InterRail (um meistens auch mit
> bessere
> > Bedingungen als beim InterRail).
>
> Eurail, 1 Monat: EUR 586 (12-25, 2. Klasse) oder
> EUR 899 (26+, 1. Klasse)
> Interrail, 1 Monat: EUR 387 (12-25, 2. Klasse)
> oder EUR 585 (26+, 2. Klasse) oder EUR 920 (26+,
> 1. Klasse).
>
> Ich habe jetzt nicht alle Preise verglichen, aber
> so viel besser sieht Eurail nun auch wieder nicht
> aus.

Warum gibt es überhaupt diese beiden Passangebote parallel?
Russische Touristen müssen z.B. Interrail statt Eurail kaufen.
Kann man beide Angebote nicht einfach zusammenfügen?

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.12.13 22:10

RheinNiersExpress1975 schrieb:
-------------------------------------------------------

>
> Frag mal einem Anwalt unter uns, aber dieser wird
> vermütlich sagen, dass der Vogel denn geflogen
> ist.

Ich kenne mich mit der österreichischen Gesetzgebung nicht aus. In Deutschland kann ich mir da durchaus eine Strsfrechtliche wie auch zivilrechtliche Verfolgung vorstellen.
Ob hier tatsächlich ein 'gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr' vorliegt stelle ich mal dahin. Das trifft insbesondere auf die zu, die sich in den Gleisbereich begeben und die Bahnbediensteten gewollt oder ungewollt dazu zwingen alle Züge zu stoppen .
Im Fall der Amerikanerin ist von ihr aus grob fahrlässiges Verhalten ausgegangen und da trifft die ÖBB keine schuld.
Klar kann die ÖBB der betroffenen zivilrechtlich ans Fell. Eine mögliche Notbremsung mit daraus folgenden fahrplanunregelmässigkeiten im Betrieb sind der Verursacherin mit recht anzulasten.


> US liefert nämlich keine Büger nach Europa aus.

Das tun wir mit unsern Bürgern auch nicht, aber das ist eine andere Geschichte.
Wenn du in USA ein Ticket wegen Falschparkers nicht bezahlt hast können sie dir in Europa zwar nicht das Geld über unsere Behörden holen wie es bei uns EU-weit passiert, aber anders als wie sind Staaten wie USA und Kanada extrem nachtragend. Das bedeutet u.a. Verweigerung der einreise solange du nicht gezahlt hast. Wäre auf EU-Ebene durchaus einnachahmenswertes Modell, Sonjas bei erneuter Einreise in Portugal, Finnland oder Rumänien die Behörden sofort zu Kasse bitten zuzüglich Säumnisgebühr, erhöhten Verwaltungsaufwand und angefallenen Zinsen. ,


> Anklagen ist teuer, und Eisenbahnunternehmen
> wissen genau, dass es nur sinnvoll ist, wenn man
> davon sicher ist Strafgebühre usw. auc richtig
> zubekommen.

Bei Strafverfolgung ermittelt die Staatsanwaltschaft (also der Staat) und nicht der anzeigende.
Anders ist es bei einer Privatklage (Strafrecht) oder Zivilklage, wo es um Schadensersatz geht.

>
> > Kann man US-Bürger nicht vom
> Eurail-Pass-Angebot
> > ausnehmen?
>
> Lassen wir diese Aussage als ein Witz benennen!
> Eisenbahnunternehmen verdienen auch an diese
> Leute, wer ein Pass kaufen und für einige Wochen
> durch ganz europa Bahnfahren. Was manche US-Bürger
> falsch machen, bedeutet noch nicht automatisch,
> dass alle US-Bürger nicht fähig sind um
> Bahnzufahren. Also bitte Dein Gefühl nicht falsch
> nutzen, einverstanden?

Um wieder ernsthaft zu werden halte ich es für sinnvoll Interrail und Eurail zu einem Angebot zusammenzulegen.

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: Klosterwappen

Datum: 22.12.13 22:50

marc-en-voyage schrieb:

> Hat man die Amerkanerin nicht wg. schweren
> Eingriffs in den Eisenbahnverkehr angeklagt?

Wo gibt es dieses Delikt in der österreichischen Rechtsordnung?

Re: Erinnert mich an die heiße Tasse Kaffee

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 23.12.13 04:17

Klosterwappen schrieb:
-------------------------------------------------------
> marc-en-voyage schrieb:
>
> > Hat man die Amerkanerin nicht wg. schweren
> > Eingriffs in den Eisenbahnverkehr angeklagt?
>
> Wo gibt es dieses Delikt in der österreichischen
> Rechtsordnung?

Ist ein deutsches Delikt - jedenfalls in der Schweiz gibts dieses Delikt so nicht, und vermutlich auch nicht in Österreich.

In der CH gibts nur das Delikt der 'vorsätzlichen oder fahrlässigen Störung des Eisenbahnbetriebs' (ob 'leicht' oder 'schwer' wird gesetzlich nicht unterschieden).

MfG



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2013:12:23:04:22:53.
Seiten: 1 2 All Angemeldet: -