MGT6DBO schrieb:
Hängen die Oberleitungen in Frankreich höher als in Deutschland?
Grundsätzlich nein.
Deutschland wie Frankreich liegen in Europa und sind Mitglieder der EU, in deren Bereich die europäische Norm verbindlich anzuwenden ist.
Es gilt die EN 50119, früher VDE 0115-601.
Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen –
Oberleitungen für den elektrischen Zugbetrieb
Zitat:
1 Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm gilt für Oberleitungsanlagen für den elektrischen Betrieb von Vollbahnen,
Straßenbahnen, O-Bussen und Industriebahnen von öffentlichen Bahnen und privaten Betreibern.
Diese Norm gilt für die Neuerrichtung von Oberleitungsanlagen sowie für den vollständigen Umbau von
bestehenden Anlagen.
Allerdings enthält die Norm aufgrund der Vielzahl möglicher Anwendungsfälle kein konkretes Maß für die Regelfahrdrahthöhe, es heißt im Punkt 5.10.6 Regelfahrdrahthöhe:
"Die Regelfahrdrahthöhe für eine Strecke kann frei zwischen der kleinsten und maximalen Fahrdrahthöhe gewählt werden."
Dazu findet man in der EN 50367, früher VDE 0115-605:
Bahnanwendungen – Zusammenwirken der Systeme – Technische Kriterien für das Zusammenwirken zwischen Stromabnehmer
und Oberleitung für einen freien Zugang konkrete Zahlenangaben für Gleichstrombahnen unter 160 km/h:
Tabelle 3 – Oberleitungseigenschaften für Gleichstrom-Netze:
Nennfahrdrahthöhe (m) 5,0 bis zu 5,6
Minimale Fahrdrahthöhe (m) 4,9
Maximale Fahrdrahthöhe (m) 6,2
Natürlich besitzen vorhandene Bahnanlagen einen Bestandsschutz, für diese gelten die bei ihrer Genehmigung, Errichtung bzw. Abnahme anzuwendenden Normen.
So long
Mario