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(D/F) ? Oberleitungen

geschrieben von: MGT6DBO

Datum: 07.02.17 09:18

Hallo zusammen,

das soll hier bitte keine Diskussion über die Schönheit der Oberletiungen im Vergleich Frankreich vs. Deutschland werden, aber ich habe dazu eine Frage:

Hängen die Oberletiungen in Frankreich höher als in Deutschland? Straßburg und Freiburg haben ja z.B. das gleiche Stromabnehmer-Modell, aber in Straßburg sieht er immer wesentlich weiter ausgefahren aus.


Danke für die Antworten!

Re: (D/F) ? Oberleitungen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.02.17 10:57

Hallo!
Die Frage ist ganz einfach zu beantworten; so unterschiedlich wie beispielsweise die Spurweiten sind,
so unterschiedlich sind auch die Höhen der Fahrleitung; in Großbritanien gibt es Doppelstockstraßenbahnen.
MfG

Re: (D/F) ? Oberleitungen

geschrieben von: tbk

Datum: 07.02.17 11:27

BOStrab erlaubt eine minimale fahrdrahthöhe von 4,2 m, das dürfte mit den 4 m eckhöhe nach StVZO und ausreichend sicherheitsabstand zusammenhängen. Die regelhöhe dürfte in der tat vom verkehrsbetrieb abhängen; so tief geht es meistens nur in unterführungen und dergleichen (wobei ich bei der stadtbahn Hannover in den tunneln auch recht "zusammengedrückte" stromabnehmer sehe).

Re: (D/F) ? Oberleitungen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.02.17 11:38

Moin! Selbige Frage hatte ich hier auch schonmal gestellt, vor vielen Monaten, können auch schon wenige Jahre her sein, in Frankreich sollen es bei den neuen Betrieben 6 Meter sein. Laut einem User hier im Forum. Gruß Klaus

Re: (D/F) ? Oberleitungen

geschrieben von: tbk

Datum: 07.02.17 13:35

Damit ersparen sie sich scherereien, wie ich sie mal in Dresden erlebt habe: ein bau-Lkw mit aufgebautem ladekran hatte jenen nicht ganz in die ausgangsposition zurückgefahren und nahm am knoten Hauptbahnhof die oberleitung so mit, dass in keine richtung mehr tramverkehr möglich war (die leute wurden auf der straße rausgelassen und kamen zu fuß zum Hbf bzw irgendwann per SEV zum ziel).

6 m ist weit oberhalb von allem, was im regel-straßenverkehr an versehentlichen überschreitungen vorkommen kann. Funktioniert natürlich nur, wo keine historisch vorgegebenen niedrigen unterführungen zu befahren sind.

Re: (D/F) ? Oberleitungen

geschrieben von: der weiße bim

Datum: 07.02.17 14:40

MGT6DBO schrieb:
Hängen die Oberleitungen in Frankreich höher als in Deutschland?

Grundsätzlich nein.
Deutschland wie Frankreich liegen in Europa und sind Mitglieder der EU, in deren Bereich die europäische Norm verbindlich anzuwenden ist.

Es gilt die EN 50119, früher VDE 0115-601.

Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen –
Oberleitungen für den elektrischen Zugbetrieb

Zitat:
1 Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm gilt für Oberleitungsanlagen für den elektrischen Betrieb von Vollbahnen,
Straßenbahnen, O-Bussen und Industriebahnen von öffentlichen Bahnen und privaten Betreibern.
Diese Norm gilt für die Neuerrichtung von Oberleitungsanlagen sowie für den vollständigen Umbau von
bestehenden Anlagen.

Allerdings enthält die Norm aufgrund der Vielzahl möglicher Anwendungsfälle kein konkretes Maß für die Regelfahrdrahthöhe, es heißt im Punkt 5.10.6 Regelfahrdrahthöhe:
"Die Regelfahrdrahthöhe für eine Strecke kann frei zwischen der kleinsten und maximalen Fahrdrahthöhe gewählt werden."

Dazu findet man in der EN 50367, früher VDE 0115-605: Bahnanwendungen – Zusammenwirken der Systeme – Technische Kriterien für das Zusammenwirken zwischen Stromabnehmer
und Oberleitung für einen freien Zugang
konkrete Zahlenangaben für Gleichstrombahnen unter 160 km/h:

Tabelle 3 – Oberleitungseigenschaften für Gleichstrom-Netze:
Nennfahrdrahthöhe (m) 5,0 bis zu 5,6
Minimale Fahrdrahthöhe (m) 4,9
Maximale Fahrdrahthöhe (m) 6,2

Natürlich besitzen vorhandene Bahnanlagen einen Bestandsschutz, für diese gelten die bei ihrer Genehmigung, Errichtung bzw. Abnahme anzuwendenden Normen.

So long

Mario

Re: (D/F) ? Oberleitungen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.02.17 21:13

Wobei das nicht für Tunnelanlagen gelten kann, so beträgt die Tunnelhöhe im Bereich der Stadtbahn Rhein-Sieg 4,7 m, im Bereich der Stadtbahn Rhein-Ruhr 4,75 m (jeweils Rechteckbauweise, beim Kreisprofil gelten andere Werte).



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:02:07:21:14:14.

Re: (D/F) ? Oberleitungen

geschrieben von: der weiße bim

Datum: 08.02.17 21:14

Logisch, dass in den besonders teuren Straßenbahntunneln Sonderlösungen angewendet und genehmigt werden. EN- oder DIN-Normen sind schließlich keine Gesetze, sondern Empfehlungen. Allerdings erleichtert die Einhaltung der europäischen Standards die Genehmigung abnahmepflichtiger Bahnanlagen ganz erheblich. Auch im Falle von Störungen, Bränden oder Unfällen lässt die Einhaltung der technischen Regelwerke grundsätzlich die Vermutung zu, dass der Betreiber seine Pflichten erfüllt hat und ihn der Vorwurf der Fahrlässigkeit nicht trifft.

So long

Mario

Re: (D/F) ? Oberleitungen

geschrieben von: Karbidlampe

Datum: 12.02.17 22:23

Die BoStrab fordert nur Mindestwerte für den Straßenverkehrsbereich. In Tunneln muss die Fahrleitung lediglich die in der EN 50122 gefordeerten Mindestabstände zu den Standflächen einhalten. Darüber hinaus muss die Tunnelhöhe und mit Einschränkungen die Fahrdrahthöhe ausreichen, um das Aufachsen eines Fahrzeug zu ermöglichen.

Im Bereich er Stadtbahn-Rhein-Ruhr beträgt die Fahrdrahthöhe an den Aufhängepunkten minimal nur 3,95.