DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 08/01 - Auslandsforum "classic" 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
Bitte unbedingt vor Benutzung des Forums die Ausführungsbestimmungen durchlesen!
Ein separates Forum gibt es für die Alpenländer Österreich und Schweiz - das Alpenlandforum
Zur besseren Übersicht und für die Suche: Bitte Länderkennzeichen nach ISO 3166 Alpha-2 in [eckigen Klammern] verwenden!
Seiten: 1 2 3 All Angemeldet: -

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: D 2027

Datum: 21.03.17 17:24

marc-en-voyage schrieb:

Lösungen sehen anders aus.

Transnistrien ist im Gegensatz zur Krim nicht russisch besetzt, sondern Herr Wladimir Wladimirowitsch bezahlt den ganzen Spaß nur... wobei die finanzielle Unterstützung aufgrund der russischen Wirtschaftslage ziemlich nachgelassen hat.

Aber es ging mir in meinem Beitrag um die von Dir erwähnte "Wegelagerei" mit überzogenen "Gebühren", undurchsichtigen "Strafen" und der allgegenwärtigen Korruption unter den Organen. Das sind alles Dinge, die der normale Reisende nicht mehr antrifft und die Bereisung des "Landes" ist völlig problemlos und belästigungsfrei geworden.

Mittlerweile hat sich auch das Verhältnis zwischen Moldova und der PMR ein Stück weit normalisiert und ist weitaus entspannter als früher. Natürlich, gelöst ist das Problem keineswegs, aber es ist deutlich kleiner geworden. Salopp gesagt könnte man es - besonders seit den Regierungswechseln auf beiden Seiten - wie früher bei uns als "friedliche Koexistenz" bezeichnen.

Erik

Wer in Deutschland das öffentliche Eisenbahnwesen benutzt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. (Karl Lagerfeld, dt. Modeschöpfer 1933 - 2019)




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:21:17:29:05.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: pm

Datum: 21.03.17 17:28

Der erste Teil stimmt-der zweite mit der unerlaubten Einreise aber nicht mehr. Es gibt schlicht und ergreifend keine Regelung im deutschen Recht betreffs unerlaubter Einreise vergleichbar der Situation Ukraine/Krim. Um es noch mal zu verdeutlichen- und schon gar nicht im deutschen Strafrecht. Nur Orban Ungarn hat illegalen Grenzübertritt von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat verschärft-aber auch nur an einer Staatsgrenze.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:21:17:54:35.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: dacia

Datum: 21.03.17 18:37

pm schrieb:
Der erste Teil stimmt-der zweite mit der unerlaubten Einreise aber nicht mehr. Es gibt schlicht und ergreifend keine Regelung im deutschen Recht betreffs unerlaubter Einreise vergleichbar der Situation Ukraine/Krim. Um es noch mal zu verdeutlichen- und schon gar nicht im deutschen Strafrecht. Nur Orban Ungarn hat illegalen Grenzübertritt von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat verschärft-aber auch nur an einer Staatsgrenze.
Zur Vergleichbarkeit kann ich und wohl auch niemand anderer hier ernsthaft etwas sagen, da wir die diesbezüglichen ukrainischen Regelungen nicht hinreichend kennen. Insofern wissen wir auch nicht, inwieweit sie mit Deutschland vergleichbar sind.
Was allerdings nicht stimmt, ist, dass illegale Einreise in Deutschland keine Straftat ist, das ist sie sehr wohl. Vergleiche § 14 Abs 1 und 2 [dejure.org] iVm § 95 Z 3 [www.buzer.de] Aufenthaltsgesetz. Das gehört zum Nebenstrafrecht. Lediglich verfolgte Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen, sind von der Bestrafung gemäß Genfer Flüchtlingskonvention ausgenommen.

Bernhard



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:21:18:37:52.

Re: [UA] + [RU] Frage Krim Einreise

geschrieben von: Jörg Schwabel

Datum: 21.03.17 18:54

Michael Mikscha schrieb:
...
1. ob es stimmt, daß man von der Krim ausreisen kann wenn man den selben Kontrollpunkt benutzt wie bei der Einreise oder
2. ob man zwar von der Ukraine einreisen kann, dann aber über Russland ausreisen muss - wie ich an anderer Stelle lesen musste.
3. wo man die als EU-Bürger offensichtlich benötigte Genehmigung für die Einreise bekommt
4. wie man eigentlich über die "Grenze" kommt: Bus, Taxi, Bahn (natürlich bevorzugt)
5. ob es einen nicht im ukrainischen System angelegten Zug auf die Krim gibt, den man nur vor Ort in der Ukraine buchen kann
6. wo man Informationen über den Eisenbahnverkehr auf der Krim bekommt (Fahrpläne wären natürlich hilfreich!) und
7. wo man Fahrkarten erwirbt - ich nehme mal an, daß man die nicht übers Netz bekommt sondern vor Ort kaufen muss.
...

Nur mal so zur Info:

[www.bmeia.gv.at] (letzter Absatz!)
[www.bmeia.gv.at]

Mir ist ja vollkommen wurscht was jemand in seiner Freizeit macht. Aber eine Reise in ein solch unsicheres Gebiet, würde ich mir an Deiner Stelle mehr als drei Mal überlegen.

Und: Ruf die ukrainische Botschaft in Wien an. Ich machte - allerdings vor einiger Zeit - die Erfahrung, dass auf schriftliche Anfragen nicht reagiert wird.

Gruß aus Wien

P.S.: Da Ganesha-Reisen in Wien insolvent ist sieh Dich doch mal im Netz um, ob es noch einen Russland/Ukraine etc.-Reiseveranstalter in Wien gibt.

"Ohne Skepsis und Zweifel würden wir heute noch glauben, die Erde wäre eine Scheibe".
"Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."

(Immanuel Kant)

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: X73900

Datum: 21.03.17 20:07

Ok, wenn man es genau durchliest, hat pm schon recht:

Die Einreise nach Deutschland ohne gültige Papiere (Pass, Visum, ...) ist eine Straftat. Die Einreise mit gültigen Papieren, aber außerhalb eines zugelassenen Grenzübergangs, ist dagegen nur eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn man sich von Russland her mit gültigen Einreisepapieren für die Ukraine auf die Krim begibt, hat man also zumindest in Deutschland wohl nichts zu befürchten. Eine Grauzone besteht aber womöglich, was gültige Einreisepapiere für die Ukraine sind, insbesondere was die wohl benötigte Sondergenehmigung für die Krim betrifft.

Gruß
X73900

Re: [UA] + [RU] Frage Krim Einreise

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.03.17 09:31

Jörg Schwabel schrieb:

Nur mal so zur Info:

[www.bmeia.gv.at] (letzter Absatz!)
[www.bmeia.gv.at]

Mir ist ja vollkommen wurscht was jemand in seiner Freizeit macht. Aber eine Reise in ein solch unsicheres Gebiet, würde ich mir an Deiner Stelle mehr als drei Mal überlegen.

P.S.: Da Ganesha-Reisen in Wien insolvent ist sieh Dich doch mal im Netz um, ob es noch einen Russland/Ukraine etc.-Reiseveranstalter in Wien gibt.

Danke für die Links, diese Texte kenn ich schon. Freut mich daß es Dir verständlicherweise wurscht ist, mir ist es das eben nicht, und deshalb erkundige ich mich auch. Ob es tatsächlich unsicher ist weiß ich eben nicht, aber da habe ich eine Quelle in Kiew, die ich auch kurzfristig bezüglich solcher Informationen anzapfen kann, FALLS es überhaupt so weit kommen sollte. Nur möchte ich diese Quelle nicht mit der Recherche nach Reiseinformationen für EU-Bürger belasten. Da wie geschrieben die ganze Sache frühestens in einem halben Jahr wirklich spruchreif wird und ich eben noch nicht weiß ob ich mich dann auch wirklich drüber traue (wie bereits weiter oben geschrieben), ist alles derzeit graue Theorie. Wenn ich allerdings weiß, daß es sowieso nicht geht, dann brauch ich mir darüber nimmer den Kopf zerbrechen. Ein Reiseveranstalter kommt nicht in Frage, ich möchte mir eine solche Tour wie bis jetzt immer auch weiterhin selbst austüfteln und organisieren, da such ich mir aus wo ich hin will und wie lang. Und wenn dann die Krim nicht dabei ist, ist es auch kein Drama. Mehr oder weniger unsicher ist außerdem sowieso das ganze Land - wenn man den Offiziellen Stellen glaubt. Nur daß ich das eben gefühlt (bis jetzt!) anders erlebt habe. Und Gott sei Dank: Die Ukraine hat noch genügend schöne Plätze für mich parat!

Ich danke Euch allen und würde vorschlagen: Lassen wir es mal gut sein!

Liebe Grüße aus dem nördlichen Niederösterreich!

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: ETA-Fan

Datum: 22.03.17 15:08

X73900 schrieb:

Ok, wenn man es genau durchliest, hat pm schon recht:

Die Einreise nach Deutschland ohne gültige Papiere (Pass, Visum, ...) ist eine Straftat. Die Einreise mit gültigen Papieren, aber außerhalb eines zugelassenen Grenzübergangs, ist dagegen nur eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn man sich von Russland her mit gültigen Einreisepapieren für die Ukraine auf die Krim begibt, hat man also zumindest in Deutschland wohl nichts zu befürchten. Eine Grauzone besteht aber womöglich, was gültige Einreisepapiere für die Ukraine sind, insbesondere was die wohl benötigte Sondergenehmigung für die Krim betrifft.

Gruß
X73900

Wo steht, dass eine "illegale Einreise" außerhalb der Grenzübergänge mit gültigen Papieren eine Ordnungswidrigkeit sein soll? Abgesehen mal davon, dass Deutschland inzwischen von Schengenländern vollständig umgeben ist. Meines Wissens gibt es im deutschen Gesetz keine "illegale Einreise" sondern nur einen "illegalen Aufenthalt" (sprich Ausländer ohne dafür benötigte Visa).

Aber wenn wir uns um Grenzfragen unterhalten, werfe ich auch mal folgendes rechtliche Szenario (was ich nicht vor habe) in den Raum

Beispiel ukrainisch-slowakische Grenze Übergang Velke Slemence/Mali Mali Selmentsi

Ein P****dorf, ein einsam bewaffneter Grenzer ist mehr mit seinem Handy als mit dem Gesamtgeschehen beschäftigt. Man wartet bei der Ausreise zurück in die EU darauf, der Dame den Reisepass zu zeigen aber vorher sind noch Ukrainer dran. Die aufgezeichnete Grenzlinie ist nur vier Meter entfernt. Die Zeit rennt, der Bus auf slowakischer Seite fährt nur unregelmäßig und ein weiterer Ukrainebesuch steht nicht mehr zur Debatte. Was wäre, wenn man bevor der mit anderen Dingen beschäftigte Grenzer über die vier Meter entfernte Grenzlinie rennt.

- Darf der ukrainische Grenzer jenseits der Grenzlinie auf slowakischer Seite aber noch vor dem slowakischen Kontrollpunkt Festnahmen durchführen?
- Führt ein nicht vorhandener ukrainischer Ausreisestempel zu Problemen bei der Einreise am Kontrollpunkt in die Slowakei (bei Deutschen, also EU-Bürgern)?
- Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass im Rahmen von internationalen Übereinkommen dies in Deutschland gegenüber einem Deutschen geahndet werden kann

Version 2:

Wie sähe rein rechtlich (mit gültigem Reisepass und ohne zu verzollende Gegenstände) eine Ausreise aus der Ukraine über die Grüne Grenze/durchdringlichen Stacheldrahtzäune aus
- aus ukrainischer Sicht
- aus slowakischer bzw. polnischer Sicht
- aus deutscher Sicht

Zumindest läge für die EU-Länder kein illegaler Aufenthalt bei Deutschen vor. Wie gesagt ein reines theoretisches Gedankenspiel. Freue mich über nachvollziehbares Feedback :-)



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:22:15:18:24.

Re: [UA] + [RU] Frage Krim Einreise

geschrieben von: SvenM

Datum: 22.03.17 15:50

Hallo zusammen,

hat vllt mit dem Thema nur etwas zu tun, aber Julia Samoilowa, der russischen Kandidatin für den ESC ist die Einreise in die Ukraine wegen eines Auftritts auf der Krim verboten wurden.
Sie darf für drei Jahre nicht einreisen.

Auch wenn die Krim schön ist und selbige noch ein weißer Fleck auf der Reisekarte ist, wage ich doch zu bezweifeln, ob es sich lohnt.
Die Ukraine versteht da keinen Spaß.


Liebe Grüße
SvenM



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:22:15:54:00.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: Tanzkeks

Datum: 22.03.17 16:11

ETA-Fan schrieb:
Wo steht, dass eine "illegale Einreise" außerhalb der Grenzübergänge mit gültigen Papieren eine Ordnungswidrigkeit sein soll? ....

In §98 Abs 2 Nummer 2 AufenthG (kostet bis zu 5.000 Euro)

Abgesehen mal davon, dass Deutschland inzwischen von Schengenländern vollständig umgeben ist.
Für die internationale Rechtshilfe ist ja auch die sinngemäße Umstellung des Sachverhalts ausreichend. Also nach dem Motto "nehmen wir einfach mal an", Deutschland würde an ein Nicht-Schengen-Land grenzen, oder das Schengener Abkommen sei mal wieder außer Kraft gesetzt, oder ähnliches. Außerdem gibt's ja noch Schiffe, Schlauchboote, Flugzeuge (Mathias Rust lässt grüßen....) usw.


Meines Wissens gibt es im deutschen Gesetz keine "illegale Einreise" sondern nur einen "illegalen Aufenthalt" (sprich Ausländer ohne dafür benötigte Visa).
Gibt's. Nennt sich in D halt "unerlaubte Einreise", siehe §14 AufenthG, "unerlaubt" und "illegal" ist so ziemlich das Gleiche.

ETA-Fan schrieb:
Aber wenn wir uns um Grenzfragen unterhalten, werfe ich auch mal folgendes rechtliche Szenario (was ich nicht vor habe) in den Raum

Beispiel ukrainisch-slowakische Grenze Übergang Velke Slemence/Mali Mali Selmentsi

Ein P****dorf, ein einsam bewaffneter Grenzer ist mehr mit seinem Handy als mit dem Gesamtgeschehen beschäftigt. Man wartet bei der Ausreise zurück in die EU darauf, der Dame den Reisepass zu zeigen aber vorher sind noch Ukrainer dran. Die aufgezeichnete Grenzlinie ist nur vier Meter entfernt. Die Zeit rennt, der Bus auf slowakischer Seite fährt nur unregelmäßig und ein weiterer Ukrainebesuch steht nicht mehr zur Debatte. Was wäre, wenn man bevor der mit anderen Dingen beschäftigte Grenzer über die vier Meter entfernte Grenzlinie rennt.

- Darf der ukrainische Grenzer jenseits der Grenzlinie auf slowakischer Seite aber noch vor dem slowakischen Kontrollpunkt Festnahmen durchführen?
- Führt ein nicht vorhandener ukrainischer Ausreisestempel zu Problemen bei der Einreise am Kontrollpunkt in die Slowakei (bei Deutschen, also EU-Bürgern)?
- Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass im Rahmen von internationalen Übereinkommen dies in Deutschland gegenüber einem Deutschen geahndet werden kann

Darf der ukrainische Grenzer jenseits der Grenzlinie auf slowakischer Seite aber noch vor dem slowakischen Kontrollpunkt Festnahmen durchführen?
Jein. Es gibt im Völkerrecht den Begriff der Nacheile, was der Exekutive grundsätzlich gestattet, einen Flüchtigen bei Gefahr im Verzuge auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs zu verfolgen. Es ist halt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bei einer Flucht vor der Ausreisekontrolle kann aber schon die Annahme gestattet sein, dass du etwas zu verbergen hast. Was der ukrainische Grenzer allerdings nicht darf, ist, dich nach der Festnahme zurück in die Ukraine zu schleppen. Er muss dich den slowakischen Behörden übergeben.

Führt ein nicht vorhandener ukrainischer Ausreisestempel zu Problemen bei der Einreise am Kontrollpunkt in die Slowakei (bei Deutschen, also EU-Bürgern)?
Wieso sollte er? Die Einreise in die Slowakei (EU/Schengen) ermöglicht dir deine deutsche Staatsangehörigkeit, unabhängig von der rechtmäßigen Ausreise aus dem Land, von dem du herkommst. Es gibt einige Länder, die dir auf Wunsch deinen Reisepass nicht stempeln (Kosovo z.B.?). Bei der Ausreise aus der EU bekommst du als EU-Bürger auch keinen Stempel in den Pass. Das hat bisher auch noch kein Land interessiert. Ebenso haben sich bisher keine Grenzer für den fehlenden Ausreisestempel meiner Frau interessiert bei der Rückreise aus Russland oder Belarus (sie hat keinen Ausreisestempel von Russland/Belarus im deutschen Pass, da sie auch einen russischen Pass hat und bei der Ausreise natürlich diesen vorlegt). Nicht die deutschen oder tschechischen Grenzer am Flughafen, und nicht die polnischen, litauischen, finnischen und estnischen Grenzer bei Reisen auf dem Landweg. Die haben nicht mal nachgefragt wegen des "fehlenden" Stempels.

Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass im Rahmen von internationalen Übereinkommen dies in Deutschland gegenüber einem Deutschen geahndet werden kann
Die internationale Rechtshilfe ist nur möglich, wenn deine Tat im Ausland auch in Deutschland mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet würde. Das ist (so weit ich weiß) aber nur, wenn man sich bei der Einreise der Kontrolle entzieht, nicht bei der Ausreise. Du läufst halt bei so einer Flucht ziemlich leicht Gefahr, irgendwelche anderen Straftaten zu begehen, die nach deutschem Recht strafbar wären (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder was weiß ich was) und damit würdest du die internationale Rechtshilfe wieder ermöglichen.

ETA-Fan schrieb:
Version 2:

Wie sähe rein rechtlich (mit gültigem Reisepass und ohne zu verzollende Gegenstände) eine Ausreise aus der Ukraine über die Grüne Grenze/durchdringlichen Stacheldrahtzäune aus
- aus ukrainischer Sicht
- aus slowakischer bzw. polnischer Sicht
- aus deutscher Sicht

Zumindest läge für die EU-Länder kein illegaler Aufenthalt bei Deutschen vor. Wie gesagt ein reines theoretisches Gedankenspiel. Freue mich über nachvollziehbares Feedback :-)
Dafür müsste man jetzt die ukrainischen/polnischen/slowakischen Gesetze kennen. Illegaler Aufenthalt nicht, aber die Art und Weise der Einreise könnte zum Problem werden ;-) Ebenso mögliche Beschädigung der Grenzanlagen oder Zertrampeln von geschützten Pflanzen (Naturschutzgesetze!), eventuell das unerlaubte Eindringen in militärische oder sonstige Sperrgebiete.

Aus deutscher Sicht ist es natürlich nicht strafbar, auf diese Weise aus der Ukraine aus- und nach Polen bzw. die Slowakei einzureisen. Da aber eine derartige Einreise nach Deutschland zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde (siehe oben), käme auch hier die internationale Rechtshilfe in Betracht.

Ich freue mich auf deinen Bericht, nachdem du es ausprobiert hast ;)



5-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:22:16:51:29.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: ETA-Fan

Datum: 22.03.17 17:24

Ausprobieren möchte ich das sicherlich nicht;-) Ist halt ein Gedankenspiel.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:22:17:26:36.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: Tanzkeks

Datum: 22.03.17 17:27

EDIT: hat sich durch den Edit des vorherigen Beitrags wohl erledigt.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:22:17:29:22.

Re: [UA] + [RU] Frage Krim Einreise

geschrieben von: Jörg Schwabel

Datum: 22.03.17 17:31

Michael Mikscha schrieb:
...
Ein Reiseveranstalter kommt nicht in Frage, ich möchte mir eine solche Tour wie bis jetzt immer auch weiterhin selbst austüfteln und organisieren, ...


Ich dachte mir schon, dass Du das alles lieber selber austüfteln möchtest. Ein Reisebüro, das sich (vielleicht) auf diese Gegenden spezialisiert hat, kann hierbei zumindest mit Auskünften helfen. Das meinte ich damit. Außerdem kann ein solches Reisebüro auch bei den Visa für Russland behilflich sein. Zu meiner Zeit im Reisebüro besorgte dieser Anbieter: [veloce.at] auch Visa, für Russland damals auch inklusive Einladung.

Nur so als Tipp.

"Ohne Skepsis und Zweifel würden wir heute noch glauben, die Erde wäre eine Scheibe".
"Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."

(Immanuel Kant)

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: ETA-Fan

Datum: 22.03.17 17:35

Allerdings setzt ein Überschreitung einer Staatsgrenze im Sinne einer Ordnungswidrigkeit auch voraus, dass jemand aktiv darauf aufmerksam gemacht wird, dass er eine Staatsgrenze überqueert.

Google zeigt da durchaus an, dass die grüne Grenze in tiefsten Wäldern nicht umbedingt durch Zäune und an Grenzpfählen vorbei führt. Ausprobieren, ob die Sovjets damals wirklich alle Mienen an ihrer einstigen Grenze entfernt haben, ist allerdings nicht empfohlen.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: Tanzkeks

Datum: 22.03.17 17:48

ETA-Fan schrieb:
Allerdings setzt ein Überschreitung einer Staatsgrenze im Sinne einer Ordnungswidrigkeit auch voraus, dass jemand aktiv darauf aufmerksam gemacht wird, dass er eine Staatsgrenze überqueert.

So, wie du deine Frage gestellt hattest, war aber schon von Vorsatz auszugehen und nicht davon, dass du versehentlich ein paar Meter über die Grenze gestolpert bist ;)
Dass man dir den Vorsatz im Zweifelsfall nachweisen muss, wenn du ihn bestreitest, steht natürlich außer Frage.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: ETA-Fan

Datum: 22.03.17 17:50

Ich würde allerdings mal sagen dass § 98 AufenthG nicht für Deutsche gilt...

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: Tanzkeks

Datum: 22.03.17 17:59

Nö, er gilt nicht für Deutsche. Es ging hier ja aber ja darum, ob dir in Deutschland Ungemach im Sinne von internationaler Rechtshilfe in Strafsachen droht. Für eine Einreise auf die Krim aus Russland, oder aus der Ukraine über die grüne Grenze in die EU, bzw. unter Flucht vor den ukrainischen Grenzern, die dich bei der Ausreise kontrollieren wollen.

Die internationale Rechtshilfe muss das Land beantragen, gegen dessen Gesetze du verstoßen hast und das dich gerne deshalb bestrafen würde. Also musst du zu allererst mal fragen, ob du in dem betreffenden Land gegen Gesetze verstößt.

Liegt nun ein Antrag der Ukraine, Polens, der Slowakei vor, musst du prüfen, ob Deutschland die internationale Rechtshilfe gewähren darf (und in welchem Umfang). Für die Klärung dieser Frage gilt, ob deine Tat bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts auch in Deutschland mit Bußgeld oder strafrechtlich geahndet werden könnte. In der Slowakei, Ukraine, Polen etc. bist du als Deutscher Ausländer. Und somit musst du für die sinngemäße Umstellung des Sachverhalts nicht fragen, ob du für deine Art und Weise der Einreise nach Deutschland als Deutscher Probleme bekommen kannst, sondern als Ausländer.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:22:18:02:04.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: ETA-Fan

Datum: 22.03.17 18:11

Tanzkeks schrieb:


Jein. Es gibt im Völkerrecht den Begriff der Nacheile, was der Exekutive grundsätzlich gestattet, einen Flüchtigen bei Gefahr im Verzuge auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs zu verfolgen. Es ist halt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bei einer Flucht vor der Ausreisekontrolle kann aber schon die Annahme gestattet sein, dass du etwas zu verbergen hast. Was der ukrainische Grenzer allerdings nicht darf, ist, dich nach der Festnahme zurück in die Ukraine zu schleppen. Er muss dich den slowakischen Behörden übergeben.



Gefahr im Verzug dürfte aber nur bedingt vorliegen, da wenn man bereits die ukrainisch-slowakische Grenzlinie überquert hat in jedem Fall auch noch von den slowakischen Grenzern so oder so vorbei muss. Und anders als bei der ukrainischen Ausreise, wo es keine elektrische Tür gibt, gibt es dort eine Solche, Art "Schleuse" auf slowakischer Seite.

Ein Verdacht dürfte allerdings grundsätzlich nicht bestehen, wenn man vorher seinen Pass willentlich vorzeigen wollte, wegen anderer zu kontrolierender Grenzgänger allerdings ewig warten soll.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: Tanzkeks

Datum: 22.03.17 18:20

ETA-Fan schrieb:

Tanzkeks schrieb:


Jein. Es gibt im Völkerrecht den Begriff der Nacheile, was der Exekutive grundsätzlich gestattet, einen Flüchtigen bei Gefahr im Verzuge auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs zu verfolgen. Es ist halt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bei einer Flucht vor der Ausreisekontrolle kann aber schon die Annahme gestattet sein, dass du etwas zu verbergen hast. Was der ukrainische Grenzer allerdings nicht darf, ist, dich nach der Festnahme zurück in die Ukraine zu schleppen. Er muss dich den slowakischen Behörden übergeben.



Gefahr im Verzug dürfte aber nur bedingt vorliegen, da wenn man bereits die ukrainisch-slowakische Grenzlinie überquert hat in jedem Fall auch noch von den slowakischen Grenzern so oder so vorbei muss. Und anders als bei der ukrainischen Ausreise, wo es keine elektrische Tür gibt, gibt es dort eine Solche, Art "Schleuse" auf slowakischer Seite.

Ein Verdacht dürfte allerdings grundsätzlich nicht bestehen, wenn man vorher seinen Pass willentlich vorzeigen wollte, wegen anderer zu kontrolierender Grenzgänger allerdings ewig warten soll.

Deswegen hab ich ja auch geschrieben "jein". Für die Nacheile muss dich der Nacheilende auf frischter Tat bei einer Straftat ertappt haben. Ich weiß nicht, ob es in der Ukraine eine Straftat darstellt, wenn du versuchst, dich der Ausreisekontrolle zu entziehen....Und wenn schon absehbar ist, dass die slowakischen Grenzer (die ja auf slowakischem Territorium zuständig sind) den Vorfall bemerkt haben und dich festnehmen oder zumindest deine Identität feststellen werden, dann ist die Nacheile mit Sicherheit auch nicht mehr verhältnismäßig. Da du aber auch bei Nacheile und Festnahme durch die ukrainischen Grenzer ja den slowakischen Behörden übergeben wirst, macht das ja eigentlich nicht so viel Unterschied.

Ich weiß auch nicht, ob es zwischen der Slowakei und der Ukraine da irgendwelche Verträge gibt, die derartige Befugnisse genauer regeln.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:03:22:18:22:34.

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: SvenM

Datum: 22.03.17 18:27

Hallo Tanzkeks,
Hallo ETA-Fan,

Zwei Sachen,
könntet ihr eure juristische Einlage bitte per PM weiterführen? Das kommt doch sehr vom eigentlichen Thema ab.

und

schaut doch einfach mal nach, was z.B. "Gefahr im Verzug" im dt. Recht bedeutet...

Danke vielmals,

Liebe Grüße
SvenM

Re: Du kannst nicht via Ukraine zur Krim reisen

geschrieben von: spion04

Datum: 22.03.17 19:06

Michael, lass es sein. Die Krim ist, aus Sicht der Ukraine, von Russland okkupiertes Staatsgebiet. Mit einer Einreise handelst Du dir lediglich Ärger ein, im Extremfall ein mehrjähriges Einreiseverbot in die von dir so geliebte Ukraine. Willst Du das wirklich riskieren?

Sicherheitstechnisch sehe ich, mit Ausnahme der unmittelbar an die "Kontaktlinie" grenzenden Gebiete, momentan kein sonderliches Risiko, und zwar weder in der Ukraine, noch auf der Krim.

Beste Grüße aus Kharkov, wo ich lebe und arbeite.

PS: Die Einreise auf die Krim ist mir von meinem Arbeitgeber ausdrücklichst untersagt.
PS2: Komm lieber nach Kharkov, dann gehen wir auf ein Bierchen. ;-)
Seiten: 1 2 3 All Angemeldet: -