DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 04 - Historisches Forum 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
Bilder, Dokumente, Berichte und Fragen zur Vergangenheit der Eisenbahn und des öffentlichen Nahverkehrs - Bilder vom aktuellen Betriebsgeschehen bitte nur im Zusammenhang mit historischen Entwicklungen veröffentlichen. Das Einstellen von Fotos ist jederzeit willkommen. Die Qualität der Bilder sollte jedoch in einem vernünftigen Verhältnis zur gezeigten Situation stehen.
Dies ist KEIN Museumsbahnforum! Bilder, Meldungen und Fragen zu aktuellen Sonderfahrten bitte in die entsprechenden Foren stellen.
Lang lang ist`s her:

Altpapier-Zeitdokument
Versetzungsanordnung eines Bahnhofinspektors
vom königl. Oberbahnamt Würzburg, 21. Juni 1875.
betreffend: Personalverhältnisse im Eisenbahnbetriebs-Dienste, Versetzung von Nürnberg nach Würzburg.

Briefumschlag:

http://up.picr.de/28046407qj.jpg

Dienstanschrift in Nürnberg:

http://up.picr.de/28046600by.jpg

Der Schriftsatz:

http://up.picr.de/28046483wc.jpg

Besser lesbar:

http://up.picr.de/28046555rn.jpg

Briefumschlag Rückseite:

http://up.picr.de/28046561zj.jpg


Sicher ist davon auszugehen, dass Beförderung des Schriftstückes per Bahn erfolgte.

Nicht schlecht...

geschrieben von: DR01

Datum: 18.01.17 19:10

Danke auch für die 'Übersetzung'...

Wo hat denn das gute Stück die lange Zeit überdauert...?


Gruß...Wolfgang

Re: Nicht schlecht...

geschrieben von: r125

Datum: 18.01.17 20:48

War das nur der offizielle Teil eines längst abgesprochenen Ortswechsels, oder hat man die Leute damals wirklich von jetzt auf vorgestern (Brief vom 21.6., der mit Wirkung vom 16.6. die Versetzung anordnet) in eine andere Stadt dirigiert?
Sehr interessant, vielen Dank!
Noch sind Gulden angegeben, die Mark wurde zum 1.1.1876 eingeführt.
Die Bezahlung war nicht schlecht, das Doppelte eines Lehrers, davon konnte eine Familie ernährt werden, eine angemessene Wohnung (sofern nicht bereits von Amts wegen enthalten) bezahlt werden, ein oder zwei Hausangestellte wären auch möglich.
Hallo!

@ DR o1: Darüber ist nichts bekannt. Ist in den 1990er Jahren auf Antikmarktbörse in Bamberg aufgetaucht.

@ r125: Bin kein Historiker, aber ich kann mir vorstellen, dass eine Versetzung kurzfristig beschlossen und entschieden wurde, möglicherweise dem Betroffenen bekanntgegeben wurde und dann zügig die Meldung bei der neuen Dienststelle zu erfolgen hatte.

@Solvac: Danke für den Hinweis und die Gehaltsberechnung.

Was ich nicht deuten konnte ist der Zusatz zum Bahnhofinspektor I CI. Ob es sich dabei um die Gehaltskategorie im Sinne einer Besoldungsgruppe handelt?

Ich habe das Papier vorgestellt, da es nach der Archivierung im Fundus verschwindet und dann für Interessierte kaum noch allgemein einsehbar ist.
Grüße, Rie
Ich könnte mir vorstellen, dass die Beförderung über eine Bewerbung des Versetzten erfolgt ist.
Er wusste daher zumindest von der Möglichkeit, versetzt werden zu können.

1875

geschrieben von: Peter

Datum: 20.01.17 14:53

Hallo!

r125 schrieb:
War das nur der offizielle Teil eines längst abgesprochenen Ortswechsels, oder hat man die Leute damals wirklich von jetzt auf vorgestern (Brief vom 21.6., der mit Wirkung vom 16.6. die Versetzung anordnet) in eine andere Stadt dirigiert?
Man bedenke bitte, dass das 1875 war:
Damals war noch nichts mit "Arbeitnehmerrechten" - der Dienstherr ordnete an und die Untertanen spurten.
Zumal es sich hier ohnehin um einen Beamten gehandelt haben duerfte, der seinem Dienstherrn voll und ganz zur Verfuegung stand - wenig Bezuege und jederzeit im Hoheitsgebiet versetzbar, dafuer aber sicheres Einkommen und -ganz wichtig- Pensionsanspruch bei Alter und Krankheit (zur damaligen Zeit nicht selbstverstaendlich).

Hinzu kommt, dass die Menschen damals relativ wenig besassen: Das Hab' und Gut war schnell zusammengepackt und als Eisenbahner hatte er sicher die Moeglichkeit, in einem Eisenbahnerwohnhaus unterzukommen.
Amsonsten waren Eisenbahner aber ob ihres sicheren Salaers als Mieter gern gesehen.

Die Entscheidung erging am 10., dass er ab dem 16. hoehere Bezuege erhaelt. So weit so gut, das wird ihm im Brief vom 21. (rueckwirkend) mitgeteilt.
Und ansonsten heisst es nur, er habe sich "in Kuerze" am neuen Dienstort einzufinden - d. h. da er ja schon mehr verdient, ist der Umzug bezahlt.

Gruss

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
+++ Friends help you move. True friends help you move bodies.
+++ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt: Es gibt immer Menschen, die nach Fehlern suchen - und ich versuche, allen Lesern etwas zu bieten.
Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:01:20:15:28:14.

Trennungsgeld und Umzugskosten

geschrieben von: 01 1066

Datum: 22.01.17 14:49

[i
Peter schrieb:]
d. h. da er ja schon mehr verdient, ist der Umzug bezahlt.[/i]


Moin Peter,

bis heute gilt bei "Beamtens": ordnet der Dienstherr die Versetzung an, dann gibt es Umzugskosten (und für eine gewisse Zeit das sog. "Trennungsgeld", wenn man Familie hat). Bezahlen muss man nur einen eventuell erforderlichen Umzug bei der Ersteinstellung (das ging mir 1992 so, als ich erstmals - auf eigene Bewerbung - in Brandenburg verwendet wurde).