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Hallo zusammen,

heute gab es einen Bericht zur Situation bei den Nahverkehresbetrieben im Land Brandenburg. Das Land Brandenburg ist im Osten das geizigste Bundesland; es wird kein Euro für die Unterstützung der Straßenbahnbetriebe ausgegeben. Bis 2022 soll ja Barrierefreiheit gewährleistet werden. Es gibt zwar einige Betriebe die auch Niederflurteile in die Tatrabahnen eingebaut haben, aber das erfüllt nicht die EU- Beschlüsse:
[www.rbb-online.de]

noch viele Grüße
19FT1 schrieb:
Bis 2022 soll ja Barrierefreiheit gewährleistet werden. Es gibt zwar einige Betriebe die auch Niederflurteile in die Tatrabahnen eingebaut haben, aber das erfüllt nicht die EU- Beschlüsse.

Durch ständige Wiederholung wird diese Aussage auch nicht wahrer. Es liegt nicht an der bösen EU sondern am im Personenbeförderungsgesetz festgelegten Termin: 01.01.2022

Dort steht § 8 (3)
Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder können weitere Einzelheiten über die Aufstellung und den Inhalt der Nahverkehrspläne regeln.

[de.wikipedia.org]
Barrierefreiheit - Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Vollständige Barrierefreiheit erreicht man nicht indem alle Türen einer Straßenbahn einen stufenfreien Einstieg ermöglichen, sondern indem jeder ohne fremde Hilfe zur Haltestelle und in die Bahn kommt. Und schon ist man eher bei dem Diskussionspunkt, wie es da um Klapprampen oder Hublifte in den Fahrzeugen steht, die in den meisten Fällen ja durch andere Personen bedient werden (müssen).

Brandenburg a.d.H. und Cottbus müssten aus dem Blickwinkel der Barrierefreiheit also gar nicht jammern, da alle Kurse mit Niederflureinstieg gefahren werden.
FFO, Potsdam, Schöneiche-Rüdersdorf, Woltersdorf hingegen können aktuell keine oder nicht alle Kurse barrierefrei anbieten.
Dass Brandenburg und Cottbus trotzdem neue Fahrzeuge benötigen, da der überwiegende Teil des Wagenparks aus 30-35 Jahre alten Tatrawagen besteht die auf Grund ihres Alters ersetzt werden müssen, steht auf einem anderen Blatt. Ewig kann man auch keine "Langläufer-Programme" betreiben.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:02:24:08:51:18.
Ich weiß auch nicht, was das immer wieder aufs Neue soll. Wenn es denn helfen würde, das Land Brandenburg unter Druck zu setzen...

Das mit den durch Fahrer bedienten Rampen halte ich für absolut anforderungskonform. Wichtig ist, dass die Bahn Jeder ohne Hilfe von Dritten nutzen kann. Es darf also nicht sein, dass ein Rollstuhlfahrer für das Einsteigen in einen Zug eine Begleitperson benötigt. Der Fahrer hat die Pflicht, dem Rollstuhlfahrer den Einstieg in die Bahn zu gewährleisten - das tut er, indem er z.B. eine Klapprampe anlegt. Diese Möglichkeit muss selbstverständlich gegeben sein, was z.B. in Cottbus ohne Einschränkungen der Fall ist. Nach meiner Logik müsste es auch als barrierefrei gelten, wenn der Fahrer verpflichtet ist, einen Sehbehinderten zur Tür zu führen - solange keine Auffindetöne oder andere bauliche Hilfsmittel vorhanden sind.

Die Frage mit diesen Rampen stellt sich also nicht. Die ganze Bahn muss durch andere Personen bedient werden, ohne diese "andere Person" könnte niemand diesen ÖPNV nutzen.
Aus aktuellem Anlass ist bei mir diese Problematik gerade wieder mal hochgekocht.
Wie bekannt war ja gestern der Nordast wegen eines im "Gleisbett" festgefahrenen Berliners im nachmittäglichem Berufsverkehr wieder einmal vom Tramverkehr abgehängt.
Einen SEV gab es nicht und der würde ja auch nichts bringen, weil eine Vielzahl der Tramhaltestellen mit dem Bus nicht erreichbar sind.
Also war wieder einmal die Buslinie 692 von der Hauptlast des "SEV" betroffen.
Diese Linie ist ja laut Fahrplanblatt als vollständig Barrierefrei eingestuft.
Schaut man sich aber z.B. An der Haltestelle Johan-Bouman-Platz (das ist die erste Haltestelle im Bornstedter Feld) die örtlichen Gegebenheiten an, dann wird man sein blaues Wunder erleben. Stadteinwärts besteht die Haltestelle neben dem Schild aus ein paar Betongehwegplatten mitten in einer Wiese, von Gehweg keine Spur. Auch ein abgesenkter Bordstein fehlt. Wer die örtlichen Gegebenheiten kennt, weiß, dass die Einwohner hier (Kreuzung Pappelallee/ Erich-Mendelsohn-Allee) schon lange eine Ampelanlage wegen der sehr unübersichtlichen Verkehrssituation (Kuppe und Radweg, der in beide Richtungen befahrbar ist) fordern.
Nachzulesen ist hierzu einiges im sog. Maerker-Portal, auch die entsprechenden Antworten der Behörde.
Lange Rede kurzer Sinn: Vor ca 9 Monaten hatte ich auf die fehlende Barrierefreiheit dieser Haltestelle hingewiesen, die Stadt hat geantwortet, dass man nichts ändern könne, da die Haltestelle nicht auf ihrem Grund und Boden liegt, aber trotzdem wird die Buslinie nach wie vor als Barrierefrei ausgewiesen und das Problem natürlich weiter ausgesessen.

Grüße aus Potsdam

Schnullibacke
Ich verstehe ja, was die brandenburger Betriebe versuchen. Sie wollen Geld, egal von wem.
Durch das rumjammern bzgl. Barrierefreiheit wird aber die aussenwirkung massiv verschlechtert.

Da kommen dann solche Blogs zustande:
klick
Wo dann drin steht, das die Betriebe die letzten 25 Jahre gepennt hätten, weil sie beim Neukauf nicht auf Niederflurigkeit geachtet hätten.

Cottbus beispielsweise hat seit der Wiedervereinigung nicht eine einzige Bahn neu (!) gekauft. Ist aber dennoch der erste Betrieb in der BRD gewesen, der auf allen Kursen Niederflurwagen anbot. Also gerade Cottbus ist ein sehr schlechtes Beispiel für Behindertenunfreundlichkeit.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:02:25:15:06:11.
Als ich am 20.02. auf der Autoschnellstraße nach Cottbus unterwegs war, stand auf einem Rastplatz der Tallinner Tatra KTNF6 mit der Nr. 96. Mutmaßlicherweise zu Cottbusverkehr als Ersatzteilspender? Der Wagen machten auf mich nicht den besten Eindruck...es fehlten schon ein paar Teile wie Frontscheinwerfer.

Oder weiß jemand was Tw 96 im Spreewald zu suchen hatte?

Ktnf6 aus Tallin

geschrieben von: timme

Datum: 28.02.17 23:34

Das ist ja mal interessant!
Ich fragte mich schon, was die Cottbuser mit Ersatzteilen aus Osteuropa wollen, wo doch ihre Tatras was völlig anders sind, als die Meisten...

Nach Schoeneiche fuhr der Transport aber nicht?

Re: Ktnf6 aus Tallin

geschrieben von: 7058

Datum: 01.03.17 00:43

Der Rastplatz war auf der Seite Richtung Süden, also Cottbus. An Schöneiche wäre der Transport ansonsten vorbei gefahren. Vielleicht wird der Wagen auch irgendwo instandgesetzt...Ersatzteilspender für Cottbus klingt jedoch nach dem Filmbeitrag plausibler.
7058 schrieb:
Als ich am 20.02. auf der Autoschnellstraße nach Cottbus unterwegs war, stand auf einem Rastplatz der Tallinner Tatra KTNF6 mit der Nr. 96. Mutmaßlicherweise zu Cottbusverkehr als Ersatzteilspender? Der Wagen machten auf mich nicht den besten Eindruck...es fehlten schon ein paar Teile wie Frontscheinwerfer.
Oder weiß jemand was Tw 96 im Spreewald zu suchen hatte?

Hallo 7058,
du sprichst ein wenig in Rätseln. Stand der Transport auf einem Rastplatz der A13 / A15 in Fahrtrichtung Süden (Cottbus)?

Aber die 12 KTNF6 braucht Tallinn noch: [www.strassenbahn-online.de]
Zitat:
Am 28. Juni 2016 unterzeichneten Cegelec a.s. und TLT Tallinn einen Vertrag zur Modernisierung von 12 KT6 sowie 2 KT4 im Wert von 12 Mio. EUR netto. Die in den Jahren 2017-2018 durchzuführende Modernisierung umfasst den Einbau einer Cegelec TV Progress-Steuerung sowie bei den KT6 neue 54kW- Motoren (TE036) und neue Bremsen.
Die Modernisierung soll in Ostrava (Tschechien) erfolgen, jedoch nicht in der dortigen Hauptwerkstatt.
Bislang hatte ich angenommen, dass der Transport Tallinn - Ostrava 1.400 km per Tieflader erfolgt, aber deine Sichtung lässt vermuten, dass die Wagen per Fähre nach Rostock gehen und von dort auf dem gleichen Weg wie die Göteborger M31 per Tieflader nach Ostrava.
Ja. Fahrtrichtung Süden, 30 Reisebusminuten vor Cottbus.
Also doch kein Organspender aus Osteuropa...Danke für die Aufklärung!